Evaluation der Stellplatzsatzung und Stellplatzablösesatzung der Stadt Bochum und Beschluss einer neuen Stellplatzsatzung - Hier: Änderungsantrag der Stadtgestalter/Volt -
20261801 · Änderungsantrag · 02.07.2026 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
▶ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur der Stadt Bochum liegt ein Änderungsantrag zur Überarbeitung der Stellplatzsatzung vor. Der Antrag sieht vor, die Verwaltung mit der Erarbeitung einer ergänzenden Stellplatzabgabensatzung bis zum 31. Dezember 2026 zu beauftragen. Diese Gebühr soll für das langfristige Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichen Flächen erhoben werden. Die Berechnung der Gebühren soll sich nach der Fahrzeuggröße sowie dem Bodenrichtwert der jeweiligen Adresse richten, um die Kosten für Herstellung und Instandhaltung zu decken. Fahrzeughalter, die einen privaten Stellplatz nachweisen können, sollen von der Gebühr befreit werden.
Des Weiteren schlägt der Antrag vor, den Radius für die Ermittlung der Lagegunst bei Haltepunkten und Bahnhöfen auf 600 Meter zu erweitern. Im Bereich der Fahrradabstellplätze soll ermöglicht werden, die Hälfte der erforderlichen Plätze durch die Bereitstellung geeigneter Flächen nachzuweisen. Zudem sieht die Vorlage Anpassungen in der Richtzahlentabelle vor. So sollen bei Dachgeschossausbauten oder Aufstockungen künftig keine Stellplätze für Pkw mehr nachgewiesen werden müssen. Die Änderungen zielen laut Begründung darauf ab, die Kosten für den öffentlichen Raum verursachergerecht zu decken und die nachhaltige Mobilität zu fördern.
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