Rückstellungen der Stadt, des ASB und des USB zur Deponie-Nachsorge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Für Bochum (FFB) hat im Rahmen einer Anfrage mit der Nummer 20222481 Fragen zur Finanzierung der Nachsorge der Zentraldeponie Kornharpen (ZDK) an den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling gerichtet. Im Fokus stehen dabei die Rückstellungen der Stadt Bochum, der Abfallwirtschaft- und Stadtreinigung Bochum (ASB) sowie der USB Bochum GmbH.
Die Anfrage bezieht sich auf die Bestimmungen des Landesabfallgesetzes NRW, wonach Nachsorgekosten für stillgelegte Deponien über Abfallgebühren abgerechnet werden können, falls vor der Stilllegung keine ausreichenden Rücklagen gebildet wurden. Da die ZDK seit ihrer Stilllegung im Jahr 2009 verschiedene Betreiber durchlaufen hat – vom Städtischen Fuhrpark über die ASB bis zur USB Bochum GmbH –, bittet die Fraktion um detaillierte Informationen zur aktuellen Finanzlage.
Die FFB fordert Auskunft darüber, wie hoch die gegenwärtigen Rücklagen für die Deponie-Nachsorge bei der USB Bochum GmbH sind und welche Beträge in die Abfallgebühren eingepreist werden. Des Weiteren wird nach den ursprünglich vom Städtischen Fuhrpark gebildeten Rücklagen sowie nach den Beträgen gefragt, die im Zuge der Betreiberwechsel von der Stadt an die ASB bzw. von der ASB an die USB Bochum GmbH übertragen wurden.
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