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Vorschulische Förderung zur Verbesserung der Schulfähigkeit

20241245 · Antwort der Verwaltung · 11.06.2024 · Jugendamt

↳ Zugehörige Anfrage Vorschulische Förderung zur Verbesserung der Schulfähigkeit · 09.04.2024
🟢 Beschlossen 11.06.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (25. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur vorschulischen Sprachförderung und zur sozialen Arbeit an Grundschulen mit hohem Sozialindex (SI 7–9) reagiert. Für die Schuljahre 2022/23 und 2023/24 wurden Sprachförderkurse für 112 beziehungsweise 123 Kinder verordnet. Während in beiden Jahren jeweils ein Teil der Kinder an spezifische Sprachbildungsgruppen vermittelt wurde, erhalten die übrigen Kinder durch den Besuch von Kindertageseinrichtungen eine alltagsintegrierte Sprachbildung. Die Stadt Bochum finanziert drei solche Gruppen, die über die Familienbildungsstätte und den Träger Plan B angeboten werden. Zur Sicherstellung der Teilnahme führen die Lehrkräfte Anwesenheitslisten, deren Informationen vom Jugendamt an das Schulamt weitergeleitet werden; eine Nichtteilnahme stellt nach dem Schulgesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar.

Hinsichtlich der Schulsozialarbeit an Grundschulen mit einem Sozialindex von 7 bis 9 teilte die Verwaltung mit, dass in 26 Bochumer Grundschulen Mitarbeitende tätig sind, während 15 Schulen keine Schulsozialarbeit durch das Jugendamt erhalten. An Schulen wie der Feldsieper Straße, der Arnoldschule oder der Gertrudisschule sind sozialpädagogische Fachkräfte mit unterschiedlichen Wochenstunden eingesetzt. Die Sonnenschule sowie die Schule „Auf dem alten Kamp“ werden derzeit nicht durch das Jugendamt versorgt, wobei für letztere eine Wiederbesetzung geplant ist.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 182 Wörter).

Beratungen

Ausschuss für Schule und Bildung (25. Sitzung)
11.06.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.