Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen beim Jobcenter und der Agentur für Arbeit
20230884 · Antwort der Verwaltung · 16.06.2023 · Amt für Soziales
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Seit der Einführung elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUB) zum 1. Januar 2023 stellt sich die Frage nach dem Verfahren bei der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter Bochum. Da diese Institutionen derzeit noch nicht berechtigt sind, die Bescheinigungen elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen, müssen Kunden weiterhin Papierbescheinigungen einreichen. Die Anfrage der Grünen im Rat bezog sich dabei auf mögliche Kosten für die Ausstellung gedruckter Dokumente sowie auf das Risiko von Sanktionen bei Nichtvorlage.
Die Verwaltung antwortete über Alexander Keller vom Amt für Soziales, dass Ärzte nach § 73 SGB V weiterhin verpflichtet sind, auf Wunsch Papierbescheinigungen auszustellen. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung ist diese Leistung in den ärztlichen Pauschalen enthalten, sodass keine zusätzlichen Kosten für die Betroffenen entstehen sollten. Ein Grund für Sanktionen aufgrund fehlender Papierbelege liegt nach aktuellem Kenntnisstand daher nicht vor. Für die Agentur für Arbeit ist der elektronische Abruf der Bescheinigungen ab dem 1. Januar 2024 vorgesehen. Für das Jobcenter ist ein konkreter Zeitpunkt für die digitale Umstellung derzeit noch nicht absehbar, wobei eine Umsetzung vor Januar 2024 nicht zu erwarten ist.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 171 Wörter).