Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Bestellung einer weiteren Schriftführung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Bochum sowie die BeiräteZur Vorlage · 20241271 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20241271 die Bestellung einer weiteren Schriftführung für die Ausschüsse des Rates sowie die Beiräte beantragt. Ziel dieser Maßnahme ist es, kurzfristige Ausfälle in der schriftführerischen Tätigkeit innerhalb der Gremien kompensieren zu können.
Im Rahmen dieses Vorhabens soll Nick Weißelberg mit Wirkung vom 1. Juni 2024 als Schriftführer für die Ausschüsse des Rates der Stadt Bochum sowie die Beiräte bestellt werden. Er ist im Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation tätig. Die rechtliche Grundlage für diese Bestellung bilden die entsprechenden Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie die Geschäftsordnung für den Rat, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen. Durch die Benennung für sämtliche Fachgremien soll eine personelle Abdeckung der Aufgaben sichergestellt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus - Etat (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.09.2024 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit - Etat - (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 04.09.2024 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.08.2024 · Beirat "Leben im Alter" (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 29.08.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 23.08.2024 · Rechnungsprüfungsausschuss (12. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.08.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.07.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.06.2024 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.06.2024 · Integrationsausschuss (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.06.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.06.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.06.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1Beschlussvorlage zur Änderung der Entgeltregelungen der Stadt BochumZur Vorlage · 20240617 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Entgeltregelungen vorgelegt, die eine Anpassung der Gebühren für Angebote der Volkshochschule (VHS) vorsieht. Konkret soll die Regelung so geändert werden, dass Veranstaltungen der Elementarausbildung sowie der politischen Bildung gebührenfrei bleiben oder lediglich eine geringe Pauschale erheben. Die übrigen Kursangebote der VHS sollen weiterhin Entgelte in einer Bandbreite von 0,60 Euro bis 50,00 Euro pro Unterrichtseinheit von 45 Minuten beinhalten.
Die Begründung der Vorlage führt an, dass die politische Bildung dazu beitragen soll, die Fähigkeit zur Mitgestaltung des demokratischen Gemeinwesens zu stärken und gesellschaftliche Partizipation zu fördern. Durch den Wegfall der Gebühren in diesen spezifischen Bereichen soll eine einkommensunabhängige Teilhabe ermöglicht werden.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird darauf hingewiesen, dass im Jahr 2023 die Einnahmen aus den nun entgeltfreien Kursbereichen rund 7.000 Euro betrugen. Die Volkshochschule geht davon aus, dass dieser Mindereinnahmen durch Mehreinnahmen im Bereich der Fremdsprachen kompensiert werden können. Der vorgeschlagene Beschluss wird im Juni 2024 zunächst im Ausschuss für Schule und Bildung sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor der Rat der Stadt Bochum am 27. Juni 2024 über die Änderung entscheidet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.06.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.2Namensgebung Graf-Engelbert-Schule zu Graf-Engelbert-Gymnasium BochumZur Vorlage · 20240977 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Namensänderung der Graf-Engelbert-Schule vorgelegt. Der Eilausschuss der Schulkonferenz der Schule hat am 16. April 2024 einstimmig beschlossen, die Bezeichnung der Einrichtung in Graf-Engelbert-Gymnasium Bochum zu ändern.
Dieser Vorschlag bezieht sich auf einen Beschluss des Rats der Stadt Bochum vom 14. März 2024, mit dem die Namensänderung von Graf-Engelberg-Schule zu Graf-Engelbert-Gymnasium bereits genehmigt wurde. Die Ergänzung um den Zusatz „Bochum“ erfolgt, um die Vorgaben des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen (§ 6 Absatz 6) zu erfüllen. Gemäß dieser Regelung müssen der Schulträger, die Schulform und die Schulstufe im Namen enthalten sein sowie eine Unterscheidbarkeit von anderen Schulen am gleichen Standort gewährleistet sein. Durch den Zusatz wird der Name des Schulträgers im offiziellen Namen integriert.
Die Umbenennung soll zum Beginn des Schuljahres 2024/2025 umgesetzt werden. Die Schule ist unter der Anschrift Königsallee 77/79 in Bochum ansässig.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (PAR)dafür: 76 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG:FB, FDP, FASG, PAR&STG, Linke, OB)
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.06.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20240977
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.3Finanzierung der außerunterrichtlichen Betreuungsangebote für Kinder in der Offenen Ganztagsschule an Bochumer Grund- und Förderschulen im PrimarbereichZur Vorlage · 20241296 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum hat mit der Vorlage 20241296 einen neuen Finanzierungsrahmen für die außerunterrichtliche Betreuung an Grund- und Förderschulen beantragt. Da die aktuelle Regelung zum 31. Juli 2024 ausläuft, ist eine neue Rechtsgrundlage für die Zeit ab dem 1. August 2024 erforderlich. Um das Defizit im Schuljahr 2023/2024, welches durch gestiegene Personalkosten infolge tariflicher Entwicklungen entstanden ist, auszugleichen, sieht der Vorschlag eine Einmalzahlung von rund 850.000 Euro an die Träger vor. Diese Summe setzt sich aus einer Erhöhung der Pro-Kopf-Zuschüsse für die Offene Ganztagsschule sowie für die „Verlässliche Grundschule“ und deren Ferienbetreuung zusammen.
Für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026 werden neue Pro-Kopf-Pauschalen festgelegt. Für Kinder in der Offenen Ganztagsschule ohne Förderbedarf beträgt die Pauschale 2.714 Euro im Jahr 2024/2025 und 2.774 Euro im Jahr 2025/2026. Bei Kindern mit sonderpädagogischem Bedarf oder aus Flüchtlingsfamilien liegen die Beträge bei 3.854 Euro bzw. 3.949 Euro. Für die „Verlässliche Grundschule“ werden 664 Euro und für die „Verlässliche Grundschule Plus Ferienbetreuung“ 950 Euro pro Kind für beide Schuljahre vorgesehen.
Die Verwaltung schlägt zudem eine einmalige Erhöhung der bestehenden Pauschalen um 10 Prozent für das Schuljahr 2024/2025 vor. Für die Folgejahre ist eine jährliche Steigerung der pflichtigen Eigenanteile um drei Prozent geplant, bis zum erwarteten Start des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung im Schuljahr 2026/2027.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung)
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung)
- 11.06.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (25. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 4.Anträge
- 4.1Trennung des Schulverbundes der Emil-von-Behring-SchuleZur Vorlage · 20241331 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und Grüne im Bochumer Rat haben einen Antrag für den Ausschuss für Schule und Bildung vorgelegt, der die Auflösung des Schulverbundes der Emil-von-Behring-Schule vorsieht. Das Schulverwaltungsamt soll prüfen, ob die beiden Standorte Hordeler Heide und Rastenburger Straße künftig eigenständig weitergeführt werden können. Im Falle einer positiven Prüfung sollen die Verwaltung die Umsetzung einleiten und den derzeitigen Hauptstandort als Familiengrundschulzentrum fortführen. Hierfür sollen im Rahmen der kommenden Haushaltsplanungen die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden.
Als Gründe für die beantragte Trennung führt der Antrag unterschiedliche soziale Indizes der Standorte an, die im aktuellen Verbund den Zugang zu individuellen Förderprogrammen des Landes Nordrhein-Westfalen verhindern. Eine eigenständige Führung würde dem Hauptstandort den Anspruch auf solche Programme ermöglichen. Des Weiteren werden logistische Schwierigkeiten für das Personal sowie ein erhöhter administrativer Aufwand bei der Unterrichts- und Personalplanung genannt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Besetzung von Lehrstellen erschwert sei. Da der Nebenstandort mittlerweile über ausreichende Schülerzahlen für einen langfristigen Zweitklässigen Unterricht verfügt, sei die Grundlage für den ursprünglichen Zusammenschluss entfallen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (25. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten.
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten. - 4.1.1Trennung des Schulverbundes der Emil-von-Behring-Schule - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20241470 · Änderungsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In einem Änderungsantrag zur Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung am 11. Juni 2024 regelt der schulpolitische Sprecher Dr. Sascha Dewender die mögliche Auflösung von Schulverbünden sowie den Ausbau von Familiengrundschulzentren in Bochum. Das Schulverwaltungsamt soll prüfen, ob der Schulverband der Emil-von-Behring-Schule aufgelöst werden kann, um die beiden Standorte eigenständig weiterzuführen. Bei einem positiven Prüfergebnis sollen die entsprechenden Umsetzungsschritte eingeleitet werden. Der Antrag sieht zudem vor, auch andere Schulverbünde auf eine mögliche Auflösung hin zu untersuchen, sofern steigende Schülerzahlen oder logistische Herausforderungen dies notwendig machen.
Ein weiterer Punkt des Antrags betrifft die Weiterentwicklung von Grundschulstandorten zu Familiengrundschulzentren. Der aktuelle Hauptstandort der Emil-von-Behring-Schule soll künftig als solches geführt werden, wobei die Verwaltung angewiesen wird, die erforderlichen Haushaltsmittel in den kommenden Planungen bereitzustellen. Ebenso sollen die Grundschule Westenfeld und die Hufelandschule zu Familiengrundschulzentren ausgebaut werden. Um diesen Prozess zu unterstützen, sollen die finanziellen Grundlagen bereits im Rahmen der Haushaltsplanung für die Jahre 2025 und 2026 geschaffen werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (25. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten.
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten. - 5.Mitteilungen und Antworten
- 5.1Aktueller Sachstand zur Digitalisierung der Bochumer SchulenZur Vorlage · 20241266 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum hat im Rahmen der Vorlage Nummer 20241266 eine Mitteilung zum aktuellen Sachstand der Digitalisierung an den Bochumer Schulen vorgelegt. Die von Jennifer Wienand vom Schulverwaltungsamt erstellte Information dient der Berichterstattung gegenüber dem Ausschuss für Schule und Bildung.
Der Inhalt der Mitteilung bezieht sich auf den derzeitigen Stand der digitalen Entwicklung im Bereich der schulischen Infrastruktur in Bochum. Zur detaillierten Erläuterung des Sachstands hat die Verwaltung eine entsprechende Anlage beigefügt, welche die spezifischen Informationen zur Digitalisierung der Schulen enthält. Die Vorlage ist für die Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung am 11. Juni 2024 vorgesehen, in der das Gremium die Informationen zur Kenntnis nehmen soll.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (25. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.2vhs-Kooperationsprojekte „laut & lästig“ und „Mach mit! So geht Politik“Zur Vorlage · 20241268 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat eine Mitteilung zur Volkshochschule Bochum vorgelegt, die zwei Kooperationsprojekte der Institution behandelt. Die Vorlage mit der Nummer 20241268 befasst sich inhaltlich mit den Projekten „laut & lästig“ sowie „Mach mit! So geht Politik“.
Im Rahmen dieser Mitteilung stellt die Verwaltung das anstehende Kooperationsprojekt „laut & lästig“ vor. Darüber hinaus erfolgt ein Bericht über die Kooperationsreihe „Mach mit! So geht Politik“. Die Vorlage ist für die Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung am 11. Juni 2024 vorgesehen, wobei die Information zur Kenntnisnahme in das Gremium eingebracht wird. Verfasst wurde das Dokument von Helle Timmermann aus dem Fachbereich der Volkshochschule Bochum.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (25. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.3Erwerb des Schulgrundstücks Donnerbecke 3 und landwirtschaftlicher FlächenZur Vorlage · 20241010 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum plant den Erwerb des Grundstücks der Grundschule „Donnerbecke 3“ sowie mehrerer landwirtschaftlicher Flächen. Die Schule wird derzeit auf einem Grundstück im Erbbaurecht betrieben. Nach dem Tod der Grundstückseigentümerin wurden Verhandlungen mit deren Rechtsnachfolgerin aufgenommen, die bereit ist, das Schulgelände in Gemarkung Linden zusammen mit acht weiteren Flächen an die Stadt zu verkaufen.
Das angebotene Paket umfasst neben dem etwa 9.503 Quadratmeter großen Schulgrundstück verschiedene Ackerflächen sowie Waldflächen in den Gemarkungen Linden und Hattingen Baak. Der Erwerb der landwirtschaftlichen Flächen ist im Rahmen der Bodenbevorratung vorgesehen.
Die Beschlussfassung über diesen Vorgang erfolgt gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen im nicht öffentlichen Teil der Sitzungen. Damit sollen die Vorgaben zum Datenschutz sowie zur Geheimhaltung gewahrt bleiben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.06.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.06.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (25. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Bericht zum Bauprojektcontrolling - 1.Quartal 2024Zur Vorlage · 20240951 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Finanzsteuerung hat mit der Vorlage 20240951 einen Bericht zum Bauprojektcontrolling für das erste Quartal 2024 vorgelegt. Die Erfassung im Rahmen des Controllings umfasst investive sowie konsumtive Maßnahmen, die in der Regel ein Finanzvolumem von mehr als 1,5 Millionen Euro aufweisen. Bei Projekten mit einem Volumen von über 10 Millionen Euro werden zusätzliche detaillierte Angaben gemacht. Das Bauprojektcontrolling betrachtet dabei die gesamte Dauer einer Maßnahme und die hierfür erforderlichen Finanzmittel, um der Dynamik von Kosten- und Terminstrukturen Rechnung zu tragen, die nicht immer deckungsgleich mit der Haushaltsplanung sind.
Im ersten Quartal 2024 wurden neue Maßnahmen in das Bauprojektcontrolling aufgenommen. Dazu gehören das Projekt Harpener Bach mit einem Volumen von 0,6 Millionen Euro sowie die Sanierung der Turnhalle in der Maischützenstraße 70 mit Kosten von 4,5 Millionen Euro. Ein weiteres Projekt ist die Brandschutzsanierung in der Saarlandstraße 40, für die ein Realisierungsbeschluss über 30 Millionen Euro vorliegt. Zudem wurden zwei Vorhaben zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften aufgenommen: Die Maßnahme am Bövinghauser Hellweg 94 umfasst ein Volumen von 7,7 Millionen Euro, während das Projekt in der Kemnader Straße 437 mit 6 Millionen Euro veranschlagt ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (25. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 04.06.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (24. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.05.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (33. Sitzung) — Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Controllingbericht über die Maßnahmen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW Kapitel 1 und 2 und über das Kreditprogramm Gute Schule 2020 für das I. Quartal 2024Zur Vorlage · 20241030 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat den Controllingbericht für das erste Quartal 2024 zu den Förderprogrammen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW (KInvFG) sowie zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ vorgelegt. Der Bericht dokumentiert den aktuellen Stand der Umsetzung verschiedener Investitionsmaßnahmen in der Stadt.
Im Rahmen des KInvFG Kapitel 1 wurden die bereitgestellten Mittel in Höhe von rund 42 Millionen Euro vollständig verausgabt; alle zugeordneten Maßnahmen sind abgeschlossen. Für das Programm KInvFG Kapitel 2, welches Sanierungen an Schulen und Schulsporteinrichtungen umfasst, sind von insgesamt 28 Maßnahmen bisher 20 abgeschlossen und acht befinden sich noch in der Umsetzung. Im ersten Quartal 2024 erhielten zudem drei Schulen in freier Trägerschaft Zuwendungsbescheide.
Das Programm „Gute Schule 2020“ konzentriert sich auf Bereiche wie digitale Infrastruktur, naturwissenschaftliche Räume und Schulsportanlagen. Von den insgesamt 44 Maßnahmen sind 36 abgeschlossen und acht laufend. Über alle drei Programme hinweg beläuft sich das zur Verfügung stehende Investitionsvolumen auf rund 127 Millionen Euro, wobei bereits 94,52 Prozent der Mittel beauftragt wurden. Zur besseren Übersichtlichkeit werden im Bericht keine Einzelmaßnahmen für bereits vollständig abgerechnete Projekte mehr separat ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (25. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 04.06.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (24. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.05.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (33. Sitzung) — Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Transparenz bei NachhaltigkeitsstrategieZur Vorlage · 20233345/1 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Gruppe „DIE LINKE.im Rat der Stadt Bochum“ hat im Rahmen einer Anfrage zur Transparenz der Nachhaltigkeitsstrategie die Vorlage des Abschlussdokuments zum Prozess „Global Nachhaltige Kommune (GNK)“ gefordert. In einer Sitzung des Ausschusses für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa am 22. November 2023 bat die Fraktion darum, das von LAG 21 NRW erstellte Dokument den zuständigen Ratsgremien und Bezirksvertretungen zur Verfügung zu stellen. Dies sei notwendig, um einen Vergleich zwischen der Verwaltungsvorlage und dem Ergebnis des GNK-Prozesses zu ermöglichen. Zudem wurde nach den Gründen für die Nichtvorlage eines solchen Dokuments bzw. dessen Erstellung gefragt.
Die Verwaltung, vertreten durch Karen Biesgen von der Stabsstelle Klima & Nachhaltigkeit, erklärte in ihrer Antwort, dass die Nachhaltigkeitsstrategie durch die Zusammenführung der Prozesse „Klimaplan Bochum 2035“ und „GNK“ entstanden sei. Das Endprodukt, die „Nachhaltigkeitsstrategie Bochum“ (Vorlage Nr. 20232094/1), liege dem Rat bereits vor. Die Abschlussdokumentation des GNK-Prozesses wird als Teilprodukt betrachtet. Die Inhalte der LAG 21 NRW wurden zusammen mit den Ergebnissen aus dem Klimaplan-Prozess in die übergeordnete Nachhaltigkeitsstrategie integriert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus - Etat (21. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.07.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (24. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.06.2024 · Integrationsausschuss (18. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.06.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.06.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (25. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 06.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 05.06.2024 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (23. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 04.06.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (24. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 29.05.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.05.2024 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (20. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.05.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (33. Sitzung) — Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.7Turnhalle an der Grundschule GünnigfeldZur Vorlage · 20240768 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Turnhalle an der Grundschule Günnigfeld kann nach einer Abdichtung des Daches wieder genutzt werden. Die Heizung der Anlage ist jedoch nicht funktionsfähig. Auf eine Anfrage eines Vertreters der FDP aus der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid zur Reparatur der Heizung sowie zum geplanten Abriss und Neubau der Halle gab die Verwaltung nun Stellung.
Eine technische Instandsetzung der vorhandenen Dampfheizung ist laut Verwaltung nicht möglich, da für das System keine Ersatzteile mehr auf dem Markt erhältlich sind. Zur Sicherstellung des laufenden Betriebs wird während der Heizperiode eine mobile Heizanlage in der Turnhalle eingesetzt.
Hinsichtlich eines Abrisses und eines anschließenden Neubaus prüft die zuständige Fachabteilung derzeit bauliche Alternativen, um die langfristige Verfügbarkeit von Hallenflächen für die Grundschule zu gewährleisten. Die Sanierung von Sporthallen in Bochum wird im Rahmen des Projektes „Sporthallen und Wasserflächen Bochum“ durch eine Projektgruppe gesteuert und mit den beteiligten Gremien abgestimmt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (25. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 04.06.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (24. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (30. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.8Radikalisierungstendenzen an SchulenZur Vorlage · 20240808 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Grünen im Rat“ hat zur Situation von Radikalisierungstendenzen an Bochumer Schulen angefragt. Hintergrund der Anfrage waren Berichte über Vorfälle an einer Schule in Neuss, bei denen religiöse Druckausübung und die Forderung nach Geschlechtertrennung im Unterricht thematisiert wurden. Die Fragen bezogen sich auf die Einschätzung der aktuellen Lage in Bochum, bestehende Präventionskonzepte gegen islamistische Radikalisierung sowie Hilfestellungen für Lehrkräfte zur Vermeidung von religiöser Bevormundung.
Die Schulaufsicht, vertreten durch die Sprecherin der regionalen Schulaufsichtskonferenz Janine Bartsch, teilte mit, dass im Kreis der Schulaufsichten keine besonderen Radikalisierungstendenzen bekannt seien. Delikte wie das Verwenden von NS-Symbolik werden von Schulleitungen angezeigt und nach dem Schulgesetz geahndet bzw. dem Verfassungsschutz gemeldet. Zur Prävention dienen allgemeine Programme zur Demokratiebildung in den Lehrplänen sowie spezielle Profile einzelner Schulen, etwa als UNESCO- oder Courage-Schulen. Zudem bietet die Fachstelle „Wegweiser“ Unterstützung für Jugendliche mit Radikalisierungstendenzen und Beratung für Lehrkräfte an. Schulleitungen können zudem Beratung durch die Schulaufsichten erhalten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (25. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.05.2024 · Integrationsausschuss (17. Sitzung) — Beratungsergebnis: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.9Sachstand multifunktionales Mobiliar an GrundschulenZur Vorlage · 20240924 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Grünen“ zum Sachstand bei der Ausstattung von Bochumer Grundschulen mit multifunktionalem Mobiliar reagiert. Grundlage für die Beschaffung ist ein im Jahr 2023 geschlossener Rahmenvertrag, der unter anderem Tische und Stühle umfasst, die eine flexible Nutzung der Klassenräume – etwa für die offene Ganztagsschule (OGS) – ermöglichen.
Ein flächendeckender Zeitplan oder eine einheitliche Planung für alle Schulen existiert derzeit nicht. Die Ausstattung erfolgt bedarfsorientiert in Abstimmung mit den jeweiligen Schulen. Als Referenz dient der Neubau der Feldsieper Grundschule, der bereits über modernes, flexibel einsetzbares Mobiliar verfügt. Die Einrichtung eines Musterklassenzimmers durch ein Planungsbüro wird als denkbar erachtet, sofern entsprechende Standards festgelegt werden.
Hinsichtlich der Kosten stellt die Verwaltung für die Neuausstattung eines einzelnen Klassenraums einen Betrag von etwa 15.200 Euro dar. Diese Kalkulation umfasst Tische, Stühle, Lehrerarbeitsplätze sowie Schränke und Sideboards. Bei Erweiterungen von Grundschulen empfiehlt die Verwaltung, auch für neu geschaffene Räume das Mobiliar aus dem bestehenden Rahmenvertrag zu beziehen, um die Multifunktionalität sicherzustellen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (25. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 04.06.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (24. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.10Informationen zu „Duale Studiengänge“ und Beteiligung am Berufs-Wahl-PassZur Vorlage · 20241073 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Bochumer Rat hat Informationen über das Angebot an dualen Studiengängen sowie die Kosten der Berufsbildermesse Mittleres Ruhrgebiet (BIM) angefragt. Im Zentrum der Anfrage stand die Frage, ob eine Übersicht über die in Bochum verfügbaren ausbildungsintegrierten und praxisintegrierten Studienmodelle existiert oder erstellt werden sollte.
Die Verwaltung erklärte, dass derzeit keine umfassende Auflistung für Bochum und Herne vorliegt. Als Informationsquellen wurden stattdessen die Stellenbörse der Bundesagentur für Arbeit sowie die Lehrstellenbörse der IHK Mittleres Ruhrgebiet genannt, da diese über Filterfunktionen zur gezielten Suche nach Standorten verfügen. Die Erstellung einer eigenen, gemeinsamen Liste mit der Nachbarstadt Herne wurde als nicht umsetzbar bewertet. Der damit verbundene Arbeitsaufwand für die regelmäßige Aktualisierung der wechselnden Bewerbungsfristen und Angebote sei für die beteiligten Akteure nicht leistbar.
Hinsichtlich der Kosten für die Berufsbildungsmesse Mittleres Ruhrgebiet, die im Mai 2024 in der Jahrhunderthalle stattfand, teilte die Verwaltung mit, dass die Stadt Bochum einen Kostenanteil von 10.000 Euro übernimmt. Dieser Betrag beinhaltet bereits die Standgebühren für den Messestand der Stadt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (25. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.11Bochumer Schulbauleitlinie Anfrage der GEWZur Vorlage · 20241156 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Bochum hat im Rahmen einer Anfrage zur Bochumer Schulbauleitlinie Fragen zur räumlichen Gestaltung von Schulneubauten aufgeworfen. Die Gewerkschaft thematisierte dabei die durchschnittliche Klassenzimmergröße von 72 Quadratmetern sowie die Flächen für Büro- und Verwaltungsräume. Es wurde die Frage gestellt, ob diese Größen den Anforderungen des Arbeits-, Unfall- und Gesundheitsschutzes bei steigenden Schülerzahlen entsprechen.
Die Verwaltung teilte mit, dass keine Reduzierung der Schülerzahlen geplant sei. Sie verwies darauf, dass die aktuellen Handreichungen des Landes Nordrhein-Westfalen lediglich Empfehlungen darstellen und keine verbindlichen Regelungen zur Raumgröße existieren. Basierend auf dem Richtwert von zwei Quadratmetern pro Person seien 72 Quadratmeter auch bei einer Klassengröße von 30 Schülern sowie unter Berücksichtigung von Lehrkräften und Mobiliar ausreichend.
Hinsichtlich der Büroflächen für Lehrkräfte gab die Verwaltung an, dass bei Schulneubauten ausreichend Räumlichkeiten mit schulischer Funktion zur Verfügung gestellt werden. Diese sind in der Leitlinie als Teamstationen bzw. Lehrmittel inklusive Arbeitsplätze definiert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (25. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.12Neuer Teilstandort für das Walter-Gropius-BerufskollegZur Vorlage · 20241189 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Schule und Bildung angefragt, ob für das Walter-Gropius-Berufskolleg ein neuer Teilstandort an der Universitätsstraße 76 in Betracht gezogen werden kann. Die Fraktion begründet diesen Vorschlag mit einem unzureichenden Platz- und Technikangebot am derzeitigen Standort in der Karl-Friedrich-Straße 66a, was die Einrichtung neuer Bildungsgänge erschwere.
Die Verwaltung teilte mit, dass die Ermittlung des Raumbedarfs aller Berufskollegs ein zentraler Bestandteil der Schulentwicklungsplanung sei, deren Aufnahme für die zweite Jahreshälfte 2024 vorgesehen ist. Strategische Entscheidungen zu Standorten seien von den Ergebnissen dieser Planung abhängig. Zu den Mietkonditionen für die Immobilie an der Universitätsstraße wurden noch keine Gespräche geführt. Eine Besichtigung des Objekts mit der Vermieterin hat bereits stattgefunden, wobei baurechtliche Fragen zur Nutzungsänderung aufgeworfen wurden. Die Verwaltung gab an, vor dem Abschluss der Schulentwicklungsplanung keine schulorganisatorischen Maßnahmen bezüglich der Standorte der Berufskollegs vorzunehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (25. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.13Vertragsvereinbarungen bei der Ganztagsbetreuung;Zur Vorlage · 20241206 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Bochumer Rat hat Fragen zur Qualität und zu den Personalvorgaben bei der Offenen Ganztagsschule (OGS) gestellt, insbesondere im Hinblick auf den ab dem Schuljahr 202<0xC2>6/2027 geltenden Rechtsanspruch. Die Verwaltung erklärte dazu, dass die Kooperationsvereinbarungen zwischen der Stadt und den Trägern detaillierte Stundentabellen für Fach- und Ergänzungskräfte vorsehen. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird im Rahmen der jährlichen Verwendungsnachweisprüfung kontrolliert.
Die inhaltliche Gestaltung der OGS basiert auf pädagogischen Konzepten, die von den Schulkonferenzen beschlossen werden. Für die Leitung der Angebote ist eine pädagogische Fachqualifikation zwingend erforderlich. Zur Weiterentwicklung der Qualität existiert ein Qualitätszirkel, an dem Vertreter der Schulen, der Verwaltung sowie der Träger beteiligt sind. Zudem findet ein regelmäßiger Austausch zwischen der Schulleitung und den Trägern statt, um die Einbindung der Mitarbeiter in die Schulkonferenz sicherzustellen.
Mit Blick auf künftige Verträge und den Ausbau der Ganztagsangebote betont die Verwaltung die Bedeutung von qualifiziertem Personal. Ein Fachtag im Mai 2024 diente dazu, die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule zu stärken. An einer Änderung des aktuellen Vergabeverfahrens für die Trägerschaft ist derzeit nicht beabsichtigt, da das Verfahren rechtskonform durchgeführt wurde. Für zukünftige Ausschreibungen muss jedoch eine Lösung gefunden werden, um die Beteiligung der Schulkonferenzen mit den vergaberechtlichen Vorschriften in Einklang zu bringen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (25. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.14Vorschulische Förderung zur Verbesserung der SchulfähigkeitZur Vorlage · 20241245 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur vorschulischen Sprachförderung und zur sozialen Arbeit an Grundschulen mit hohem Sozialindex (SI 7–9) reagiert. Für die Schuljahre 2022/23 und 2023/24 wurden Sprachförderkurse für 112 beziehungsweise 123 Kinder verordnet. Während in beiden Jahren jeweils ein Teil der Kinder an spezifische Sprachbildungsgruppen vermittelt wurde, erhalten die übrigen Kinder durch den Besuch von Kindertageseinrichtungen eine alltagsintegrierte Sprachbildung. Die Stadt Bochum finanziert drei solche Gruppen, die über die Familienbildungsstätte und den Träger Plan B angeboten werden. Zur Sicherstellung der Teilnahme führen die Lehrkräfte Anwesenheitslisten, deren Informationen vom Jugendamt an das Schulamt weitergeleitet werden; eine Nichtteilnahme stellt nach dem Schulgesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar.
Hinsichtlich der Schulsozialarbeit an Grundschulen mit einem Sozialindex von 7 bis 9 teilte die Verwaltung mit, dass in 26 Bochumer Grundschulen Mitarbeitende tätig sind, während 15 Schulen keine Schulsozialarbeit durch das Jugendamt erhalten. An Schulen wie der Feldsieper Straße, der Arnoldschule oder der Gertrudisschule sind sozialpädagogische Fachkräfte mit unterschiedlichen Wochenstunden eingesetzt. Die Sonnenschule sowie die Schule „Auf dem alten Kamp“ werden derzeit nicht durch das Jugendamt versorgt, wobei für letztere eine Wiederbesetzung geplant ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (25. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.15Finanzierung der GanztagsbetreuungZur Vorlage · 20241322 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat Fragen zur Finanzierung der Offenen Ganztagsschulen (OGS) gestellt. Hintergrund der Anfrage sind Berichte über ein Defizit von rund 1,6 Millionen Euro bei den OGS-Trägern sowie deren Forderung nach einer Erhöhung der Mittel pro betreutem Kind um 14,4 Prozent. Die Fraktion erkundigte sich konkret nach bereits geplanten oder ausgezahlten Zuschüssen für das laufende Schuljahr, der Sicherstellung der Versorgungsqualität sowie der künftigen Finanzierung der gestiegenen Kosten.
Die Verwaltung teilte mit, dass der bestehende Beschluss zur Finanzierung der Schulbetreuungsangebote, welcher die Schuljahre 2019/2020 bis 2023/2024 abdeckt, zum 31. Juli 2024 ausläuft. Infolgedessen sei ein neuer Finanzierungsbeschluss erforderlich. Die Verwaltung hat hierzu bereits eine entsprechende Vorlage (Nr. 20241296) eingereicht, die im Ausschuss für Schule und Bildung in der Sitzung am 11. Juni 2024 behandelt werden soll.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (25. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.16Überarbeitung und Evaluierung der Zahlen SEP Grundschulen - mündlicher Bericht -
- 5.17Lüftung von Sporthallen - NachfrageZur Vorlage · 20241356 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Temperaturregulierung in Sporthallen reagiert. Im Fokus stand dabei die Turnhalle in Linden, die seit November 2022 über eine Lüftungsanlage zur Wärmerückgewinnung verfügt, jedoch keine Kühlfunktion besitzt. Die Planung für dieses Bauwerk begann im dritten Quartal 2018.
Eine nachträgliche Modifikation der Lüftungsanlage in Linden ist laut Verwaltung aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll umsetzbar. Bei Neubauten und umfassenden Sanierungen werden moderne energetische Standards angewandt, um einen Temperaturanstieg in den Sommermonaten zu minimieren. Eine vollständige Vermeidung von Wärmeentwicklung wird jedoch weder als wirtschaftlich noch im Sinne des Umweltschutzes als zweckmäßig erachtet.
Auf die Frage nach der Nutzbarkeit der Sporthalle im Sportzentrum Westenfeld als Vorbild antwortete die Verwaltung, dass aktuelle Bauprojekte bereits gleichwertige Standards verwenden. Abweichende Klimasituationen in Gebäuden wie in Westenfeld seien auf zusätzliche Faktoren wie die Lage des Gebäudes oder die Beschattung durch Bäume zurückzuführen, welche bei zukünftigen Projekten nicht in jedem Fall realisierbar seien.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (21. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.06.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (25. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 04.06.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (24. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.18Vorstellung der Zentralen Gebäudereinigung (ZGR) der Zentralen DiensteZur Vorlage · 20241447 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Schule und Bildung der Stadt Bochum findet am 11. Juni 2024 eine Vorstellung der Zentralen Gebäudereinigung (ZGR) statt, die den Zentralen Diensten unterstellt ist. Die Verwaltung beabsichtigt, in einer PowerPoint-Präsentation Informationen über das Sachgebiet ZD 23 ZGR bereitzustellen. Dabei werden neben der historischen Entwicklung auch Zahlen, Fakten sowie aktuelle Optimierungsprozesse innerhalb der städtischen Gebäudereinigung thematisiert.
Ein weiterer Bestandteil der Sitzung ist die Auseinandersetzung mit Rückmeldungen aus dem Schulwesen. Die Verwaltung plant, in einer zweiten Präsentation auf Anregungen und Beschwerden verschiedener Bochumer Grundschulen einzugehen. In diesem Zusammenhang werden zudem neue Projekte vorgestellt, die darauf abzielen, die Reinigungsqualität in den Bochumer Schulen zukünftig zu verbessern.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (25. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 6.Anfragen
- 6.1Nachhaltiges SchulessenZur Vorlage · 20241182 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 20241182 wurde eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit dem Thema nachhaltiges Schulessen befasst. Hintergrund ist das in Essen durchgeführte EU-Projekt „SchoolFood4Change“, welches die Etablierung einer nachhaltigen und gesunden Esskultur zum Ziel hat. Im Rahmen dieses Projekts werden Beratungsangebote für Küchenkräfte in Schulen sowie Kitas und Cateringunternehmen bereitgestellt, um die Qualität der Verpflegung zu entwickeln. Zudem umfasst das Projekt Maßnahmen wie Besichtigungen von Küchen sowie gemeinsame Pflanz- und Kochprojekte zur Förderung von Innovationen bei der Speisenzubereitung.
Der Antragsteller bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, ob das genannte Projekt bekannt ist und ob ein Austausch mit der Stadt Essen bezüglich des Projekterfolgs stattfindet. Des Weiteren wird angefragt, ob ein vergleichbares Vorhaben in Bochum vorstellbar wäre und ob die Stadtverwaltung bereits andere Projekte mit ähnlichen Themenschwerpunkten geprüft hat.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (25. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.2WLAN in allen OGS-Räumen an allen SchulenZur Vorlage · 20241309 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Schule und Bildung eine Anfrage zur WLAN-Versorgung in den Räumen der Offenen Ganztagsschulen (OGS) gestellt. Hintergrund ist die Feststellung, dass die WLAN-Abdeckung an einigen Schulstandorten bisher nicht einheitlich erfolgt. Während die Verwaltung das Prinzip verfolgt, Unterricht und Betreuung als eine Einheit zu betrachten, wurde berichtet, dass die Bereiche der Betreuung bei der WLAN-Installation teilweise ausgespart wurden. Dies treffe vor allem auf Standorte zu, an denen die Schulleitungen keine Nutzung der Betreuungsräume für Unterrichtszwecke angegeben haben.
Mit der Anfrage an den Ausschussvorsitzenden Ernst Steinbach möchte die Fraktion unter der Leitung von Dr. Sascha Dewender klären, warum die Ausstattung der Betreuungsräume derzeit teilweise von der Initiative einzelner Schulleitungen abhängt. Die CDU stellt Fragen dazu, wann mit einer flächendeckenden WLAN-Ausstattung der noch fehlenden Bereiche zu rechnen ist und wie eine stabile Versorgung in allen Schulgebäuden sowie den jeweiligen Betreuungsbereichen sichergestellt wird. Eine schriftliche Beantwortung der Fragen wurde für die Sitzung am 11. Juni 2024 angefragt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (25. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.3Kostenlose TrinkwasserspenderZur Vorlage · 20241433 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksschüler*innenvertretung Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister eingereicht, die im Ausschuss für Schule und Bildung am 11. Juni 2024 behandelt werden soll. Im Fokus steht die Sicherstellung einer kostenlosen Trinkwasserversorgung für Schülerinnen und Schüler, insbesondere zur Vorbeugung von Kreislaufbeschwerden während heißer Sommermonate. Die Vertretung schlägt die Installation von Trinkwasserspendern vor, da diese im Vergleich zu Flaschenwasser als wirtschaftlicher gelten und das Abfallaufkommen durch Verpackungsmüll reduzieren könnten.
Bezugnehmend auf frühere Vorlagen adressiert die Anfrage hygienische Bedenken hinsichtlich der Wartung von Anlagen während der Schulferien. Es wird darauf hingewiesen, dass technische Lösungen wie automatische Spülpläne, wie sie bereits an einer Gesamtschule eingesetzt werden, diese Problematik lösen könnten. Zudem wird das Beispiel Hamburgs angeführt, bei dem der Wasserversorger die Verantwortung für den Betrieb und die Wartung der Anlagen übernimmt.
Die Anfrage bittet um Auskunft darüber, wie die kostenlose Trinkwasserversorgung aktuell sichergestellt wird und ob ein ähnliches Modell durch die Stadtwerke in Bochum umsetzbar wäre. Zudem soll geklärt werden, welche städtische Stelle als Anlaufstelle für Schulen dient, die die Errichtung von Trinkwasserspendern erwägen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (25. Sitzung) — (s. auch Protokollierung "Vor Eintritt in die Tagesordnung") Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: (s. auch Protokollierung "Vor Eintritt in die Tagesordnung") Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.4Container-Klassen und Toiletten-ContainerZur Vorlage · 20241440 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Ausschuss für Schule und Bildung Fragen zur Nutzung von Containerklassen und Toilettencontainern an Bochumer Schulen gestellt. In der Vorlage mit der Nummer 20241440 wird darauf hingewiesen, dass es bei der Bereitstellung der Containerklassen zu Verzögerungen gegenüber der ursprünglichen Planung kam. Zudem thematisiert die Anfrage unzureichend befestigte Zuwegungen zu den Containern. Dies führe dazu, dass vermehrt Schmutz in die Schulgebäude getragen werde und eine Reinigung durch das Personal erschwert sei, da Materialwagen die Standorte nicht befahren können.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Nutzbarkeit von Toilettencontainern, deren Einsatz teilweise zeitverzögert erfolgte. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, an welchen Schulstandorten seit dem Schuljahr 2022/23 zusätzliche Räume in Containerbauweise vorhanden sind, ab wann diese genutzt werden können und wie lange deren Nutzung vorgesehen ist. Des Weiteren sollen Informationen zur Anzahl der Standorte mit befestigten Zuwegungen sowie zur Eignung und zum aktuellen Nutzungsstatus von Toilettencontainern an diesen Standorten bereitgestellt werden. Die Beantwortung der Fragen soll auch dem Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe zugetragen werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (25. Sitzung) — (s. auch Protokollierung "Vor Eintritt in die Tagesordnung") Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: (s. auch Protokollierung "Vor Eintritt in die Tagesordnung") Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.5Fahrradprüfungen an GrundschulenZur Vorlage · 20241453 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Vorsitzenden des Ausschusses für Schule und Bildung, Ernst Steinbach, Fragen zur Durchführung von Fahrradprüfungen an Bochumer Grundschulen gestellt. Hintergrund der Anfrage von Ratsmitglied Monika Czyz sind Berichte über die Wilbergschule, wonach Schülerinnen und Schüler ohne eigenes Fahrrad von den Trainingstagen sowie dem Prüfungstag ausgeschlossen werden sollen.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, ob diese Situation auch an anderen Grundschulen in Bochum auftritt und wie die Teilnahme aller Kinder unabhängig von der Verfügbarkeit eines eigenen Fahrrads sichergestellt wird. Zudem wird nach bestehenden städtischen oder schulischen Initiativen zur Bereitstellung von Leihfahrrädern gefragt. Die Anfrage thematisiert zudem mögliche Vorbilder aus anderen Städten sowie den geschätzten finanziellen Aufwand für die Anschaffung eines Fahrradpools, der den Grundschulen zur Verfügung stehen könnte. Abschließend wird nach Möglichkeiten zur Organisation und Finanzierung einer solchen Lösung gefragt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (25. Sitzung) — (s. auch Protokollierung "Vor Eintritt in die Tagesordnung") Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: (s. auch Protokollierung "Vor Eintritt in die Tagesordnung") Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.6Kommunale Mittel pro SchülerIn nach SchulformZur Vorlage · 20241457 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Bochum sowie die Bezirksschüler*innenvertretung (BSV) Bochum haben eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die für die Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung am 11. Juni 2024 vorgesehen ist.
In der vorliegenden Anfrage mit der Nummer 20241457 werden zwei spezifische Fragen zur Verteilung und Verwendung kommunaler Mittel an Bochumer Schulen aufgeworfen. Die Antragstellenden bitten zunächst um Auskunft darüber, wie hoch die kommunalen Mittel im vergangenen Jahr pro Schüler*in für jede einzelne Schulform und Schule in Bochum ausgefallen sind. Hierbei wird eine detaillierte Aufschlüsselung nach Schulformen und einzelnen Schulen angefordert, sofern die entsprechenden Daten verfügbar sind.
Des Weiteren wird um Informationen zur Verwendung der bereitgestellten Gelder gebeten. Die Anfrage verlangt eine Darstellung, wie die Mittel pro Schüler*in ausgegeben werden, wobei die Angabe grober Kategorien als ausreichend betrachtet wird. Federführend für das Dokument ist das Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (25. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.7Zukünftige Nutzung der neugebauten Dreifachturnhalle an der Märkischen SchuleZur Vorlage · 20241461 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die UWG: Freie Bürger-Ratsfraktion hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur zukünftigen Nutzung der neugebauten Dreifachturnhalle an der Märkischen Schule in Bochum-Wattenscheid gestellt. Die Fertigstellung des Neubaus ist für Juli 202wendung vorgesehen, sodass die Hallen nach den Sommerferien durch Schulen genutzt werden können.
Im Rahmen der Anfrage werden verschiedene Aspekte der Hallenbelegung thematisiert. Es wird gefragt, ob die Verwaltung als Schulträger in Abstimmung mit den betroffenen Schulen bereits einen Hallenbelegungsplan erstellt hat und falls ja, um dessen Vorlage gebeten. Zudem wird nach der Berücksichtigung des regulären Sportunterrichts der Märkischen Schule im Belegungsplan sowie nach dem Verhältnis der verfügbaren Unterrichtsstunden im Vergleich zur ehemaligen Turnhalle gefragt. Ein weiterer Punkt ist die Frage, ob der Märkischen Schule dauerhaft ein Hallenteil als Ersatz für die abgerissene Turnhalle zur Verfügung gestellt wird.
Darüber hinaus erkundigt sich die Fraktion nach der Möglichkeit einer Nutzung der Sporthalle durch Vereine außerhalb der Unterrichtszeiten. Die Beantwortung der Anfrage soll zudem der Bezirksvertretung Wattenscheid zur Kenntnisnahme vorgelegt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (25. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.8Honorarkräfte an VHS und MusikschuleZur Vorlage · 20241467 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat im Ausschuss für Schule und Bildung eine Anfrage zur Situation von Honorarkräften an der Volkshochschule sowie der Musikschule Bochum gestellt. Hintergrund sind präzisierte Beurteilungsmaßstäbe der Sozialversicherungsträger zur Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung, die auf aktueller Rechtsprechung des Bundessozialgerichts basieren. Die Anfrage führt Kriterien wie die Pflicht zur persönlichen Arbeitsleistung, feste Unterrichtszeiten sowie die Meldepflicht bei Ausfall als Indikatoren für ein Beschäftigungsverhältnis an.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie viele Honorarkräfte an der VHS und der Musikschule tätig sind. Zudem wird gefragt, ob die neuen Maßstäbe zur Sozialversicherungspflicht seit dem 1. Juli 2023 angewendet werden und welche Auswirkungen dies auf den Haushalt hätte. Des Weiteren möchte die Fraktion wissen, wann die letzte Prüfung zur Sozialversicherungspflicht im Bereich der Honorarkräfte stattgefunden hat und welches Ergebnis diese Untersuchung ergab.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (25. Sitzung) — (s. auch Protokollierung vor Eintritt in die Tagesordnung) Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: (s. auch Protokollierung vor Eintritt in die Tagesordnung) Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.9Finanzierung der außerunterrichtlichen Betreuungsangebote für Kinder in der offenen Ganztagsschule an Bochumer Grund- und Förderschulen im PrimarbereichZur Vorlage · 20241473 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Schule und Bildung eine Anfrage zur Finanzierung der außerunterrichtlichen Betreuungsangebote in Bochumer Grund- und Förderschulen eingereicht. Mit der Vorlage 20241473 befasst sich die Fraktion, vertreten durch den schulpolitischen Sprecher Dr. Sascha Dewender, mit der finanziellen Situation der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich.
Die Anfrage bezieht sich auf die Vorlage 20241296 und hinterfragt verschiedene Aspekte der Kostenverteilung. Konkret werden Fragen zur Berechnung des pflichtigen Eigenanteils sowie zur vollständigen Weitergabe der jährlichen, landesseitigen Erhöhungen von drei Prozent an die Träger gestellt. Darüber hinaus möchte die Fraktion nach den Gründen für das Fehlen einer Dynamisierung bei freiwilligen Anteilen fragen und klären, weshalb der kommunale Eigenanteil nicht nach dem Förderbedarf der Kinder differenziert wird. Zudem wird um Informationen darüber gebeten, mit welchem verbleibenden Defizit die Verwaltung bei den Trägern für die Schuljahre 2024/25 und 2025/26 rechnet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (25. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.10Klassencontainer an der Grundschule GünnigfeldZur Vorlage · 20241474 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich auf die Situation an der Grundschule Günnigfeld bezieht. Nach der Einweihung eines neuen Gebäudes im vergangenen Jahr werden die dort als Ersatz genutzten Klassencontainer nicht mehr benötigt. Diese stehen jedoch weiterhin auf dem Schulhof und nehmen dort Platz ein. Zudem wird darauf hingewiesen, dass im Neubau noch bestimmte Ausstattungsmerkmale, wie etwa Kleiderhaken vor den Klassenzimmern, fehlen.
Im Rahmen der Anfrage werden Informationen zu verschiedenen Punkten erbeten. Die Fraktion fragt nach einem Zeitplan für den Abtransport der nicht mehr benötigten Container sowie nach dem Informationsstand der Schulleitung bezüglich dieser Planung. Zudem wird nach bestehenden Plänen für die mögliche Aufstellung der Container an einer anderen Schule gefragt. Des Weiteren bittet die Anfrage um einen genauen Zeitplan für die Installation bzw. Lieferung der noch fehlenden Ausstattung im Schulgebäude. Abschließend wird nach dem aktuellen Stand des Vorhabens gefragt, die alte Turnhalle sowie die ehemalige Hausmeisterwohnung abzureißen, um Platz für den Bau einer neuen Turnhalle zu schaffen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.06.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (25. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- 8.1Erwerb des Schulgrundstücks Donnerbecke 3 und landwirtschaftlicher FlächenErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen und Antworten
- 11.1Vakante SchulleitungsstellenErgebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.2Vorstellung der zentralen Gebäudereinigung (ZDR) der zentralen Dienste.
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
✉ Neue Vorlagen zum Thema Kinder, Jugend, Familie & Schule direkt ins Postfach
Bestätigungsmail (Double-Opt-in) · weitere Themen & Bezirke · Datenschutz