Widmung eines Teilbereichs der „Hofsteder Straße“
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Widmung eines Teilbereichs der Hofsteder Straße vorgelegt. Das Vorhaben sieht vor, bestimmte Flächen als Gemeindestraße offiziell zu widmen, um die Erschließung für die Anwohner sicherzustellen.
Betroffen ist ein Teilbereich der Hofsteder Straße, der Flächen aus der Gemarkung Hofstede (Flur 12, Flurstück 163 teilweise) sowie aus der Gemarkung Hamme (Flur 3, Flurstücke 2065 teilweise und 2083 teilweise) umfasst. Die rechtliche Grundlage für die Widmung bildet das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW. Als Eigentümerin der betreffenden Flächen ist die Stadt Bochum eingetragen. Ein entsprechender Lageplan verdeutlicht die räumliche Ausdehnung des Vorhabens. Die Entscheidung über den Vorschlag obliegt der Bezirksvertretung Bochum-Mitte, die sich in ihrer Sitzung am 10. März 2022 mit der Vorlage befassen wird.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 10.03.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20220355
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