Betrieb der ordnungsbehördlichen Unterbringungseinrichtung Lothringerstraße 21a
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert mit der Vorlage 20231182 über die geplante Einrichtung einer neuen ordnungsbehördlichen Unterbringung in der Lothringerstraße 21a. Durch die Schaffung dieser neuen Kapazitäten für obdachlose Menschen soll die bestehende Unterbringungseinrichtung in der Herzogstraße 79 wieder für ihren ursprünglichen Verwendungszweck, die Unterbringung von geflüchteten Menschen, genutzt werden können.
Der Betrieb der neuen Einrichtung an der Lothringerstraße soll weiterhin durch den Träger der freien Wohlfahrtspflege erfolgen, der bereits die Obdachlosenbetreuung am Standort Herzogstraße 79 leitet. Damit bleibt die organisatorische Verantwortung für die Betreuung der obdachlosen Menschen beim bisherigen Anbieter bestehen.
Aufgrund der mit dem neuen Standort verbundenen veränderten Kostenstrukturen wird eine entsprechende Beschlussvorlage im nicht öffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales behandelt. Die Vorlage dient dazu, über den Betrieb der neuen Einrichtung zu informieren und die Grundlage für einen im nicht öffentlichen Teil zu treffenden Beschluss bereitzustellen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 05.09.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 17.05.2023Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
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