Fußgängerüberwege an Kreisverkehren
20261836 · Anfrage · 02.07.2026 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
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Die Ratsfraktion „Die Linke im Rat“ hat eine Anfrage an den Vorsitzenden des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur, Dr. Peter Reinirkens, gestellt. Hintergrund der Anfrage ist ein Erlass des Verkehrsministeriums Nordrhein-Westfalen vom 23. Januar 2026 zur Anordnung und Einrichtung von Fußgängerüberwegen. Dieser sieht vor, dass an Kreisverkehren innerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich an allen Straßenästen Fußgängerüberwege anzulegen sind, sofern dort bereits Fußverkehrsanlagen vorhanden sind.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, an welchen Kreisverkehren oder einmündenden Straßenästen mit beidseitigen Fußverkehrsanlagen in Bochum diese Regelung bisher noch nicht umgesetzt wurde. Zudem möchte die Anfrage klären, für welche dieser Standorte die Stadtverwaltung plant, Fußgängerüberwege anzuordnen, um dem Erlass zu entsprechen. Des Weiteren wird nach den Standorten gefragt, an denen keine Fußgängerüberwege angeordnet werden sollen, sowie nach den entsprechenden Begründungen und deren Abwägung gegenüber den Zielen der Verkehrsvereinheitlichung und der Geschwindigkeitsreduzierung.
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