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Bochumer Schulbauleitlinie Anfrage der GEW

20241156 · Antwort der Verwaltung · 11.06.2024 · Schulverwaltungsamt

↳ Zugehörige Anfrage Bochumer Schulbauleitlinie · 09.04.2024
🟢 Beschlossen 11.06.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (25. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Bochum hat im Rahmen einer Anfrage zur Bochumer Schulbauleitlinie Fragen zur räumlichen Gestaltung von Schulneubauten aufgeworfen. Die Gewerkschaft thematisierte dabei die durchschnittliche Klassenzimmergröße von 72 Quadratmetern sowie die Flächen für Büro- und Verwaltungsräume. Es wurde die Frage gestellt, ob diese Größen den Anforderungen des Arbeits-, Unfall- und Gesundheitsschutzes bei steigenden Schülerzahlen entsprechen.

Die Verwaltung teilte mit, dass keine Reduzierung der Schülerzahlen geplant sei. Sie verwies darauf, dass die aktuellen Handreichungen des Landes Nordrhein-Westfalen lediglich Empfehlungen darstellen und keine verbindlichen Regelungen zur Raumgröße existieren. Basierend auf dem Richtwert von zwei Quadratmetern pro Person seien 72 Quadratmeter auch bei einer Klassengröße von 30 Schülern sowie unter Berücksichtigung von Lehrkräften und Mobiliar ausreichend.

Hinsichtlich der Büroflächen für Lehrkräfte gab die Verwaltung an, dass bei Schulneubauten ausreichend Räumlichkeiten mit schulischer Funktion zur Verfügung gestellt werden. Diese sind in der Leitlinie als Teamstationen bzw. Lehrmittel inklusive Arbeitsplätze definiert.

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Beratungen

Ausschuss für Schule und Bildung (25. Sitzung)
11.06.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.