Bebauungsplanung – Aufhebung von Aufstellungsbeschlüssen Vorlage Nr.: 20261149 Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat im Rahmen der Beschlussvorlage 20262440 einen Vorschlag zur Aufhebung von Aufstellungsbeschlüssen für Bebauungsplanverfahren vorgelegt. Gegen diesen Vorschlag hat das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung eine Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen eingereicht. Die Antragsteller fordern, dass die Verwaltung die Öffentlichkeit zusätzlich durch Pressemitteilungen, Aushänge in Bezirksverwaltungsstellen sowie über die Plattform „bochum mitgestalten“ darüber informiert, welche Verfahren nach dem Beschluss des Planungsausschusses nicht mehr fortgeführt werden. Zudem wird ein Prüfauftrag beantragt, um festzustellen, ob über die bereits genannten Verfahren hinaus weitere Aufstellungsbeschlüsse aufgrund vergleichbarer Sachverhalte aufzuheben sind.
Die Verwaltung lehnt die Ergänzungen des Antrags ab und empfiehlt, die Vorlage in der ursprünglichen Form zu verabschieden. Zur Information der Öffentlichkeit wird darauf verwiesen, dass die Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Bochum den gesetzlichen Anforderungen entspricht und die notwendige Transparenz sowie Rechtsicherheit gewährleistet. Eine zusätzliche Veröffentlichung auf Beteiligungsplattformen wird als nicht erforderlich eingestuft, da die Aufhebung der Beschlüsse kein Beteiligungsverfahren darstellt. Bezüglich des Prüfauftrags führt die Verwaltung aus, dass eine kontinuierliche Überprüfung der Planverfahren auf ihre Erforderlichkeit und den Planungsstand bereits Teil der bestehenden Verwaltungspraxis ist und ein zusätzlicher Auftrag daher nicht notwendig sei.
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