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Ausweisung von öffentlichen Graffitiflächen entlang des Springorumweges

20223561 · Antwort der Verwaltung · 14.08.2023 · Umwelt- und Grünflächenamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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KI-Zusammenfassung

Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest beantragt, bestimmte Brückenunterführungen entlang des Springorumweges als legale Graffitiflächen auszuweisen. Konkret wurden die Standorte am Munscheider Damm, an der Hattinger Straße, der Schlossstraße sowie an der Holtbrügge vorgeschlagen, um diese in das Freiflächenprogramm der Stadt Bochum aufzunehmen.

Die Verwaltung hat zu diesem Antrag eine Stellungnahme abgegeben und bewertet die Eignung der genannten Orte differenziert. Für die Brücke am Munscheider Damm wird darauf hingewiesen, dass das Bauwerk Straßen.NRW gehört und ein Ersatzneubau geplant ist. Bei der Schlossstraße wurde aufgrund des historischen Wertes der Ziegelmauerwerkskonstruktion von einer Freigabe als Graffitifläche abgeraten. Für den Tunnel an der Hattingerstraße sowie die Brücke an der Holtbrügge bestehen zwar keine grundsätzlichen Einwände gegen farbliche Gestaltungen, jedoch wird die Sicherheit aufgrund des geringen Abstands zum Verkehrsweg kritisch bewertet, weshalb eine dauerhafte Nutzung als Graffitifläche nicht befürwortet wird.

Die Abstimmung zwischen dem Jugendamt, dem Tiefbauamt und dem Umwelt- und Grünflächenamt ergab, dass die angefragten Standorte nicht für eine jederzeitige Nutzung geeignet sind. Dennoch wurde die Brücke an der Holtbrügge als passend für eine einmalige Kunstaktion im Rahmen des Programms „Hin und weg – Graffitikunst statt Schmierereien“ eingestuft und in das Arbeitsprogramm der zuständigen Arbeitsgruppe aufgenommen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 199 Wörter).

Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Südwest -verlegt vom 09.08. auf den 14.08.2023- (26. Sitzung)
14.08.2023
kein Ergebnis hinterlegt