Onlinezugangsgesetz in Bochum
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den aktuellen Stand der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in Bochum. Die Stadt ist gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen bis zum 31. Dezember 2022 elektronisch anzubieten. Von den rund 600 im Rahmen des OZG relevanten Leistungen müssen Kommunen etwa 230 umsetzen, was insgesamt über 2.000 Einzelleistungen umfasst. Derzeit ist etwa ein Fünftel der städtischen Verwaltungsleistungen digitalisiert.
Bei der Umsetzung setzt die Verwaltung primär auf eigene Portallösungen oder auf sogenannte „Einer-für-Alle“-Lösungen (EfA) der Länder. Für den Bereich der Bauanträge wird die Fertigstellung einer Software-Schnittstelle noch im laufenden Jahr erwartet. Der EfA-Dienst für Erstanträge von Führerscheinen soll voraussichtlich Ende 2022 verfügbar sein, während der Rollout für den Unterhaltsvorschuss für das vierte Quartal 2022 geplant ist. Ein verbindlicher Termin für die vollständige Digitalisierung aller Prozesse lässt sich derzeit nicht festlegen, da die Entwicklung von den Vorgaben des Bundes und der Länder abhängt. Die Priorisierung der einzelnen Leistungen erfolgt anhand der Fallzahlen, des Digitalisierungspotenzials sowie der Nutzerfreundlichkeit. Die Inbetriebnahme der entsprechenden Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen ist für März 2023 vorgesehen, wodurch die Stadt Bochum die Möglichkeit erhält, die bevorzugte EfA-Lösung einzusetzen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 09.06.2022Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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