Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Sitzung)
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Entlastung der Betriebsleitung durch den Betriebsausschuss für das Jahr 2023Zur Vorlage · 20242933 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe der Stadt Bochum soll im Rahmen einer Beschlussvorlage der Verwaltung die Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Zentrale Dienste für das Wirtschaftsjahr 2023 entlasten. Die Vorlage mit der Nummer 20242933 sieht vor, dass diese Entlastung in der eigenen Zuständigkeit des Ausschusses gemäß § 5 Absatz 5 Satz 2 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) erfolgt.
Grundlage für den Beschlussvorschlag ist der Jahresabschluss 2023, welcher bereits am 5. September 2024 vom Rat der Stadt Bochum gemäß den entsprechenden Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung festgestellt wurde. Die Entscheidung über die Entlastung der Betriebsleitung durch den Betriebsausschuss ist für die Sitzung am 10. Dezember 2024 vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist die Abteilung Zentrale Dienste – Kaufmännische Betriebsleitung.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1Rückübertragung der Stadthalle Wattenscheid und Modernisierung der Stadthalle Wattenscheid im Rahmen der Generalsanierung Märkische Schule durch die Zentralen DiensteZur Vorlage · 20242666 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Rückübertragung der Stadthalle Wattenscheid an die Stadt Bochum vor. Ziel ist die Modernisierung des Gebäudes durch die Zentralen Dienste, um die Halle im Rahmen der Generalsanierung des Märkischen Gymnasiums als Schulaula zu nutzen. Hierzu soll der bestehende Vertrag mit der Bochumer Veranstaltungs-GmbH vom 30. März 2023 rückabgewickelt werden. Die der Bochumer Veranstaltungs-GmbH bereitgestellten 11,5 Millionen Euro sollen unter Abzug entstandener Kosten in Höhe von etwa 1,8 Millionen Euro an die Stadt zurückfließen.
Die prognostizierten Sanierungskosten belaufen sich auf insgesamt 8,5 Millionen Euro brutto, wovon 7 Millionen Euro auf die Baukosten und 1,5 Millionen Euro auf die Projektsteuerung sowie die Generalplanung entfallen. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt durch die Rückzahlung der Kapitaleinlage der Bochumer Veranstaltungs-GmbH. Die Fertigstellung der Stadthalle ist für den Zeitraum 2027/2028 vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird ein jährlicher Abschreibungsaufwand von etwa 0,141 Millionen Euro bei einer angenommenen Nutzungsdauer von 60 Jahren veranschlagt. Für den Zinsaufwand wird ein Annuitätendarlehen mit einer Laufzeit von 30 Jahren und einem Zinssatz von 3,09 Prozent unterstellt, was zu einem anfänglichen jährlichen Zinsaufwand von rund 0,263 Millionen Euro führt. Der durchschnittliche jährliche Zinsaufwand wird auf etwa 0,136 Millionen Euro geschätzt. Die Beratung der Vorlage erfolgt in den Gremien zwischen dem 28. November 2024 und der Entscheidung im Rat am 19. Dezember 2024.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 17 (CDU; UWG:FB; FDP)
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 10.12.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (30. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 10.12.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 10.12.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (23. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (37. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 28.11.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (38. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (BD)Dafür: 12 (SPD; Grüne, CDU)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - Ergänzungen aus den Anhörungen und der Vorberatung zum TOP „Rückübertragung der Stadthalle Wattenscheid und Modernisierung der Stadthalle Wattenscheid im Rahmen der Generalsanierung Märkische Schule durch die Zentralen Dienste“
- 3.2Standort der Bezirksmusikschule WattenscheidZur Vorlage · 20242891 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Neuregelung des Standorts der Bezirksmusikschule Wattenscheid vor. Aufgrund von Bauschäden am Gebäude in der Steinstraße 5 sind die geschätzten Sanierungskosten von ursprünglich 3,375 Millionen Euro auf etwa 10,43 Millionen Euro gestiegen, woraufhin die Maßnahmen vorerst gestoppt wurden.
Der Rat soll beschließen, die Sanierung der Liegenschaft in der Steinstraße 5 nicht fortzuführen, das Gebäude zu veräußern und die Musikschule stattdessen in die künftige Gesamtschule Wattenscheid zu integrieren. Die Verwaltung soll die Planung so ausrichten, dass Synergien zwischen der Schul- und der Musikschulnutzung entstehen. Die Kosten für die dafür erforderlichen zusätzlichen Flächen in der Gesamtschule werden auf etwa 6,6 Millionen Euro geschätzt.
Dem Amt für Stadtplanung stehen für die Umsetzung derzeit rund 1 Million Euro zur Verfügung. Für die weitere Umsetzung der geplanten Variante ist spätestens im zweiten Quartal 2025 eine zusätzliche Bereitstellung von etwa 7 Millionen Euro notwendig. Für den Neubau der Gesamtschule sind im Haushaltsplan 2025/2026 Investitionsmittel in unterschiedlicher Höhe für die Jahre 2025 bis 2029 vorgesehen. Weitere erforderliche Mittel werden nach Vorliegen der finalen Kostenplanung in der nächsten Haushaltsplanung berücksichtigt, wobei die Verfügbarkeit von Förderprogrammen im weiteren Verfahren geprüft wird. Die Entscheidung durch den Rat ist für den 19. Dezember 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.12.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.12.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung der UWG:Freie Bürger-Ratsfraktion
- 10.12.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung der UWG:FB.
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.3Sportstättenbedarfsplanung für Sporthallen und WasserflächenZur Vorlage · 20242347 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 20242347 zur Sportstättenbedarfsplanung für Sporthallen und Wasserflächen legt einen Sanierungsplan für Bochumer Sporthallen vor. Dieser umfasst vorrangig 25 Hallen mit hohem Sanierungsbedarf, wobei die Hallen in die Bewertungszonen BZS 2 und BZS 3 eingestuft sind. Die Projektierung für weitere Sanierungen ist ab dem Jahr 2029 vorgesehen. Zur Behebung eines Flächendefizits von 1.228 m² wird der Neubau einer Dreifach-Turnhalle in Wattenscheid vorgeschlagen sowie die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für eine weitere Dreifach-Turnhalle im Bezirk Nord, wahlweise im Schulzentrum Bochum-Nord oder auf der Bezirkssportanlage Am Nordbad, beantragt.
Im Bereich der Wasserflächen ist vorgesehen, Lehrschwimmbecken mit einer Wasserfläche von 32 m² aufzugeben. Die aktuell betriebenen Becken der Waldschule und Libriusschule sollen funktionstüchtig erhalten bleiben, jedoch ohne Sanierung. Die Konzepte „Open Sunday“ und „Open Holiday“ sollen fortgeführt und verstetigt werden.
Zudem wird über die Erweiterung des Projekts „Mädchen an den Ball“ des BIKU e.V. informiert, welches für 2025 einen dritten Verein in Wattenscheid vorsieht. Zur Digitalisierung der Flächenvergabe soll die bisherige Software durch eine neue Lösung ersetzt werden, wobei eine Anbindung an die Software „Spartakus“ der Zentralen Dienste für stadteigene Sportflächen beauftragt wird. Die technische Umsetzung befindet sich im Vergabeverfahren, die Inbetriebnahme ist für 2025 geplant. Die Mittelbedarfe für die Hallensanierungen sind in der Etatplanung berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung)
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 11.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.12.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 06.12.2024 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (23. Sitzung) — Die Punkte der Beschlussvorlage wurden einzeln abgestimmt.Punkt 1:Einstimmig nach BeschlussvorschlagPunkt 2:Einstimmig nach BeschlussvorschlagPunkt 3:Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag, Enthaltungen: 1 (FASG), Dagegen: 3 (CDU), Dafür: 11 (SPD, Grüne, UW
- 05.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (35. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (37. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (36. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 19.11.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (29. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages bei 3 Enthaltungen der CDU-Fraktion.
- 13.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (36. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (31. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages bei 1 Enthaltung (Frau Aksevi)
- 06.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (36. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages bei zwei Enthaltungen (CDU)
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten - 3.3.1Sportstättenbedarfsplanung für Sporthallen und Wasserflächen - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20243133 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Änderungsantrag zur Sportstättenbedarfsplanung für Sporthallen und Wasserflächen in Bochum sieht verschiedene Anpassungen der aktuellen Planung vor. Der Antrag umfasst die Verabschiedung des Sanierungsplans für Bochumer Sporthallen sowie den Neubau einer weiteren Dreifach-Turnhalle auf dem Grundstück „Auf dem Esch“ in Wattenscheid. Zudem wird die Planung für eine zusätzliche Dreifach-Turnhalle im Bezirk Nord am Standort Schulzentrum Bochum-Nord vorgeschlagen.
Hinsichtlich der Schwimmflächen sieht der Antrag vor, Lehrschwimmbecken mit einer Wasserfläche von 32 Quadratmetern zu erhalten. Dies schließt Investitionen in die Sanierung des aktuell betriebenen Beckens an der Liboriusschule ein. Ergänzend dazu soll am Schulzentrum Bochum-Nord ein Schwimmbecken geplant werden, das den Sportunterricht für die Sekundarstufen I und II ermöglicht. Auch die Programme „Open Sunday“ und „Open Holiday“ zur Nutzung von Sporthallen an Sonntagen und in den Ferien sollen fortgeführt und verstetigt werden.
Die Begründung des Antrags verweist auf die Erreichbarkeit der Standorte im Norden sowie die Einsparung von Kosten für Machbarkeitsstudien. Zudem wird auf den Bedarf an Wasserflächen im Stadtbezirk Nord hingewiesen, um den curricularen Sportunterricht sicherzustellen. Der Erhalt von Lehrschwimmbecken wird mit der Notwendigkeit begründet, logistische Herausforderungen und sinkende Schwimmfähigkeiten zu berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Sitzung)
- Ergänzungen aus den Anhörungen und der Vorberatung zum TOP „Sportstättenbedarfsplanung für Sporthallen und Wasserflächen“
- 3.4Baubeschluss zum neuen Feuerwehrgerätehaus HeideZur Vorlage · 20242701 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Vorlage 20242701 den Baubeschluss für das neue Feuerwehrgerätehaus Heide in der Märkischen Straße vor. Gegenstand des Vorhabens ist die bauliche Realisierung inklusive der Außenanlagen sowie die Durchführung von Baumfällungen und Ersatzpflanzungen. Der Entwurf sieht das Fällen von 41 Bäumen und die Anpflanzung von 56 Bäumen vor.
Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf 10.850.000 Euro. Dieser Betrag beinhaltet einen Risikozuschlag von 10 Prozent auf die Kostengruppen 100 bis 700. Zur Kostenreduzierung von ursprünglich über 14 Millionen Euro wurden Maßnahmen wie der Verzicht auf Aufzüge und Sonnenschutz sowie der Verzicht auf eine externe Projektsteuerung für die Projektstufen 3 bis 5 umgesetzt. Die Aufgaben der Projektsteuerung sollen stattdessen durch die Zentralen Dienste und die Feuerwehr übernommen werden.
Die benötigten investiven Mittel stehen für die Haushaltsjahre 2024 bis 2027 zur Verfügung, vorbehaltlich der Zustimmung durch den Rat. Der jährliche Abschreibungsaufwand wird mit etwa 181.000 Euro beziffert, während der anfängliche Zinsaufwand bei circa 335.000 Euro liegt. Der Zeitplan sieht die Erteilung der Baugenehmigung bis Mai 2025, den Baubeginn im zweiten Quartal 2025 sowie die Bauüberwachung bis Juli 2027 vor. Die Nutzungsaufnahme des neuen Gerätehauses ist für den Sommer 2027 geplant. Der Beschluss durch den Rat ist für den 19. Dezember 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.12.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (BD)
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 10.12.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.5Realisierungsbeschluss zur Sanierung des Südflügels des Historischen RathausesZur Vorlage · 20242873 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur energetischen, brandschutztechnischen und modernen Sanierung des Südflügels des Historischen Rathauses vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist die Modernisierung der Räumlichkeiten unter Einhaltung der denkmalpflegerischen Anforderungen sowie die Wiederinbetriebnahme der siebten Ebene. Der Rat soll die Beauftragung der Grundlagen-, Vor- und Entwurfsplanung gemäß den Leistungsphasen 1 bis 3 der HOAI durch den bereits beauftragten externen Generalplaner beschließen. Auf die Hinzuziehung eines externen Projektsteuerers, der zusätzliche Kosten in Höhe von 3,0 bis 3,5 Millionen Euro verursachen würde, wird verzichtet.
Die Kostenschätzung aus dem Jahr 2021 beläuft sich auf rund 37,0 Millionen Euro inklusive eines Risikozuschlags von 7 Prozent, wobei eine inflationsbedingte Anpassung möglich bleibt. Der geplante Mittelabfluss der Investitionen ist auf die Jahre 2025 bis 2030 verteilt, wobei die höchsten Beträge in den Jahren 2028 und 2029 mit jeweils 11,0 Millionen Euro anfallen.
Der Abschluss der Sanierungsmaßnahmen wird für Ende 2030 erwartet. Bei prognostizierten Kosten von 36,9 Millionen Euro und einer geschätzten Nutzungsdauer von 60 Jahren werden jährliche Abschreibungen von rund 615.000 Euro kalkuliert. Nach Abschluss der Arbeiten wird mit einem geringeren jährlichen Unterhaltungsaufwand sowie einem Rückgang des Verbrauchs von Heizenergie und Strom gerechnet. Zudem wird eine effizientere Flächennutzung ermöglicht. Der Vorlage liegen eine Kostenschätzung nach DIN 276 ZD, ein Rahmenterminplan sowie ein Übersichtsplan der Bauabschnitte bei.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (BD)
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 10.12.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 1 Enthaltung (BD)
- 05.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (35. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 1 Enthaltung (BD) - 3.6Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Zentrale Dienste der Stadt Bochum für das Jahr 2025Zur Vorlage · 20242904 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat einen Beschlussvorschlag für den Wirtschaftsplan 2025 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Zentrale Dienste vorgelegt. Der Plan umfasst gemäß der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den Erfolgsplan, den Vermögensplan sowie die Stellenübersicht für das kommende Geschäftsjahr.
Der vorliegende Entwurf sieht die Verabschiedung des Wirtschaftsplans für das Jahr 2025 vor. Die Erstellung folgt der gesetzlichen Vorgabe nach § 14 Abs. 1 EigVO NRW, wonach eine solche Planung vor Beginn eines Wirtschaftsjahres erfolgen muss. Der Plan wird durch einen Vorbericht und entsprechende Anlagen ergänzt.
Der parlamentarische Ablauf ist für das Ende des Jahres terminiert. Eine Vorberatung der Vorlage findet im Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe am 10. Dezember 2024 statt. Die abschließende Entscheidung über den Wirtschaftsplan wird in der Sitzung des Bochumer Stadtrats am 19. Dezember 2024 erwartet.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.12.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.7Entlastung des Betriebsausschusses für das Jahr 2023Zur Vorlage · 20242935 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage Nummer 20242935 einen Antrag zur Entlastung des Betriebsausschusses für die Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2023 vorgelegt. Grundlage für diesen Beschlussvorschlag ist der Jahresabschluss der Zentralen Dienste für das Jahr 2023, welcher am 5. September 2024 gemäß den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen festgestellt wurde.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dem Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe für das betreffende Geschäftsjahr die Entlastung zu erteilen. Die parlamentarische Beratung der Vorlage ist für den Dezember 2024 vorgesehen. Zunächst findet am 10. Dezember 2024 eine Vorberatung im Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe statt. Im Anschluss soll der Rat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2024 über den Beschluss entscheiden. Federführend bei diesem Vorgang ist die Abteilung Zentrale Dienste - Kaufmännische Betriebsleitung.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagWegen Befangenheit haben Frau Caspers-Schäfer, Frau Czyz,, Frau Gräf, Frau Janura, Frau Scheer, Frau Schmück-Glock, Frau Steffens, Herr Gentek, Herr Gorin, Herr Guth, Herr Herlitz, Herr Hohmeier, Herr Dr. Jox, Herr Krömli
- 10.12.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.8Entwicklung „Wohnen am Appolonia-Pfaus-Park“ in der Bochumer Innenstadt mit den drei Bausteinen „Fläche BVZ“ (I), „Appolonia-Pfaus-Park“ (II) sowie „Musikschule“ (III)Zur Vorlage · 20242546 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 20242546 des Amts für Stadtplanung und Wohnen befasst sich mit der städtebaulichen Entwicklung des Projekts „Wohnen am Appolonia-Pfaus-Park“ in der Bochumer Innenstadt. Das Vorhaben gliedert sich in drei zentrale Bausteine. Im ersten Baustein soll die Fläche BVZ im Wege einer zweistufigen Konzeptvergabe als Erbbaurecht für Wohnnutzung an Investorinnen und Investoren vergeben werden. Dabei ist ein Anteil von 40 Prozent an öffentlich gefördertem Wohnraum festgeschrieben. Der zweite Baustein sieht die Aufwertung des Appolonia-Pfaus-Parks sowie des Gustav-Heinemann-Platzes als öffentliche Grünflächen vor, wobei eine geplante Teilflächenveräußerung des Parks nicht mehr vorgeschlagen wird. Der dritte Baustein umfasst die gemeinwohlorientierte Entwicklung der Musikschule.
Der Rat der Stadt Bochum soll die grundsätzlichen städtebaulichen Ziele beschließen. Damit verbunden ist der Auftrag an die Verwaltung, bautechnische Untersuchungen fortzuführen, das Vergabeverfahren für das Erbbaurecht durchzuführen und potenzielle Träger für die Musikschule anzusprechen. Die Verwaltung führt derzeit eine Grundlagenermittlung für die Liegenschaften durch, die unter anderem rechtliche und technische Gutachten zur Statik und Schadstoffbelastung der Tiefgarage P3 umfasst. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden für das erste Quartal 2025 erwartet.
Für die bautechnischen Untersuchungen sind etwa 300.000 Euro aus dem Etat der ISEK-Projekte vorgesehen. Für die rechtliche Begleitung und die Vergabeverfahren sind für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 Mittel in Höhe von 150.000 Euro angemeldet. Zudem bereitet die Verwaltung einen Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan vor.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (FASG, FDP)dagegen: 25 (CDU, BD, UWG:FB, Hohmeier, Steude)dafür: 47 (SPD, Grüne, Backs, Steude, OB)
- 17.12.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (38. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 10.12.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 05.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (35. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 03.12.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (20. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 4.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 5.Mitteilungen und Antworten
- 5.1Bericht zum Bauprojektcontrolling - 3. Quartal 2024Zur Vorlage · 20242491 · Mitteilung der Verwaltung
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Das Amt für Finanzsteuerung hat mit der Mitteilung 20242491 einen Bericht zum Bauprojektcontrolling für das dritte Quartal 2024 vorgelegt. Die Erfassung umfasst investive sowie konsumtive Maßnahmen, die in der Regel ein Finanzvolumen von mehr als 1,5 Millionen Euro aufweisen. Das Controlling stellt dabei Informationen zur Kosten- und Terminstruktur bereit, wobei der Fokus auf der gesamten Projektdauer und nicht ausschließlich auf einzelnen Haushaltsjahren liegt. Für Projekte mit einem Volumen von über 10 Millionen Euro sind zusätzliche detaillierte Angaben in der Vorlage enthalten.
Im dritten Quartal 2024 wurden neue Maßnahmen in das Bauprojektcontrolling aufgenommen. Dazu zählt die Maßnahme Wittener Straße im Bereich vom Werner Hellweg bis zum Beginn der Brücke Wittener Straße mit einem Realisierungsbeschluss über 12 Millionen Euro. Ebenfalls neu gelistet sind die Günnigfelder Straße mit einer Kostenprognose von 1,8 Millionen Euro sowie der Neubau einer Dreifachturnhalle in der Marktstraße 189 mit veranschlagten Kosten von 20,2 Millionen Euro. Zudem wurde der Ausbau des Gebäudes „Kubus“ in der Querenburger Straße mit einem Realisierungsbeschluss über 25 Millionen Euro in die Übersicht aufgenommen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.11.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 31.10.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.2Absacker an SchulenZur Vorlage · 20242566 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage von Herrn Backs zur Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte vom 26. September 2024 reagiert. Gegenstand der Anfrage war die Frage nach dem Risiko weiterer baulicher Mängel an Schulen oder anderen städtischen Gebäuden, ausgehend von einem Schadensfall an der Feldsieper-Schule.
In der Stellungnahme zur Vorlage 20242566 erklärte die Technische Betriebsleitung der Zentralen Dienste, dass es sich bei dem Schaden an der Feldsieper-Schule um einen einmaligen und individuellen baulichen Mangel handelte. Eine Wiederholung solcher Ereignisse an anderen Standorten sei nicht zu erwarten.
Auf weitere Fragen der Anfrage, welche unter anderem nach einer generellen Gefahrenbetrachtung sowie nach Zusammenhängen mit Themen wie Wohnraumerschließung oder der Identifizierung von Verantwortlichen fragten, antwortete die Verwaltung jeweils mit Verneinungen. Eine Bestätigung für eine allgemeine Gefährdung oder eine Relevanz der angefragten Punkte wurde seitens der Verwaltung nicht erteilt.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 31.10.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (34. Sitzung) — (S. auch Protokollierung "Vor Eintritt in die Tagesordnung") Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.3Sachstand Sanierung Rathaus WattenscheidZur Vorlage · 20242577 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Betriebsausschusses für die Eigenbetriebe am 29. August 2024 wurde der Sachstand zur Sanierung des Rathauses Wattenscheid thematisiert. Ein Mitglied der CDU-Ratsfraktion erkundigte sich nach dem Verfahren, mit dem notwendige Investitionen im Innenbereich des Gebäudes beantragt werden sollen.
Die Verwaltung erläuterte hierzu, dass die Sanierung der Außenhülle in maximal sechs Bauabschnitten durchgeführt wird, wobei die Arbeiten am Dach beginnen. Nach Abschluss der Maßnahmen an der Gebäudeaußenseite ist eine Sanierung des inneren Teils des Rathauses geplant. Der Umfang dieser Arbeiten richtet sich nach dem Bedarf der Verwaltung.
Die Finanzierung der Innenraummaßnahmen erfolgt analog zur Außensanierung über das bedarfsorientierte Hochbausanierungsprogramm. Die Bereitstellung der Mittel ist dabei in einzelnen Bauabschnitten vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (36. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Beleuchtung Märkische SchuleZur Vorlage · 20242584 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen in der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid hat die nächtliche Beleuchtung der Märkischen Schule zur Sprache gebracht. Im Zentrum der Anfrage standen die Notwendigkeit einer dauerhaften Nachtbeleuchtung sowie die Vermeidung von Lichtverschmutzung durch eine punktuelle, schwächere Ausleuchtung.
Die Verwaltung teilte mit, dass eine Beleuchtung mittels Bewegungsmeldern am Fassadengerüst infolge von Einbrüchen und Diebstählen auf der Baustelle installiert worden war. Seit dem Abbau des Gerüsts Anfang des Jahres sei diese Maßnahme nicht mehr aktiv. Zudem würden die Bauwagen nur während der Nutzung beleuchtet.
Hinsichtlich der Lichtverschmutzung erklärte die Verwaltung, dass es im laufenden Jahr beim Einbau der Beleuchtung Phasen gab, in denen Räume auch nachts beleuchtet waren. Ursächlich hierfür seien technische Probleme bei der Sicherheitsbeleuchtung sowie die Programmierung des KNX-Systems gewesen. Diese technischen Schwierigkeiten seien mittlerweile behoben und die Programmierung abgeschlossen, sodass die Beleuchtung des Gebäudes nur noch im notwendigen Umfang erfolgt.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (36. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Schul-Cafeteria des Klaus-Steilmann-BerufskollegsZur Vorlage · 20242682 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in der Vorlage 20242682 auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Zustand der Cafeteria des Klaus-Steilmann-Berufskollegs reagiert. Die Fraktion hatte im September 2024 nach dem Status der Räumlichkeiten gefragt. Hintergrund waren Probleme mit Wasserschäden, die seit über zehn Jahren bestehen. Laut Informationen aus dem Jahr 2022 ist der Feuchtigkeitseintritt auf Stau-, Hang- und Schichtenwasser zurückzuführen, weshalb bauliche Maßnahmen wie der Einbau einer „Weißen Wanne“ zur Vermeidung von Schäden im Raum standen.
Die CDU-Fraktion erkundigte sich, warum die Cafeteria zwei Jahre nach der Mitteilung über die Ursachen des Wassereintritts noch nicht nutzbar sei und ob hierfür Haushaltsmittel fehlen. Die Verwaltung teilte dazu mit, dass die Cafeteria baulich fertiggestellt ist. Zudem wurde angegeben, dass keine entsprechenden Haushaltsmittel fehlen. Die Vorlage wird im Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe sowie im Ausschuss für Schule und Bildung zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 04.02.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.12.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Sicherheitsmaßnahmen an SchulenZur Vorlage · 20242706 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Ratsfraktion zu den Sicherheitsmaßnahmen an Bochumer Schulen reagiert. Laut der Antwort der Abteilung Zentrale Dienste ist ein Anstieg der Einbrüche mit Diebstählen, bei denen Schäden über 100 Euro entstanden sind, zu verzeichnen. Im Jahr 2022 wurden vier Vorfälle gemeldet, im Jahr 2023 stieg die Zahl auf elf an, und im ersten Halbjahr 2024 wurden acht Einbrüche registriert. Ein spezifisches Muster oder eine räumliche Konzentration der Taten lässt sich derzeit nicht feststellen.
Aktuell sind etwa ein Viertel der Schulstandorte mit einer Einbruchmeldeanlage ausgestattet. Eine Ausweitung dieser Anlagen wird geprüft, wobei die Umsetzung aufgrund der fehlenden Einbruchsmuster erschwert wird. Zudem werden Maßnahmen nach Vorgaben der Versicherer umgesetzt, wie etwa das Lagern digitaler Endgeräte in verschlossenen, fensterlosen Räumen. Während eine Videoüberwachung aus Datenschutzgründen nicht möglich ist, läuft ein Projekt zur elektronischen Sicherung von Außentüren, das bereits an der Feldsieper Schule und im Schulzentrum Bochum Nord Anwendung findet. Die Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden wie der Polizei erfolgt derzeit primär im Rahmen von Amoklagen, könnte aber bei einer Ausweitung der technischen Maßnahmen intensiviert werden.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.11.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.7Controllingbericht über die Maßnahmen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW Kapitel 1 und 2 und über das Kreditprogramm Gute Schule 2020 für das III. Quartal 2024Zur Vorlage · 20242726 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat für das dritte Quartal 2024 einen Controllingbericht über die Maßnahmen im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW (KInvFG) sowie des Kreditprogramms „Gute Schule 2020“ vorgelegt. Das gesamte Investitionsvolumen der beteiligten Förderprogramme beläuft sich auf rund 127,3 Millionen Euro.
Im Bereich des KInvFG Kapitel 1 wurden die bereitgestellten Mittel in Höhe von etwa 37,9 Millionen Euro vollständig verausgabt und abgerufen. Für das Programm „Gute Schule 2020“ sind alle Maßnahmen bereits abgeschlossen und abgerechnet; der Verwendungsnachweis wird derzeit bei der NRW.Bank eingereicht. Die Mittel dieses Programms müssen bis Ende 2024 verbraucht sein.
Das KInvFG Kapitel 2 umfasst Sanierungsmaßnahmen an Schulen und Schulsporteinrichtungen. Im ersten Quartal 2024 erhielten drei Schulen in freier Trägerschaft Zuwendungsbescheide. Insgesamt sind aktuell 98 von 106 Maßnahmen über alle Programme hinweg abgeschlossen. Rund 99,17 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel sind bereits beauftragt. Der Bericht weist darauf hin, dass bei der Umsetzung einzelner Projekte Mehraufwände entstanden sind, unter anderem durch Planungsänderungen oder Bergbauschäden.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 28.11.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.11.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.8Graffitis an öffentlichen GebäudenZur Vorlage · 20242802 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage der Fraktion Bündnis Deutschland zur Sitzung des Rates am 10. Oktober 2024 hat die Verwaltung der Stadt Bochum Informationen zum Umgang mit Graffitis an öffentlichen Gebäuden vorgelegt. Die Zentrale Gebäudereinigung (ZGR) erfasst Schmierereien, die von Bürgern oder Ämtern gemeldet werden. Eine vollständige Erfassung aller Fälle ist nicht möglich, da einzelne Ämter Reinigungsarbeiten teilweise eigenständig durchführen.
In den vergangenen fünf Jahren wurden rund 800 Aufträge zur Entfernung von Graffitis durch die ZGR bearbeitet. Die Beseitigung erfolgt grundsätzlich zeitnah, wobei politische Schmierereien in der Regel innerhalb von 48 Stunden entfernt werden; wetterbedingte Verzögerungen können jedoch zu Beginn und am Ende des Jahres auftreten. Die durchschnittlichen Kosten für die Entfernung illegaler Graffitis beliefen sich im betrachteten Zeitraum auf etwa 170.000 Euro pro Jahr.
Hinsichtlich der rechtlichen Folgen führt die Verwaltung keine übergeordnete Statistik über ermittelte oder bestrafte Straftäter, da die Anzeigen durch die jeweiligen Fachbereiche in Eigenverantwortung erstattet werden. Informationen über Schadensersatzansprüche gegen Täter oder erhaltene Zahlungen liegen der Verwaltung für die letzten fünf Jahre nicht vor.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.12.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.9Hinweistafeln für die Brunnen im Innenhof des RathausesZur Vorlage · 20242829 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion im Rat zum aktuellen Stand der Informationstafeln für die Brunnen im Innenhof des Rathauses geantwortet. Die Anfrage, welche im Rahmen des Ausschusses für Kultur und Tourismus gestellt wurde, bezog sich auf die Bereitstellung von Erläuterungen zu dem Objekt sowie zum Bildhauer August Vogel.
Die beiden Brunnen mit den Bezeichnungen „Schönheit und Glück“ wurden im Jahr 2020 saniert, woraufhin seit Mai 2021 die Wasserführung wieder aufgenommen wurde. In der Antwort der zuständigen Abteilung Zentrale Dienste – Technische Betriebsleitung wird mitgeteilt, dass die entsprechenden Bronzetafeln bereits bestellt worden sind. Die Montage dieser Hinweistafeln am Brunnenobjekt ist für den Beginn des Jahres 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.12.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (23. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.10Maßnahmen zur Beschleunigung der städtischen BauvorhabenZur Vorlage · 20242833 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum arbeitet an Maßnahmen zur Beschleunigung städtischer Bauvorhaben, insbesondere im Bereich des Schulbaus. Anlass hierfür waren Anfragen der Fraktionen Die Grünen im Rat und der SPD-Ratsfraktion aus dem September 2024. Zur Untersuchung verschiedener Optionen wurde eine Projektgruppe eingerichtet, die sich aus Vertretern der Fachbereiche Zentrale Dienste, Schulverwaltungsamt, Zentraler Einkauf, Rechtsamt, Rechnungsprüfungsamt und des Amtes für Finanzsteuerung zusammensetzt. Ziel ist es, den Einsatz von Total- oder Generalübernehmern sowie mögliche Investorenmodelle zu prüfen. Die Ergebnisse sollen Anfang 2025 als Entscheidungsvorlage dem Rat der Stadt Bochum vorgelegt werden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem seriellen Bauen. Laut Verwaltung liegen aus Gesprächen mit anderen Kommunen überwiegend positive Erfahrungswerte hinsichtlich optimierter Abläufe und gleichbleibender Qualität vor. Eine zeitliche Verkürzung der Bauphasen ist dabei von den gewählten Vertragsmodellen und der Einhaltung des Vergaberechts abhängig. Je nach Projektgröße und Modell können Einsparungen von einem bis zu drei Jahren möglich sein. Während für kommunale Bauwerke keine belastbaren Daten zum finanziellen Einsparpotenzial vorliegen, verweist die Verwaltung auf Publikationen zum Wohnungsbau, die einen Kostenvorteil von etwa 10 Prozent ausweisen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.11.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.11Zwischenbericht der Zentralen Dienste über die Betriebsentwicklung (3. Quartal 2024)Zur Vorlage · 20242939 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Vorlage Nummer 20242939 einen Zwischenbericht über die Betriebsentwicklung der Zentralen Dienste für das dritte Quartal 2024 vorgelegt. Der Bericht dokumentiert die wirtschaftliche Entwicklung im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 30. September 2024.
Die Information erfolgt durch die Betriebsleitung der Zentralen Dienste gemäß den Bestimmungen des § 20 EigVO NRW sowie § 12 der Betriebssatzung. Gegenstand der Mitteilung ist die Berichterstattung über die betrieblichen Vorgänge innerhalb der genannten Periode.
Der Bericht wird dem Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe in der Sitzung am 10. Dezember 2024 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Vorlage umfasst neben dem schriftlichen Zwischenbericht auch eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung zum Stand des 30. September 2024, welche die finanzielle Entwicklung der Zentralen Dienste darstellt.
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- 10.12.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.12Sachstand zum „Verfahren zur Ausschreibung der Wirtschaftsprüfung 2024 bei den Zentralen Diensten der Stadt Bochum“Zur Vorlage · 20243058 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Zentralen Dienste der Stadt Bochum informieren über den aktuellen Sachstand zum Ausschreibungsverfahren für die Wirtschaftsprüfung 2024. Das Verfahren, welches über den Online-Vergabemarktplatz „Metropole Ruhr“ abgewickelt wird, sieht vor, dass der Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe über die Vergabe des Auftrags an den wirtschaftlichsten Anbieter entscheidet.
Eine Entscheidungsvorlage für die Sitzung des Betriebsausschusses am 10. Dezember 2024 konnte nicht wie geplant realisiert werden. Laut Mitteilung der Verwaltung konnte das Ausschreibungsverfahren aus verschiedenen Gründen bisher nicht fristgerecht abgeschlossen werden. Eine kurzfristige Vorlage zur Entscheidung in der für den 10. Dezember vorgesehenen Sitzung ist daher zeitlich nicht mehr möglich.
In der Folge wird eine neue Vorlage vorbereitet, die in der ersten Sitzung des Jahres 2025 vorgelegt werden soll. Die vorliegende Mitteilung der Verwaltung mit der Nummer 20243058 stammt aus der Kaufmännischen Betriebsleitung der Zentralen Dienste.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 6.Anfragen
- 6.1Rückübertragung der Stadthalle Wattenscheid und Modernisierung der Stadthalle Wattenscheid im Rahmen der Generalsanierung Märkische Schule durch die Zentralen Dienste (Vorlage 20242666)Zur Vorlage · 20243164 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Anfrage an die Vorsitzenden der Ausschüsse für Eigenbetriebe, Kultur und Tourismus sowie Schule und Bildung werden Detailfragen zur Rückübertragung der Stadthalle Wattenscheid und deren Modernisierung im Rahmen der Generalsanierung der Märkischen Schule aufgeworfen. Die Anfrage richtet sich an Dr. Peter Reinirkens, Barbara Jessel und Ernst Steinbach.
Im Zentrum stehen Fragen zur künftigen Nutzung der Räumlichkeiten. Es wird nachgefragt, ob die Stadthalle primär als Aula für das Märkische Gymnasium oder weiterhin als stadtteilbezogene Veranstaltungsstätte dienen soll. Zudem wird die technische und organisatorische Unterstützung durch die BOVG für Veranstaltungen Dritter sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Änderung des Beschlusses auf Anregung der Bezirksvertretung Wattenscheid erbeten.
Des Weiteren werden bauliche und logistische Aspekte thematisiert. Die Anfrage umfasst Fragen zum Kartenverkauf, zur Garderobe, zum Catering, zum Lärmschutz bei Abendveranstaltungen sowie zu den Möglichkeiten für Bühnenaufbau und Lagerhaltung. Auch der Zugang für Künstler und das Verhältnis von Schülerzahlen zur Aula-Kapazität werden hinterfragt. Abschließend wird die Verwaltung aufgefordert, Möglichkeiten zur Erhöhung des Anteils an Fördermitteln aufzuzeigen. Die Beantwortung der Fragen wird bis zur Ratssitzung am 19. Dezember 2024 erbeten.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (30. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
- 10.12.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich bis zur Sitzung des Rates am 19.12.2024 beantwortet.
- 10.12.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (23. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich bis zur Sitzung des Rates am 19.12.2024 beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen und Antworten
- keine Tagesordnungspunkte
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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