Entlastung der Betriebsleitung durch den Betriebsausschuss für das Jahr 2023
20242933 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 10.12.2024 · Zentrale Dienste - Kaufmännische Betriebsleitung
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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Der Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe der Stadt Bochum soll im Rahmen einer Beschlussvorlage der Verwaltung die Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Zentrale Dienste für das Wirtschaftsjahr 2023 entlasten. Die Vorlage mit der Nummer 20242933 sieht vor, dass diese Entlastung in der eigenen Zuständigkeit des Ausschusses gemäß § 5 Absatz 5 Satz 2 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) erfolgt.
Grundlage für den Beschlussvorschlag ist der Jahresabschluss 2023, welcher bereits am 5. September 2024 vom Rat der Stadt Bochum gemäß den entsprechenden Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung festgestellt wurde. Die Entscheidung über die Entlastung der Betriebsleitung durch den Betriebsausschuss ist für die Sitzung am 10. Dezember 2024 vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist die Abteilung Zentrale Dienste – Kaufmännische Betriebsleitung.
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