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Beschlussvorlage der Verwaltung

Widmung eines Teilbereichs der Ederstraße

20262268 Tiefbauamt

🟡 In Beratung Nächste Station: 03.11.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (9. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Das Tiefbauamt hat eine Beschlussvorlage zur Widmung eines Teilbereichs der Ederstraße im Bochumer Stadtteil Grumme vorgelegt. Der betreffende Bereich, der im Kataster unter der Gemarkung Grumme, Flur 4, Flurstück 710 geführt wird, soll als Gemeindestraße gewidmet werden.

Nach Angaben der Verwaltung dient dieser Teil der Straße der Erschließung der Anwohner und soll daher in den öffentlichen Straßenbestand aufgenommen werden. Da der restliche Teil der Ederstraße bereits als öffentlich eingestuft ist, soll nun auch der verbleibende Abschnitt rechtlich als Gemeindestraße festgesetzt werden. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Stichstraße nach den Bestimmungen des alten Rechts gemäß § 60 des Straßen- und Wegegesetzes NRW nicht als bereits gewidmet betrachtet werden kann.

Die Fläche, die für die Widmung vorgesehen ist, befindet sich im Eigentum der Stadt Bochum. Die genaue räumliche Ausdehnung des zu widmenden Abschnitts ist in einem beigefügten Lageplan farblich markiert. Der Beschluss zur Widmung des Teilbereichs der Ederstraße steht zur Entscheidung in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Nord am 3. November 2026 an.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 162 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Ort

📍 Ederstraße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Ederstraße.

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