Bebauung eines städtischen Grundstücks an der Straße Horkensteinweg
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum plant eine Verlängerung der Frist für ein Bauvorhaben an der Straße Horkensteinweg. Ein städtisches Grundstück in diesem Bereich wurde bereits für die Errichtung eines Ein- oder Zweifamilienhauses veräußert. Im Rahmen des Grundstückskaufvertrages wurde eine Bebauungsverpflichtung vereinbart, die vorsah, das Bauvorhaben innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluss zu realisieren.
Da der Erwerber diese Frist nicht einhalten konnte, sieht die Verwaltung eine Verlängerung der Fertigstellungsfrist um zwei Jahre vor. Die Mitteilung des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster wird im Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest zur Kenntnisnahme vorgelegt. Um den Schutz personenbezogener Daten des Erwerbers zu gewährleisten, erfolgt die Beratung zu diesem Vorgang im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 30.11.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 29.11.2022Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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