Anfrage zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Bochum, Vorlage 20222610
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Südwest hat eine Anfrage zur Bochumer Baumschutzsatzung gestellt. Im Fokus steht dabei die Regelung des § 7, der die Verpflichtung zu Ersatzpflanzungen bei der Fällung von Bäumen mit einem Stammumfang von mehr als 100 cm festlegt.
Nach der aktuellen Satzung müssen Ersatzpflanzungen einen Mindestumfang von 20 cm aufweisen. Die Fraktion bittet die Verwaltung um Prüfung, ob eine Verpflichtung zu einem größeren Mindestumfang von mindestens 25 oder 30 cm möglich ist. In diesem Zusammenhang wird nach Erkenntnissen über andere Baumschutzsatzungen gefragt, die größere Stammumfänge für Ersatzpflanzungen vorsehen.
Zudem möchte die Fraktion erfahren, welche Gründe aus Sicht der Verwaltung gegen eine Erhöhung des Mindestumfangs bei Ersatzpflanzungen in Bochum sprechen könnten. Die Anfrage bezieht sich auf die bestehende Regelung, wonach bei einer Fällung von Bäumen über 100 cm Umfang für jeden zusätzlich angefangenen Stammumfang von 50 cm eine weitere Pflanzung vorgesehen ist.
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- 30.11.2022kein Ergebnis hinterlegt
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