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Rauchfreie Zonen vor öffentlichen Gebäuden

20231485 · Antwort der Verwaltung · 22.08.2023

↳ Zugehörige Anfrage Rauchfreie Zonen vor öffentlichen Gebäuden · 11.05.2023
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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KI-Zusammenfassung

Die Fraktion DIE GRÜNEN IM RAT hat im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung angefragt, welche rechtlichen Bestimmungen für das Rauchen in den Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude gelten und ob diese Bereiche als rauchfreie Zonen ausgewiesen werden können. Ziel der Anfrage war der Schutz von Besuchern und Mitarbeitenden vor Passivrauch.

Die Verwaltung teilte mit, dass es auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene keine spezifischen Regelungen für nicht umschlossene Eingangsbereiche gibt. Das Nichtraucherschutzgesetz Nordrhein-Westfalen bezieht sich ausschließlich auf vollständig umschlossene Räume. Auch die Arbeitsstättenverordnung findet in diesem Kontext keine Anwendung, da sie den Schutz von Dritten im öffentlichen Raum nicht umfasst und sich primär auf das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten bezieht. Eine rechtlich verbindliche Ausweisung der Eingangsbereiche als rauchfreie Zonen ist daher aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlage derzeit nicht möglich.

Dennoch hat die Verwaltung Maßnahmen ergriffen, um das Rauchen in diesen Bereichen zu reduzieren. Am Historischen Rathaus wurden stationäre Aschenbecher in Bereiche außerhalb der unmittelbaren Eingänge versetzt. Zudem wurden am Historischen Rathaus Hinweisschilder angebracht, die dazu auffordern, im Eingangsbereich nicht zu rauchen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 171 Wörter).

Beratungen

Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung)
22.08.2023
kein Ergebnis hinterlegt
Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (20. Sitzung)
17.08.2023
kein Ergebnis hinterlegt