Zwischenbericht der Zentralen Dienste über die Betriebsentwicklung (2. Quartal 2023)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Zwischenbericht über die Betriebsentwicklung der Zentralen Dienste für das zweite Quartal des Jahres 2023 vorgelegt. Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2023 und dient der Information im Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe. Die Vorlage ist für die Sitzung des Ausschusses am 22. August 2023 vorgesehen, wobei dort die Kenntnisnahme der Inhalte erfolgt.
Die Mitteilung der Verwaltung basiert auf den gesetzlichen Vorgaben gemäß § 20 EigVO NRW sowie § 12 der Betriebssatzung. Als Bestandteil des Berichts liegen ein detaillierter Zwischenbericht der Zentralen Dienste für das zweite Quartal 2023 sowie eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) mit Stand zum 30. Juni 2023 vor. Damit werden die wirtschaftlichen Entwicklungen der Zentralen Dienste innerhalb des genannten Zeitraums dokumentiert.
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