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Gewerbliche Nutzung an der Lindener Str. - Bauordnung

20231858 · Antwort der Verwaltung · 14.08.2023 · Bauordnungsamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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In der Bezirksvertretung Bochum-Südwest wurde die Nutzung eines Grundstücks an der Lindener Straße thematisiert. Die CDU-Fraktion hatte angefragt, ob die dort stattfindende Lagerung von Erde, Bauschutt und Straßenaufbruchmaterial eine befristete Maßnahme im Zusammenhang mit dem Bau der neuen Sporthalle ist oder eine unbefristete Nutzung vorliegt. Zudem wurden Fragen zu den erteilten Genehmigungen, deren zeitlichem Rahmen sowie etwaigen Auflagen gestellt.

Die Verwaltung gab dazu an, dass das Liegenschaftsamt die Fläche von rund 100 Quadratmetern bis Ende November 2022 an die Firma Höhler GmbH verpachtet hatte. Das Unternehmen fungiert als Auftragnehmerin der Stadt Bochum und nutzte das Areal als Baustelleneinrichtungsfläche. Nach Ablauf des Pachtvertrages wurden dort zeitweise noch Baumaschinen sowie Erdmieten vorgehalten. Diese Nutzung wurde vom Liegenschaftsamt zunächst kurzzeitig geduldet, jedoch letztlich untersagt. Das Gelände ist mittlerweile geräumt.

Seitens des Bauordnungsamtes wurden keine Baugenehmigungen für die Nutzung des Grundstücks als Lagerfläche erteilt. Über etwaige Auflagen liegen dem Amt keine Informationen vor.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Südwest -verlegt vom 09.08. auf den 14.08.2023- (26. Sitzung)
14.08.2023
kein Ergebnis hinterlegt