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Mitteilung der Verwaltung

Controllingbericht über die Maßnahmen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW Kapitel 1 und 2 und über das Kreditprogramm Gute Schule 2020 für das III. Quartal 2024

20242726 10.12.2024 Zentrale Dienste - Technische Betriebsleitung

🟢 Beschlossen 10.12.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Sitzung) · Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat für das dritte Quartal 2024 einen Controllingbericht über die Maßnahmen im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW (KInvFG) sowie des Kreditprogramms „Gute Schule 2020“ vorgelegt. Das gesamte Investitionsvolumen der beteiligten Förderprogramme beläuft sich auf rund 127,3 Millionen Euro.

Im Bereich des KInvFG Kapitel 1 wurden die bereitgestellten Mittel in Höhe von etwa 37,9 Millionen Euro vollständig verausgabt und abgerufen. Für das Programm „Gute Schule 2020“ sind alle Maßnahmen bereits abgeschlossen und abgerechnet; der Verwendungsnachweis wird derzeit bei der NRW.Bank eingereicht. Die Mittel dieses Programms müssen bis Ende 2024 verbraucht sein.

Das KInvFG Kapitel 2 umfasst Sanierungsmaßnahmen an Schulen und Schulsporteinrichtungen. Im ersten Quartal 2024 erhielten drei Schulen in freier Trägerschaft Zuwendungsbescheide. Insgesamt sind aktuell 98 von 106 Maßnahmen über alle Programme hinweg abgeschlossen. Rund 99,17 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel sind bereits beauftragt. Der Bericht weist darauf hin, dass bei der Umsetzung einzelner Projekte Mehraufwände entstanden sind, unter anderem durch Planungsänderungen oder Bergbauschäden.

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