Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 63 E: Dinnendahlstraße in Essen
20242429 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 03.12.2024 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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Der Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa der Stadt Bochum berät über den Aufstellungsbeschluss zur Änderung 63 E des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr. Die Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen sieht vor, die planerischen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Nutzung einer etwa 0,8 Hektar großen Fläche in Essen-Huttrop zu schaffen. Das betroffene Areal an der Dinnendahlstraße wird derzeit als Wiesenbrache geführt und im geltenden GFNP als Grünfläche ausgewiesen.
Die geplante Änderung soll die Errichtung von Mehrfamilienhäusern sowie einer Kindertagesstätte ermöglichen. Da Änderungen am GFNP eine gleichlautende Beschlussfassung der Räte aller beteiligten Städte – Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen – erfordern, ist ein abgestimmtes Verfahren notwendig. Im weiteren Verlauf ist für das erste Quartal 2025 ein Scoping zur Festlegung des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung vorgesehen. Nach der Durchführung der Beteiligungsverfahren und der Überarbeitung der Planung folgt der abschließende Planbeschluss sowie die Genehmigung durch das zuständige Landesministerium.
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