Controllingbericht über die Maßnahmen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW Kapitel 1 und 2 und über das Kreditprogramm Gute Schule 2020 für das II. Quartal 2023
20231825 · Mitteilung der Verwaltung · 22.08.2023
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Die Verwaltung hat den Controllingbericht für das zweite Quartal 2023 zu den Maßnahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW (KInvFG, Kapitel 1 und 2) sowie des Kreditprogramms „Gute Schule 2020“ vorgelegt. Insgesamt stehen der Stadt Bochum Mittel in Höhe von rund 127 Millionen Euro zur Verfügung.
Der Bericht weist aus, dass bereits 93,7 Prozent der bereitgestellten Fördermittel beauftragt sind und 84 von insgesamt 103 Maßnahmen abgeschlossen werden konnten. Die Investitionen aus dem KInvFG Kapitel 1 umfassen Bereiche wie den Hochbau, die energetische Sanierung von Schulen sowie Lärmschutzmaßnahmen im Straßenbau. Das Programm KInvFG Kapitel 2 konzentriert sich auf die Sanierung von Schul- und Sporteinrichtungen, darunter Toilettenanlagen und Turnhallen. Das Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ umfasst Projekte zur digitalen Infrastruktur, zu naturwissenschaftlichen Räumen sowie zum Ausbau von Offenen Ganztagsschulen.
Aufgrund von Baukostensteigerungen wurden Anpassungen vorgenommen, um die Mittelverwendung zu optimieren. So wurde die Sanierung der Turnhalle der Lina-Morgenstern-Schule aus dem KInvFG 2-Programm in den städtischen Haushalt überführt, wodurch Mittel für Schulen in freier Trägerschaft verfügbar wurden. Zudem wurden die Umsetzungsfristen durch den Bund aufgrund der Corona-Pandemie und der Auswirkungen der Hochwasserkatastrophe um zwei Jahre verlängert.
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