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Beschlussvorlage der Verwaltung

15. Änderungssatzung zur Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bochum

20262563 Amt für Finanzsteuerung

🟡 In Beratung Nächste Station: 04.11.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (8. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur 15. Änderungssatzung der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung vorgelegt. Ziel der Änderung ist die rechtssichere Ausweisung der Gebührentarife unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG). Ab dem 1. Januar 2027 gelten verschärfte umsatzsteuerrechtliche Bedingungen für die öffentliche Hand, wonach bestimmte Leistungen auf privatrechtlicher Grundlage oder bei potenziellem Wettbewerb zu privaten Unternehmen umsatzsteuerpflichtig sind.

Im Rahmen einer Analyse durch die Verwaltung, in Kooperation mit der städtischen Steuerberatung und den zuständigen Fachämtern, wurden spezifische Tarifstellen als umsatzsteuerpflichtig identifiziert. Im Gesundheitsamt wird die Tarifstelle für ärztliche und zahnärztliche Untersuchungen in mehrere Unterpunkte aufgeteilt, um zwischen umsatzsteuerfreien und umsatzsteuerpflichtigen Leistungen zu unterscheiden. Im Bauordnungsamt wird die Bereitstellungsgebühr für digitale Einsichtnahmen in Bau- und Statikakten sowie die Tarifstelle für Zustellkosten angepasst, um die Umsatzsteuer von 19 % explizit auszuweisen.

Die Anpassungen dienen zudem der Umsetzung der Preisangabenverordnung, wonach bei kommunalen Gebühren Bruttobeträge ausgewiesen werden müssen. Eine Erhöhung der Gebühren, die nicht direkt auf die Umsatzsteuer zurückzuführen ist, findet nicht statt. Die Verwaltung gibt an, dass diese Änderungen keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt haben. Die Vorlage wird im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

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