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Mitteilung der Verwaltung

Zwischenmitteilung zum Antrag „Revision des Public Corporate Governance Kodex“ (Vorlage Nr. 20213258)

20222168 15.09.2022 Amt für Finanzsteuerung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat in einer Zwischenmitteilung über den aktuellen Stand der Revision des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Bochum informiert. Der Auftrag zur Überarbeitung des Kodex geht auf eine Entscheidung des Ausschusses für Beteiligungen und Controlling vom Oktober 2021 zurück, die insbesondere Änderungen bei der Abschlussprüfung sowie der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorsah.

Während die meisten Anpassungen bereits umgesetzt wurden, verzögert sich die Neuregelung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung aufgrund des laufenden EU-Gesetzgebungsprozesses durch die „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD). Die künftige Richtlinie wird für eine Vielzahl Bochumer Beteiligungsunternehmen, wie etwa die BOGESTRA, die Stadtwerke oder die USB, eine verpflichtende Berichterstattung über ökologische und soziale Aspekte vorsehen. Da die finale Verabschiedung der EU-Richtlinie sowie deren Umsetzung in nationales Recht noch ausstehen, möchte die Verwaltung den PCGK erst nach Klärung der rechtlichen Details anpassen.

Ziel ist es, einen Widerspruch zwischen gesetzlichen Vorgaben und dem PCGK zu vermeiden und eine einheitliche Vergleichbarkeit der Berichte zwischen den Beteiligungsunternehmen zu erreichen. Ein Vorschlag zur Änderung des PCGK, der die bereits abgeschlossenen Anpassungen umfasst, wird in einer der nächsten Sitzungen zur Beschlussfassung vorgelegt.

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