Änderungsantrag zur Sitzung der BV Südwest am 30.11.2022 Hier: TOP 2.2 Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Bochum (20222610)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion FFB in der Bezirksvertretung Südwest hat einen Änderungsantrag zur Baumschutzsatzung der Stadt Bochum vorgelegt. Im Fokus steht dabei die Neuregelung von Paragraf 10, welcher die Verwendung von Ersatzgeldzahlungen festlegt.
Dem Antrag zufolge sollen die im Rahmen der Satzung zu leistenden Zahlungen an die Stadt Bochum fließen. Diese Mittel sind zweckgebunden für Ersatzpflanzungen sowie für das Anlegen und Herrichten von Pflanzgruben und Baumscheiben einzusetzen. Zudem sollen die Zahlungen die notwendige Anwuchspflege abdecken.
Hinsichtlich der Qualität und des Standorts der Ersatzbäume sieht der Antrag vor, dass diese nach Möglichkeit einen Mindeststammumfang von 30 bis 35 Zentimetern aufweisen sollten. Die Pflanzung soll bevorzugt in der Nähe des ursprünglichen Standortes der entfernten oder zerstörten Bäume erfolgen, mindestens jedoch innerhalb des jeweiligen Stadtbezirks.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagDafür 1, FFB
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