Widmung eines Teilbereichs der „Arnoldstraße“
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Widmung eines Teilbereichs der Arnoldstraße als Gemeindestraße vorgelegt. Der Antrag umfasst die Flurstücke 50, 52 und 381 in der Gemarkung Bochum, Flur 20. Ziel der Widmung ist die Erschließung des betreffenden Bereichs für die Anwohner. Während dieser Teilbereich neu als Gemeindestraße eingestuft werden soll, ist der restliche Verlauf der Arnoldstraße bereits als öffentliche Straße gewidmet.
Die entsprechenden Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Die rechtliche Grundlage für das Vorhaben bildet der Paragraph 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW). Eine detaillierte Darstellung der zu widmenden Fläche ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Über den vorliegenden Beschlussvorschlag wird die Bezirksvertretung Bochum-Mitte in ihrer Sitzung am 14. September 2023 entscheiden.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 14.09.2023Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231912
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