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Honorarkräfte an VHS und Musikschule

20241467 · Anfrage · 11.06.2024

↳ Antwort der Verwaltung Honorarkräfte an VHS und Musikschule · 10.09.2024
🟢 Beschlossen 11.06.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (25. Sitzung)
(s. auch Protokollierung vor Eintritt in die Tagesordnung) Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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KI-Zusammenfassung

Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat im Ausschuss für Schule und Bildung eine Anfrage zur Situation von Honorarkräften an der Volkshochschule sowie der Musikschule Bochum gestellt. Hintergrund sind präzisierte Beurteilungsmaßstäbe der Sozialversicherungsträger zur Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung, die auf aktueller Rechtsprechung des Bundessozialgerichts basieren. Die Anfrage führt Kriterien wie die Pflicht zur persönlichen Arbeitsleistung, feste Unterrichtszeiten sowie die Meldepflicht bei Ausfall als Indikatoren für ein Beschäftigungsverhältnis an.

Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie viele Honorarkräfte an der VHS und der Musikschule tätig sind. Zudem wird gefragt, ob die neuen Maßstäbe zur Sozialversicherungspflicht seit dem 1. Juli 2023 angewendet werden und welche Auswirkungen dies auf den Haushalt hätte. Des Weiteren möchte die Fraktion wissen, wann die letzte Prüfung zur Sozialversicherungspflicht im Bereich der Honorarkräfte stattgefunden hat und welches Ergebnis diese Untersuchung ergab.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 134 Wörter).

Beratungen

Ausschuss für Schule und Bildung (25. Sitzung)
11.06.2024
(s. auch Protokollierung vor Eintritt in die Tagesordnung) Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.