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Antwort der Verwaltung

Onlinezugangsgesetz in Bochum

20221390 09.06.2022 Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation

↳ Zugehörige Anfrage Onlinezugangsgesetz in Bochum · 30.03.2022
🟢 Beschlossen 09.06.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (9. Sitzung) · Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage von Cylia Ungar aus der Fraktion „Die Grünen im Rat“ zum Stand der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes reagiert. Aktuell ist etwa ein Fünftel der städtischen Verwaltungsleistungen online verfügbar. Die Stadt nutzt hierfür primär die sogenannten „Einer-für-Alle“-Lösungen (EfA) der Länder sowie eigene Dienste über das Serviceportal „Mein Bochum“.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Einhaltung der gesetzlichen Frist bis Ende 2022 aufgrund von Verzögerungen bei den bundesweiten EfA-Lösungen nicht garantiert werden kann. Die Priorisierung der Digitalisierung erfolgt nach Kriterien wie Fallzahlen, Nachwendepotenzial und Nutzerfreundlichkeit. Bei konkreten Leistungen wie dem Bauantrag wird die Fertigstellung einer notwendigen Software-Schnittstelle für dieses Jahr erwartet. Der Online-Antrag für Unterhaltsvorschüsse soll im vierten Quartal 2022 bereitstehen. Für die digitale Anmeldung und Abmeldung von Wohnsitzen ist eine Umsetzung ab März 2023 vorgesehen, da die Stadt hier auf die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an einem Hamburger Modell angewiesen ist. Bei der Digitalisierung von Führerscheinanträgen sowie Schwerbehindertenparkausweisen wird ebenfalls auf die Bereitstellung entsprechender EfA-Lösungen anderer Bundesländer gewartet.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 166 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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