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Beschlussvorlage der Verwaltung

Widmung eines Teilbereichs der "Laubenstraße"

20233121 23.01.2024 Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 23.01.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (28. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Widmung eines Teilbereichs der Laubenstraße als Gemeindestraße vorgelegt. Betroffen ist der Abschnitt von der Hausnummer 26 bis zur Ecke Ückendorfer Straße im Bereich Wattenscheid.

Nach den Angaben des Tiefbauamtes soll dieser Teilbereich der Erschließung der Anwohner dienen und daher öffentlich werden. Ein Teil der betreffenden Straße ist bereits als öffentliche Fläche genutzt. Die zu widmende Fläche umfasst verschiedene Flurstücke in den Gemarkungen Wattenscheid, konkret in der Flur 4 sowie der Flur 24. Eigentümerin der betroffenen Flächen ist die Stadt Bochum.

Die Entscheidung über die Widmung gemäß den Vorschriften des Straßen- und Wegegesetzes NRW wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 23. Januar 2024 erwartet.

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