Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung)
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 2.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1VBW Bauen und Wohnen GmbH hier: Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2021Zur Vorlage · 20222216 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung (Nummer 20222216) befasst sich mit dem Jahresabschluss 2021 der VBW Bauen und Wohnen GmbH. Der Rat der Stadt Bochum soll den Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrates zustimmen. Damit wird die Vertretung der Stadt in der Gesellschafterversammlung angewiesen, den Jahresabschluss festzustellen, die Gewinnverwendung zu bestätigen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss 2021 weist einen Jahresüberschuss von rund 7,95 Millionen Euro und eine Bilanzsumme von etwa 577,6 Millionen Euro aus. Vom Bilanzgewinn in Höhe von 7.158.397,44 Euro sollen 3.000.000 Euro an die Gesellschafter ausgeschüttet und 4.158.397,44 Euro den freien Rücklagen zugewiesen werden.
Im Plan-Ist-Vergleich der Investitionen zeigt sich eine Abweichung bei den Gesamtinvestitionen, die mit 60.815 TEUR unter dem geplanten Wert von 98.956 TEUR lagen. Wesentliche Differenzen ergaben sich bei Grundstücksankäufen sowie Neubauten aufgrund zeitlicher Verzögerungen, unter anderem bei Projekten wie dem Ostpark oder Wohnungsbeständen in den Quartieren Voedestraße, Brantropstraße, Deutsches Reich, Glockengarten und Flüssesiedlung.
Zum Jahresende 2021 umfasste der Bestand 12.592 Wohnungen, 5.172 Garagen bzw. Stellplätze sowie 125 Gewerbeeinheiten. Die Wohnfläche stieg auf 820.902 m², während die Nutzfläche durch die Fertigstellung der Pflegeimmobilie „Haus am Beisenkamp“ auf 108.982 m² anstieg. Die Beratung der Vorlage ist für den September 2022 in den Ausschüssen für Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt- und Finanzausschuss vorgesehen, bevor die Entscheidung im Rat erfolgt.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgte getrennt nach Unterpunkten
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgte nach Unterpunkten.
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgte nach Unterpunkten. - Präsentation Jahresabschluss 2021 VBW Bochum
- 3.2Sparkasse Bochum AöR hier: Entlastung der Sparkassenorgane und Verwendung des Überschusses aus dem Jahresabschluss 2021Zur Vorlage · 20222044 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20222044 einen Beschlussantrag zum Jahresabschluss 2021 der Sparkasse Bochum AöR vorgelegt. Der Antrag umfasst die Entlastung der Organe der Sparkasse sowie die Verwendung des ausgewiesenen Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021.
Nach den Unterlagen des Amtes für Finanzsteuerung soll dem Vorstand und dem Verwaltungsrat der Sparkasse Bochum für das Jahr 2021 Entlastung erteilt werden. Der Bilanzgewinn beläuft sich auf 17.982.897,34 Euro. Von diesem Betrag sind 16.500.000,00 Euro für die Erfüllung gemeinwohlorientierter örtlicher Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke vorzusehen. Diese Ausschüttung entspricht der Planung im Haushaltsplan 2022, wobei von diesem Betrag zudem rund 2,61 Millionen Euro an Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag abgeführt werden.
Des Weiteren sieht die Vorlage vor, 1.400.000,00 Euro aus dem Überschuss der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Der verbleibende Restbetrag in Höhe von 82.897,34 Euro soll als Gewinnvortrag in die Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2022 übernommen werden. Die Entscheidung über den Antrag wird im Rat der Stadt Bochum erwartet.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgte getrennt nach Unterpunkten
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.3Bochumer Veranstaltungs-GmbH hier: Wiederbestellung von Herrn Andreas Kuchajda zum GeschäftsführerZur Vorlage · 20221722 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Wiederbestellung von Andreas Kuchajda zum Geschäftsführer der Bochumer Veranstaltungs-GmbH (BoVG) entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Finanzsteuerung sieht eine neue Bestellung bis zum 30. September 2028 vor.
Die Stadt Bochum ist über die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH zu 100 Prozent an der BoVG beteiligt. Da die Unternehmen der Stadt dem Public Corporate Governance Kodex (PCGK) unterliegen, ist für eine wiederholte Bestellung von Geschäftsführern ein erneuter Beschluss des Rates sowie der zuständigen Gremien erforderlich. Der Aufsichtsrat der BoVG hat in seiner Sitzung am 8. Juni 2022 die Empfehlung abgegeben, den bestehenden Vertrag nicht zu kündigen und die Zusammenarbeit fortzusetzen.
Der aktuelle Dienstvertrag von Andreas Kuchajda läuft bis zum 30. September 2023. Zwar sieht der Vertrag eine automatische Verlängerung um fünf Jahre vor, sofern keine Kündigung erfolgt, jedoch verlangt der PCGK für den Fall einer Wiederbestellung ein formales Verfahren. Mit dem Beschlussvorschlag soll die Zustimmung des Rates zur Amtszeit bis Ende September 2028 eingeholt werden. Zudem sollen die Gesellschaftervertreter der Stadt angewiesen werden, die entsprechenden Beschlüsse in den beteiligten Gremien zu fassen.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (FFB)
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FFB)
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FFB)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (FFB) - 3.4USB Service GmbH hier: Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2021Zur Vorlage · 20222253 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung befasst sich mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der USB Service GmbH. Der Rat der Stadt Bochum soll den Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrates zustimmen. Dies umfasst die Anweisung an die Vertretung der Stadt in der Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss festzustellen, der Gewinnverwendung zuzustimmen sowie den Aufsichtsrat und die Geschäftsführung zu entlasten. Der geprüfte Abschluss liegt mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vor.
Der Jahresabschluss 2021 weist ein Ergebnis von 1.258.344,21 EUR sowie eine Bilanzsumme von 24.743.870,67 EUR aus. Aufgrund eines bestehenden Ergebnisabführungsvertrages wird das gesamte Jahresergebnis an die Stadtwerke Bochum Holding GmbH abgeführt.
Im Vergleich zum Plan verzeichnete das Unternehmen überplanmäßige Umsatzerlöse in Höhe von 1.728 TEUR, die unter anderem auf Erlöse aus Metall, Schrott, Betriebsführungsentgelten für das ECC, dem Maklergeschäft sowie Altpapier zurückzuführen sind. Diesen stehen überplanmäßige Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von 1.917 TEUR gegenüber. Der Personalaufwand lag um 281 TEUR unter dem Plan, da die geplante Tariferhöhung von 1,4 % geringer ausfiel. Die Abschreibungen unterschritten den Plan um 391 TEUR, bedingt durch verzögerte Lieferungen von mobilen Geräten, Fahrzeugen, Containern und Pressen. Die Investitionen lagen mit 1.330 TEUR um 354 TEUR unter der Planung, was auf Lieferengpässe bei Fahrzeugen zurückzuführen ist. Die Beratung der Vorlage ist für den September 2022 in den entsprechenden Ausschüssen sowie im Rat vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgte getrennt nach Unterpunkten
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgte nach Unterpunkten.
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgte nach Unterpunkten. - 3.5USB Bochum GmbH hier: Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2021Zur Vorlage · 20222252 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung befasst sich mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der USB Bochum GmbH. Der Rat der Stadt Bochum soll den Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrates zustimmen und die Vertretung der Stadt in der Gesellschafterversammlung anweisen, den Abschluss festzustellen. Der Jahresabschluss weist einen Jahresüberschuss von 599.159,44 EUR sowie eine Bilanzsumme von 66.122.307,40 EUR aus. Die vorgesehene Gewinnverwendung sieht vor, den Überschuss in Gewinnrücklagen einzustellen, wobei eine Ergebnisabführung an die Stadtwerke Bochum Holding GmbH entfällt. Zudem ist die Erteilung der Entlastung für die Geschäftsführung sowie den Aufsichtsrat vorgesehen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BKP Bergmann Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG hat den Abschluss uneingeschränkt geprüft.
Ein Plan-Ist-Vergleich des Wirtschaftsplans zeigt, dass die Umsatzerlöse um 4.474 TEUR unter dem Plan liegen, was auf fehlende Erlöse im Bereich Unterflur und Sonderreinigung sowie Rückstellungen für Abfallrisiken zurückzuführen ist. Demgegenüber stehen sonstige betriebliche Erträge, die um 2.982 TEUR über dem Plan liegen. Die Aufwendungen für Fremdleistungen unterschreiten den Plan um 3.397 TEUR. Aufgrund angepasster Marktbedingungen und einer Erhöhung der Preissteigerungsrate von 2,5 % auf 3,0 % erfolgte eine Zuführung von 777 TEUR zu den Deponierückstellungen. Der Personalaufwand liegt um 2.272 TEUR unter Plan, bedingt durch eine Tariferhöhung von 1,4 %. Das Ergebnis vor Gewinnverwendung liegt mit 600 TEUR über der Planung von 330 TEUR. Die Investitionen überstiegen den Plan um 1.035 TEUR.
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- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgte getrennt nach Unterpunkten
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgte nach Unterpunkten.
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgte nach Unterpunkten. - 3.6Beteiligung an der rku.it GmbH hier: Erhöhung der unmittelbaren Beteiligungsquote der Energie und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH, Stadtwerke Bochum Holding GmbH und Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AGZur Vorlage · 20222205 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Beteiligungsquoten an der rku.it GmbH vorgelegt. Im Rahmen einer geplanten Umstrukturierung beabsichtigen verschiedene Gesellschafter, zum 31. Dezember 2022 aus der rku.it GmbH auszuscheiden. Die Anteile der Stadtwerke Bramsche GmbH, der Stadtwerke Schüttorf-Emsbüren GmbH, des Trink- und Abwasserverbands Bad Bentheim, Schüttorf, Salzbergen und Emsbüren (TAV) sowie des Wasser- und Abwasser-Zweckverbandes Niedergrafschaft (WAZ) sollen durch die rku.it GmbH selbst erworben werden. Die Kosten für den Erwerb dieser Anteile zum Nominalwert belaufen sich auf insgesamt 86.300 Euro.
Durch diesen Vorgang, der wirtschaftlich einer Kapitalherabsetzung entspricht, erhöht sich die unmittelbare Beteiligungsquote der Bochumer Unternehmen an der rku.it GmbH geringfügig. Der Anteil der Energie und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) steigt von 32,02 Prozent auf 33,95 Prozent. Ebenso erhöht sich die Beteiligung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH von 2,56 Prozent auf 2,71 Prozent und die der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA) von 1,94 Prozent auf 2,06 Prozent. Der Rat der Stadt Bochum soll dem Verkauf der Anteile sowie dem Verzicht auf etwaige satzungsmäßige Vorkaufsrechte zustimmen.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.7Genehmigung von Beschlüssen der Trianel GmbH hier: Beschluss zur Gründung der Trianel Energieprojekte AT GmbHZur Vorlage · 20222172 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung (Nummer 20222172) befasst sich mit der Genehmigung von Beschlüssen der Trianel GmbH zur Ausweitung der Projektentwicklungsaktivitäten der Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG (TEP) von Deutschland auf Österreich. Dies beinhaltet die Anpassung des Gesellschaftsvertrages der TEP sowie die Gründung zweier Gesellschaften nach österreichischem Recht: der Trianel Energieprojekte AT GmbH (TEP AT) und der TEP AT Projektverwaltungs GmbH (TEP AT V).
Der Rat der Stadt Bochum soll zustimmen, dass die TEP als alleinige Gesellschafterin die TEP AT mit einer Eigenkapitaleinlage von 3 Millionen Euro und die TEP AT V mit einer Eigenkapitaleinlage von 35.000 Euro gründet. Zudem wird die Ermächtigung zur Durchführung notwendiger Verträge und Handlungen durch die Geschäftsführung der Trianel GmbH sowie die künftige Gründung oder den Erwerb weiterer Beteiligungsgesellschaften durch die TEP AT unter Einhaltung definierter Kriterien vorgeschlagen.
Ziel der Ausweitung auf den österreichischen Markt ist die Unterstützung von Stadtwerken und Kommunen beim Ausbau erneuerbarer Energien sowie der energiewirtschaftlichen Daseinsvorsorge. Die TEP hat seit ihrer Gründung im Jahr 2018 bereits Photovoltaik-Projekte im Umfang von 180 MW und Onshore-Wind-Projekte von 450 MW fertig entwickelt, während weitere Projekte mit jeweils rund 1.000 MW in der Entwicklung stehen. Die Vorlage wurde im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten; die Entscheidung im Rat war für den 29. September 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen:0dagegen:5(FFB)dafür:72(SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/FDP/PAR/OB)
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (FFB)dafür: 14 (SPD,Grüne, CDU, Linke, UWG:FB, PAR&StG, OB)
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, Linke, Die Partei&Stg.,UWG:FB)Dagegen: 1 (FFB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, Linke, Die Partei&Stg.,UWG:FB) Dagegen: 1 (FFB) - 3.8Jahresabschlüsse 2021 der WasserWelten Bochum GmbH, Fernheizgesellschaft Bochum-Ehrenfeld GmbH, der Stadtwerke Bochum GmbH, der Stadtwerke Bochum Netz GmbH, der Stadtwerke Bochum Holding GmbH und der Holding für Versorgung und Verkehr GmbH BochumZur Vorlage · 20222221 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Finanzsteuerung (20222221) befasst sich mit den Jahresabschlüssen 2021 der Stadtwerke-Bochum-Gruppe. Der Rat der Stadt Bochum soll den Beschlussvorschlägen der Aufsichtsräte zustimmen und die Vertreter in den Gesellschafterversammlungen anweisen, die Abschlüsse festzustellen sowie die Organe der Unternehmen zu entlasten.
Der Teilkonzernabschluss der Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum weist einen Verlust von 19.354.809,93 € aus. Im Rahmen der Konzernstruktur übernimmt die Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH einen Verlust von 38.063.053,50 € der Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum, während die Holding einen Verlust von 8.692.571,25 € der WasserWelten Bochum GmbH übernimmt. Die Gewinnabführungen innerhalb der Gruppe umfassen Beträge von der Fernheizgesellschaft Bochum-Ehrenfeld GmbH, der Stadtwerke Bochum GmbH, der Stadtwerke Bochum Netz GmbH sowie der Stadtwerke Bochum Holding GmbH.
Bei der Stadtwerke Bochum GmbH sank das Ergebnis nach Steuern auf 11.674 T€, bedingt durch gestiegene Beschaffungskosten und die BEHG-Umlage. Die Stadtwerke Bochum Holding verzeichnete ein Ergebnis nach Steuern von 69,364 Mio. €, wobei eine Wertberichtigung von 7,7 Mio. € an die Trianel Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG vorgenommen wurde. Die Investitionen in Sachanlagen lagen bei der Holding mit 1,832 Mio. € unter dem Plan. Die Vorlage wurde im September 2022 zur Entscheidung in den Rat vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgte getrennt nach Unterpunkten
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 4.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 5.Mitteilungen
- 5.1Bericht zum Bauprojektcontrolling - 2. Quartal 2022Zur Vorlage · 20221982 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Finanzsteuerung hat im Rahmen des Bauprojektcontrollings einen Bericht zum zweiten Quartal 2022 vorgelegt. Die Datenabfrage, die zum Stichtag 30. Juni 2022 durchgeführt wurde, bezieht sich auf den Umsetzungsstand von Bauprojekten mit einer Größenordnung von über 1,0 Millionen Euro im laufenden Haushaltsjahr.
Die Mitteilung der Verwaltung enthält eine Übersicht über die betreffenden Maßnahmen sowie ergänzende Erläuterungen der zuständigen Fachämter. Diese Dokumentation befasst sich mit Abweichungen in den Bereichen Kosten, Endtermine und Fördermittel. Der Bericht ist zur Kenntnisnahme in verschiedenen Gremien vorgesehen, darunter der Ausschuss für Schule und Bildung, der Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe sowie der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling.
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Beratungsfolge
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung)
- 06.09.2022 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (13. Sitzung)
- 30.08.2022 · Ausschuss für Schule und Bildung (13. Sitzung)
- 5.2Controllingbericht über die Maßnahmen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW Kapitel 1 und 2 und über das Kreditprogramm Gute Schule 2020 für das II. Quartal 2022Zur Vorlage · 20221835 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Controllingbericht für das zweite Quartal 2022 zu den Fördermaßnahmen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW (Kapitel 1 und 2) sowie zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ vorgelegt. Die Vorlage gibt Auskunft über den aktuellen Stand der Umsetzung verschiedener Investitionsprojekte in der Stadt Bochum, die insgesamt ein Volumen von rund 127,3 Millionen Euro umfassen.
Bislang sind 71 von 104 Maßnahmen abgeschlossen worden, wobei bereits 88 Prozent der gesamten Fördermittel beauftragt sind. Die Umsetzungsschritte umfassen Bereiche wie den Hochbau, die energetische Sanierung von Schulen und Straßenbeleuchtung, Lärmschutzmaßnahmen sowie die digitale Infrastruktur und Schulsportanlagen. Aufgrund der Corona-Pandemie und der Auswirkungen der Hochwasserkatastrophe wurden die Umsetzungszeiträume für Maßnahmen aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz um jeweils zwei Jahre verlängert.
Der Bericht weist darauf hin, dass bei der Durchführung einzelner Projekte Mehraufwände auftreten können, etwa durch Planungsänderungen, Schadstofffunde oder Bergbauschäden. Zur besseren Übersicht konzentriert sich die Darstellung im Controllingbericht auf die noch laufenden Maßnahmen, während bereits abgeschlossene und abgerechnete Einzelprojekte nicht mehr separat aufgeführt werden.
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Beratungsfolge
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung)
- 06.09.2022 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (13. Sitzung)
- 30.08.2022 · Ausschuss für Schule und Bildung (13. Sitzung)
- 5.3Vierteljahresbericht zum Zins- und Schuldenmanagement - 2. Quartal 2022Zur Vorlage · 20222003 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Finanzsteuerung hat mit der Vorlage 20222003 den Vierteljahresbericht zum Zins- und Schuldenmanagement für das zweite Quartal 2022 vorgelegt. Dieser Bericht dient der regelmäßigen Information des Ausschusses für Beteiligungen und Controlling über die aktuellen Daten zum städtischen Zins- und Schuldenmanagement.
Neben dem umfassenden jährlichen Bericht sieht das unterjährige Berichtswesen eine quartalsweise Vorlage aktueller Kennzahlen vor, welches auf einer Entscheidung aus dem Jahr 2015 basiert. Die vorliegende Mitteilung der Verwaltung enthält die entsprechenden Daten für das abgelaufene zweite Quartal 2022 als Anlage. Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sollte den Bericht im Rahmen seiner Sitzung am 15. September 2022 zur Kenntnis nehmen.
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- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung)
- 5.4Halbjahresergebnisse (Quartalsbericht Q2/2022) der wichtigsten BeteiligungsgesellschaftenZur Vorlage · 20222267 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat die Quartalsergebnisse des zweiten Quartals 2022 für die wichtigsten Beteiligungsgesellschaften vorgelegt. Dies betrifft Unternehmen, an denen die Stadt einen Anteil von mehr als 50 Prozent hält. Zu den aufgeführten Gesellschaften gehören unter anderem die BOGESTRA, die Stadtwerke Bochum GmbH sowie die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG) und die VBW Bauen und Wohnen GmbH. Die Berichte enthalten ergänzende Erläuterungen zu den Auswirkungen der Energiepreisentwicklungen auf die jeweiligen Unternehmen.
Die Berichterstattung folgt einem seit 2005 einheitlichen Muster, das eine tabellarische Zusammenfassung der Geschäftsentwicklung sowie erläuternde Teile zur Personal-, Investitions- und Finanzlage umfasst. Neben dem Vergleich von Soll- und Ist-Werten werden prozentuale Abweichungen ausgewiesen. Die Vorlage beinhaltet zudem spezifische Finanzkennzahlen wie die Umsatzrentabilität, Eigenkapitalrentabilität und die Personalaufwandsquote sowie unternehmensindividuelle Leistungskennzahlen zu Absatzmengen oder Auslastungsgraden. Der Bericht dient der Kenntnisnahme im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling.
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- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung)
- 5.5Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis des 2. Quartals 2022 (Halbjahresprognose)Zur Vorlage · 20221995 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Halbjahresprognose für die Ergebnis- und Teilfinanzrechnung 2022 vor, die auf den Haushaltszahlen zum 30. Juni 2022 basiert. Die Mitteilung des Amtes für Finanzsteuerung zeigt die finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sowie des Ukrainekriegs auf den Haushalt auf. Für das Jahresende 2022 wird ein positives Ergebnis von 19,95 Millionen Euro prognostiziert, was über dem fortgeschriebenen Ansatz liegt.
Die Prognose umfasst verschiedene Verschlechterungen in Höhe von insgesamt 43,6 Millionen Euro. Dazu zählen die Minderung coronabedingter außerordentlicher Erträge um 18,0 Millionen Euro, die Kosten für die Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine in Höhe von 15,4 Millionen Euro sowie Ausgaben für das Bundesgesetz zur Teilhabe in Höhe von 4,6 Millionen Euro. Dem stehen Verbesserungen in Höhe von 73,4 Millionen Euro gegenüber, die primär aus der Gewerbesteuer, dem Gemeindeanteil der Einkommensteuer und dem Personalaufwand resultieren.
Im Bereich der COVID-19-Folgen werden Ertragsverschlechterungen von 16,15 Millionen Euro und Aufwandsverschlechterungen von 19,3 Millionen Euro aufgeführt, während Ertragsverbesserungen von 12,4 Millionen Euro entstehen. Bezüglich der Situation infolge des Ukrainekriegs verzeichnet die Verwaltung zum Stand Ende Juni 2022 etwa 2.850 Geflüchtete. Die damit verbundenen Aufwandsverschlechterungen belaufen sich auf 15,4 Millionen Euro, wobei Erträge aus Bundesmitteln und Erstattungen um 15,1 Millionen Euro gegenrechnen. Zudem wurde die Anschaffung von Thermo-Leichtbauhallen für 2,4 Millionen Euro beschlossen. Der Personal- und Versorgungsaufwand wird mit 396,7 Millionen Euro prognostiziert.
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- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung)
- 5.6Baukostencontrolling zur Baumaßnahme Hattinger Straße 1.BA zwischen Königsallee und HüttenstraßeZur Vorlage · 20221621 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung erläutert in der Antwort zur Vorlage 20221621 die Hintergründe zu den Kostensteigerungen bei der Baumaßnahme Hattinger Straße zwischen Königsallee und Hüttenstraße. Hintergrund der Anfrage der CDU-Fraktion war die Frage, weshalb eine Erhöhung der Gesamtkosten um etwa 60 Prozent nicht bereits im Bauprojektcontrolling zum vierten Quartal 2021 ausgewiesen wurde.
Nach Angaben des Tiefbauamtes war die Entstehung von Mehrkosten bereits zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichts für das vierte Quartal 2021 bekannt. Da sich die Verwaltung jedoch noch in Verhandlungen mit dem beauftragten Unternehmen befand, lagen zu diesem Zeitpunkt keine gesicherten Erkenntnisse über die exakte Höhe dieser Kosten vor. Eine abschließende Vereinbarung über die Mehrkosten wurde erst Ende März 2022 getroffen.
Infolgedessen wurden im ersten Quartalsbericht 2022 lediglich Anpassungen der Endtermine für die Gewerke Verkehr und Abwasser sowie eine vorläufige Kostensteigerung für die Abwasserbeseitigung in Höhe von 0,4 Millionen Euro dokumentiert. Die vollständige Meldung der Kostensteigerungen erfolgt mit der zweiten Quartalsmeldung des Bauprojektcontrollings im Jahr 2022.
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- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung)
- 5.7Zusammenarbeit Bogestra und Klarna BankZur Vorlage · 20221921 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der 16. Sitzung des Ausschusses für Beteiligungen und Controlling am 2. Juni 2022 stellte die Fraktion DIE LINKE Fragen zur Zusammenarbeit zwischen der Bogestra und der Klarna Bank. Die Anfrage bezog sich auf den Zeitraum des bestehenden Dienstleistungsvertrags sowie auf mögliche Kooperationen weiterer städtischer Unternehmen mit der Bank. Zudem wurden Informationen zur Auftragsdatenverarbeitung, zum Erhalt von Daten über das Kundenverhalten jenseits von Zahlungstransaktionen und zur Kontrolle der Datenschutz-Einhaltung angefordert.
Die Fragen wurden von Herrn Springer für die Bogestra in der Sitzung am 15. Juni 2022 mündlich beantwortet. Die Verwaltung prüfte im Rahmen der Auskunftserteilung zudem, ob andere unmittelbar oder mittelbar an der Stadt Bochum beteiligte Unternehmen mit der Klarna Bank zusammenarbeiten. Die Untersuchung umfasste unter anderem die Stadtwerke Bochum, WasserWelten Bochum, USB Bochum, WEG Wirtschaftsentwicklung Bochum, Bochumer Veranstaltungs-GmbH, Schauspielhaus Bochum, SBO Senioreneinrichtungen Bochum, Bochum Marketing sowie VBW Bauen und Wohnen. Die Auskunft der Beteiligungen ergab, dass keine Zusammenarbeit mit der Klarna Bank besteht.
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- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung)
- 5.8Bereich Parken in der WEGZur Vorlage · 20221740 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Grünen im Rat“ hat detaillierte Nachfragen zur Parkraumbewirtschaftung der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG) gestellt. Die Anfrage bezieht sich auf den Wirtschaftsplan 2022 und umfasst verschiedene Aspekte des Parkplatzangebots in den Parkhäusern sowie der oberirdischen Flächen.
Die Fragen betreffen unter anderem die Anzahl der Parkplätze, die Vermietung von Dauerparkplätzen, die Preise sowie die Einnahmen aus Kurzzeitparkvorgängen. Zudem werden Informationen zur Auslastung der einzelnen Parkhäuser, zur Entwicklung der Anzahl an Parkscheinautomaten und zur wirtschaftlichen Effizienz der Bewirtschaftung angefordert. Die Anfrage umfasst auch die Aufteilung von Betriebskosten, Instandhaltungs- und Investitionskosten pro Parkhaus sowie Fragen zu zukünftigen Bau- und Renovierungsprojekten und den Grundlagen der Planungsannahmen.
Die Verwaltung hat die WEG um eine Stellungnahme gebeten. Ein Teil der Antworten ist als Anlage zur vorliegenden Antwort beigefügt. Die restlichen Informationen werden in einer nichtöffentlichen Vorlage behandelt, da die Bekanntgabe zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der WEG eingeschränkt wird.
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- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung)
- 5.9Bochum Strategie - Kernaktivität „Eventbühne Lohrheidestadion“ hier: Mitteilung zum Realisierungsbeschluss „Modernisierung und Umbau Lohrheidestadion“Zur Vorlage · 20222060 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den aktuellen Stand des Projekts „Eventbühne Lohrheidestadion“. Ziel der geplanten Modernisierung und des Umbaus ist die Erreichung der Kategorie 1A des Deutschen Leichtathletikverbandes (DLV). Damit soll das Stadion technisch so aufgewertet werden, dass nationale sowie internationale Leichtathletikmeisterschaften in Bochum-Wattenscheid stattfinden können, da derzeit kein Stadion in Nordrhein-Westfalen diesen Standard erfüllt.
Im Rahmen eines europaweiten Wettbewerbs zur Vergabe von Planungs- und Bauleistungen an einen Totalunternehmer hat eine Jury am 27. Juli 2022 einstimmig einen Bieterentwurf ausgewählt. Die Jury empfiehlt der Stadt, den bestbewerteten Bieter nach dem durch den Rat zu fassenden Realisierungsbeschluss zu beauftragen. Die Projektsteuerung für das Bauvorhaben wird durch die Firma assmann GmbH in Zusammenarbeit mit dem Institut für Sportstättenberatung (IFS) übernommen.
Die Finanzierung des Vorhabens ist durch eine Absichtserklärung mit der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen sowie durch geplante Förderanträge im Bereich der Sportstätten- und Städtebauförderung vorgesehen. Aufgrund der geltenden Vergaberegeln nach VOB/A können zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Details zu den Angeboten oder den beteiligten Bietern veröffentlicht werden, da für unterlegene Bieter bis zur Erteilung des Zuschlags Einspruchsmöglichkeiten bestehen.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung)
- 14.09.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (10. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 09.09.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (19. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 06.09.2022 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (13. Sitzung)
- 02.09.2022 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (13. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (15. Sitzung)
- 5.10Maßnahmen zur Flankierung eines Import- bzw. Lieferstopps russischer Energieträger prüfenZur Vorlage · 20221538 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung befasst sich in der vorliegenden Antwort der Verwaltung (Vorlagennummer 20221538) mit verschiedenen Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung sowie zur Förderung erneuerbarer Energien. Im Kontext des Importstopps russischer Energieträger ist die Kohleverversorgung für das Kraftwerk Trianel Kohlekraft Lünen GmbH & Co. KG bis zum ersten Quartal 2023 zu über 80 Prozent durch alternative Quellen wie Südafrika gesichert. Für die Füllung von Gasspeichern werden staatliche Hilfen zur Vorfinanzierung sowie ein finanzieller Ausgleich bei negativen Deckungsbeiträgen durch Mindestfüllstände angefordert.
Im Bereich der erneuerbaren Energien haben die Stadtwerke Bochum bereits rund 420 Millionen Euro investiert. Aktuell sind Anlagen mit einer Leistung von 110 MW im Betrieb, während weitere 80 MW bis Ende 2030 in der Entwicklung stehen. Technologien wie Abwärme oder Grubenwärme könnten langfristig maximal 10 Prozent des Wärmebedarfs decken. Die Stabstelle Klima und Nachhaltigkeit verfolgt das Ziel der Klimaneutralität für die „Schwammstadt“ bis zum Jahr 2035.
Zur Effizienzsteigerung im Fernwärmenetz wird die Reduktion von Vor- und Rücklauftemperaturen thematisiert, wobei eine Mindest-Vorlauftemperatur von etwa 70 Grad Celsius zur Einhaltung der Legionellenvorsorge beibehalten wird. Die Nutzung von Power-to-Heat-Anlagen wird aufgrund der Stromkosten derzeit als unwirtschaftlich eingestuft. Zudem investieren die Stadtwerke Bochum zwei Millionen Euro aus dem Sparkassenbrief „Natürlich Bochum“ in lokale Projekte. Ein Biogasprojekt aus städtischer Biomasse wurde aufgrund mangelnder Wirtschaftlichkeit eingestellt. Ein Dachflächenkataster zur Nutzung von Photovoltaik wird erarbeitet.
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- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung)
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 5.11Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH hier: Darlehensaufnahme und Abschluss von KreditlinienZur Vorlage · 20222247 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die Notwendigkeit, die Gesellschafterversammlung der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) zur Aufnahme von Darlehen sowie zum Abschluss von Kreditlinien zu ermächtigen. Hintergrund ist ein gestiegener Liquiditätsbedarf bei den Stadtwerken Bochum und der ewmr, der durch Preisentwicklungen im Bereich der Energiebeschaffung bedingt ist. Um die Versorgungssicherheit durch vorgezogene Beschaffungen oder Sicherungsmaßnahmen, etwa bei der Kohle oder der Speicherbefüllung, zu gewährleisten, müssen ausreichende Kreditlinien zur Verfügung stehen.
Da die Voraussetzungen für KfW-Notfallhilfen bei der ewmr nicht gegeben sind, ist eine eigenständige Sicherstellung der Liquidität erforderlich. Da die aktuelle Planung lediglich den Zeitraum bis zum Ende des Jahres 2022 abdeckt und die weitere Entwicklung der Energiemärkte derzeit nicht planbar ist, wird empfohlen, die Ermächtigung zur Kreditaufnahme über den 31. Dezember 2022 hinaus zu erteilen.
Die Aufnahme von Darlehen, welche die Ansätze im Finanzplan überschreiten, bedarf gemäß Gesellschaftsvertrag der Zustimmung der Gesellschafterversammlung sowie eines vorherigen Empfehlungsbeschlusses des Aufsichtsrates. Aufgrund der Schutzwürdigkeit von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der ewmr GmbH ist die Beratung dieser Angelegenheit in nichtöffentlicher Sitzung vorgesehen.
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- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung)
- 5.12STEAG-Konzern Bericht 2021Zur Vorlage · 20221548 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt den Jahresbericht 2021 des STEAG-Konzerns vor. Die jährliche Berichterstattung folgt einer im Jahr 2015 beschlossenen Vorgehensweise, die auf einer Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf zur kontinuierlichen Information der beteiligten Kommunen basiert.
Der Bericht umfasst einen Mantelbericht zur Geschäftslage, den offiziellen Konzernabschluss sowie ein aktuelles Beteiligungsorganigramm des Konzerns mit Stand vom 9. März 2022. Die Erstellung detaillierter Steckbriefe der einzelnen Beteiligungsunternehmen wurde in dieser Vorlage nicht vorgenommen. Die beteiligten Kommunen und Stadtwerke haben sich darauf verständigt, auf diese Profile zu verzichten, um den Erstellungsaufwand zu reduzieren.
Die Mitteilung enthält zudem Informationen zur Übertragung von Anteilen: Mit einem Treuhand- und Übertragungsvertrag vom 17. Dezember 2021 wurden 89,9 Prozent der KSBG- und damit auch der STEAG-Anteile auf einen Treuhänder übertragen. Da das wirtschaftliche Eigentum weiterhin bei den an der KSBG beteiligten Stadtwerken verbleibt, wird die jährliche Berichterstattung fortgesetzt.
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- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung)
- 5.13Zwischenmitteilung zum Antrag „Revision des Public Corporate Governance Kodex“ (Vorlage Nr. 20213258)Zur Vorlage · 20222168 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Zwischenmitteilung über den aktuellen Stand der Revision des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Bochum informiert. Der Auftrag zur Überarbeitung des Kodex geht auf eine Entscheidung des Ausschusses für Beteiligungen und Controlling vom Oktober 2021 zurück, die insbesondere Änderungen bei der Abschlussprüfung sowie der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorsah.
Während die meisten Anpassungen bereits umgesetzt wurden, verzögert sich die Neuregelung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung aufgrund des laufenden EU-Gesetzgebungsprozesses durch die „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD). Die künftige Richtlinie wird für eine Vielzahl Bochumer Beteiligungsunternehmen, wie etwa die BOGESTRA, die Stadtwerke oder die USB, eine verpflichtende Berichterstattung über ökologische und soziale Aspekte vorsehen. Da die finale Verabschiedung der EU-Richtlinie sowie deren Umsetzung in nationales Recht noch ausstehen, möchte die Verwaltung den PCGK erst nach Klärung der rechtlichen Details anpassen.
Ziel ist es, einen Widerspruch zwischen gesetzlichen Vorgaben und dem PCGK zu vermeiden und eine einheitliche Vergleichbarkeit der Berichte zwischen den Beteiligungsunternehmen zu erreichen. Ein Vorschlag zur Änderung des PCGK, der die bereits abgeschlossenen Anpassungen umfasst, wird in einer der nächsten Sitzungen zur Beschlussfassung vorgelegt.
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- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung)
- 5.14Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH - hier: Darlehensaufnahme und Abschluss von KreditlinienZur Vorlage · 20222248 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH zur Aufnahme von Darlehen und zur Einrichtung von Kreditlinien. Hintergrund sind die durch die Energiekrise bedingten steigenden Preise bei der Gas- und Strombeschaffung. Um die erforderlichen vorgezogenen Beschaffungen und Sicherungsmaßnahmen finanzieren zu können, besteht ein erhöhter Liquiditätsbedarf für die Stadtwerke Bochum Gruppe sowie die Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr).
Da KfW-Notfallhilfen für diese Unternehmen nicht zur Verfügung stehen, ist eine über den Wirtschaftsplan hinausgehende Ermächtigung erforderlich. Diese soll die Aufnahme von Darlehen innerhalb des Konzerns, bei Banken oder über Kreditlinien ermöglichen. Aufgrund der aktuellen Marktunsicherheit und der Tatsache, dass der bestehende Wirtschaftsplan nur bis zum Ende des Jahres 2022 gilt, wird eine Ausweitung der Ermächtigung über den 31. Dezember 2022 hinaus beantragt. Ziel ist die Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit. Die Behandlung der Angelegenheit erfolgt zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen in der nichtöffentlichen Sitzung.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung)
- 5.15Die Grundwerte der Unternehmenskultur des USB
- 5.16Stadtwerke Bochum -mündliche Berichterstattung-
- 6.Anfragen
- 6.1Energiekosten StadtwerkeZur Vorlage · 20222440 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Für Bochum (FFB) hat im Rahmen einer Anfrage an den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling Informationen zu den Energiekosten der Stadtwerke Bochum angefordert. Hintergrund der Anfrage sind die gestiegenen Erdgaspreise sowie die Mitteilung des russischen Energiekonzerns Gazprom, die Gaslieferungen über die Pipeline Nord Stream 1 vorerst einzustellen.
In dem an Marcus Stawars gerichteten Schreiben bittet die Fraktion um eine Aufstellung zur Kundenstruktur der Haushalte, die in den Jahren 2019 bis 2021 von Strom- oder Gassperren betroffen waren. Zudem wird nach der Anzahl der Privatkunden und Gewerbetreibenden gefragt, die in diesem Zeitraum Energie von den Stadtwerken bezogen haben.
Die Anfrage umfasst zudem Fragen zu den gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor Stromsperren sowie zu Beratungsangeboten der Stadt Bochum und der Stadtwerke im Falle von Energiesperren. Es wird nach Informationen zur Unterstützung durch Wohnungsbaugesellschaften und Vermieter sowie nach den Möglichkeiten zur Begleichung von Energieschulden, etwa durch Ratenzahlungen oder Prepaid-Systeme, gefragt. Des Weiteren möchte die Fraktion erfahren, wie viele Gewerbetreibende sich bereits aufgrund der Preissteigerungen an die Stadtwerke gewendet haben und wie viele Ratenzahlungsvereinbarungen bei Privat- und Geschäftskunden in den Jahren 2020 bis 2022 getroffen wurden.
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- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung)
- 6.2Energiekosten Stadtwerke PrognosenZur Vorlage · 20222447 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Für Bochum (FFB) hat eine Anfrage an den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling mit dem Fokus auf die Energiekosten der Stadtwerke Bochum eingereicht. Anlass sind die im Vergleich zum Bundesdurchschnitt sowie zu Mitbewerbern niedrigeren Tarife in der Grundversorgung für Strom und Gas.
Die Fraktion bittet um Auskunft über die durchschnittlichen Einkaufskosten der jeweiligen Energieträger für das erste Halbjahr der Jahre 2020, 2021 und 2022. Falls die Einkaufskosten höher liegen als die Verkaufspreise, erkundigt sich die FFB nach der Absicht sowie dem Zeitpunkt einer möglichen Weitergabe der Kostensteigerungen an die Endkunden. Zudem wird nach der erwarteten Höhe möglicher Verluste im Geschäftsjahr 2022 und 2023 sowie nach etwaigen steuerlichen Konsequenzen aus der vergünstigten Abgabe gefragt.
Darüber hinaus fordert die Anfrage Informationen über die erwarteten Steigerungen der Einkaufskosten für das Jahr 2022 im Vergleich zu 2021, einschließlich der absoluten Zahlen und Prozentwerte sowie des Stichtags der Prognose. Abschließend wird um eine Prognose für die durchschnittlichen Einkaufskosten im Geschäftsjahr 2023 im Vergleich zum Jahr 2021 gebeten.
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- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung)
- 6.3Zufallsgewinne beim Strom?Zur Vorlage · 20222465 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage zur 18. Sitzung des Ausschusses für Beteiligungen und Controlling am 15. September 2022 eingereicht. In der Vorlage mit der Nummer 20222465 erkundigt sich die Fraktion nach der Gewinnentwicklung der Stadtwerke Bochum Gruppe im Kontext der Energiekrise. Konkret wird gefragt, wie sich die Gewinne seit Beginn des Krieges gegen die Ukraine im Vergleich zum Vorjahr verändert haben und in welchem Maße diese Entwicklung auf die gestiegenen Börsenstrompreise zurückzuführen ist. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Erträge nach den jeweiligen Energieträgern, insbesondere bei den erneuerbaren Energien, wird ebenfalls angefordert.
Darüber hinaus befasst sich die Anfrage mit der Verwendung etwaiger Gewinne aus dem Strommarkt. Die Fraktion möchte wissen, ob diese Mittel an die Kunden weitergegeben oder für Investitionen verwendet werden sollen. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Gasumlage. Es wird gefragt, ob die Stadtwerke Bochum Gruppe beabsichtigen, diese Umlage zu beantragen oder dies bereits getan haben und mit welchen Erträgen in diesem Zusammenhang gerechnet wird. Die Anfrage wurde von Moritz Müller unterbreitet.
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- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung)
- 6.4Rückstellungen der Stadt, des ASB und des USB zur Deponie-NachsorgeZur Vorlage · 20222481 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Für Bochum (FFB) hat im Rahmen einer Anfrage mit der Nummer 20222481 Fragen zur Finanzierung der Nachsorge der Zentraldeponie Kornharpen (ZDK) an den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling gerichtet. Im Fokus stehen dabei die Rückstellungen der Stadt Bochum, der Abfallwirtschaft- und Stadtreinigung Bochum (ASB) sowie der USB Bochum GmbH.
Die Anfrage bezieht sich auf die Bestimmungen des Landesabfallgesetzes NRW, wonach Nachsorgekosten für stillgelegte Deponien über Abfallgebühren abgerechnet werden können, falls vor der Stilllegung keine ausreichenden Rücklagen gebildet wurden. Da die ZDK seit ihrer Stilllegung im Jahr 2009 verschiedene Betreiber durchlaufen hat – vom Städtischen Fuhrpark über die ASB bis zur USB Bochum GmbH –, bittet die Fraktion um detaillierte Informationen zur aktuellen Finanzlage.
Die FFB fordert Auskunft darüber, wie hoch die gegenwärtigen Rücklagen für die Deponie-Nachsorge bei der USB Bochum GmbH sind und welche Beträge in die Abfallgebühren eingepreist werden. Des Weiteren wird nach den ursprünglich vom Städtischen Fuhrpark gebildeten Rücklagen sowie nach den Beträgen gefragt, die im Zuge der Betreiberwechsel von der Stadt an die ASB bzw. von der ASB an die USB Bochum GmbH übertragen wurden.
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Beratungsfolge
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung)
- Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- 9.1Bochum Strategie - Kernaktivität „Eventbühne Lohrheidestadion“ hier: Realisierungsbeschluss „Modernisierung und Umbau Lohrheidestadion“Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 9.2Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH - hier: Darlehensaufnahme und Abschluss von KreditlinienErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag1 Enthaltung (FFB)
- 9.3Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH hier: Darlehensaufnahme und Abschluss von KreditlinienErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag1 Enthaltung (FFB)
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen
- 11.1Bereich Parken in der WEG
- 11.2Stadtwerke Bochum -mündliche Berichterstattung der Geschäftsführung-
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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