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Antwort der Verwaltung

Zustand und Zuständigkeit der Anlage an den Wasserbecken parallel zur Weststraße im Hollandgelände

20261450 15.09.2026 Tiefbauamt

🟡 In Beratung Nächste Station: 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (8. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat auf die Anfrage der SPD-Bezirksfraktion zur Situation der Anlage an den Wasserbecken im Hollandgelände, parallel zur Weststraße, Stellung bezogen. Hintergrund der Anfrage waren die Überschwemmung von Wegeflächen nach Regenfällen sowie der Verschmutzungszustand der Wasserbecken.

Die Stadt Bochum ist Eigentümerin der Park- und Grünanlage sowie der Regenrückhaltebecken und der zugehörigen Gräben. Für die Unterhaltung und Verkehrssicherung der Wege ist der Technische Betrieb zuständig, während das Umwelt- und Grünflächenamt als Flächeneigentümer fungiert. Instandsetzungsmaßnahmen und Wiederaufschüttungen der Wege werden bei Bedarf ebenfalls durch den Technischen Betrieb durchgeführt. Die Verantwortung für die Pflege und Reinigung der entwässerungstechnischen Anlagen, einschließlich der Wasserflächen und Gräben, liegt bei der Entwässerungsabteilung des Tiefbauamtes.

Für die Entwässerungsanlagen im Hollandgelände existiert ein abgestimmtes Kontroll-, Reinigungs- und Pflegekonzept. Dieses umfasst wöchentliche Kontrollen von Gefahrenstellen, die Überwachung von Wasserparametern sowie die Einhaltung der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser. Das Konzept beinhaltet zudem eine wöchentliche Müllräumung, die Mahd der Böschungen sowie die bedarfsorientierte Entnahme von Schilf, Sträuchern oder Schlamm. Für den Wegebereich und die angrenzenden Grünflächen liegt kein separates Konzept vor.

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