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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- Einwohnerfragestunde Bezirke
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Abberufung einer Schriftführung für die Bezirksvertretung Bochum-OstZur Vorlage · 20231658 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Ost soll den bisherigen Schriftführer mit sofortiger Wirkung abberufen. Hintergrund der Beschlussvorlage ist das Ausscheiden des betreffenden Mitarbeiters aus dem aktiven Dienst bei der Stadtverwaltung Bochum zum 31. März 2023.
Die rechtliche Grundlage für die Bestellung einer Schriftführung ergibt sich aus der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie der Geschäftsordnung für den Rat, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen. Diese Bestimmungen schreiben vor, dass Niederschriften über gefasste Beschlüsse von der jeweiligen Bezirksbürgermeisterin oder dem jeweiligen Bezirksbürgermeister sowie einer vom Gremium zu bestellenden Schriftführung zu unterzeichnen sind. Gemäß der Geschäftsordnung sind für diese Funktion städtische Dienstkräfte der zuständigen Bezirksverwaltungsstellen einzusetzen.
Durch die Abberufung entstehen keine finanziellen Auswirkungen oder jährlichen Folgelasten. Auch klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen. Die Entscheidung über den Beschlussvorschlag ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Ost am 23. August 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 23.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231658
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231658 - 1.2Aufstellen und Betrieb von vier mobilen Toiletten am Ümminger See im Zeitraum vom 27.06.2023 bis 30.09.2023 hier: Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungZur Vorlage · 20231663 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Ost hat eine Dringlichkeitsentscheidung zur Aufstellung und zum Betrieb von vier mobilen Toiletten am Ümminger See für den Zeitraum vom 27. Juni bis zum 30. September 2023 nachträglich genehmigt. Die ursprüngliche Entscheidung wurde bereits am 26. Juni 2023 durch den Bezirksbürgermeister Dr. Dirk Meyer und die CDU-Fraktionsvorsitzende Carolin Pesch getroffen.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über eine Co-Finanzierung in Höhe von insgesamt 3.974,60 Euro. Das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster stellt hierfür 2.000 Euro bereit, während das Umwelt- und Grünflächenamt einen Anteil von 1.400 Euro übernimmt. Der verbleibende Betrag von 574,60 Euro wird aus bezirklichen Mitteln finanziert. Die Abrechnung der Kosten erfolgt durch den USB Bochum über entsprechende Rechnungen an die beteiligten Stellen.
Hintergrund der Maßnahme ist die Unnutzbarkeit der Toilettenanlagen am ehemaligen Suntumshof aufgrund von Vandalismusschäden und Verschmutzungen. Parallel zur Genehmigung hat die Bezirksvertretung Bochum-Ost den Antrag gestellt, dass das Umwelt- und Grünflächenamt als Eigentümerin der Flächen eine dauerhafte Lösung für die Toilettensituation ab dem Jahr 2024 erarbeitet und die Ergebnisse im vierten Quartal vorlegt.
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- 23.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231663
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231663 - 1.3Umschichtung von bezirklichen Mitteln aus der Produktgruppe 1.11.24 für die Durchführung des Projektes Z(w)eitzeugen im Haushaltsjahr 2023Zur Vorlage · 20231724 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksverwaltung Bochum-Ost IV hat mit der Vorlage 20231724 die Umschichtung von bezirklichen Mitteln für das Projekt „Z(w)eitzeugen“ im Haushaltsjahr 2023 beantragt. Konkret sollen zweckgebundene Mittel in Höhe von 3.500 Euro aus der Produktgruppe 1.11.24 in das PSP-Element 1.11.24.01.02 umgeschichtet werden.
Grund für diesen Antrag ist, dass der Verein ZWEITZEUGEN e.V. aufgrund personeller Engpässe im laufenden Jahr keine zusätzlichen Workshops anbieten kann. Die Bezirksvertretung Bochum-Ost hatte in einer Sitzung im November 2022 die Verwendung von jeweils 3.500 Euro für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 für dieses Projekt beschlossen.
Die bereits durchgeführten Workshops an der Willy-Brandt-Gesamtschule sowie die für August 2023 geplanten Maßnahmen an der Lessing-Schule werden aus den übertragenen Haushaltsmitteln des Jahres 2022 mitfinanziert. Durch die Umschichtung stehen die Mittel für andere Maßnahmen im Bezirk zur Verfügung.
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Beratungsfolge
- 23.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231724
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231724 - 1.4Förderung von Eigeninitiativen der Kindergärten im Stadtbezirk Bochum-OstZur Vorlage · 20231785 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Ost plant, die Eigeninitiativen von Kindergärten im Stadtbezirk mit einer Gesamtsumme von 25.000 Euro aus bezirklichen Haushaltsmitteln zu fördern. Bis zum Stichtag am 22. Mai 2023 gingen Anträge von neun Kindergärten ein, deren beantragte Fördersummen sich auf insgesamt rund 29.897 Euro beliefen. Da die zur Verfügung stehenden Mittel auf 25.000 Euro begrenzt sind, wurde ein Verteilerschlüssel zur Verteilung der Zuwendungen erarbeitet.
Die Förderanträge wurden bereits im Juni 2023 im Bezirksältestenrat vorberaten. Die endgültige Entscheidung über die Gewährung der Zuschüsse erfolgt in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Ost am 23. August 2023. Nach dem Beschluss wird die Bezirksverwaltungsstelle Ost mit der Auszahlung der Mittel sowie der Prüfung der eingereichten Verwendungsnachweise nach Abschluss der jeweiligen Vorhaben beauftragt.
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- 23.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (21. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages - 1.4.1Förderung von Eigeninitiativen der Kindergärten im Stadtbezirk Bochum-Ost – Änderungsantrag der SPD-Bezirksfraktion, DIE GRÜNEN Bezirksfraktion und CDU Bezirksfraktion -Zur Vorlage · 20232071 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die Sitzung der Bezirksvertretung Ost am 23. August 2023 liegt ein Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 20231785 vor. Der Antrag befasst sich mit der Bereitstellung von Fördermitteln für Kindertageseinrichtungen im Haushaltsjahr 2023.
Die Kindertageseinrichtungen haben für das laufende Haushaltsjahr Förderungen in einer Gesamthöhe von 29.897,84 Euro beantragt. Den derzeit verfügbaren Haushaltsmitteln stehen jedoch lediglich 25.000 Euro zur Verfügung. Da die eingereichten Anträge Investitionen in den Einrichtungen beinhalten, wird eine Aufstockung der Mittel um die Differenz von 4.897,84 Euro vorgeschlagen.
Die Fraktionen SPD, GRÜNE und CDU beantragen, diesen zusätzlichen Betrag aus den noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln für das Jahr 2023 bereitzustellen. Die Finanzierung soll über die Produktgruppe 11.24 der Bezirksvertretung Bochum-Ost erfolgen.
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- 23.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20232071
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20232071 - 1.5Förderung von Eigeninitiativen der Schulen im Stadtgebiet Bochum-OstZur Vorlage · 20231787 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Ost plant, im Jahr 2023 die Eigeninitiative von Schulen im Stadtbezirk Bochum-Ost mit einer Gesamtsumme von 25.000 Euro aus bezirklichen Haushaltsmitteln zu fördern. Bis zum Stichtag am 22. Mai 2023 gingen Anträge von zehn Schulen ein, deren beantragte Fördersummen sich auf insgesamt 29.705,90 Euro beliefen.
Aufgrund der begrenzten verfügbaren Haushaltsmittel wurde ein Verteilerschlüssel erarbeitet, um die Summe von 25.000 Euro auf die teilnehmenden Schulen zu verteilen. Die Förderanträge wurden dem Bezirksältestenrat am 26. Juni 2023 zur Vorberatung vorgelegt. Die Mitarbeiter der Bezirksverwaltungsstelle Ost werden beauftragt, die Auszahlungen gemäß den berechneten Anteilen vorzunehmen und nach Abschluss der jeweiligen Vorhaben die eingereichten Verwendungsnachweise zu prüfen.
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- 23.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (21. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages - 1.5.1Förderung von Eigeninitiativen der Schulen im Stadtgebiet Bochum-Ost - Änderungsantrag der SPD-Bezirksfraktion, DIE GRÜNEN Bezirksfraktion und CDU Bezirksfraktion -Zur Vorlage · 20232073 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung Bochum-Ost liegt ein Änderungsantrag zur Sitzung am 23. August 2023 vor, der die Aufstockung von Fördermitteln für Schulen betrifft. Für das Haushaltsjahr 2023 wurden durch die Schulen Förderungen in einer Gesamthöhe von 29.705,90 Euro beantragt. Den aktuellen Haushaltsmitteln zufolge können jedoch nur 25.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.
Die Fraktionen der SPD, der GRÜNEN und der CDU beantragen daher, die Förderung um den Differenzbetrag von 4.705,90 Euro aufzustocken. Die Begründung im Antrag besagt, dass die eingereichten Anträge notwendige Investitionen in den Schulen beinhalten. Die zusätzlichen Mittel sollen aus noch verfügbaren Haushaltsmitteln des Jahres 2023 entnommen werden, welche der Produktgruppe 11.24 der Bezirksvertretung Bochum-Ost zugeordnet sind.
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- 23.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20232073
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20232073 - 1.6Widmung der Stichstraße „Alte Wittener Straße“Zur Vorlage · 20231466 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Ost am 23. August 2023 wird über die Widmung eines Teils der „Alten Wittener Straße“ entschieden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Tiefbauamtes sieht vor, die Stichstraße als Gemeindestraße zu widmen. Betroffen sind Flächen in der Gemarkung Laer, Flur 7, welche die Flurstücke 694 (teilweise), 774 und 1374 umfassen.
Die Begründung der Verwaltung führt aus, dass dieser Straßenabschnitt der Erschließung der Anwohner dienen soll und daher öffentlich werden soll. Ein Teil der „Alten Wittener Straße“ ist bereits als öffentliche Straße gewidmet. Die rechtliche Grundlage für diesen Vorgang bildet der Paragraph 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit dem Paragraph 37 der Gemeindeordnung NRW. Als Eigentümerin der betreffenden Flächen ist die Stadt Bochum eingetragen. Ein entsprechender Lageplan zur Veranschaulichung der zu widmenden Flächen liegt der Vorlage bei.
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Beratungsfolge
- 23.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231466
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231466 - 2.Anhörungen
- 2.1Kanalrenovationsmaßnahmen in geschlossener Bauweise mittels Schlauchliningverfahren in BochumZur Vorlage · 20231096 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat eine Beschlussvorlage für Kanalrenovationsmaßnahmen im Stadtgebiet vorgelegt. Ziel der Maßnahmen ist die Sanierung von Kanalhaltungen in den Zustandsklassen 0 bis 1 mittels des Schlauchliningverfahrens in geschlossener Bauweise. Die Notwendigkeit der Instandsetzung ergibt sich aus Untersuchungen im Rahmen der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser.
Der Plan umfasst insgesamt 25 Haltungen mit einer Gesamtlänge von etwa 1.172 Metern. Betroffen sind Mischwasserkanäle der Nennweiten DN 300 bis DN 500. Die Arbeiten werden in verschiedenen Stadtbezirken durchgeführt, unter anderem in der Limbeckstraße, Schützenstraße, Am Ruhrpark, Hasenwinkeler Straße, Ruhrstraße und am Hustadtring.
Der Beginn der Baumaßnahmen ist für das Frühjahr 2023 vorgesehen, wobei sich die einzelnen Bauphasen über das gesamte Jahr verteilen sollen. Für die Durchführung der Arbeiten ist die Einrichtung von Halteverbotszonen im Bereich der Einstiegsschächte erforderlich. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf rund 306.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. Die Finanzierung ist durch den Haushaltsplan 2023 sichergestellt.
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Beratungsfolge
- 18.10.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 23.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231096
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231096
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231096
- 25.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231096
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231096 - 2.2Ostpark - Neues Wohnen hier: Sachstandsbericht zur baulichen Umsetzung, zur Vermarktung und zur WirtschaftlichkeitsberechnungZur Vorlage · 20231647 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt einen Sachstandsbericht zum Projekt „Ostpark – Neues Wohnen“ vor, der die bauliche Umsetzung, die Vermarktung sowie die Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Quartiere Feldmark und Havkenscheider Höhe umfasst. Im Bereich Feldmark sind wesentliche Erschließungsmaßnahmen wie die Entwässerung und der Straßenbau, unter anderem der Ostparkallee, weit fortgeschritten. Die Fertigstellung der Erschließung für das gesamte Plangebiet Feldmark wird für das erste Quartal 2024 erwartet. Ein zentraler Bestandteil ist die geplante Quartiersgarage mit 187 Stellplätzen, deren Fertigstellung für den Sommer 2024 vorgesehen ist und die voraussichtlich Kosten in Höhe von etwa 7,2 Millionen Euro verursachen wird.
Für das Quartier Havkenscheider Höhe führt die NRW.URBAN KE derzeit die Projektentwicklung durch; die Entwurfsplanung für Verkehr, Entwässerung und Freianlagen befindet sich im Prozess. Die Vermarktung der verschiedenen Abschnitte im Quartier Feldmark zeigt unterschiedliche Stadien: Während für einige Grundstücke bereits Kaufverträge mit Investoren oder Wohnungsunternehmen vorliegen, befinden sich andere Flächen in der Verhandlungsphase oder in der Vorbereitung von Bauanträgen.
Mit der Vorlage wird beantragt, den Sachstandsbericht zur Kenntnis zu nehmen. Zudem soll der Mehraufwand durch zusätzliche Leistungen der NRW.URBAN KE sowie die damit verbundene Erhöhung des Auftragsvolumens beschlossen werden.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.09.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 23.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231647
- 10.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231647
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231647 - 2.3Achte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt BochumZur Vorlage · 20231652 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 20231652 liegt ein Entwurf zur achten Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Bochum vor. Die Verwaltung setzt damit einen Beschluss des Stadtrats vom 15. Juni 2023 um, wonach eine Anpassung bestimmter Regelungen zu prüfen und den politischen Gremien vorzulegen war.
Die vorgeschlagene Änderung betrifft § 9 Absatz 4 Buchstabe h sowie die Anlage 3 der Hauptsatzung. Konkret soll ergänzt werden, dass gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren bereits gegeben oder abgeschlossen sein können. Zudem sieht der Entwurf für den Fall vor, dass von einer Befassung mit Eingaben gemäß § 9 Absatz 4 abgesehen wird, dass diese Entscheidung dem zuständigen Ratsgremium zur Abstimmung vorgelegt und im Falle eines bestätigenden Votums dem Petenten mitgeteilt wird.
Die Verwaltung begründet die Formulierungsvorschläge mit einer Bewertung nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom April 2023. Der Text orientiert sich zudem an Regelwerken anderer Kommunen, wie etwa der Stadt Essen. Die Vorlage durchläuft im August 2023 die Anhörungsphase in den verschiedenen Bezirksvertretungen und wird am 24. August 2023 im Rat der Stadt Bochum zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 5 (LINKE/PAR&StG)dafür: 69 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/PAR/OB)
- 23.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231652Abstimmungsergebnis:Enthaltungen: 4 (CDU, FDP)Dagegen: 2 (Grüne)Dafür: 10 (SPD, Grüne, BD)
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (24. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 2023162 Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: 1 (FDP) Dagegen: 1 (DIE LINKE.) Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, BD)
- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 5 Enthaltungen (SPD, Grüne, FDP, AfD) gemäß Vorlage 20231652
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231652
- 14.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest -verlegt vom 09.08. auf den 14.08.2023- (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (24. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: -Dagegen: 3 (DIE LINKE., BD, Die PARTEI)Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231652 Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: 4 (CDU, FDP) Dagegen: 2 (Grüne) Dafür: 10 (SPD, Grüne, BD) - 2.4Konzept zur Aufstellung von Containern für die Sammlung von Altkleidern und -textilien der Stadt BochumZur Vorlage · 20231847 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt, die Regelungen für die Aufstellung von Altkleider- und Textilsammelcontainern im öffentlichen Straßenraum zu ändern. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage des Tiefbauamtes soll ein neues Konzept verabschiedet werden, das eine rechtssichere Grundlage für die Erteilung oder Ablehnung von Sondernutzungserlaubnissen schafft. Damit wird die bisherige Regelung aus dem Jahr 2022 aufgehoben, welche die Sammlung aus einer Hand vorsah.
Anlass für die Neugestaltung ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, welches die Ablehnung von Standorten für einen gewerblichen Anbieter aufhob. Das neue Konzept orientiert sich an den Vorgaben des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen. Zur Vermeidung einer Überlastung des öffentlichen Raums sieht die Verwaltung vor, lediglich bestehende Depotcontainerstandplätze zu nutzen. Von den 265 verfügbaren Standplätzen im Stadtgebiet werden 38 für gewerbliche und caritative Sammler zur Verfügung gestellt.
Die Reinigung der Standorte verbleibt in der Verantwortung der USB Bochum GmbH, wobei die anteiligen Reinigungskosten von den jeweiligen Anbietern zu tragen sind. Die Sondernutzungserlaubnisse werden für eine Dauer von drei Jahren erteilt. Bestehende Erlaubnisse der USB Bochum GmbH für 162 Container bleiben von dieser Neuregelung unberührt.
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Beratungsfolge
- 06.09.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 3 Enthaltungen (CDU)
- 23.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231847Abstimmungsergebnis:Enhaltungen: 0Dagegen: 3 (CDU)Dafür: 13 (SPD, Grüne, FDP, BD)
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231847
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231847
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231847
- 14.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest -verlegt vom 09.08. auf den 14.08.2023- (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231847
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231847 Abstimmungsergebnis: Enhaltungen: 0 Dagegen: 3 (CDU) Dafür: 13 (SPD, Grüne, FDP, BD) - 2.52.Fortschreibung des Straßen- und Wege-Konzeptes im Rahmen der Umsetzung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) NRW und des Förderprogrammes des Landes NRW zur Entlastung der Grundstückseigentümer in BochumZur Vorlage · 20231872 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat die zweite Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes vorgelegt. Diese Maßnahme erfolgt im Rahmen der Umsetzung des fünften Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) NRW sowie eines Förderprogrammes des Landes Nordrhein-Westfalen, welches eine Entlastung von Grundstückseigentümern vorsieht.
Im Zuge der Fortschreibung wurden die Listen für Kanalbau- und Straßenbaumaßnahmen aktualisiert, wobei das Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt als Grundlage diente. Die Vorlage unterscheidet zwischen voraussichtlich beitragsfreien Unterhaltungsmaßnahmen an Straßen und Gehwegen über einen Zeitraum von drei Jahren sowie beitragspflichtigen Straßenausbau- und Kanalbaumaßnahmen. Letztere sind für Zeiträume von zwei bis fünf Jahren geplant und umfassen sowohl konventionelle als auch grabenlose Sanierungsverfahren im Bereich der Kanalinfrastruktur.
Die Aufnahme der Maßnahmen in das Konzept ist eine notwendige Voraussetzung, um die staatliche Förderung zur Reduzierung der Anliegerbeiträge in Anspruch nehmen zu können. Die Verwaltung strebt durch regelmäßige Aktualisierungen eine zeitnahe Planung an, um die Förderfähigkeit der geplanten Bauvorhaben sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 06.09.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (26. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 23.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231872
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (24. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231872
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231872
- 14.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest -verlegt vom 09.08. auf den 14.08.2023- (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (24. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231872 - 3.Vorschläge und Anregungen
- 4.Anträge
- 5.Mitteilungen
- 5.1Bericht des Bezirksbürgermeisters
- 5.2Verkehrssituation GrimmestraßeZur Vorlage · 20231505 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat zur Verkehrssituation in der Grimmestraße im Bochum-Laer angefragt. Im Zentrum der Anfrage standen mögliche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, wie etwa die Nutzung der Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung oder überhöhte Geschwindigkeiten, sowie die Auswirkungen der Baustelle in der Seippelstraße auf den Verkehr.
Die Verwaltung hat am 1. Juni 2023 eine gemeinsame Besichtigung durch das Planungsamt, das Tiefbauamt, die Straßenverkehrsbehörde und die Polizei durchgeführt. Das Ergebnis der Begehung wurde als unauffällig eingestuft; es liegen keine aktenkundigen Unfälle oder Verstöße vor.
Bezüglich möglicher Maßnahmen sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit für Änderungen. Eine Neuregelung des Parkens sei aufgrund der Vielzahl an Grundstückseinfahrten nicht möglich. Der Einbau von Bremsschwellen, wie etwa Berliner Kissen, könne erst nach Abschluss der Baumaßnahme in der Seippelstraße erfolgen, da hierfür eine Vollsperrung erforderlich wäre. Die bestehende Beschilderung wurde als ausreichend und gut erkennbar bewertet, sodass keine weiteren Anpassungen oder zusätzliche Hinweise auf die nahegelegene Kindertagesstätte notwendig sind. Die Verwaltung geht davon aus, dass sich die Situation nach Ende der Baustelle in der Seippelstraße wieder beruhigen wird.
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- 23.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (21. Sitzung)
- 5.3Absicherung der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft Alte Wittener StraßeZur Vorlage · 20231664 · Antwort der Verwaltung
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Auf Anfrage der FDP-Fraktion aus der Bezirksvertretung Bochum-Ost hat die Verwaltung Informationen zur Sicherung der ehemaligen Flüchtlings- und Obdachlosenunterkunft an der Alten Wittener Straße vorgelegt. Die Fraktion hatte zuvor auf das Risiko eines unbefugten Betretens des Geländes sowie auf eine mögliche Vermüllung hingewiesen.
Die Verwaltung gab an, dass das gesamte Areal durch einen zwei Meter hohen Bauzaun gesichert ist, der derzeit keine Beschädigungen aufweist. Bei auftretenden Sachbeschädigungen, wie etwa eingeschlagenen Fenstern, werden umgehend Sicherungsmaßnahmen eingeleitet. Eine nennenswerte Vermüllung des Objekts oder des Umfeldes konnte nicht festgestellt werden, wenngleich ein starker Grünbewuchs vorhanden ist. Sollte es zu einer großflächigen Ablagerung von Müll kommen, wird der Fachbereich Zentrale Dienste Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen.
Die Aufträge für die Schadstoffsanierung und den Abbruch sind bereits erteilt worden. Die Entsorgung der Schadstoffe soll kurzfristig beginnen. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten und den erforderlichen Freimessungen erfolgt der eigentliche Abbruch. Die Fertigstellung der Abbruchmaßnahmen ist für das dritte oder vierte Quartal 2023 geplant.
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Beratungsfolge
- 23.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (21. Sitzung)
- 5.4Trinkwasserbrunnen im Bochumer OstenZur Vorlage · 20231689 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anregung der Fraktionen SPD und DIE GRÜNEN zur Prüfung neuer Standorte für Trinkwasserbrunnen im Bochumer Osten reagiert. Für den Betrieb der Trinkwasserbrunnen im Stadtgebiet sind die Stadtwerke Bochum zuständig. Derzeit werden insgesamt 13 Anlagen betrieben, darunter neun fest installierte Brunnen an Standorten wie der Schmechtingwiese, dem Tierpark Bochum, dem Riemker Markt oder dem Klosterhof in Stiepel. Ergänzend dazu kommen vier mobile Trinkwasserspender zum Einsatz, von denen sich drei in der Bochumer Innenstadt und einer in Wattenscheid befinden.
Die Kosten für die Anschaffung, Inbetriebnahme, Wartung sowie den Wasserverbrauch werden von den Stadtwerken Bochum getragen. Die Betriebskosten für das Jahr 2022 beliefen sich auf rund 40.000 Euro. Die Anschaffungskosten für mobile Trinkwasserspender belaufen sich zuletzt auf etwa 20.000 Euro pro Stück. Eine technische Prüfung der Standorte hat ergeben, dass diese grundsätzlich geeignet sind. Ein Ausbau sowie die Finanzierung zusätzlicher Trinkwasserspender ist seitens der Stadtwerke Bochum jedoch aktuell nicht vorgesehen.
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- 23.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (21. Sitzung)
- 5.5Erneuerung der Toilettenanlage am Werner MarktZur Vorlage · 20231747 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum plant die Erneuerung der Toilettenanlage am Werner Markt nach einem Beschluss der Bezirksvertretung Bochum-Ost. Anstatt einer Komplettsanierung oder eines Neubaus an derselben Stelle wird die bestehende Anlage gesichert und durch ein neues Zwei-Kammer-WC-Modul ergänzt. Diese neue Einheit soll barrierefrei, geschlechterneutral gestaltet sein und über eine Ausstattung mit Wickeltisch, einem Notrufsystem sowie leicht zu reinigenden Oberflächen verfügen.
Die Platzierung der neuen Anlage erfolgt unmittelbar neben dem Bestandsgebäude, um die vorhandenen Versorgungsanschlüsse nutzen zu können. Die Außenfassade wird aus Glas gefertigt, um die Reinigung von Graffiti zu erleichtern; zudem ist eine Dachbegrünung vorgesehen. Da die Rückwand des Bestandsgebäudes eine Stützfunktion für das dahinterliegende Gelände übernimmt, werden bestehende Öffnungen im Gebäude mit Bruchsteinen verschlossen, um die Statik zu gewährleisten.
Der zeitliche Ablauf sieht ein Ausschreibungsverfahren bis Ende August 2023 und eine Auftragsvergabe im Oktober 2023 vor, wobei die Aufstellung der Anlage für Ende März 2024 geplant ist. Für die Umsetzung kann eine Baumentnahme erforderlich sein, deren Abstimmung bereits läuft. Das Projekt ist Teil der Initiative „Bochum’s stille Örtchen“ im Rahmen der Bochum Strategie 2030. Die Kosten in Höhe von rund 261.000 Euro werden durch eine Umschichtung beim Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster bereitgestellt.
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- 23.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (21. Sitzung)
- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung)
- 18.08.2023 · Beirat "Leben im Alter" (10. Sitzung)
- 5.6Herstellung der Barrierefreiheit am Straßenübergang Kreyenfeldstraße / HeckenrosenwegZur Vorlage · 20231864 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat über die bauliche Umsetzung der Barrierefreiheit am Straßenübergang Kreyenfeldstraße und Heckenrosenweg informiert. Im Rahmen der Maßnahmen zur Schaffung einer barrierefreien Querungsmöglichkeit an der Einmündung Heckenrosenweg in die Kreyenfeldstraße wurde eine Abweichung von der konventionellen Bauweise festgelegt.
Anstelle von abgesenkten Bordsteinen und taktilen Leitelementen wird am betreffenden Übergang eine angehobene Überfahrt errichtet. Das Tiefbauamt begründet diese Entscheidung mit den baulichen Gegebenheiten vor Ort. Zu den genannten Gründen gehören schwierige Neigungsverhältnisse im Bereich des Gehwegs sowie die hohe Anzahl an Kappen und Schächten. Zudem erschweren die engen Platzverhältnisse eine Standardlösung.
Durch die Umsetzung der angehobenen Überfahrt sollen Fußgänger im Verkehr bevorzugt und der Mobilitätskomfort gesteigert werden. Die durch diese Änderung entstehenden zusätzlichen Kosten belaufen sich auf circa 8.000 Euro. Diese werden aus den vorhandenen Unterhaltungsmitteln finanziert. Der Vorgang wird der Bezirksvertretung Bochum-Ost zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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- 23.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (21. Sitzung)
- 5.7Beschattung Kleinkinderspielbereich Park Werne ISEK WLABZur Vorlage · 20231986 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert die Bezirksvertretung Bochum-Ost über geplante Beschattungsmaßnahmen im Kleinkinderspielbereich des Parks Werne. Im Rahmen der Umgestaltung des Parks in den Jahren 2021 und 2022 wurden unter anderem ein neuer Spielplatz sowie acht hochstämmige Bäume angelegt. Da die Baumkronen erst in einigen Jahren eine ausreichende Beschattung gewährleisten werden, wurde auf Anregung von Nutzern des Spielplatzes eine zusätzliche bauliche Lösung für den Sonnenschutz vorgeschlagen.
Geplant ist der Einbau fest installierter Sonnenschirme aus UV-beständiger Plane, wie sie bereits an anderen Bochumer Spielplätzen eingesetzt werden. Diese Konstruktionen verfügen über einen einzelnen Pfosten, um die erforderlichen Sicherheitsabstände zu den vorhandenen Anlagen einzuhalten. Passend zum Farbkonzept des Parks Werne sollen die Schirme in grüner Farbe ausgeführt werden.
Für die Anschaffung und Montage stehen 10.000 Euro an gebundenen Mitteln aus dem Bezirk Ost zur Verfügung. Es ist vorgesehen, möglichst zwei Sonnenschirme zu installieren, wobei eine Erhöhung der Mittelbindung bei Bedarf möglich ist. Ein Angebot für die Lieferung und Montage wurde bereits angefordert.
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- 23.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (21. Sitzung)
- 6.Anfragen
- Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 8.Anhörungen
- 9.Vorschläge und Anregungen
- 10.Anträge
- 11.Mitteilungen
- 11.1Erfolgte Auftragsvergaben (Bezirksvertretung Bochum-Ost)
- 12.Anfragen
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