Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung)
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Jahresabschluss 2022 der Zentralen Dienste der Stadt Bochum, Entlastung der Betriebsleitung durch den Betriebsausschuss sowie Entlastung des Betriebsausschusses für die Eigenbetriebe durch den RatZur Vorlage · 20231907 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zum Jahresabschluss 2022 der Zentralen Dienste vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Bochum den Jahresabschluss für das Jahr 2022 feststellt. Dabei wird vorgeschlagen, einen Gewinn in Höhe von 1.800.000 Euro an die Stadt Bochum abzuführen, während ein Betrag von 336.167,60 Euro auf das neue Rechnungsjahr vorgetragen werden soll. Zudem umfasst die Vorlage die Entlastung der Betriebsleitung der Zentralen Dienste für das Wirtschaftsjahr 2021 durch den Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe sowie die Entlastung des Betriebsausschusses für das Jahr 2022.
Der geprüfte vorläufige Jahresabschluss weist einen Gewinn von rund 2,14 Millionen Euro aus. Die Umsatzerlöse der Zentralen Dienste beliefen sich auf etwa 188 Millionen Euro, wobei wesentliche Bestandteile Leistungen aus Hochbau, Sanierung und Ingenieurleistungen sowie die Vermietung und Bewirtschaftung von Gebäuden waren. Den Erlösen standen Aufwendungen in Höhe von rund 185 Millionen Euro gegenüber, die unter anderem Material-, Personal- und Abschreibungskosten umfassen. Die Prüfung des Abschlusses wurde im Zeitraum von März bis Juni 2023 durch die Märkische Revision GmbH durchgeführt.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (BD) - Präsentation Jahresabschluss 2022
- 2.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- 2.1Realisierung / Umsetzung der Sanierungsmaßnahme Sporthalle MaischützenschuleZur Vorlage · 20231710 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme für die Sporthalle der Maischützenschule als erste Maßnahme aus dem Projektauftrag „Sporthallen für Bochum“. Die Entscheidung basiert auf den Ergebnissen der Sportflächenbedarfsplanung sowie den Resultaten des Projektauftrags vom Juni 2022.
Die Sporthalle, die im Jahr 1964 errichtet wurde, soll baulich, technisch und energetisch an moderne Anforderungen angepasst werden. Geplant ist neben der technischen Ertüchtigung ein barrierefreier Umbau, insbesondere im Bereich der Sanitäranlagen und der Umkleideräume. Im Rahmen der energetischen Sanierung gemäß den Leitlinien der Stadt Bochum und dem Gebäudeenergiegesetz sollen zudem eine Photovoltaikanlage installiert und das Dach begrünt werden. Die Durchführung der Maßnahmen soll durch einen externen Generalplaner erfolgen.
Die geschätzten Kosten für die Umsetzung belaufen sich auf 4,45 Millionen Euro, wobei die Mittel für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 vorgesehen sind. Durch die Sanierung werden keine zusätzlichen jährlichen Folgelasten erwartet; stattdessen ist eine Reduzierung der laufenden Betriebskosten vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 13.09.2023 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231710
- 08.08.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - Klimacheck Sanierungsmaßnahme Sporthalle Maischützenstraße
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1Neubau Schulzentrum Bochum – Nord Entwicklung der Projektkosten und Beantragung einer BudgeterhöhungZur Vorlage · 20231819 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Erhöhung des Budgets für den Neubau des Schulzentrums Bochum-Nord vorgelegt. Der Rat wird gebeten, das Projektbudget um 11,45 Millionen Euro brutto auf insgesamt 119,20 Millionen Euro brutto zu erhöhen. Die notwendigen Mittel sollen aus der Bildungspauschale 2022 bereitgestellt werden.
Der Baufortschritt am Rohbau ist im Gange, wobei bislang 59 Prozent der Bauleistungen beauftragt wurden. Die Kostenentwicklung wird maßgeblich durch die allgemeine Marktlage bei den Baupreisen beeinflusst. Konkret liegen die Ergebnisse bei den elektrotechnischen Anlagen etwa 2,6 Millionen Euro über dem ursprünglichen Planungsstand. Auch bei den Arbeiten an der Fassade, der Möblierung sowie den Tischlerarbeiten wurden höhere Kosten als in der ursprünglichen Kalkulation vorgesehen verzeichnet.
Zusätzliche Kosteneinflüsse ergaben sich durch Anpassungen im Bereich der Freianlagen, etwa für den Überflutungsschutz und die Barrierefreiheit, sowie durch Sanierungsmaßnahmen am Bestandsgebäude aufgrund von Schadstofffunden. Um die Deckung anstehender Vergaben sicherzustellen, sieht die Verwaltung vor, für noch nicht vergebene Leistungen eine Reserve von 20 Prozent und für bereits beauftragte Aufträge eine Nachtragsreserve von 5 Prozent einzukalkulieren.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.08.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231819
- 10.08.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (26. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 08.08.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (19. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagHerr Krampitz (BD) nimmt nicht an der Abstimmung teil.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.2Bürgerzentrum Harpen, Harpener Hellweg 77Zur Vorlage · 20231749 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Kernsanierung des ehemaligen Amtshauses am Harpener Hellweg 77 vorgelegt, um dort das „Bürgerzentrum Harpen“ zu etablieren. Die kalkulierten Kosten für das Projekt belaufen sich auf 4,5 Millionen Euro. Diese Summe umfasst Maßnahmen an Dach und Fassade sowie den Umbau der ehemaligen Kita-Flächen und Wohnungen. Während für das Jahr 2023 und 2024 bereits Mittel in Höhe von einer Million Euro veranschlagt sind, sollen die restlichen 3,5 Millionen Euro durch Umschichtungen im Investitionsbudget des Amtes für Finanzsteuerung bereitgestellt werden.
Die geplante Nutzung sieht vor, den Saal im Erdgeschoss für kulturelle Veranstaltungen mit bis zu 200 Personen bereitzustellen. Der Bereich der ehemaligen Kita soll barrierefrei für temporäre Nutzungen wie Seminare oder Workshops zur Verfügung stehen. Die ehemaligen Wohnungen sollen in Büroräume für die Verwaltung oder soziale Einrichtungen umgewandelt werden, wobei eine Wohnnutzung aufgrund der Lärmbelastung durch Veranstaltungen ausgeschlossen ist. Ein elektronisches Schließsystem soll den Zugang zum Gebäude steuern.
Das Bauvorhaben ist auf eine Dauer von etwa drei Jahren ausgelegt. Ab April 2024 ist die Einrichtung der Baustelle geplant, wodurch die derzeitigen Mieter, der Bürger-Schützen-Verein Bochum-Harpen 1874 e.V. und der Musikzug Bochum-Harpen 1986 e. V., ihre Flächen für voraussichtlich 18 Monate nicht nutzen können. Die Verwaltung sucht nach Ausweichmöglichkeiten im städtischen Immobilienbestand, hat jedoch bislang keine Alternativen gefunden.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.09.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231749
- 15.08.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (27. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - Klimacheck Bürgerhaus Harpen
- 3.3Jahresabschluss 2022 der Zentralen Dienste der Stadt Bochum, Entlastung der Betriebsleitung durch den Betriebsausschuss sowie Entlastung des Betriebsausschusses für die Eigenbetriebe durch den RatZur Vorlage · 20231907 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zum Jahresabschluss 2022 der Zentralen Dienste vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Bochum den Jahresabschluss für das Jahr 2022 feststellt. Dabei wird vorgeschlagen, einen Gewinn in Höhe von 1.800.000 Euro an die Stadt Bochum abzuführen, während ein Betrag von 336.167,60 Euro auf das neue Rechnungsjahr vorgetragen werden soll. Zudem umfasst die Vorlage die Entlastung der Betriebsleitung der Zentralen Dienste für das Wirtschaftsjahr 2021 durch den Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe sowie die Entlastung des Betriebsausschusses für das Jahr 2022.
Der geprüfte vorläufige Jahresabschluss weist einen Gewinn von rund 2,14 Millionen Euro aus. Die Umsatzerlöse der Zentralen Dienste beliefen sich auf etwa 188 Millionen Euro, wobei wesentliche Bestandteile Leistungen aus Hochbau, Sanierung und Ingenieurleistungen sowie die Vermietung und Bewirtschaftung von Gebäuden waren. Den Erlösen standen Aufwendungen in Höhe von rund 185 Millionen Euro gegenüber, die unter anderem Material-, Personal- und Abschreibungskosten umfassen. Die Prüfung des Abschlusses wurde im Zeitraum von März bis Juni 2023 durch die Märkische Revision GmbH durchgeführt.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (BD) - 4.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 5.Mitteilungen
- 5.1Bericht zum Bauprojektcontrolling - 1. Quartal 2023Zur Vorlage · 20231292 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Finanzsteuerung hat im Rahmen des Bauprojektcontrollings einen Bericht zum ersten Quartal 2023 vorgelegt. Die Datenabfrage, die zum Stichtag 31. März 2023 durchgeführt wurde, bezieht sich auf den Umsetzungsstand von Bauprojekten mit einem Volumen von über 1,0 Millionen Euro im laufenden Haushaltsjahr.
Der Bericht enthält eine Übersicht der Maßnahmen sowie Erläuterungen der betroffenen Fachämter zu Abweichungen in den Bereichen Kosten, Endtermine und Fördermittel. Die Mitteilung dient der Information verschiedener Gremien, darunter des Ausschusses für Beteiligungen und Controlling, des Ausschusses für Schule und Bildung sowie des Betriebsausschusses für die Eigenbetriebe.
Zudem plant die Verwaltung, mit dem Bericht für das zweite Quartal 2023 einen Entwurf für eine modifizierte Berichterstattung vorzulegen. Die Durchführung der Abfrage erfolgt in Anlehnung an eine bereits bestehende Beschlussvorlage der Verwaltung.
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Beratungsfolge
- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung)
- 13.06.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (18. Sitzung)
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung)
- 5.2Controllingbericht über die Maßnahmen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW Kapitel 1 und 2 und über das Kreditprogramm Gute Schule 2020 für das I. Quartal 2023Zur Vorlage · 20231138 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat für das erste Quartal 2023 einen Controllingbericht über die Maßnahmen aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) NRW sowie dem Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ vorgelegt. Das gesamte Investitionsvolumen der drei betrachteten Programme beläuft sich auf rund 127,3 Millionen Euro.
Bislang sind 81 von insgesamt 103 Maßnahmen abgeschlossen, wobei bereits 92 Prozent der verfügbaren Mittel beauftragt wurden. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie und der Hochwasserkatastrophe wurden die Umsetzungszeiträume für KInvFG-Maßnahmen um zwei Jahre verlängert. Der Bericht weist darauf hin, dass Baukostensteigerungen sowie Mehrausgaben durch etwaige Schadstofffunde oder Bergbauschäden zu Veränderungen in der Mittelverwendung geführt haben. So wurde die Sanierung der Turnhalle der Lina-Morgenstern-Schule aus dem KInvFG 2-Programm herausgenommen und wird stattdessen über Haushaltsmittel der Jahre 2023 und 2024 finanziert. Durch diese Maßnahme wurden Mittel für Schulen in freier Trägerschaft frei, wobei bereits ein Antrag vorliegt und weiteres Interesse seitens weiterer Schulen bekundet wurde.
Die Förderbereiche umfassen unter anderem den Neubau von Kindertagesstätten, die energetische Sanierung von Schul- und Sportinfrastruktur sowie Maßnahmen zur Lärmbekämpfung und Digitalisierung. Die Darstellung der Maßnahmen im Bericht konzentriert sich auf laufende Projekte, während bereits abgeschlossene und abgerechnete Vorhaben zur besseren Übersicht nicht mehr als Einzelmaßnahmen aufgeführt werden.
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Beratungsfolge
- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung)
- 13.06.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (18. Sitzung)
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung)
- 5.3Controllingbericht über die Maßnahmen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW Kapitel 1 und 2 und über das Kreditprogramm Gute Schule 2020 für das II. Quartal 2023Zur Vorlage · 20231825 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Controllingbericht für das zweite Quartal 2023 zu den Maßnahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW (KInvFG, Kapitel 1 und 2) sowie des Kreditprogramms „Gute Schule 2020“ vorgelegt. Insgesamt stehen der Stadt Bochum Mittel in Höhe von rund 127 Millionen Euro zur Verfügung.
Der Bericht weist aus, dass bereits 93,7 Prozent der bereitgestellten Fördermittel beauftragt sind und 84 von insgesamt 103 Maßnahmen abgeschlossen werden konnten. Die Investitionen aus dem KInvFG Kapitel 1 umfassen Bereiche wie den Hochbau, die energetische Sanierung von Schulen sowie Lärmschutzmaßnahmen im Straßenbau. Das Programm KInvFG Kapitel 2 konzentriert sich auf die Sanierung von Schul- und Sporteinrichtungen, darunter Toilettenanlagen und Turnhallen. Das Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ umfasst Projekte zur digitalen Infrastruktur, zu naturwissenschaftlichen Räumen sowie zum Ausbau von Offenen Ganztagsschulen.
Aufgrund von Baukostensteigerungen wurden Anpassungen vorgenommen, um die Mittelverwendung zu optimieren. So wurde die Sanierung der Turnhalle der Lina-Morgenstern-Schule aus dem KInvFG 2-Programm in den städtischen Haushalt überführt, wodurch Mittel für Schulen in freier Trägerschaft verfügbar wurden. Zudem wurden die Umsetzungsfristen durch den Bund aufgrund der Corona-Pandemie und der Auswirkungen der Hochwasserkatastrophe um zwei Jahre verlängert.
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Beratungsfolge
- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung)
- 10.08.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (26. Sitzung)
- 08.08.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (19. Sitzung)
- 5.4Zwischenbericht der Zentralen Dienste über die Betriebsentwicklung (1. Quartal 2023)Zur Vorlage · 20231644 · Mitteilung der Verwaltung
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Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20231644 einen Zwischenbericht über die Betriebsentwicklung der Zentralen Dienste für das erste Quartal des Jahres 2023 vorgelegt. Der Bericht, der von Dagmar Lemke aus dem Fachbereich Zentrale Dienste verfasst wurde, dokumentiert die wirtschaftliche Entwicklung im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2023.
Die Information erfolgt gemäß den rechtlichen Anforderungen nach § 20 EigVO NRW sowie § 12 der Betriebssatzung. Den Unterlagen sind ein detaillierter Zwischenbericht der Zentralen Dienste für das erste Quartal 2023 sowie eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) mit Stand zum 31. März 2023 beigefügt.
Der Bericht dient der Information des Betriebsausschusses für die Eigenbetriebe. Die Kenntnisnahme der vorliegenden Unterlagen ist für die Sitzung des Ausschusses am 22. August 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung)
- 5.5Zwischenbericht der Zentralen Dienste über die Betriebsentwicklung (2. Quartal 2023)Zur Vorlage · 20231939 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Zwischenbericht über die Betriebsentwicklung der Zentralen Dienste für das zweite Quartal des Jahres 2023 vorgelegt. Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2023 und dient der Information im Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe. Die Vorlage ist für die Sitzung des Ausschusses am 22. August 2023 vorgesehen, wobei dort die Kenntnisnahme der Inhalte erfolgt.
Die Mitteilung der Verwaltung basiert auf den gesetzlichen Vorgaben gemäß § 20 EigVO NRW sowie § 12 der Betriebssatzung. Als Bestandteil des Berichts liegen ein detaillierter Zwischenbericht der Zentralen Dienste für das zweite Quartal 2023 sowie eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) mit Stand zum 30. Juni 2023 vor. Damit werden die wirtschaftlichen Entwicklungen der Zentralen Dienste innerhalb des genannten Zeitraums dokumentiert.
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- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung)
- 5.6Softwareunterstützung bei WasserzeitenplanungZur Vorlage · 20231436 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung hat Dr. Dewender von der CDU-Fraktion die Einführung einer Software zur Optimierung der Wasserzeitenplanung in Bochum thematisiert. Die Anfrage bezog sich auf die Verbesserung der Belegung von Schwimmbecken für Schulen und Vereine, wobei eine softwaregestützte Planung unter anderem Fahrtzeiten und Umkleidekabinenkapazitäten berücksichtigen könnte.
Das Referat für Sport und Bewegung teilte mit, dass derzeit bereits die Software Skubis zur Verwaltung aller Sportflächen, einschließlich der Lehrschwimmbecken, eingesetzt wird. Da dieses System als nicht mehr zeitgemäß eingestuft wird, ist eine Neubeschaffung geplant. Im Rahmen des Projektes „Sporthallen und Wasserflächen in Bochum“ werden aktuell die Anforderungen der Fachbereiche zusammengetragen und eine Marktsondierung durchgeführt. In diese Überlegungen ist auch die Wasserwelten Bochum GmbH einbezogen, die eine eigene Software zur Flächenverwaltung nutzt. Ein konkreter Zeitplan für die Anschaffung sowie die zu erwartenden Kosten sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festlegbar, da diese vom Anforderungsprofil und dem Ergebnis eines künftigen Ausschreibungsverfahrens abhängen.
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Beratungsfolge
- 13.09.2023 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (17. Sitzung)
- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung)
- 13.06.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (18. Sitzung)
- 5.7Schwimm- und Sportmöglichkeiten im Bochumer NordenZur Vorlage · 20231600 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bochum-Nord hat im Rahmen einer Anregung die Erweiterung der Sport- und Schwimmmöglichkeiten im Stadtbezirk Bochum-Nord vorgeschlagen. Laut der Vorlage besteht ein Bedarf an zusätzlichen Kapazitäten für den Schul- und Vereinssport sowie an Wasserflächen, da aktuell im Norden des Stadtbezirks kein öffentliches Schwimmbad existiert und lediglich ein Lehrschwimmbecken an der Havelstraße zur Verfügung steht.
Die Fraktion regt an, die Planungen für den Neubau des Schulzentrums Nord um eine zusätzliche zweifache Turnhalle sowie ein Lehrschwimmbecken zu ergänzen. Durch diese Erweiterung könnten auch die angrenzenden Schulen, wie die Frauenlobschule und die Hans-Christian-Andersen-Schule, von verbesserten Möglichkeiten profitieren. Zudem wird auf die gute Erreichbarkeit des Standorts durch den öffentlichen Nahverkehr verwiesen.
Die Verwaltung hat dazu mitgeteilt, dass die Anregung der Fraktion von der Projektgruppe „Sporthallen und Wasserflächen für Bochum“ aufgegriffen wurde. Die Projektgruppe wird den Bedarf an einer möglichen zusätzlichen Turnhalle sowie eines Lehrschwimmbeckens in ihre weitere Projektarbeit einbeziehen.
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- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung)
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung)
- 5.8„Konzept für Fahrradabstellanlagen an den Bochumer Schulen“ Nachfrage zu der Antwort der Verwaltung (Vorlage Nr. 20230914)Zur Vorlage · 20231454 · Antwort der Verwaltung
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Die Verwaltung von Bochum hat auf Nachfragen der CDU-Fraktion zum Konzept für Fahrradabstellanlagen an Schulen reagiert. Gegenstand der Anfrage waren die Dauer bis zur Vorlage einer Gesamtliste sowie die Sicherstellung der Finanzierung im Rahmen der Haushaltsplanung.
Bezüglich des Zeitplans gab die Verwaltung an, dass die Planung bis Anfang 2025 andauern kann. Als Gründe wurden die komplexe Erfassung der Ist-Situation an über 90 Schulstandorten sowie die Integration moderner Anforderungen an die Gestaltung von Schulhöfen angeführt, da Fahrradabstellanlagen in der Regel nicht unabhängig von der Hofgestaltung realisiert werden können. Eine möglichst frühzeitige Vorlage der Liste wird angestrebt.
Zur Sicherstellung der Finanzierung für die geplanten Baumaßnahmen erklärte die Verwaltung, dass die Zentralen Dienste im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2025 entsprechende Mittel anmelden werden. Dies erfolgt in Abstimmung mit dem Amt für Finanzsteuerung, um die Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel zu gewährleisten.
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- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung)
- 13.06.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (18. Sitzung)
- 5.9Vandalismusschäden an Bochumer SchulenZur Vorlage · 20231486 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zu Vandalismusschäden an Schulen reagiert. Hintergrund der Anfrage waren Beobachtungen von Schäden in verschiedenen Schulgebäuden, die unter anderem auch in kürzlich sanierten Bereichen wie Fluren oder sanitären Anlagen auftraten. Die Fraktion hatte Informationen über die betroffenen Standorte, die Art der Schäden sowie die entstandenen Kosten seit dem Schuljahr 2019/2020 angefordert.
In der Antwort von Ralph Nolte wird auf eine beigefügte Übersicht verwiesen, aus der hervorgeht, an welchen Gebäuden seit dem genannten Zeitraum Schäden gemeldet wurden. Als Arten der Beschädigung nennt die Verwaltung Sachbeschädigungen, versuchte Einbrüche oder Diebstähle sowie Graffiti in Form von Schmierereien.
Bezüglich der finanziellen Auswirkungen gab die Verwaltung an, dass eine Erfassung einzelnes Schadenwerte derzeit nicht erfolgt und somit keine entsprechende Auflistung eingereicht werden kann. Die Behebung der Schäden erfolgt laut der Antwort meist kurzfristig durch Mittel der Unterhaltung oder über die Regulierung durch Versicherungen.
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- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung)
- 08.08.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (19. Sitzung)
- 5.10Sanitäreinrichtungen für SchulcontainerZur Vorlage · 20231520 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Grünen im Rat der Stadt Bochum“ hat im Rahmen einer Anfrage den Bedarf an Sanitäreinrichtungen für Schulcontainer thematisiert. Die Anfrage bezog sich auf die Nutzung von Containern als temporäre Unterrichtsräume, die ohne Wasseranschluss oder sanitäre Anlagen geplant wurden, was zu längeren Wegen in die Hauptgebäude führt.
Die Verwaltung teilte mit, dass aufgrund der befristeten Nutzung und der vorhandenen Sanitäranlagen in den Schulgebäuden keine Sanitäreinrichtungen innerhalb der Container eingeplant wurden. Eine Standardvorgehensweise für die Einplanung solcher Anlagen existiert nicht, da die Planung individuell und in Abstimmung mit den Schulleitungen erfolgt. Eine bauliche Nachrüstung bestehender Anlagen ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht vorgesehen, um die termingerechte Bereitstellung der Räume für das Schuljahr 2023/2024 nicht zu gefährden. Die Zentralen Dienste prüfen jedoch in Abstimmung mit den Schulen die Möglichkeit, zusätzliche WC-Container in der Nähe der Ersatzklassen aufzustellen.
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Beratungsfolge
- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung)
- 08.08.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (19. Sitzung)
- 5.11WC-Anlagen für Containerklassen in Grundschulen notwendigZur Vorlage · 20231522 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bochum-Mitte hat im Rahmen einer Anfrage den Bedarf an sanitären Anlagen und Trinkwasseranschlüssen für Container-Klassenräume in sieben Grundschulen thematisiert. Betroffen sind die Liboriusschule, die Grundschule In der Vöde, die Vels-Heide-Schule, die Frederikaschule, die Arnoldschule, die Wilbergschule sowie die Don-Bosco-Schule. Die Anfrage bezog sich auf die Aufstellung dieser Ersatzklassenräume ab dem Schuljahr 2023/24 und die damit verbundene Notwendigkeit, den Zugang zu Toiletten und Wasser sicherzustellen.
Die Verwaltung, vertreten durch Ralph Nolte aus dem Fachbereich Zentrale Dienste, teilte mit, dass in Zusammenarbeit mit den Schulen individuelle Lösungen entwickelt werden. Eine technische Nachrüstung der Container mit festen WC-Anlagen ist für die aktuelle Auslieferung nicht vorgesehen, um die zeitgerechte Bereitstellung des Schulraums zum Schuljahr 2023/24 zu gewährleisten. Stattdessen prüft die Verwaltung die Aufstellung von zusätzlichen WC-Containern in der Nähe der Klassenraumcontainer. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Einschränkungen für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte so gering wie möglich zu halten.
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Beratungsfolge
- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung)
- 10.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (24. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 5.12Neugestaltung und Entsiegelung von SchulhöfenZur Vorlage · 20231850 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der Grünen-Fraktion zur Neugestaltung und Entsiegelung von Schulhöfen reagiert. In Bezug auf die Heinrich-Böll-Gesamtschule erklärte die Verwaltung, dass eine Neugestaltung zunächst Untersuchungen der unterirdischen Leitungen erfordert. Die Zentralen Dienste arbeiten hierbei mit anderen Fachbereichen zusammen, um ein Konzept für Bochumer Schulhöfe zu entwickeln. Eine teilweise Entsiegelung des Schulhofs wird im Rahmen der endgültigen Planung geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt.
Zudem wurden bereits durchgeführte sowie zukünftige Maßnahmen aufgeführt. Zu den abgeschlossenen Neugestaltungen ganzer Schulhofflächen gehören die Grundschule Laer, die Amtmann-Kreyenfeld-Schule, die Von-Waldthausen-Schule und die Willy-Brandt-Gesamtschule, wobei diese teilweise im Rahmen von ISEK-Maßnahmen erfolgten. Weitere Teilmaßnahmen wurden am Schulverbund Hans-Christian-Andersen-Schule, dem Alice-Salomon-Berufskolleg sowie der Graf-Engelbert-Schule umgesetzt. Für die zukünftige Planung stehen Projekte an der Drusenbergschule, der Don-Bosco-Schule und der Liboriusschule auf der Agenda. Auch für die Emil-von-Behring-Schule sowie die Goethe-Schule sind Sanierungen nach Abschluss von Bauarbeiten oder Untersuchungen der Grundleitungen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung)
- 08.08.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (19. Sitzung)
- 5.13Innenarchitektur von KlassenräumenZur Vorlage · 20231851 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion zur Innenarchitektur von Klassenräumen in Bochumer Schulen reagiert. Ein einheitlicher Standard für die Innenausstattung der Räumlichkeiten existiert derzeit nicht. Bei der Gestaltung werden stattdessen die individuellen Wünsche und die jeweiligen Rahmenbedingungen der einzelnen Schulen berücksichtigt.
Schulleitungen können sich mit Gestaltungswünschen direkt an die Verwaltung wenden, wobei bei Neubauten oder Sanierungen eine frühzeitige Einbindung in die Planung angestrebt wird. Für die Möbelausstattung nutzt die Stadt einen Rahmenvertrag über gängige Klassenraummöbel, aus dem Schulleitungen ihren Bedarf decken können. Anforderungen, die nicht durch diesen Rahmenvertrag abgedeckt werden, werden von der Verwaltung geprüft und bei positiver Entscheidung durch die Zentralen Dienste beschafft.
Die Abstimmungsprozesse erfolgen in der Regel über die Schulleitungen als zentrale Ansprechpartner. Diese binden für die Bedarfe des Offenen Ganztages (OGS) die entsprechenden Träger ein. Bei Planungen, welche Räumlichkeiten der OGS betreffen, werden die zuständigen Leitungen nach Möglichkeit ebenfalls in den Entscheidungsprozess einbezogen.
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Beratungsfolge
- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung)
- 08.08.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (19. Sitzung)
- 5.14Mitteilung zum weiteren Verfahren zum Wiederaufbau der abgebrannten 3-fach-Turnhalle Markstraße 189Zur Vorlage · 20231888 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über das weitere Vorgehen beim Wiederaufbau der 3-fach-Turnhalle in der Markstraße 189, die im Juli 2019 abgebrannt ist. Nach der Auszahlung einer Versicherungsentschädigung in Höhe von rund 5,4 Millionen Euro im Dezember 2021 wurden bereits im März 2023 die Planungen für den Rückbau beauftragung. Der Abbruch der Halle ist für das vierte Quartal 2023 oder das erste Quartal 2024 vorgesehen.
Der Neubau soll am selben Standort nach aktuellen technischen und architektonischen Standards errichtet werden, wobei Nachhaltigkeitsaspekte wie Photovoltaik und Fassadenbegrünung berücksichtigt werden sollen. Für die Umsetzung ist ein zweistufiges Verfahren geplant: Zunächst wird ein Generalplaner beauftragt, der einen Entwurf sowie eine funktionale Leistungsbeschreibung erstellt. Auf dieser Basis erfolgt anschließend die Ausschreibung eines Generalunternehmers für Systemhallen. Die EU-weite Ausschreibung des Generalplaners soll im Juli 2023 erfolgen, sodass eine Vergabe voraussichtlich im November 2023 realisierbar ist.
Die Mittel für die Planungsleistungen sind im Haushalt vorhanden. Eine detaillierte Kostenschätzung sowie ein Terminplan werden im weiteren Verlauf erstellt, um den politischen Realisierungsbeschluss einzuholen. Parallel dazu werden ab dem vierten Quartal 2023 im westlichen Bereich der Turnhalle Sondierungs- und Verpressarbeiten des Tiefbauamtes durchgeführt. Diese dienen der Baufeldvorbereitung für das Projekt „Quartier am Gesundheitscampus“ und adressieren die Sicherung vermuteter Bergbauschächte im Zuge des Rückbaus.
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Beratungsfolge
- 13.09.2023 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (17. Sitzung)
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung)
- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung)
- 08.08.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (19. Sitzung)
- 5.15Ehemalige St. Barbara SchuleZur Vorlage · 20231606 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD-Bezirksfraktion zur Situation in der ehemaligen St. Barbara Schule in Bochum-Mitte reagiert. Die Kellerräume des Gebäudes, das der Grundschule an der Rastenburger Straße zur Verfügung gestellt wurde, sind seit mindestens 2013 aufgrund von Feuchtigkeit und Schimmelbefall für die Nutzung gesperrt. Bei einer Überprüfung am 13. Juni 2023 konnte kein aktueller Schimmelbefall festgestellt werden, es liegen jedoch umfangreiche Feuchtschäden vor.
Um eine Ausbreitung von Sporen in die restlichen Gebäudeteile zu verhindern, sind die Kellerräume durch dichtschließende Türen vom übrigen Gebäude abgetrennt. Damit ist die Nutzung der anderen Räumlichkeiten für die Emil-von-Behring-Schule weiterhin möglich.
Hinsichtlich der Sanierungskosten wird darauf hingewiesen, dass eine im Jahr 2013 prognostizierte Summe von 226.000 Euro aufgrund gestiegener Baukosten und fortschreitender Schäden heute mindestens doppelt so hoch anzusetzen ist. Eine belastbare Kostenaufstellung erfordert jedoch eine vorherige Grundlagenermittlung und Sanierungsplanung. Zudem merkt die Verwaltung an, dass die Kellerräume mit einer Raumhöhe von 2,20 Metern bauordnungsrechtlich nicht als vollwertige Aufenthaltsräume oder Unterrichtsräume geeignet sind, weshalb ein hochwertiger Ausbau aus Sicht der Zentralen Dienste nicht sinnvoll erscheint.
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Beratungsfolge
- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung)
- 10.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (24. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 5.16Rauchfreie Zonen vor öffentlichen GebäudenZur Vorlage · 20231485 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE GRÜNEN IM RAT hat im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung angefragt, welche rechtlichen Bestimmungen für das Rauchen in den Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude gelten und ob diese Bereiche als rauchfreie Zonen ausgewiesen werden können. Ziel der Anfrage war der Schutz von Besuchern und Mitarbeitenden vor Passivrauch.
Die Verwaltung teilte mit, dass es auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene keine spezifischen Regelungen für nicht umschlossene Eingangsbereiche gibt. Das Nichtraucherschutzgesetz Nordrhein-Westfalen bezieht sich ausschließlich auf vollständig umschlossene Räume. Auch die Arbeitsstättenverordnung findet in diesem Kontext keine Anwendung, da sie den Schutz von Dritten im öffentlichen Raum nicht umfasst und sich primär auf das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten bezieht. Eine rechtlich verbindliche Ausweisung der Eingangsbereiche als rauchfreie Zonen ist daher aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlage derzeit nicht möglich.
Dennoch hat die Verwaltung Maßnahmen ergriffen, um das Rauchen in diesen Bereichen zu reduzieren. Am Historischen Rathaus wurden stationäre Aschenbecher in Bereiche außerhalb der unmittelbaren Eingänge versetzt. Zudem wurden am Historischen Rathaus Hinweisschilder angebracht, die dazu auffordern, im Eingangsbereich nicht zu rauchen.
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Beratungsfolge
- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung)
- 17.08.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (20. Sitzung)
- 5.17Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Historischen RathausZur Vorlage · 20231626 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum plant im Zuge der Sanierung des Nordflügels des Historischen Rathauses die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Gebäude. Da das Historische Rathaus unter Denkmalschutz steht, sieht die vorliegende Mitteilung der Verwaltung vor, dass bei der Installation der Anlage darauf geachtet wird, keine erhebliche Beeinträchtigung des Denkmals zu verursachen.
Die Vorlage mit der Nummer 20231626 ist für den Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe vorgesehen. Die Beratung in diesem Ausschuss ist für den 22. August 2023 zur Kenntnisnahme angesetzt. Die Verwaltung gibt an, dass bei der Umsetzung der Maßnahme berücksichtigt wird, dass die Photovoltaikanlage das denkmalgeschützte Bauwerk nicht wesentlich beeinträchtigt.
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Beratungsfolge
- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung)
- 5.18Erhalt von Kunstwerken der Wattenscheider Künstler_innen Anneliese Martin-Habig und Werner HabigZur Vorlage · 20231521 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den geplanten Erhalt von Kunstwerken der Künstler Anneliese Martin-Habig und Werner Habig in Wattenscheid. Hintergrund ist ein Beschluss der Bezirksvertretung Wattenscheid, der sich auf die Werke im Schulgebäude an der Roonstraße bezieht. Da das betreffende Gebäude abgerissen werden soll, sollen vier Wandbilder im Wandelgang des Gebäudes gesichert und eingelagert werden. Ziel ist es, diese Bilder in ein anderes Wattenscheider Grundschulgebäude zu integrieren.
Zudem soll ein Brunnen auf dem Schulhof vor dem Abriss geschützt werden. Die Verwaltung wird prüfen, ob eine Instandsetzung des Brunnens sowie eine erneute Inbetriebnahme möglich sind. Über die endgültigen Standorte der Wandbilder und des Brunnens entscheidet die Bezirksvertretung Wattenscheid zu einem späteren Zeitpunkt, sobald konkrete Pläne für die künftige Nutzung der Fläche an der Roonstraße vorliegen. Die Verwaltung hat erklärt, den Erhalt der Kunstwerke bei der Planung zukünftiger Baumaßnahmen entsprechend zu berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (16. Sitzung)
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung)
- 5.19Prüfung der finanziellen Regelungen in Mietverträgen bei externer Vermietung durch die Zentralen DiensteZur Vorlage · 20231676 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat einen Sachstandsbericht zur Prüfung der finanziellen Regelungen in Mietverträgen vorgelegt, die durch die Zentralen Dienste extern vermietet werden. Hintergrund ist eine Untersuchung des Rechnungsprüfungsamtes aus dem Jahr 2018. Bei der damaligen Stichprobenprüfung von rund 460 Mietverhältnissen – etwa für Wohnungen, Garagen oder Kioske – wurden Feststellungen gemacht, dass einige Mieten über Jahrzehnte nicht angepasst worden waren. Zudem wurden Betriebskosten teilweise nicht oder nur in zu geringen Pauschalen verrechnet, was zu einer indirekten Subventionierung von Mietern durch die Stadt führte.
Als Reaktion auf den Prüfbericht hat die Abteilung der Zentralen Dienste eine systematische Aufarbeitung aller relevanten Verträge vorgenommen. Durch Verhandlungen konnten Mietverhältnisse beendet oder die Einnahmen verbessert werden, etwa durch die Prüfung und Durchführung von Mieterhöhungen sowie die Erstattung von Nebenkosten. Wo vertragliche Änderungen aufgrund der bestehenden Konstellationen schwierig waren, werden Nachtragsverträge vorbereitet. Zudem wurden Fehler bei der Umrechnung in Euro korrigiert. Die Verwaltung nutzt zur Bewirtschaftung der Verträge nun das CAFM-System Spartacus und hat die Datenstruktur optimiert. In der laufenden Bewirtschaftung steht die Abteilung im Kontakt mit den Vertragspartnern.
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Beratungsfolge
- 25.08.2023 · Rechnungsprüfungsausschuss (9. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung)
- 5.20Wie ist der Handlungsbedarf bei Heizungen in städtischen Gebäuden?Zur Vorlage · 20231776 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum hat in einer Antwort auf eine Anfrage der FDP-Fraktion Informationen zum Status und zur künftigen Ausrichtung der Heizungsanlagen in städtischen Gebäuden vorgelegt. Von den rund 770 betriebenen Wärmeerzeugungsanlagen werden etwa 80 Prozent mit Erdgas und weniger als drei Prozent mit Öl betrieben. Etwa 110 Anlagen entsprechen bereits den erwarteten Anforderungen an erneuerbare Energien.
Für Neubauprojekte werden energetische Standards angewandt, wie etwa bei der geplanten Feuerwache an der Hattinger Straße, die über Geothermie-Wärmepumpen versorgt werden soll. Bei Bestandsgebäuden erfolgt die Bewirtschaftung durch die Stadtwerke Bochum GmbH im Rahmen eines Wärmecontractings. Die Stadt verfolgt dabei den Ausbau von Fernwärmenetzen als Teil der „Bochumer Wärmewende“.
Hinsichtlich der Kosten für eine mögliche Umrüstung auf erneuerbare Energien konnte die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt keine Schätzung abgeben, da für die meisten Gebäude Einzelbetrachtungen notwendig sind und die finalen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes noch ausstehen. Für den Bereich der Schulen und Kindergärten wird durch bestehende Sanierungsprogramme eine vollständige Umstellung bis zum Jahr 2045 angestrebt; für weitere Gebäude sollen ebenfalls individuelle Prüfungen zur Umsetzung dieses Ziels erfolgen.
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Beratungsfolge
- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung)
- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 5.21Denkmal Altes Gemeindehaus StiepelZur Vorlage · 20231735 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben in der Bezirksvertretung Bochum-Süd die Instandsetzung des Kriegsgefallenendenkmals vor dem ehemaligen Gemeindehaus in Stiepel sowie die Gestaltung der angrenzenden Grünflächen thematisiert.
Die Verwaltung teilte mit, dass eine Renovierung der Grabstätte unabhängig von der Sanierung des Gebäudes zeitnah geprüft wird. Die Finanzierung der Instandsetzung erfolgt durch die Zentralen Dienste, wobei ein entsprechender Auftrag an das zuständige Fachamt erteilt wird.
Hinsichtlich der umliegenden Grünflächen ist die Pflege des Rasens und der Bodendecker bereits in den turnusmäßigen Unterhaltsarbeiten enthalten. Für zusätzliche Maßnahmen an Bäumen und Sträuchern werden Mittel in Höhe von 6.900 Euro zur Verfügung gestellt, um die Herrichtung der Flächen zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung)
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung)
- 5.22Recycelte Baustoffe im Tief- und HochbauZur Vorlage · 20231806 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die GRÜNEN im Rat“ zum Einsatz recycelter Baustoffe im Tief- und Hochbau reagiert. Im Fokus steht dabei die neue Ersatzbaustoffverordnung, die seit dem 1. August 2023 bundeseinheitliche Regelungen für mineralische Ersatzbaustoffe vorgibt.
Da die Bauverwaltung die Aufbereitung von Bauschutt nicht selbst durchführt, sondern die Entsorgung an Fachfirmen überträgt, ist die Stadt nur bedingt am Recyclingprozess beteiligt. Es fehlen derzeit geeignete Flächen für die Sortierung und Baukontrollen durch die Verwaltung. Dennoch fördert die Stadt die Wiederverwendung mineralischer Reststoffe im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Zukünftig wird geprüft, ob bei geringen Fremdstoffanteilen eine direkte Aufbereitung durch Auftragnehmer vor Ort möglich ist, um das Material für städtische Projekte zu erhalten. Zudem wird eine vertragliche Rückführung von aufbereitetem Material in den städtischen Kreislauf erwogen.
Die Recyclingquote variiert je nach Anwendungsbereich: Im Tiefbau, etwa beim Straßenbau, liegt der Anteil an Recyclingmaterialien bei etwa 50 bis 60 Prozent. Im Hochbau wird die Nutzung auf unter 10 Prozent geschätzt, wobei Materialien hier primär für temporäre Verfüllungen oder Rampen eingesetzt werden. Ein Beispiel für eine umfassende Verwendung von Recyclingbaustoffen ist das Sanierungsprojekt Mark 51°, bei dem der gesamte Aufbau der neuen Flächen aus Recyclingmaterial besteht.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung)
- 5.23Barrierefreiheit am Haupteingang zum BVZZur Vorlage · 20231773 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die GRÜNEN im Rat“ hat im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Barrierefreiheit am Haupteingang des Bildungs- und Verwaltungszentrums (BVZ) in Bochum thematisiert. Im Zentrum der Anfrage standen das Fehlen eines automatischen Türöffners sowie die Erreichbarkeit der Klingelanlage, die durch einen Mülleimer erschwert wird. Zudem wurde nach den Kosten einer Nachrüstung und der Bereitschaft zur Umsetzung trotz des geplanten Umzugs in das „Haus des Wissens“ im Jahr 2027 gefragt.
Die Verwaltung teilte mit, dass der Haupteingang als schwellenlos eingestuft ist und über eine Klingelanlage verfügt, die den Service Point informiert. Ein barrierefreier Zugang sei zudem über die Tiefgarage P3 möglich. Eine Nachrüstung von automatischen Türöffnern an der aktuellen Türanlage sei aufgrund des Alters und der Konstruktion nicht umsetzbar; ein Austausch der Anlage würde mindestens 30.000 Euro kosten. Über künftige bauliche Maßnahmen wird erst nach Fertigstellung eines stadtweiten Handlungskonzepts zur Barrierefreiheit entschieden, sofern diese technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar sind.
Hinsichtlich der Mülleimer vor dem Eingang plant die Verwaltung eine Reduzierung oder Verstellung der Behälter. Die Inklusionsbeauftragte der Stadt Bochum ist in die laufende Bestandsaufnahme sowie die Erarbeitung des künftigen Handlungskonzepts eingebunden.
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Beratungsfolge
- 05.09.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (18. Sitzung)
- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung)
- 18.08.2023 · Beirat "Leben im Alter" (10. Sitzung)
- 5.24Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LED – Sachstand und AusblickZur Vorlage · 20231783 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Stand der Umrüstung der Bochumer Straßenbeleuchtung auf LED-Technik. Derzeit sind etwa 30 Prozent der Lichtpunkte, was rund 11.000 Leuchten entspricht, mit LED ausgestattet. Bei Beibehaltung des derzeitigen Erneuerungspensums wird eine vollständige Umrüstung der öffentlichen Beleuchtung bis etwa zum Jahr 2040 angestrebt. Dieser Zeitplan ist jedoch von der Verfügbarkeit des Budgets, Fachpersonal sowie der industriellen Lieferfähigkeit abhängig.
Im Zeitraum von 2019 bis 2022 wurden insgesamt rund 6,73 Millionen Euro in die Erneuerung investiert und damit das geplante Budget von 6,2 Millionen Euro überschritten. Für das laufende Jahr konnten zudem Fördermittel in Höhe von 800.000 Euro für Klimaschutz und Energiesanierung akquiriert werden. Der Stromverbrauch der öffentlichen Beleuchtung sank zwischen 2019 und 2022 um etwa 7 Prozent. Die Stromkosten im Jahr 2022 fielen im Vergleich zu 2019 niedriger aus, was unter anderem auf den Wegfall der EEG-Umlage zurückzuführen ist.
Hinsichtlich technischer Entwicklungen setzt die Verwaltung auf Maßnahmen zum Schutz der Tierwelt, wie etwa eine angepasste Farbtemperatur von 2700 Kelvin in der Nähe von Naturschutzgebieten sowie nächtliche Dimmstufen. An vier Teststrecken, unter anderem im Kortumpark, wird derzeit die Wirtschaftlichkeit adaptiver Sensoren untersucht. Parallel dazu wurde ein Programm zur Umrüstung der Flutlichtanlagen auf Sportplätzen gestartet, welches bei den entsprechenden Anlagen Einsparungen von 40 bis 50 Prozent beim Energieverbrauch ermöglichen soll.
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Beratungsfolge
- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung)
- 17.08.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (20. Sitzung)
- 09.08.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (25. Sitzung)
- 5.25Erneuerung der Toilettenanlage am Werner MarktZur Vorlage · 20231747 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum plant die Erneuerung der Toilettenanlage am Werner Markt nach einem Beschluss der Bezirksvertretung Bochum-Ost. Anstatt einer Komplettsanierung oder eines Neubaus an derselben Stelle wird die bestehende Anlage gesichert und durch ein neues Zwei-Kammer-WC-Modul ergänzt. Diese neue Einheit soll barrierefrei, geschlechterneutral gestaltet sein und über eine Ausstattung mit Wickeltisch, einem Notrufsystem sowie leicht zu reinigenden Oberflächen verfügen.
Die Platzierung der neuen Anlage erfolgt unmittelbar neben dem Bestandsgebäude, um die vorhandenen Versorgungsanschlüsse nutzen zu können. Die Außenfassade wird aus Glas gefertigt, um die Reinigung von Graffiti zu erleichtern; zudem ist eine Dachbegrünung vorgesehen. Da die Rückwand des Bestandsgebäudes eine Stützfunktion für das dahinterliegende Gelände übernimmt, werden bestehende Öffnungen im Gebäude mit Bruchsteinen verschlossen, um die Statik zu gewährleisten.
Der zeitliche Ablauf sieht ein Ausschreibungsverfahren bis Ende August 2023 und eine Auftragsvergabe im Oktober 2023 vor, wobei die Aufstellung der Anlage für Ende März 2024 geplant ist. Für die Umsetzung kann eine Baumentnahme erforderlich sein, deren Abstimmung bereits läuft. Das Projekt ist Teil der Initiative „Bochum’s stille Örtchen“ im Rahmen der Bochum Strategie 2030. Die Kosten in Höhe von rund 261.000 Euro werden durch eine Umschichtung beim Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster bereitgestellt.
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Beratungsfolge
- 23.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (21. Sitzung)
- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung)
- 18.08.2023 · Beirat "Leben im Alter" (10. Sitzung)
- 5.26Mietverhältnis Lothringer Str. 21a – Abschluss eines MietvertragesZur Vorlage · 20231132 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt die Anmietung der Immobilie in der Lothringer Straße 21a, dem ehemaligen Pflegeheim „Haus Gloria“. Diese Maßnahme ist Teil der Neukonzeption der Wohnungsnotfallhilfe und dient der Erfüllung der ordnungsrechtlichen Unterbringungspflicht nach dem Ordnungsbehördengesetz.
Ziel der Neuausrichtung ist es, die Unterbringungskonzepte differenzierter zu gestalten und eine Trennung von geflüchteten Menschen und wohnungslosen Personen in den bestehenden Sammelunterkünften zu erreichen. Das Objekt in der Lothringer Straße bietet Platz für bis zu 42 Personen in verschiedenen Gruppenwohnangeboten sowie Räumlichkeiten für das Fachpersonal. Die Unterbringung richtet sich an wohnungslose Männer und Frauen mit komplexen Problemlagen, um durch intensive Betreuung die Perspektive auf eigenen Wohnraum zu stärken. Der Aufenthalt in der Einrichtung ist vorrangig auf eine Dauer von maximal zwölf Monaten ausgelegt. Die Betreuung soll durch ein multiprofessionelles Team, unter anderem bestehend aus Sozialarbeit und sozialpsychiatrischer Pflege, sichergestellt werden.
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Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Anmerkung:Die im nicht öffentlichen Teil platzierte Beschlussvorlage wird mehrheitlich beschlossen (Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: 1 (UWG); dagegen: 3 (CDU); dafür: 12 (SPD; Grüne; Linke; BD; PA
- 05.09.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (18. Sitzung)
- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung)
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung)
- 15.08.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (27. Sitzung)
- 17.05.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (17. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 5.27Verspätete Fertigstellung der 3-fach-Turnhalle an der Saarlandstr. / Märkisches GymnasiumZur Vorlage · 20232179 · Mitteilung der Verwaltung
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Die Verwaltung informiert über die verzögerte Fertigstellung der Sporthalle an der Saarlandstraße, die zur Sportschule NRW gehört. Die Bauarbeiten am Gebäude, dessen Entwurf vom Architekturbüro Harris & Kurle aus Stuttgart stammt, sind von verschiedenen technischen und logistischen Schwierigkeiten betroffen.
Ein wesentlicher Grund für den Zeitverlust ist die Zerstörung eines ukrainischen Werks im April 2022, welches als Lieferant für die Stahlkonstruktion des Daches vorgesehen war. Die Neuausschreibung der Lieferungen verzögerte sich aufgrund weltweiter Krisen bis Februar 2023, was einen Zeitverlust von etwa neun Monaten zur Folge hat. Zudem bereitet die Verlegung der Zinkbleche auf den komplexen, gefalteten Dachflächen technische Probleme, deren Klärung mit einer Verzögerung von zwei Monaten veranschlagt wird.
Durch diese technischen Anpassungen sind zudem Änderungen in der Planung der Elektro- und HLS-Leitungsführung erforderlich, was weitere zwei Monate beansprucht. Da der Innenausbau erst nach Erreichung der Dichtigkeit des Gebäudes beginnen kann, müssen die Ausführungspläne der beteiligten Firmen angepasst werden, woraus sich eine Verzögerung von etwa drei Monaten im Bauablauf ergibt. Die Verwaltung plant, die Sporthalle inklusive aller technischen Abnahmen im Mai 2024 dem Sportbetrieb zu übergeben.
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Beratungsfolge
- 14.11.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (22. Sitzung) — Beratungsergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.09.2023 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (17. Sitzung)
- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung)
- 6.Anfragen
- 6.1Elektronische Zutrittskontrollsysteme an SporthallenZur Vorlage · 20232180 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage zur 18. Sitzung des Betriebsausschusses für die Eigenbetriebe am 22. August 2023 vorgelegt. Thema der Anfrage sind die elektronischen Zutrittskontrollsysteme in den Sporthallen der Stadt.
Hintergrund der Anfrage ist die Information, dass es bei Sportgruppen vereinzelt zu Problemen beim Zugang zu Turnhallen gekommen sein soll, was auf technische Defizite der Systeme zurückzuführen ist. Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, ob Beschwerden von Nutzergruppen bezüglich dieser Zugangsschwierigkeiten bekannt sind.
Des Weiteren wird gefragt, ob die Verwaltung beabsichtigt, das bisherige Zutrittskontrollsystem beizubehalten oder ob Änderungen an der Technik geplant sind. Zudem möchte die Fraktion klären, ob gegenüber dem Hersteller der installierten elektrischen Schlösser Garantieansprüche bestehen.
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Beratungsfolge
- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung)
- 6.2Nutzungseinschränkungen an Schulen durch fehlenden BrandschutzZur Vorlage · 20232224 · Anfrage
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Beratungsfolge
- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung)
- Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- 8.1Mietverhältnis Lothringer Str. 21a – Abschluss eines MietvertragesErgebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen
- 11.1Nachfrage bei TOP 5.17 Anmietung Universitätsstraße 43-49 1.Riegel des Gebäudes – Hier: Gesamtbürobedarf der Verwaltung
- 11.2Standortwechsel und Erweiterung der mit Zuwendung übertragenen Betreuung von Wohnungslosen von der Herzogstr. 79 zur Lothringer Str. 21a (Vorlage 20231149) und 8.1 Mietverhältnis Lothringer Str. 21a – Abschluss eines Mietvertrages (Vorlage: 20231134)
- 11.3Nachrichtlich: Anmietung Universitätsstr. 43-49 1.Riegel des Gebäudes
- 11.4Nachrichtlich: Bochumer Citywache - Mietverhältnis Bongardstr. 25-27 – Abschluss eines Mietvertrages
- 12.Anfragen
- 12.1Zuständigkeit des Betriebsausschusses für die Eigenbetriebe
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