Weitmarer-Holz-Str. o. Nr. - Bauordnung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant die Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung der ehemaligen Kirche „Zum guten Hirten“ in der Weitmarer Holz-Straße. Das Vorhaben sieht vor, das entwidmete Gebäude in Wohnraum umzuwandeln. Da sich das Grundstück im Außenbereich befindet, erfolgt die rechtliche Beurteilung nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (§ 35 BauGB).
Das Areal ist im Regionalplan als Siedlungs- und Waldfläche ausgewiesen und grenzt unmittelbar an ein Landschaftsschutzgebiet. Das Bauordnungsamt bewertet das Gebäude als erhaltenswert und als prägend für die Kulturlandschaft. Eine Nutzungsänderung ist unter planungsrechtlichen Voraussetzungen zulässig, sofern die äußere Gestaltung sowie die Kubatur des Objekts unverändert bleiben und der Gestaltwert erhalten wird.
Hinsichtlich der Erschließung muss die öffentlich-rechtliche Sicherung über Baulasten noch erfolgen. Die untere Landschaftsbehörde hat dem Vorhaben bereits zugestimmt. Das Bauordnungsamt beabsichtigt, die Genehmigung für die geplante Wohnraumnutzung zu erteilen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 131 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 30.11.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 29.11.2022Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
✉ Neue Vorlagen aus dem Bezirk Südwest direkt ins Postfach
Bestätigungsmail (Double-Opt-in) · weitere Themen & Bezirke · Datenschutz