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Beschlussvorlage der Verwaltung

Bebauungsplan Nr. 1001 – Gesamtschule Berliner Straße – hier: - Änderung des Aufstellungsbeschlusses - Veröffentlichungsbeschluss - Beschluss der erneuten Veröffentlichung

20262042 Amt für Stadtplanung und Wohnen

🟢 Beschlossen 16.09.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (5. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage Nr. 20262042 des Amtes für Stadtplanung und Wohnen sieht die Änderung des Aufstellungsbeschlusses sowie den Veröffentlichungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1001 „Gesamtschule Berliner Straße“ vor. Ziel des Vorhabens ist die Errichtung einer sechszügigen Gesamtschule auf einer Fläche von etwa 20.400 m², die auf einem ehemaligen Sportplatz und einer Tankstelle entstehen soll. In den Neubau soll zudem die Bezirksmusikschule Wattenscheid integriert werden. Das Plangebiet wird im Rahmen der Änderung verkleinert, wobei die Flächen auf Verkehrsflächen reduziert und die Wegeverbindung zur Propst-Hellmich-Promenade sowie ein ehemaliges Kassenhäuschen aus dem Plan herausgenommen werden. Mit Inkrafttreten des Plans soll zudem der Fluchtlinienplan Nr. WAT E 70 im Geltungsbereich außer Kraft gesetzt werden.

Der Bebauungsplan umfasst Maßnahmen zur Kompensation von Bodenversiegelung, Baumverlust und Lärmentwicklung, unter anderem durch die Nutzung des Ökokontos der Stadt Bochum sowie durch ein Entwässerungskonzept mit Rückhalteflächen. Die Umsetzung der baulichen Maßnahmen soll durch General- oder Totalunternehmer erfolgen. Zur Grundstückssicherung sind ein Anhandgabevertrag sowie städtebauliche Verträge und Erbbaurechtsverträge vorgesehen. Der Zeitplan sieht die öffentliche Beteiligung im Frühjahr 2025 und eine voraussichtliche Auslegung im Herbst 2026 vor, wobei ein Satzungsbeschluss für das erste Quartal 2027 angestrebt wird. Die Beratung der Vorlage ist für den 15. September 2026 in der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid und für den 16. September 2026 im Ausschuss für Planung und Grundstücke vorgesehen. Es entstehen laut Verwaltung keine Mittelbedarfe oder jährlichen Folgelasten.

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