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Mitteilung der Verwaltung

Controllingbericht über die Maßnahmen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW Kapitel 1 und 2 und über das Kreditprogramm Gute Schule 2020 für das II. Quartal 2022

20221835 15.09.2022

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat den Controllingbericht für das zweite Quartal 2022 zu den Fördermaßnahmen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW (Kapitel 1 und 2) sowie zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ vorgelegt. Die Vorlage gibt Auskunft über den aktuellen Stand der Umsetzung verschiedener Investitionsprojekte in der Stadt Bochum, die insgesamt ein Volumen von rund 127,3 Millionen Euro umfassen.

Bislang sind 71 von 104 Maßnahmen abgeschlossen worden, wobei bereits 88 Prozent der gesamten Fördermittel beauftragt sind. Die Umsetzungsschritte umfassen Bereiche wie den Hochbau, die energetische Sanierung von Schulen und Straßenbeleuchtung, Lärmschutzmaßnahmen sowie die digitale Infrastruktur und Schulsportanlagen. Aufgrund der Corona-Pandemie und der Auswirkungen der Hochwasserkatastrophe wurden die Umsetzungszeiträume für Maßnahmen aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz um jeweils zwei Jahre verlängert.

Der Bericht weist darauf hin, dass bei der Durchführung einzelner Projekte Mehraufwände auftreten können, etwa durch Planungsänderungen, Schadstofffunde oder Bergbauschäden. Zur besseren Übersicht konzentriert sich die Darstellung im Controllingbericht auf die noch laufenden Maßnahmen, während bereits abgeschlossene und abgerechnete Einzelprojekte nicht mehr separat aufgeführt werden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 158 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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