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Widmung der Straße „Höhmanns Siepen“

20231128 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 26.09.2023 · Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 26.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (22. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Beschlussvorlage 20231128
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Widmung von Teilen der Straße „Höhmanns Siepen“ vorgelegt. Das Vorhaben sieht vor, bestimmte Abschnitte der Straße als Gemeindestraße zu deklarieren. Für die Bezirksvertretung Bochum-Süd umfasst der Vorschlag den Bereich von Hausnummer 1 bis Hausnummer 7. In der Zuständigkeit der Bezirksvertretung Bochum-Süd/West betrifft die Widmung einen Teilbereich zwischen der Hausnummer 17 und der Hausnummer 24.

Die Begründung der Vorlage gibt an, dass die Straße zur Erschließung der Anwohner dient und daher öffentlich werden soll. Die betreffenden Flächen liegen in der Gemarkung Weitmar und befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Die rechtliche Grundlage für die Widmung bildet das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen. Die Entscheidung über die Vorlage ist für die Sitzungen der Bezirksvertretungen Bochum-Südwest und Bochum-Süd im September 2023 vorgesehen.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Süd (22. Sitzung)
26.09.2023
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Beschlussvorlage 20231128
Bezirksvertretung Bochum-Südwest (27. Sitzung)
13.09.2023
Einstimmig nach Beschlussvorschlag