Kleinster gemeinsamer Nenner beim Kältekonzept? Anfrage 20230650
20230801 · Antwort der Verwaltung · 17.05.2023 · Amt für Soziales
▶ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales Fragen zur Regelung des Kältekonzepts der Stadt Bochum gestellt. Im Zentrum der Anfrage stand die Frage, warum U-Bahnhöfe erst bei Temperaturen unter -10 Grad Celsius für obdachlose Menschen geöffnet werden und auf welcher Grundlage diese Entscheidung sowie die Absprachen mit der Bogestra und den Städten Herne und Gelsenkirchen getroffen wurden.
Die Verwaltung erklärte, dass die Regelung angemessen sei, da durch Einrichtungen wie das Fliednerhaus, das Christophorushaus und die Räumlichkeiten der ehemaligen Graf-von-der-Recke-Schule ausreichend alternative Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung stünden. Die Öffnung des U-Bahnhofs Rathaus Süd dient lediglich als niederschwellige Notunterbringung, wenn diese Kapazitäten ausgeschöpft sind. Eine Beeinträchtigung des Gesundheitsschutzes wurde von der Verwaltung nicht festgestellt. Die Einschätzung beruht auf Erfahrungswerten vergangener Kälteperioden und nicht auf wissenschaftlichen Studien. Bezüglich der Abstimmung mit den Nachbarstädten Herne und Gelsenkirchen gab die Verwaltung an, dass sich die Mitwirkung der Stadt Bochum ausschließlich auf das eigene Stadtgebiet bezog.
Zu den Kosten für die Bogestra teilte das Amt für Soziales mit, dass in der Saison 20/21 Reinigungskosten von etwa 1.000 Euro durch Verschmutzungen angefallen seien. In der Saison 21/22 gab es keine übermäßigen Verschmutzungen. Der U-Bahnhof Rathaus Süd war in den Zeiträumen 20/21 und 21/22 jeweils für etwa drei Wochen geöffnet, während er in der Saison 22/23 aufgrund milder Temperaturen nicht genutzt wurde.
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