Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung)
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 2.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1VBW Bauen und Wohnen GmbH hier: Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2021Zur Vorlage · 20222216 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum wird im Rahmen einer Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung über den Jahresabschluss 2021 der VBW Bauen und Wohnen GmbH beraten. Der Entwurf sieht vor, dass die Vertretung der Stadt in der Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss feststellt, der einen Jahresüberschuss von rund 7,95 Millionen Euro sowie eine Bilanzsumme von etwa 577,6 Millionen Euro ausweist. Zudem wird die Verwendung des Bilanzgewinns vorgeschlagen, wobei 3 Millionen Euro an die Gesellschafter ausgeschüttet und rund 4,16 Millionen Euro den freien Rücklagen zugewiesen werden sollen. Die Entlastung der Geschäftsführung sowie des Aufsichtrates ist ebenfalls Bestandteil der Vorlage.
Die Umsatzerträge im Geschäftsjahr 2021 stiegen im Vergleich zum Vorjahr an, was primär auf die Fertigstellung von Neubauprojekten und Verkäufe in den Bereichen Sorpestraße und Lahnstraße zurückzuführen ist. Gleichzeitig verzeichnete das Unternehmen gestiegene Aufwendungen für Lieferungen und Leistungen aufgrund von Kostensteigerungen bei Handwerkermaterialien sowie Auswirkungen des Extremwetterereignisses im Juli 2021. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Partnerschaft mbB hat den Jahresabschluss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft. Als Wohnungsanbieter in Bochum bewirtschaftet die Gesellschaft rund 12.600 Wohnungen, wovon etwa 34 Prozent öffentlich oder vereinbart gefördert sind.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgte getrennt nach Unterpunkten
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgte nach Unterpunkten.
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgte nach Unterpunkten. - Präsentation Jahresabschluss 2021 VBW Bochum
- 3.2Sparkasse Bochum AöR hier: Entlastung der Sparkassenorgane und Verwendung des Überschusses aus dem Jahresabschluss 2021Zur Vorlage · 20222044 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20222044 einen Beschlussantrag zum Jahresabschluss 2021 der Sparkasse Bochum AöR vorgelegt. Der Antrag umfasst die Entlastung der Organe der Sparkasse sowie die Verwendung des ausgewiesenen Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021.
Nach den Unterlagen des Amtes für Finanzsteuerung soll dem Vorstand und dem Verwaltungsrat der Sparkasse Bochum für das Jahr 2021 Entlastung erteilt werden. Der Bilanzgewinn beläuft sich auf 17.982.897,34 Euro. Von diesem Betrag sind 16.500.000,00 Euro für die Erfüllung gemeinwohlorientierter örtlicher Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke vorzusehen. Diese Ausschüttung entspricht der Planung im Haushaltsplan 2022, wobei von diesem Betrag zudem rund 2,61 Millionen Euro an Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag abgeführt werden.
Des Weiteren sieht die Vorlage vor, 1.400.000,00 Euro aus dem Überschuss der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Der verbleibende Restbetrag in Höhe von 82.897,34 Euro soll als Gewinnvortrag in die Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2022 übernommen werden. Die Entscheidung über den Antrag wird im Rat der Stadt Bochum erwartet.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgte getrennt nach Unterpunkten
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.3Bochumer Veranstaltungs-GmbH hier: Wiederbestellung von Herrn Andreas Kuchajda zum GeschäftsführerZur Vorlage · 20221722 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Wiederbestellung von Andreas Kuchajda zum Geschäftsführer der Bochumer Veranstaltungs-GmbH (BoVG) entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Finanzsteuerung sieht eine neue Bestellung bis zum 30. September 2028 vor.
Die Stadt Bochum ist über die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH zu 100 Prozent an der BoVG beteiligt. Da die Unternehmen der Stadt dem Public Corporate Governance Kodex (PCGK) unterliegen, ist für eine wiederholte Bestellung von Geschäftsführern ein erneuter Beschluss des Rates sowie der zuständigen Gremien erforderlich. Der Aufsichtsrat der BoVG hat in seiner Sitzung am 8. Juni 2022 die Empfehlung abgegeben, den bestehenden Vertrag nicht zu kündigen und die Zusammenarbeit fortzusetzen.
Der aktuelle Dienstvertrag von Andreas Kuchajda läuft bis zum 30. September 2023. Zwar sieht der Vertrag eine automatische Verlängerung um fünf Jahre vor, sofern keine Kündigung erfolgt, jedoch verlangt der PCGK für den Fall einer Wiederbestellung ein formales Verfahren. Mit dem Beschlussvorschlag soll die Zustimmung des Rates zur Amtszeit bis Ende September 2028 eingeholt werden. Zudem sollen die Gesellschaftervertreter der Stadt angewiesen werden, die entsprechenden Beschlüsse in den beteiligten Gremien zu fassen.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (FFB)
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FFB)
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FFB)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (FFB) - 3.4USB Service GmbH hier: Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2021Zur Vorlage · 20222253 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zum Jahresabschluss 2021 der USB Service GmbH vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die Jahresrechnung feststellt, welche ein Ergebnis von rund 1,26 Millionen Euro und eine Bilanzsumme von etwa 24,74 Millionen Euro ausweist. Gemäß dem bestehenden Ergebnisabführungsvertrag soll das gesamte Jahresergebnis an die Stadtwerke Bochum Holding GmbH abgeführt werden.
Die Vorlage beinhaltet zudem die Anweisung an die Vertretung der Stadt Bochum in der Gesellschafterversammlung, der Gewinnverwendung sowie der Entlastung der Organe zuzustimmen. Konkret wird die Entlastung der Geschäftsführer Christian Kley und Dr. Thorsten Zisowski sowie des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 beantragt.
Das Jahresergebnis fiel im Vergleich zum Vorjahr höher aus. Als Gründe werden steigende Marktpreise für die Verwertung von Schrott, Metallen und Altpapier sowie höhere Mengen im Bereich der Sperrmüllverwertung angeführt. Zudem wirkten sich Erträge aus der Tochtergesellschaft RAU-Recycling am Umweltpark GmbH auf das Ergebnis aus. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BKP Bergmann Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG hat den Jahresabschluss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgte getrennt nach Unterpunkten
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgte nach Unterpunkten.
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgte nach Unterpunkten. - 3.5USB Bochum GmbH hier: Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2021Zur Vorlage · 20222252 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat dem Rat einen Beschlussvorschlag zum Jahresabschluss 2021 der USB Bochum GmbH vorgelegt. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat die Vertretung der Stadt in der Gesellschafterversammlung anweist, den Jahresabschluss festzustellen und die vorgeschlagene Gewinnverwendung zu bestätigen. Dabei soll der Jahresüberschuss in Höhe von rund 599.160 Euro in die Gewinnrücklagen eingestellt werden; eine Ergebnisabführung an die Stadtwerke Bochum Holding GmbH ist für dieses Geschäftsjahr nicht vorgesehen.
Der Beschluss umfasst zudem die Entlastung der Geschäftsführer Christian Kley und Dr. Thorsten Zisowski sowie des Aufsichtsrates für das Jahr 2021. Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BKP Bergmann Kaufmann und Partner GmbH & Co. KG mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft.
Die wirtschaftliche Entwicklung im Geschäftsjahr 2021 war durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie steigende Preise auf dem Rohstoffmarkt und Inflation geprägt. Während die Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr sanken, was unter anderem auf geringere Kostenbeteiligungen für die Nachsorge der Deponie Kornharpen zurückzuführen ist, stiegen die sonstigen betrieblichen Erträge durch die Auflösung von Rückstellungen an. Gleichzeitig erhöhten sich die Aufwendungen für Material und Fremdleistungen aufgrund gestiegener Kosten für Kraftstoffe und Transportleistungen sowie die Personalaufwendungen durch Tarifsteigerungen und Pensionszahlungen.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgte getrennt nach Unterpunkten
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgte nach Unterpunkten.
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgte nach Unterpunkten. - 3.6Beteiligung an der rku.it GmbH hier: Erhöhung der unmittelbaren Beteiligungsquote der Energie und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH, Stadtwerke Bochum Holding GmbH und Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AGZur Vorlage · 20222205 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Beteiligungsquoten an der rku.it GmbH vorgelegt. Im Rahmen einer geplanten Umstrukturierung beabsichtigen verschiedene Gesellschafter, zum 31. Dezember 2022 aus der rku.it GmbH auszuscheiden. Die Anteile der Stadtwerke Bramsche GmbH, der Stadtwerke Schüttorf-Emsbüren GmbH, des Trink- und Abwasserverbands Bad Bentheim, Schüttorf, Salzbergen und Emsbüren (TAV) sowie des Wasser- und Abwasser-Zweckverbandes Niedergrafschaft (WAZ) sollen durch die rku.it GmbH selbst erworben werden. Die Kosten für den Erwerb dieser Anteile zum Nominalwert belaufen sich auf insgesamt 86.300 Euro.
Durch diesen Vorgang, der wirtschaftlich einer Kapitalherabsetzung entspricht, erhöht sich die unmittelbare Beteiligungsquote der Bochumer Unternehmen an der rku.it GmbH geringfügig. Der Anteil der Energie und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) steigt von 32,02 Prozent auf 33,95 Prozent. Ebenso erhöht sich die Beteiligung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH von 2,56 Prozent auf 2,71 Prozent und die der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA) von 1,94 Prozent auf 2,06 Prozent. Der Rat der Stadt Bochum soll dem Verkauf der Anteile sowie dem Verzicht auf etwaige satzungsmäßige Vorkaufsrechte zustimmen.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.7Genehmigung von Beschlüssen der Trianel GmbH hier: Beschluss zur Gründung der Trianel Energieprojekte AT GmbHZur Vorlage · 20222172 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Genehmigung von Maßnahmen der Trianel GmbH vorgelegt. Im Zentrum steht die geplante Ausweitung der Projektentwicklungsaktivitäten der Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG (TEP) auf den österreichischen Markt. Hierzu soll der Gesellschaftsvertrag der TEP angepasst werden, um den Unternehmensgegenstand von Deutschland auf Deutschland und Österreich zu erweitern.
Der Entwurf sieht die Gründung der Trianel Energieprojekte AT GmbH nach österreichischem Recht vor. Die TEP soll als alleinige Gesellschafterin mit einer Eigenkapitaleinlage von drei Millionen Euro an dieser neuen Gesellschaft beteiligt werden. Zudem ist die Gründung der TEP AT Projektverwaltungs GmbH durch die TEP AT vorgesehen, wobei eine Eigenkapitaleinlage von 35.000 Euro vorgesehen ist. Die neue Struktur soll es ermöglichen, weitere Beteiligungsgesellschaften zur Realisierung von Projekten in Österreich zu gründen oder zu erwerben.
Die Stadt Bochum hält über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH sowie die ENNI eine mittelbare Beteiligung an der Trianel GmbH. Für die Umsetzung der geplanten Erweiterung sind keine zusätzlichen Mittel der Gesellschafter erforderlich, da die Finanzierung aus vorhandenen Mitteln der TEP erfolgen soll. Die Bezirksregierung Köln hat das Vorhaben bereits vorab geprüft und die Ausweitung der Aktivitäten auf Österreich sowie weitere EU-Länder als genehmigungsfähig bewertet.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen:0dagegen:5(FFB)dafür:72(SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/FDP/PAR/OB)
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (FFB)dafür: 14 (SPD,Grüne, CDU, Linke, UWG:FB, PAR&StG, OB)
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, Linke, Die Partei&Stg.,UWG:FB)Dagegen: 1 (FFB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, Linke, Die Partei&Stg.,UWG:FB) Dagegen: 1 (FFB) - 3.8Jahresabschlüsse 2021 der WasserWelten Bochum GmbH, Fernheizgesellschaft Bochum-Ehrenfeld GmbH, der Stadtwerke Bochum GmbH, der Stadtwerke Bochum Netz GmbH, der Stadtwerke Bochum Holding GmbH und der Holding für Versorgung und Verkehr GmbH BochumZur Vorlage · 20222221 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Bochum einen Beschlussvorschlag zu den Jahresabschlüssen 2021 für mehrere Unternehmen der Stadtwerke-Bochum-Gruppe vorgelegt. Dies betrifft die WasserWelten Bochum GmbH, die Fernheizgesellschaft Bochum-Ehrenfeld GmbH, die Stadtwerke Bochum GmbH, die Stadtwerke Bochum Netz GmbH, die Stadtwerke Bochum Holding GmbH sowie die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum. Ziel der Vorlage ist es, die Vertreter der Stadt in den Gesellschafterversammlungen anzuweisen, die Abschlüsse festzustellen und die Organe der Gesellschaften zu entlasten.
Bei der WasserWelten Bochum GmbH ist das Jahresergebnis nach Übernahme eines Verlusts von rund 8,7 Millionen Euro durch die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum ausgeglichen. Dem ehemaligen Geschäftsführer Holger Rost soll Entlastung erteilt werden. Die Stadtwerke Bochum Netz GmbH sowie die Stadtwerke Bochum GmbH weisen Gewinne aus, die gemäß Gewinnabführungsverträgen an die jeweiligen Holding-Gesellschaften abgeführt werden. Die Stadtwerke Bochum Holding GmbH verzeichnet einen Jahresüberschuss von rund 12,4 Millionen Euro, welcher in die Gewinnrücklagen eingestellt wird.
Der Jahresabschluss der Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum ist ausgeglichen, wobei ein Verlust von rund 38 Millionen Euro durch die ewmr übernommen wird. Der Teilkonzernabschluss der Holding weist einen Konzernbilanzverlust von rund 19,4 Millionen Euro aus. Die Vorlage sieht zudem die Entlastung der jeweiligen Geschäftsführungen und Aufsichtsräte vor.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgte getrennt nach Unterpunkten
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 4.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 5.Mitteilungen
- 5.1Bericht zum Bauprojektcontrolling - 2. Quartal 2022Zur Vorlage · 20221982 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Finanzsteuerung hat im Rahmen des Bauprojektcontrollings einen Bericht zum zweiten Quartal 2022 vorgelegt. Die Datenabfrage, die zum Stichtag 30. Juni 2022 durchgeführt wurde, bezieht sich auf den Umsetzungsstand von Bauprojekten mit einer Größenordnung von über 1,0 Millionen Euro im laufenden Haushaltsjahr.
Die Mitteilung der Verwaltung enthält eine Übersicht über die betreffenden Maßnahmen sowie ergänzende Erläuterungen der zuständigen Fachämter. Diese Dokumentation befasst sich mit Abweichungen in den Bereichen Kosten, Endtermine und Fördermittel. Der Bericht ist zur Kenntnisnahme in verschiedenen Gremien vorgesehen, darunter der Ausschuss für Schule und Bildung, der Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe sowie der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling.
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Beratungsfolge
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung)
- 06.09.2022 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (13. Sitzung)
- 30.08.2022 · Ausschuss für Schule und Bildung (13. Sitzung)
- 5.2Controllingbericht über die Maßnahmen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW Kapitel 1 und 2 und über das Kreditprogramm Gute Schule 2020 für das II. Quartal 2022Zur Vorlage · 20221835 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Controllingbericht für das zweite Quartal 2022 zu den Fördermaßnahmen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW (Kapitel 1 und 2) sowie zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ vorgelegt. Die Vorlage gibt Auskunft über den aktuellen Stand der Umsetzung verschiedener Investitionsprojekte in der Stadt Bochum, die insgesamt ein Volumen von rund 127,3 Millionen Euro umfassen.
Bislang sind 71 von 104 Maßnahmen abgeschlossen worden, wobei bereits 88 Prozent der gesamten Fördermittel beauftragt sind. Die Umsetzungsschritte umfassen Bereiche wie den Hochbau, die energetische Sanierung von Schulen und Straßenbeleuchtung, Lärmschutzmaßnahmen sowie die digitale Infrastruktur und Schulsportanlagen. Aufgrund der Corona-Pandemie und der Auswirkungen der Hochwasserkatastrophe wurden die Umsetzungszeiträume für Maßnahmen aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz um jeweils zwei Jahre verlängert.
Der Bericht weist darauf hin, dass bei der Durchführung einzelner Projekte Mehraufwände auftreten können, etwa durch Planungsänderungen, Schadstofffunde oder Bergbauschäden. Zur besseren Übersicht konzentriert sich die Darstellung im Controllingbericht auf die noch laufenden Maßnahmen, während bereits abgeschlossene und abgerechnete Einzelprojekte nicht mehr separat aufgeführt werden.
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Beratungsfolge
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung)
- 06.09.2022 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (13. Sitzung)
- 30.08.2022 · Ausschuss für Schule und Bildung (13. Sitzung)
- 5.3Vierteljahresbericht zum Zins- und Schuldenmanagement - 2. Quartal 2022Zur Vorlage · 20222003 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Finanzsteuerung hat mit der Vorlage 20222003 den Vierteljahresbericht zum Zins- und Schuldenmanagement für das zweite Quartal 2022 vorgelegt. Dieser Bericht dient der regelmäßigen Information des Ausschusses für Beteiligungen und Controlling über die aktuellen Daten zum städtischen Zins- und Schuldenmanagement.
Neben dem umfassenden jährlichen Bericht sieht das unterjährige Berichtswesen eine quartalsweise Vorlage aktueller Kennzahlen vor, welches auf einer Entscheidung aus dem Jahr 2015 basiert. Die vorliegende Mitteilung der Verwaltung enthält die entsprechenden Daten für das abgelaufene zweite Quartal 2022 als Anlage. Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sollte den Bericht im Rahmen seiner Sitzung am 15. September 2022 zur Kenntnis nehmen.
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- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung)
- 5.4Halbjahresergebnisse (Quartalsbericht Q2/2022) der wichtigsten BeteiligungsgesellschaftenZur Vorlage · 20222267 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat die Quartalsergebnisse des zweiten Quartals 2022 für die wichtigsten Beteiligungsgesellschaften vorgelegt. Dies betrifft Unternehmen, an denen die Stadt einen Anteil von mehr als 50 Prozent hält. Zu den aufgeführten Gesellschaften gehören unter anderem die BOGESTRA, die Stadtwerke Bochum GmbH sowie die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG) und die VBW Bauen und Wohnen GmbH. Die Berichte enthalten ergänzende Erläuterungen zu den Auswirkungen der Energiepreisentwicklungen auf die jeweiligen Unternehmen.
Die Berichterstattung folgt einem seit 2005 einheitlichen Muster, das eine tabellarische Zusammenfassung der Geschäftsentwicklung sowie erläuternde Teile zur Personal-, Investitions- und Finanzlage umfasst. Neben dem Vergleich von Soll- und Ist-Werten werden prozentuale Abweichungen ausgewiesen. Die Vorlage beinhaltet zudem spezifische Finanzkennzahlen wie die Umsatzrentabilität, Eigenkapitalrentabilität und die Personalaufwandsquote sowie unternehmensindividuelle Leistungskennzahlen zu Absatzmengen oder Auslastungsgraden. Der Bericht dient der Kenntnisnahme im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling.
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- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung)
- 5.5Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis des 2. Quartals 2022 (Halbjahresprognose)Zur Vorlage · 20221995 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt im Rahmen einer Mitteilung den Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis des zweiten Quartals 2022 vor. Für das Ende des Haushaltsjahres 2022 prognostiziert die Verwaltung ein positives Ergebnis in Höhe von 19,95 Millionen Euro. Dieser Wert liegt über dem fortgeschriebenen Ansatz von minus 9,83 Millionen Euro. Unter Berücksichtigung der coronabedingten Auswirkungen beläuft sich die Prognose auf 29,79 Millionen Euro, wobei die spezifischen COVID-19-Folgen mit einem Betrag von minus 23,87 Millionen Euro separat ausgewiesen werden.
Zu den wesentlichen finanziellen Verbesserungen zählen Erträge aus der Gewerbesteuer in Höhe von 17 Millionen Euro sowie der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer über 10 Millionen Euro. Zudem verringert sich der städtische Personalaufwand um 7,9 Millionen Euro. Auf der Seite der Verschlechterungen werden eine Minderung des außerordentlichen Ertrags um 18 Millionen Euro sowie Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten aus dem Ukraine-Krieg in Höhe von 15,4 Millionen Euro aufgeführt.
Die Verwaltung führt weiter aus, dass die finanziellen Folgen der COVID-19-Pandemie im Rahmen des NKF-COVID-19-Isolierungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen bilanziell neutralisiert werden. Die prognostizierten coronabedingten Auswirkungen für das Jahr 2022 belaufen sich auf rund 23,9 Millionen Euro.
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- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung)
- 5.6Baukostencontrolling zur Baumaßnahme Hattinger Straße 1.BA zwischen Königsallee und HüttenstraßeZur Vorlage · 20221621 · Antwort der Verwaltung
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Die Verwaltung erläutert in der Antwort zur Vorlage 20221621 die Hintergründe zu den Kostensteigerungen bei der Baumaßnahme Hattinger Straße zwischen Königsallee und Hüttenstraße. Hintergrund der Anfrage der CDU-Fraktion war die Frage, weshalb eine Erhöhung der Gesamtkosten um etwa 60 Prozent nicht bereits im Bauprojektcontrolling zum vierten Quartal 2021 ausgewiesen wurde.
Nach Angaben des Tiefbauamtes war die Entstehung von Mehrkosten bereits zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichts für das vierte Quartal 2021 bekannt. Da sich die Verwaltung jedoch noch in Verhandlungen mit dem beauftragten Unternehmen befand, lagen zu diesem Zeitpunkt keine gesicherten Erkenntnisse über die exakte Höhe dieser Kosten vor. Eine abschließende Vereinbarung über die Mehrkosten wurde erst Ende März 2022 getroffen.
Infolgedessen wurden im ersten Quartalsbericht 2022 lediglich Anpassungen der Endtermine für die Gewerke Verkehr und Abwasser sowie eine vorläufige Kostensteigerung für die Abwasserbeseitigung in Höhe von 0,4 Millionen Euro dokumentiert. Die vollständige Meldung der Kostensteigerungen erfolgt mit der zweiten Quartalsmeldung des Bauprojektcontrollings im Jahr 2022.
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- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung)
- 5.7Zusammenarbeit Bogestra und Klarna BankZur Vorlage · 20221921 · Antwort der Verwaltung
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In der 16. Sitzung des Ausschusses für Beteiligungen und Controlling am 2. Juni 2022 stellte die Fraktion DIE LINKE Fragen zur Zusammenarbeit zwischen der Bogestra und der Klarna Bank. Die Anfrage bezog sich auf den Zeitraum des bestehenden Dienstleistungsvertrags sowie auf mögliche Kooperationen weiterer städtischer Unternehmen mit der Bank. Zudem wurden Informationen zur Auftragsdatenverarbeitung, zum Erhalt von Daten über das Kundenverhalten jenseits von Zahlungstransaktionen und zur Kontrolle der Datenschutz-Einhaltung angefordert.
Die Fragen wurden von Herrn Springer für die Bogestra in der Sitzung am 15. Juni 2022 mündlich beantwortet. Die Verwaltung prüfte im Rahmen der Auskunftserteilung zudem, ob andere unmittelbar oder mittelbar an der Stadt Bochum beteiligte Unternehmen mit der Klarna Bank zusammenarbeiten. Die Untersuchung umfasste unter anderem die Stadtwerke Bochum, WasserWelten Bochum, USB Bochum, WEG Wirtschaftsentwicklung Bochum, Bochumer Veranstaltungs-GmbH, Schauspielhaus Bochum, SBO Senioreneinrichtungen Bochum, Bochum Marketing sowie VBW Bauen und Wohnen. Die Auskunft der Beteiligungen ergab, dass keine Zusammenarbeit mit der Klarna Bank besteht.
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- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung)
- 5.8Bereich Parken in der WEGZur Vorlage · 20221740 · Antwort der Verwaltung
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Die Fraktion „Die Grünen im Rat“ hat detaillierte Nachfragen zur Parkraumbewirtschaftung der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG) gestellt. Die Anfrage bezieht sich auf den Wirtschaftsplan 2022 und umfasst verschiedene Aspekte des Parkplatzangebots in den Parkhäusern sowie der oberirdischen Flächen.
Die Fragen betreffen unter anderem die Anzahl der Parkplätze, die Vermietung von Dauerparkplätzen, die Preise sowie die Einnahmen aus Kurzzeitparkvorgängen. Zudem werden Informationen zur Auslastung der einzelnen Parkhäuser, zur Entwicklung der Anzahl an Parkscheinautomaten und zur wirtschaftlichen Effizienz der Bewirtschaftung angefordert. Die Anfrage umfasst auch die Aufteilung von Betriebskosten, Instandhaltungs- und Investitionskosten pro Parkhaus sowie Fragen zu zukünftigen Bau- und Renovierungsprojekten und den Grundlagen der Planungsannahmen.
Die Verwaltung hat die WEG um eine Stellungnahme gebeten. Ein Teil der Antworten ist als Anlage zur vorliegenden Antwort beigefügt. Die restlichen Informationen werden in einer nichtöffentlichen Vorlage behandelt, da die Bekanntgabe zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der WEG eingeschränkt wird.
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- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung)
- 5.9Bochum Strategie - Kernaktivität „Eventbühne Lohrheidestadion“ hier: Mitteilung zum Realisierungsbeschluss „Modernisierung und Umbau Lohrheidestadion“Zur Vorlage · 20222060 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den aktuellen Stand des Projekts „Eventbühne Lohrheidestadion“. Ziel der geplanten Modernisierung und des Umbaus ist die Erreichung der Kategorie 1A des Deutschen Leichtathletikverbandes (DLV). Damit soll das Stadion technisch so aufgewertet werden, dass nationale sowie internationale Leichtathletikmeisterschaften in Bochum-Wattenscheid stattfinden können, da derzeit kein Stadion in Nordrhein-Westfalen diesen Standard erfüllt.
Im Rahmen eines europaweiten Wettbewerbs zur Vergabe von Planungs- und Bauleistungen an einen Totalunternehmer hat eine Jury am 27. Juli 2022 einstimmig einen Bieterentwurf ausgewählt. Die Jury empfiehlt der Stadt, den bestbewerteten Bieter nach dem durch den Rat zu fassenden Realisierungsbeschluss zu beauftragen. Die Projektsteuerung für das Bauvorhaben wird durch die Firma assmann GmbH in Zusammenarbeit mit dem Institut für Sportstättenberatung (IFS) übernommen.
Die Finanzierung des Vorhabens ist durch eine Absichtserklärung mit der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen sowie durch geplante Förderanträge im Bereich der Sportstätten- und Städtebauförderung vorgesehen. Aufgrund der geltenden Vergaberegeln nach VOB/A können zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Details zu den Angeboten oder den beteiligten Bietern veröffentlicht werden, da für unterlegene Bieter bis zur Erteilung des Zuschlags Einspruchsmöglichkeiten bestehen.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung)
- 14.09.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (10. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 09.09.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (19. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 06.09.2022 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (13. Sitzung)
- 02.09.2022 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (13. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (15. Sitzung)
- 5.10Maßnahmen zur Flankierung eines Import- bzw. Lieferstopps russischer Energieträger prüfenZur Vorlage · 20221538 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion Die GRÜNEN zu Maßnahmen zur Abfederung eines möglichen Lieferstopps russischer Energieträger geantwortet. Für das Trianel-Kraftwerk in Lünen ist die Kohleverversorgung bis zum ersten Quartal 2023 zu über 80 Prozent durch alternative Quellen, wie etwa aus Südafrika, gesichert. Hinsichtlich der Gasspeicher wird darauf hingewiesen, dass eine Befüllung ohne russisches Erdgas schwierig sei und hohe Marktpreise einen Liquiditätsbedarf verursachen. Die Stadtwerke Bochum halten staatliche Hilfen zur Vorfinanzierung sowie finanzielle Ausgleiche bei Erreichen von Mindestfüllständen für erforderlich.
Zum Ausbau erneuerbarer Energien führt die Verwaltung aus, dass die Stadtwerke Bochum bereits über ein Portfolio von rund 110 Megawatt verfügen und weitere Projekte bis 2030 in der Entwicklung sind. Eine kurzfristige Steigerung durch Großanlagen sei aufgrund langer Genehmigungsverfahren kaum möglich; eine Erweiterung durch kleinteilige Photovoltaik-Anlagen auf Dächern wird als Option genannt. Die Stabstelle Klima und Nachhaltigkeit sieht zudem Potenziale bei der Nutzung von Gewerbedächern sowie in der interkommunalen Zusammenarbeit. Im Bereich der Wärmeversorgung werden langfristig die Entwicklung von Fernwärmenetzen, Geothermie und Wasserstoff als zentrale Ansätze angeführt, während Technologien wie Abwärme oder Solarthermie den Wärmebedarf laut Einschätzung der Stadtwerke nur begrenzt decken könnten.
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Beratungsfolge
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung)
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 5.11Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH hier: Darlehensaufnahme und Abschluss von KreditlinienZur Vorlage · 20222247 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die Notwendigkeit, die Gesellschafterversammlung der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) zur Aufnahme von Darlehen sowie zum Abschluss von Kreditlinien zu ermächtigen. Hintergrund ist ein gestiegener Liquiditätsbedarf bei den Stadtwerken Bochum und der ewmr, der durch Preisentwicklungen im Bereich der Energiebeschaffung bedingt ist. Um die Versorgungssicherheit durch vorgezogene Beschaffungen oder Sicherungsmaßnahmen, etwa bei der Kohle oder der Speicherbefüllung, zu gewährleisten, müssen ausreichende Kreditlinien zur Verfügung stehen.
Da die Voraussetzungen für KfW-Notfallhilfen bei der ewmr nicht gegeben sind, ist eine eigenständige Sicherstellung der Liquidität erforderlich. Da die aktuelle Planung lediglich den Zeitraum bis zum Ende des Jahres 2022 abdeckt und die weitere Entwicklung der Energiemärkte derzeit nicht planbar ist, wird empfohlen, die Ermächtigung zur Kreditaufnahme über den 31. Dezember 2022 hinaus zu erteilen.
Die Aufnahme von Darlehen, welche die Ansätze im Finanzplan überschreiten, bedarf gemäß Gesellschaftsvertrag der Zustimmung der Gesellschafterversammlung sowie eines vorherigen Empfehlungsbeschlusses des Aufsichtsrates. Aufgrund der Schutzwürdigkeit von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der ewmr GmbH ist die Beratung dieser Angelegenheit in nichtöffentlicher Sitzung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung)
- 5.12STEAG-Konzern Bericht 2021Zur Vorlage · 20221548 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt den Jahresbericht 2021 des STEAG-Konzerns vor. Die jährliche Berichterstattung folgt einer im Jahr 2015 beschlossenen Vorgehensweise, die auf einer Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf zur kontinuierlichen Information der beteiligten Kommunen basiert.
Der Bericht umfasst einen Mantelbericht zur Geschäftslage, den offiziellen Konzernabschluss sowie ein aktuelles Beteiligungsorganigramm des Konzerns mit Stand vom 9. März 2022. Die Erstellung detaillierter Steckbriefe der einzelnen Beteiligungsunternehmen wurde in dieser Vorlage nicht vorgenommen. Die beteiligten Kommunen und Stadtwerke haben sich darauf verständigt, auf diese Profile zu verzichten, um den Erstellungsaufwand zu reduzieren.
Die Mitteilung enthält zudem Informationen zur Übertragung von Anteilen: Mit einem Treuhand- und Übertragungsvertrag vom 17. Dezember 2021 wurden 89,9 Prozent der KSBG- und damit auch der STEAG-Anteile auf einen Treuhänder übertragen. Da das wirtschaftliche Eigentum weiterhin bei den an der KSBG beteiligten Stadtwerken verbleibt, wird die jährliche Berichterstattung fortgesetzt.
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- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung)
- 5.13Zwischenmitteilung zum Antrag „Revision des Public Corporate Governance Kodex“ (Vorlage Nr. 20213258)Zur Vorlage · 20222168 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Zwischenmitteilung über den aktuellen Stand der Revision des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Bochum informiert. Der Auftrag zur Überarbeitung des Kodex geht auf eine Entscheidung des Ausschusses für Beteiligungen und Controlling vom Oktober 2021 zurück, die insbesondere Änderungen bei der Abschlussprüfung sowie der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorsah.
Während die meisten Anpassungen bereits umgesetzt wurden, verzögert sich die Neuregelung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung aufgrund des laufenden EU-Gesetzgebungsprozesses durch die „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD). Die künftige Richtlinie wird für eine Vielzahl Bochumer Beteiligungsunternehmen, wie etwa die BOGESTRA, die Stadtwerke oder die USB, eine verpflichtende Berichterstattung über ökologische und soziale Aspekte vorsehen. Da die finale Verabschiedung der EU-Richtlinie sowie deren Umsetzung in nationales Recht noch ausstehen, möchte die Verwaltung den PCGK erst nach Klärung der rechtlichen Details anpassen.
Ziel ist es, einen Widerspruch zwischen gesetzlichen Vorgaben und dem PCGK zu vermeiden und eine einheitliche Vergleichbarkeit der Berichte zwischen den Beteiligungsunternehmen zu erreichen. Ein Vorschlag zur Änderung des PCGK, der die bereits abgeschlossenen Anpassungen umfasst, wird in einer der nächsten Sitzungen zur Beschlussfassung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung)
- 5.14Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH - hier: Darlehensaufnahme und Abschluss von KreditlinienZur Vorlage · 20222248 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH zur Aufnahme von Darlehen und zur Einrichtung von Kreditlinien. Hintergrund sind die durch die Energiekrise bedingten steigenden Preise bei der Gas- und Strombeschaffung. Um die erforderlichen vorgezogenen Beschaffungen und Sicherungsmaßnahmen finanzieren zu können, besteht ein erhöhter Liquiditätsbedarf für die Stadtwerke Bochum Gruppe sowie die Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr).
Da KfW-Notfallhilfen für diese Unternehmen nicht zur Verfügung stehen, ist eine über den Wirtschaftsplan hinausgehende Ermächtigung erforderlich. Diese soll die Aufnahme von Darlehen innerhalb des Konzerns, bei Banken oder über Kreditlinien ermöglichen. Aufgrund der aktuellen Marktunsicherheit und der Tatsache, dass der bestehende Wirtschaftsplan nur bis zum Ende des Jahres 2022 gilt, wird eine Ausweitung der Ermächtigung über den 31. Dezember 2022 hinaus beantragt. Ziel ist die Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit. Die Behandlung der Angelegenheit erfolgt zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen in der nichtöffentlichen Sitzung.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung)
- 5.15Die Grundwerte der Unternehmenskultur des USB
- 5.16Stadtwerke Bochum -mündliche Berichterstattung-
- 6.Anfragen
- 6.1Energiekosten StadtwerkeZur Vorlage · 20222440 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Für Bochum (FFB) hat im Rahmen einer Anfrage an den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling Informationen zu den Energiekosten der Stadtwerke Bochum angefordert. Hintergrund der Anfrage sind die gestiegenen Erdgaspreise sowie die Mitteilung des russischen Energiekonzerns Gazprom, die Gaslieferungen über die Pipeline Nord Stream 1 vorerst einzustellen.
In dem an Marcus Stawars gerichteten Schreiben bittet die Fraktion um eine Aufstellung zur Kundenstruktur der Haushalte, die in den Jahren 2019 bis 2021 von Strom- oder Gassperren betroffen waren. Zudem wird nach der Anzahl der Privatkunden und Gewerbetreibenden gefragt, die in diesem Zeitraum Energie von den Stadtwerken bezogen haben.
Die Anfrage umfasst zudem Fragen zu den gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor Stromsperren sowie zu Beratungsangeboten der Stadt Bochum und der Stadtwerke im Falle von Energiesperren. Es wird nach Informationen zur Unterstützung durch Wohnungsbaugesellschaften und Vermieter sowie nach den Möglichkeiten zur Begleichung von Energieschulden, etwa durch Ratenzahlungen oder Prepaid-Systeme, gefragt. Des Weiteren möchte die Fraktion erfahren, wie viele Gewerbetreibende sich bereits aufgrund der Preissteigerungen an die Stadtwerke gewendet haben und wie viele Ratenzahlungsvereinbarungen bei Privat- und Geschäftskunden in den Jahren 2020 bis 2022 getroffen wurden.
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Beratungsfolge
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung)
- 6.2Energiekosten Stadtwerke PrognosenZur Vorlage · 20222447 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Für Bochum (FFB) hat eine Anfrage an den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling mit dem Fokus auf die Energiekosten der Stadtwerke Bochum eingereicht. Anlass sind die im Vergleich zum Bundesdurchschnitt sowie zu Mitbewerbern niedrigeren Tarife in der Grundversorgung für Strom und Gas.
Die Fraktion bittet um Auskunft über die durchschnittlichen Einkaufskosten der jeweiligen Energieträger für das erste Halbjahr der Jahre 2020, 2021 und 2022. Falls die Einkaufskosten höher liegen als die Verkaufspreise, erkundigt sich die FFB nach der Absicht sowie dem Zeitpunkt einer möglichen Weitergabe der Kostensteigerungen an die Endkunden. Zudem wird nach der erwarteten Höhe möglicher Verluste im Geschäftsjahr 2022 und 2023 sowie nach etwaigen steuerlichen Konsequenzen aus der vergünstigten Abgabe gefragt.
Darüber hinaus fordert die Anfrage Informationen über die erwarteten Steigerungen der Einkaufskosten für das Jahr 2022 im Vergleich zu 2021, einschließlich der absoluten Zahlen und Prozentwerte sowie des Stichtags der Prognose. Abschließend wird um eine Prognose für die durchschnittlichen Einkaufskosten im Geschäftsjahr 2023 im Vergleich zum Jahr 2021 gebeten.
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- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung)
- 6.3Zufallsgewinne beim Strom?Zur Vorlage · 20222465 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage zur 18. Sitzung des Ausschusses für Beteiligungen und Controlling am 15. September 2022 eingereicht. In der Vorlage mit der Nummer 20222465 erkundigt sich die Fraktion nach der Gewinnentwicklung der Stadtwerke Bochum Gruppe im Kontext der Energiekrise. Konkret wird gefragt, wie sich die Gewinne seit Beginn des Krieges gegen die Ukraine im Vergleich zum Vorjahr verändert haben und in welchem Maße diese Entwicklung auf die gestiegenen Börsenstrompreise zurückzuführen ist. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Erträge nach den jeweiligen Energieträgern, insbesondere bei den erneuerbaren Energien, wird ebenfalls angefordert.
Darüber hinaus befasst sich die Anfrage mit der Verwendung etwaiger Gewinne aus dem Strommarkt. Die Fraktion möchte wissen, ob diese Mittel an die Kunden weitergegeben oder für Investitionen verwendet werden sollen. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Gasumlage. Es wird gefragt, ob die Stadtwerke Bochum Gruppe beabsichtigen, diese Umlage zu beantragen oder dies bereits getan haben und mit welchen Erträgen in diesem Zusammenhang gerechnet wird. Die Anfrage wurde von Moritz Müller unterbreitet.
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Beratungsfolge
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung)
- 6.4Rückstellungen der Stadt, des ASB und des USB zur Deponie-NachsorgeZur Vorlage · 20222481 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Für Bochum (FFB) hat im Rahmen einer Anfrage mit der Nummer 20222481 Fragen zur Finanzierung der Nachsorge der Zentraldeponie Kornharpen (ZDK) an den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling gerichtet. Im Fokus stehen dabei die Rückstellungen der Stadt Bochum, der Abfallwirtschaft- und Stadtreinigung Bochum (ASB) sowie der USB Bochum GmbH.
Die Anfrage bezieht sich auf die Bestimmungen des Landesabfallgesetzes NRW, wonach Nachsorgekosten für stillgelegte Deponien über Abfallgebühren abgerechnet werden können, falls vor der Stilllegung keine ausreichenden Rücklagen gebildet wurden. Da die ZDK seit ihrer Stilllegung im Jahr 2009 verschiedene Betreiber durchlaufen hat – vom Städtischen Fuhrpark über die ASB bis zur USB Bochum GmbH –, bittet die Fraktion um detaillierte Informationen zur aktuellen Finanzlage.
Die FFB fordert Auskunft darüber, wie hoch die gegenwärtigen Rücklagen für die Deponie-Nachsorge bei der USB Bochum GmbH sind und welche Beträge in die Abfallgebühren eingepreist werden. Des Weiteren wird nach den ursprünglich vom Städtischen Fuhrpark gebildeten Rücklagen sowie nach den Beträgen gefragt, die im Zuge der Betreiberwechsel von der Stadt an die ASB bzw. von der ASB an die USB Bochum GmbH übertragen wurden.
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Beratungsfolge
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung)
- Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- 9.1Bochum Strategie - Kernaktivität „Eventbühne Lohrheidestadion“ hier: Realisierungsbeschluss „Modernisierung und Umbau Lohrheidestadion“Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 9.2Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH - hier: Darlehensaufnahme und Abschluss von KreditlinienErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag1 Enthaltung (FFB)
- 9.3Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH hier: Darlehensaufnahme und Abschluss von KreditlinienErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag1 Enthaltung (FFB)
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen
- 11.1Bereich Parken in der WEG
- 11.2Stadtwerke Bochum -mündliche Berichterstattung der Geschäftsführung-
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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