Widmung eines Teilbereichs der "Feldstraße"
20230561 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 28.03.2023 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230561
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Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage Nummer 20230561 einen Beschlussvorschlag zur Widmung eines Teilbereichs der Feldstraße vorgelegt. Das Tiefbauamt beantragt, diesen Abschnitt offiziell als Gemeindestraße zu widmen. Der entsprechende Antrag wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 28. März 2023 behandelt.
Der betroffene Bereich umfasst Teile der Gemarkung Wattenscheid, konkret Flur 20, Flurstück 394 sowie Flur 21, Flurstück 299. Laut Begründung der Verwaltung dient dieser Teilbereich der Erschließung der Anwohner und soll daher öffentlich werden. Ein wesentlicher Teil der Feldstraße ist bereits als öffentliche Verkehrsfläche genutzt. Der betreffende Abschnitt ist zudem im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nummer 655 der Stadt Bochum als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Die Eigentümerin der Fläche ist die Stadt Bochum selbst. Die Widmung soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen erfolgen.
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