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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- Einwohnerfragestunde Bezirke
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Bergener Straße Querung Wanderweg Anfrage Nr.: 20222593Zur Vorlage · 20240506 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
An der Bergener Straße im Bochumer Norden, zwischen Harzstraße und Sauerlandstraße, soll die Verkehrssicherheit an einer Wegekreuzung verbessert werden. Derzeit erschweren die Breite der Fahrbahn sowie am Straßenrand parkende Fahrzeuge die Sicht auf herannahende Autos beim Überqueren des Wanderwegs. Dies betrifft insbesondere Fußgänger, Radfahrer des Emscher Park Radwegs sowie Besucher des Falkenheims Bergen.
Die vorliegende Planung sieht eine Einengung der Fahrbahn auf eine Breite von 5,50 Metern vor. Durch die Reduzierung des Querschnitts soll die Querungslänge für Fußgänger und Radfahrer verringert und die Sichtverhältnisse verbessert werden. Die Maßnahme wurde mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei abgestimmt. Für die Umsetzung sind Baukosten in Höhe von insgesamt etwa 17.000 Euro veranschlagt. Davon stammen 5.000 Euro aus Mitteln der Bezirksvertretung Bochum-Nord und rund 12.000 Euro aus dem Haushalt für den Neubau von Radwegen. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich fünf bis sieben Werktage in Anspruch nehmen. Ein Grunderwerb ist für das Vorhaben nicht erforderlich.
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Beratungsfolge
- 16.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (FDP/UWG)Dagegen: 1 (BD)Dafür: 11 (SPD, Grüne, CDU, Linke)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (FDP/UWG) Dagegen: 1 (BD) Dafür: 11 (SPD, Grüne, CDU, Linke) - 1.2Bochum Strategie - Pocket-Park Bezirk NordZur Vorlage · 20240560 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat der Bezirksvertretung Bochum-Nord eine Beschlussvorlage vorgelegt, um die weitere Planung eines Pocket Parks auf der Fläche des Bolzplatzes Lenneplatz 21 zu beauftragen. Dieses Vorhaben ist Teil der „Bochum Strategie“, mit dem Ziel, im Rahmen des Projekts „Großstadt mit Lebensgefühl“ insgesamt sechs Flächen in verschiedenen Bezirken in Pocket Parks umzuwandeln.
Die Auswahl der Standorte erfolgte auf Basis einer Bewertung von 154 Flächen, wobei auch die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern einbezogen wurde. Nach Anwendung eines Punktesystems wurden neunzehn potenzielle Flächen identifiziert. Für den Bezirk Nord wird die Fläche am Lenneplatz 21 als erste Priorität empfohlen. Sollten im Planungsprozess schwerwiegende Gründe gegen diese Fläche sprechen, ist die weitere Planung für die Fläche Kohlensiepen 23 vorgesehen. Die Koordination der Umsetzung obliegt dem Umwelt- und Grünflächenamt.
Finanziell wurde für das Projekt eine Investitionssumme von etwa 100.000 Euro pro Bezirk veranschlagt. Die Kosten für die Herstellung und die dreijährige Pflege werden auf circa 200 Euro pro Quadratmeter geschätzt. Eine Förderung der Maßnahmen durch das KfW-Programm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ wird angestrebt, wobei eine Kostenübernahme von bis zu 80 Prozent möglich ist. Nach Abschluss der Entwurfsplanung sollen die Flächen den Bezirksvertretungen erneut zur Entscheidung über die Umsetzung vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 16.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.3Zuschussantrag des Bochumer Kulturrates e.V. für die Durchführung "Gypsi-Fest" 2024 vom 01.03.2024Zur Vorlage · 20240719 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bochumer Kulturrat e.V. hat für die Durchführung des „Gypsy-Festes“ 2024 einen Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro beantragt. Die entsprechende Beschlussvorlage der Verwaltung, welche von Björn Sperber eingebracht wurde, wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Nord am 16. April 2024 beraten.
Der Verein organisiert im zweijährigen Rhythmus Schwerpunktveranstaltungen zum Thema Musik und Kultur der Sinti und Roma. Die beantragten Mittel sollen die Umsetzung des diesjährigen Programms ermöglichen. Laut der Vorlage stehen hierfür Haushaltsmittel in der Produktgruppe 11 23 zur Verfügung, wobei keine jährlichen Folgelasten entstehen. Die Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Nord III hat den Antrag auf Übereinstimmung mit den Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen im Stadtbezirk Nord geprüft.
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- 16.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (BD) - 2.Anhörungen
- 2.1Bebauungsplan Nr. 832 – Harpener Hellweg / Sheffield-Ring – hier: Änderung des AufstellungsbeschlussesZur Vorlage · 20240696 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums beantragt eine Änderung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 832 im Bereich Harpener Hellweg und Sheffield-Ring. Ziel der Neugestaltung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau des neuen Polizeipräsidiums Bochum sowie die Entwicklung angrenzender Gewerbeflächen.
Nachdem verschiedene Entwicklungsvorstellungen seit dem ursprünglichen Aufstellungsbeschluss im Jahr 2005 nicht realisiert werden konnten, hat nun die Thelen-Gruppe im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens den Zuschlag für die Errichtung des Polizeipräsidiums erhalten. Das neue städtebauliche Konzept sieht vor, im westlichen Teil des etwa 18,3 Hektar großen Plangebietes eine Fläche von circa sechs Hektar für das Polizeigebäude bereitzustellen. Der östliche Bereich soll weiterhin für gewerbliche Nutzungen zur Verfügung stehen und über den Harpener Hellweg erschlossen werden.
Zusätzlich umfasst die Planung die Sicherung von Waldflächen im Osten sowie die Schaffung einer Grünverbindung zwischen den Bauflächen und der Siedlung Kornharpen. Da das Gebäude bereits im September 2027 bezogen werden soll, ist ein Abschluss des Bebauungsplanverfahrens bis Mitte 2025 angestrebt. Im Zuge des Verfahrens werden bestehende Gutachten zu Themen wie Lärmschutz, Artenschutz und Verkehr sowie neue Untersuchungen zur Klimaanpassung überarbeitet oder neu erstellt.
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Beratungsfolge
- 14.05.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.2Landmarken – Wir sehen Bochum Hier: Teilprojekt I: Künstlerischer Wettbewerb an den Stadteingängen an den Autobahnen (Empfehlungsgremium, Baukosten)Zur Vorlage · 20240751 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage für das Teilprojekt I der Strategie „Landmarken – Wir sehen Bochum“ vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist es, die Wahrnehmbarkeit der Stadt innerhalb der Metropolregion Ruhr zu erhöhen. Im Rahmen eines künstlerischen Wettbewerbs sollen die Stadteingänge an den Autobahnen gestaltet werden.
Nach Abstimmung mit der Autobahn GmbH sollen an drei Standorten, unter anderem an der Halde am Kreuz West, Kunstwerke in den Autobahnbereichen aufgestellt werden. Die Auswahl der Künstler erfolgt durch ein Empfehlungsgremium, das sich aus Vertretenden der Verwaltung, des Gestaltungsbeirats, des Kulturbüros sowie dem Kunstmuseum und der Politik zusammensetzt. Unterstützt wird dieser Prozess durch die Emscher Wassertechnik. Auch die Autobahn GmbH ist als Vertreterin der Flächeneigentümerin in diesem Gremium beteiligt.
Der Rat der Stadt soll die Zusammensetzung dieses Empfehlungsgremiums beschließen. Zudem wird beantragt, die Baukosten für die Kunstwerke in Höhe von zwei Millionen Euro im Haushaltsentwurf 2025/2026 zu berücksichtigen. Die Entwürfe sollen im Frühjahr 2025 vorliegen, woraufhin die Umsetzung der Projekte erfolgen soll.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0dagegen: 26 (CDU,UWG:FB, FASG, PAR&StG, Linke, PAR)dafür: 51 (SPD, Grüne, BD, FDP, OB)Hinweis: Herr Knickmeier hat wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teilgenomm
- 20.06.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (18. Sitzung)
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: 5 (SPD)Dagegen: 6 (Grüne, Linke, BD)Dafür: 3 (CDU)
- 29.05.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (32. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 14.05.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 07.05.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (20. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (30. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (CDU, FDP)Dafür: 15 (SPD,Grüne,CDU,BD,Die Partei,FASG,BSW)
- 17.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (27. Sitzung) — Die Vorlage wird von der Tagesordnung abgesetzt.Siehe hierzu auch unter Vor Eintritt in die Tagesordnung.
- 16.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (CDU, Linke)Dafür: 9 (SPD, Grüne, FDP/UWG)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 Dagegen: 3 (CDU, Linke) Dafür: 9 (SPD, Grüne, FDP/UWG) - 2.3Um- und Ausbau von Straßen 2025 und 2026Zur Vorlage · 20240757 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat mit der Vorlage 20240757 ein Programm für den Um- und Ausbau von Straßen für die Jahre 2025 und 2026 vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, dass die Bezirksvertretungen über die Prioritätenlisten für ihre jeweiligen Zuständigkeitsbereiche entscheiden und im Rahmen einer Anhörung über überbezirkliche Straßenabschnitte zustimmen. Für die Entscheidung über die überbezirklichen Maßnahmen ist der Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur vorgesehen. Die Auswahl der Abschnitte erfolgt nach Kriterien wie dem baulichen Zustand, der Verkehrsbelastung sowie der Koordination mit anderen Gewerken wie dem Kanalbau.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist der Antrag auf Erhöhung der Finanzmittel. Aufgrund gestiegener Baukosten beantragt das Tiefbauamt, die jährlichen Mittel für die Jahre 2025 und 2026 von bisher 3,5 Millionen Euro auf vier Millionen Euro aufzustocken. Die Maßnahmenliste enthält sowohl laufende Projekte aus vorangegangenen Programmen als auch neue Straßenabschnitte. Zudem wurde die Vierhausstraße als Reservemaßnahme in die Liste aufgenommen, um eine Abstimmung mit anstehenden Arbeiten der Stadtwerke und des Kanalbaus zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (27. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.Vorschläge und Anregungen
- 4.Anträge
- 5.Mitteilungen
- 5.1Mündliche Berichterstattung zur Thematik Öffentlicher Personennahverkehr Grüner Weg / Elbestr.
- 5.2Im Brennholt 31 - BauordnungZur Vorlage · 20240450 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Mitteilung der Verwaltung mit der Nummer 20240450 geht es um eine Bauvoranfrage für ein Grundstück im Bereich Im Brennholt 31. Der Antragsteller plant den Umbau und die Erweiterung eines bestehenden Doppelhauses zu einem Mehrgenerationenhaus. Nachdem ein ursprünglich zur Sanierung vorgesehenes Lagergebäude aufgrund der Bausubstanz entfernt wurde, sieht die neue Planung nun den Neubau eines eingeschossigen Anbaus mit den Maßen 13,17 m x 4,50 m vor. Dieser soll unter anderem Abstellraum und Haustechnik beherbergen.
Das Vorhaben umfasst zudem eine Aufstockung des Wohnhauses um 2,05 Meter. Durch diese Maßnahme erhöht sich die bisherige Wohnfläche von 160 Quadratmetern auf insgesamt 249,76 Quadratmeter. Damit wird die Obergrenze von 250 Quadratmetern für zwei Wohneinheiten nicht überschritten. Da das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans als Grünfläche sowie in einem Landschaftsschutzgebiet liegt, erfolgt die rechtliche Beurteilung nach den Regelungen für das Bauen im Außenbereich gemäß BauGB.
Die Verwaltung stellt fest, dass durch den Abriss alter Anbauten eine Entsiegelung von 27,50 Quadratmetern erfolgt und somit keine zusätzliche Versiegelung entsteht. Naturschutzrechtliche Bedenken bestehen nicht. Die Verwaltung beabsichtigt, eine Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 312 I zu erteilen und einen positiven Vorbescheid für das Bauvorhaben zu erlassen.
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Beratungsfolge
- 16.04.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (32. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.3Kommunale Pflegeplanung 2024-2025 - Anfrage der Bezirksvertretung Bochum Nord zur Rentabilität der KurzzeitpflegeZur Vorlage · 20240467 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum Nord hat im Rahmen der kommunalen Pflegeplanung 2024-2025 eine Prüfung der Rentabilität von Kurzzeitpflegeplätzen angefordert. Die Anfrage wurde von Petra Willich (BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN) gestellt, mit dem Ziel, die wirtschaftliche Lage dieser Versorgungsform in den beteiligten Gremien darzustellen.
Die Verwaltung teilte mit, dass eine solche Prüfung der Rentabilität durch die Stadtverwaltung nicht möglich sei. Eine Ermittlung der entsprechenden Daten könne nur durch die Pflegeanbieter selbst oder im Rahmen einer umfassenden Studie erfolgen, für die eine aktive Beteiligung der Anbieter notwendig wäre. Infolgedessen wird keine Vorstellung von Rentabilitätsdaten in den Gremien stattfinden.
Die Verwaltung erläuterte zudem die strukturellen Unterschiede zwischen eingestreuter und solitäre Kurzzeitpflege. Während die meisten Plätze in die stationäre Pflege integriert sind, sieht die Pflegeplanung einen Ausbau der solitären Kurzzeitpflege vor. Die Träger pflegerischer Angebote weisen jedoch darauf hin, dass die wirtschaftliche Umsetzung der solitären Form mit Herausforderungen verbunden ist. Dies begründet sich unter anderem durch die Notwendigkeit, freie Kapazitäten für kurzfristige Versorgungsbedarfe bereitzuhalten, was eine hohe Auslastung und ein effizientes Belegungsmanagement erfordert.
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Beratungsfolge
- 16.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (32. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Mittelverwendung Hhj 2023/24, Park Bockholt, Bochum Harpen, Instandsetzung von Wegeabschnitten, ca. 650m² (wassergeb. Wegedecke& Pflaster)Zur Vorlage · 20240504 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der SPD-Fraktion aus der Bezirksvertretung Bochum-Nord zum Stand der Instandsetzungsmaßnahmen im Park Bockholt in Bochum-Harpen reagiert. Gegenstand der Anfrage war die Verwendung von Mitteln aus dem Haushaltsjahr 2023/24 für die Sanierung von etwa 650 Quadratmetern Wegeabschnitten sowie die Frage nach der zeitlichen Abstimmung verschiedener Baumaßnahmen.
Die Sanierung der Teichanlage und die Neugestaltung des Kirchharpener Baches werden ab Herbst 2024 beginnen. Der Zeitraum für diese Arbeiten ist aufgrund von Naturschutzauflagen, darunter Brut-, Laich- und Amphibienschutz sowie Fällverbote, auf die Monate zwischen Herbst und Frühjahr begrenzt.
Bezüglich der Koordination der Maßnahmen teilte das Tiefbauamt mit, dass die verschiedenen Vorhaben vor Beginn abgestimmt wurden. Der bereits sanierte Wegeabschnitt wird nicht durch Baumaschinen oder schweres Gerät befahren. Für weitere im Park befindliche Wege, die von den Arbeiten betroffen sind, werden Schutzmaßnahmen umgesetzt. Sollten dennoch Schäden an den Wegen entstehen, sieht die Verwaltung eine Wiederherstellung der betroffenen Flächen vor.
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Beratungsfolge
- 16.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (32. Sitzung) — Die Vorlage wurde durch die Mitteilung der Verwaltung 20240504/1 ersetzt. Siehe daher Protokollierung zu Tagesordnungspunkt 5.4.1
Ergebnis: Die Vorlage wurde durch die Mitteilung der Verwaltung 20240504/1 ersetzt. Siehe daher Protokollierung zu Tagesordnungspunkt 5.4.1 - 5.4.1Mittelverwendung Hhj 2023/24, Park Bockholt, Bochum Harpen, Instandsetzung von Wegeabschnitten, ca. 650m² (wassergeb. Wegedecke& Pflaster)Zur Vorlage · 20240504/1 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat zur Anfrage der SPD-Fraktion bezüglich der Instandsetzung von Wegeabschnitten im Park Bockholt in Bochum-Harpen Stellung bezogen. Der erste Bauabschnitt, der eine rund 650 Quadratmeter große wassergebundene Wegedecke umfasst, wurde bereits im Dezember 2023 fertiggestellt. Dieser Abschnitt führt von der Zufahrt Josef-Baumann-Straße zum Teich. Ein zweiter Bauabschnitt soll im Laufe des Jahres 2024 umgesetzt werden.
Die Sanierung der Teichanlage sowie die Neugestaltung des Kirchharpener Baches sind für den Zeitraum ab Herbst 2024 geplant. Aufgrund von ökologischen Schutzmaßnahmen, wie etwa Fällverboten oder dem Schutz von Brut- und Laichzeiten, ist die Durchführung der Arbeiten auf den Zeitraum zwischen Herbst und Frühjahr begrenzt.
Die verschiedenen Baumaßnahmen wurden vor Beginn koordiniert. Während der bereits sanierte Wegabschnitt nicht durch Baumaschinen beansprucht wird, sollen für weitere betroffene Wege im Park Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Sollten durch die Arbeiten dennoch Schäden an den Wegen entstehen, werden diese im Anschluss wiederhergestellt.
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Beratungsfolge
- 16.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (32. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Sachstandsbericht zum Altlasten-Sanierungsplan Halde West (ehemalige Nebengewinnung, Zeche & Kokerei Lothringen I/II) in Bochum Gerthe, An der HaldeZur Vorlage · 20240510 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zur Sanierung der Halde West in Bochum Gerthe informiert über den aktuellen Stand des Altlasten-Sanierungsplans für das ehemalige Gelände der Nebengewinnung Lothringen I/II. Die Fläche, die im Besitz der WirtschaftsEntwicklungs Gesellschaft Bochum mbH (WEG mbH) ist, soll auf Basis eines im Februar 2024 eingereichten Plans saniert werden. Dieser Plan wird derzeit von der Unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Bochum auf seine Verbindlichkeit geprüft. Die Erstellung des Sanierungsplans wurde durch das Land Nordrhein-Westfalen über die Bezirksregierung Arnsberg gefördert.
Untersuchungen haben Belastungen im Boden und Grundwasser mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), BTEX und Mineralölkohlenwasserstoffen nachgewiesen, die auf die historische industrielle Nutzung zurückzuführen sind. Die geplanten Sanierungsmaßnahmen umfassen den kontrollierten Rückbau der Gebäude sowie die Entsorgung belasteter Baustoffe. Zudem sollen teerölgetränkte Anschüttungen ausgekoffert und das Gelände flächendeckend mit einem mehrschichtigen Abdichtungssystem aus Gasdrainage, Tondichtungsbahn und Wasserdrainage versehen werden. Die Überwachung des Grundwassers erfolgt im Rahmen der Methode „Monitored Natural Attenuation“.
Nach Abschluss der Sanierung ist eine Reaktivierung des Geländes als Gewerbefläche mit Rahmengrün vorgesehen. Die WEG mbH plant die Umsetzung unter Einbeziehung des Amtes für Stadtplanung und Wohnen hinsichtlich der künftigen Flächennutzung.
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Beratungsfolge
- 08.05.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (27. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (32. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Bebauung eines städtischen Grundstücks in der Kornharpener StraßeZur Vorlage · 20240634 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum hat ein Grundstück in der Kornharpener Straße als Erweiterungsfläche für die Errichtung einer Lagerhalle veräußert. Im Rahmen des Grundstückskaufvertrages wurde eine Bauverpflichtung vereinbart, wonach das Areal innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsabschluss gebrauchsfertig bebaut werden soll.
Da der Investor die vereinbarte Frist zur Bebauung nicht einhalten kann, wird die Verpflichtung zur Fertigstellung des Vorhabens bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Die entsprechende Mitteilung der Verwaltung (Nummer 20240634) liegt dem Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie der Bezirksvertretung Bochum-Nord vor. In beiden Gremien ist die Vorlage für die Sitzungen am 16. April 2024 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 16.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (32. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.04.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.7Neubau Polizeipräsidium Bochum in Bochum-Harpen; Verkehrssituation nach FertigstellungZur Vorlage · 20240699 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion Bochum-Nord hat im Rahmen einer Anfrage zur Verkehrssituation nach der Fertigstellung des neuen Polizeipräsidiums in Bochum-Harpen Fragen an die Verwaltung gestellt. Die Fraktion thematisierte dabei die Auswirkungen des geplanten Umzugs von etwa 900 Beamten und Mitarbeitenden auf den Straßenverkehr am Standort zwischen Sheffield-Ring und Harpener Hellweg. Im Zentrum der Anfrage standen Fragen zur Verkehrsregelung für Einsatzfahrzeuge, insbesondere beim Kreuzen des Harpener Hellwegs, sowie zur Beibehaltung bestehender Wendeflächen. Zudem wurden die Sicherheit an Unfallschwerpunkten und der Zustand der Radverkehrsanlagen angesprochen.
Die Verwaltung antwortete auf diese Fragen mit dem Hinweis auf den laufenden Bebauungsplan Nr. 832 für das Gebiet Harpener Hellweg – Sheffield-Ring. Im Zuge dieses Planverfahrens wird ein Verkehrsgutachten erstellt, welches die Auswirkungen des induzierten Verkehrs sowie die Aspekte der Verkehrssicherheit untersuchen soll. Parallel dazu findet eine Planung zur Umgestaltung des Harpener Hellwegs statt, die sowohl die allgemeine Verkehrsführung als auch die Radverkehrsanlagen umfasst.
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- 16.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (32. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.8Wiescherstraße (Neuberwertung der Dringlichkeit)Zur Vorlage · 20240734 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung Bochum-Nord wurde die Dringlichkeit von Maßnahmen in der Wiescherstraße thematisiert. Ausgehend von einer Protokollnotiz der SPD-Fraktion zur Sitzung vom 23. Januar 2024 bat Snežana Ćuruvija aus der SPD-Fraktion die Verwaltung um eine Neubewertung der zeitlichen Priorisierung der Umsetzung. Sie bezeichnete den Bereich als Gefahrenstelle für sämtliche Verkehrsteilnehmer und ersuchte um eine erneute Prüfung der Sachlage.
Das Tiefbauamt nahm zu dieser Anfrage Stellung und erklärte, dass sich die Situation hinsichtlich der Sicherheit seit der letzten Beurteilung nicht verändert habe. Eine sichere Führung von Fußgängerinnen, Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern sei gewährleistet. Aus Sicht der Verwaltung bestehe daher im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht keine akute Notwendigkeit für einen Ausbau der Straße.
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- 16.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (32. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.9Castroper Hellweg - BauordnungZur Vorlage · 20240761 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Mitteilung Nummer 20240761 eine Bauvoranfrage für den Bereich am Castroper Hellweg vorgelegt. Der Antragsteller beabsichtigt, Teile der Erdgeschossräume eines bestehenden Gebäudes für zeitweisen Tai-Chi-Unterricht zu nutzen. Dabei handelt es sich um eine nachträgliche Legalisierung einer Nutzungsänderung von einer Bäckerei und Wohnraum hin zu einem Studio. Die geplante Nutzung umfasst Räume im Hauptgebäude sowie in einem rückwärtigen Gebäude, für welches seit 1962 keine Nutzung genehmigt ist.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 351, der Flächen für die Landwirtschaft festsetzt. Da das Vorhaben im Außenbereich liegt, erfolgt die rechtliche Beurteilung nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches. Laut dem Bauordnungsamt sind keine baulichen Erweiterungen oder zusätzliche Bodenversiegelungen vorgesehen. Der Unterricht soll nur nach vorheriger Reservierung stattfinden, wobei zwei Kurse pro Woche mit jeweils maximal acht Teilnehmern sowie jährlich acht Wochenendseminare geplant sind. Ein separater Zugang zum Studio ist über den Hof möglich.
Die Verwaltung stellt fest, dass öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist. Auch naturschutzrechtliche Bedenken bestehen nicht. Das Bauordnungsamt beabsichtigt daher, einen positiven Vorbescheid sowie eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes zu erteilen.
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- 14.05.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (32. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 6.Anfragen
- 6.1Anfrage VBW SchürbankstraßeZur Vorlage · 20240865 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Bochum-Nord hat eine Anfrage an den Bezirksbürgermeister Heinrich Donner gerichtet. Die Anfrage, die für die Sitzung der Bezirksvertretung am 16. April 2024 vorliegt, befasst sich mit dem Zustand und der künftigen Entwicklung der Gebäude in der Schürbankstraße 27, 29 sowie 28-32.
In dem Schreiben von Thomas Wedding wird auf den Instandhaltungsbedarf der aus den 1960er Jahren stammenden Bauwerke hingewiesen. Die Fraktion bittet die Bezirksvertretung Bochum-Nord in ihrer Funktion als Eigentümerin der betroffenen Grundstücke um Informationen darüber, ob für diese Gebäude eine Sanierung geplant ist. Zudem wird angefragt, ob bereits anderweitige Vorhaben für die betreffenden Grundstücke beschlossen wurden. Ziel der Anfrage ist es, Auskunft über den künftigen Umgang mit diesen Liegenschaften im Stadtteil zu erhalten.
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Beratungsfolge
- 16.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (32. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.2Anfrage Anbau SchürbankstraßeZur Vorlage · 20240866 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 9/Die Grünen in der Bezirksvertretung Bochum-Nord hat gegenüber Bezirksbürgermeister Heinrich Donner eine Anfrage zu einem Bauvorhaben an der Kreuzung Castroper Hellweg und Schürbankstraße eingereicht. Das Projekt umfasst einen Anbau auf einer bisherigen Freifläche zwischen der Schürbankstraße 40 und einem bestehenden Gebäude, wodurch die Schürbankstraße aktuell einseitig gesperrt ist.
Die Fraktion bittet um Klärung verschiedener baurechtlicher und sicherheitstechnischer Aspekte. Konkret wird gefragt, inwiefern der Neubau den Vorgaben der Bauordnung entspricht und wie der Verlust von Grundstücksflächen, die bislang als Garten- oder Parkflächen dienten, ökologisch kompensiert werden soll. Zudem wird angefragt, ob im Zuge des Anbaus die technische Sicherheit des Bestandsgebäudes überprüft wird, nachdem es dort in der Vergangenheit zu Zimmerbränden kam. Schließlich wird um Informationen zur Anzahl der für die neue Wohnfläche vorgesehenen Parkplätze gebeten.
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- 16.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (32. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.3Anfrage zum Betrieb der OGS an der FrauenlobschuleZur Vorlage · 20240873 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Nord hat eine Anfrage zum Betrieb der Offenen Ganztagsschule (OGS) an der Frauenlobschule eingereicht. Gegenstand der Anfrage ist die Vergabe des Betriebs an einen neuen Träger im vergangenen Jahr.
Mit der Vorlage Nummer 20240873 bittet die Fraktion um eine Beurteilung des formalen Verfahrens bei der Leistungsvergabe sowie um eine Einschätzung der aktuellen Ergebnisqualität nach der Neuvergabe. Zudem wird gefragt, ob die Rahmenbedingungen aus der Vergabe nach dem Informationsstand der Verwaltung eingehalten werden und wann eine Überprüfung der Entscheidung vorgesehen ist.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf den Beteiligungsmöglichkeiten der Schulgemeinde. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, welche Mitwirkungsmöglichkeiten bestehen und welchen Stellenwert das Votum der Schulgemeinde bei Vergabeentscheidungen einnimmt. Zudem wird nach den Gründen gefragt, warum die Verwaltung bei der vorangegangenen Vergabe von dem Votum der Schulgemeinde abgewichen ist.
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- 16.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (32. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.4Anfrage zur Raumsituation in der Grundschule FrauenlobstraßeZur Vorlage · 20240874 · Anfrage
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Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Nord hat mit der Vorlage 20240874 eine Anfrage zur Raumsituation in der Grundschule Frauenlobstraße eingereicht. Hintergrund ist die bestehende Raumknappheit für den Unterricht, die unter anderem durch die Nutzung von Gebäudeteilen durch die offene Ganztagsschule (OGS) entstanden ist. Ein konkretes Beispiel ist der Wegfall der Aula als Mehrzweckraum.
Die Fraktion erkundigt sich nach den Möglichkeiten der Verwaltung, diesem Mangel entgegenzuwirken. Dabei wird die Frage aufgeworfen, ob ein Ausbau des Dachgeschosses gegenüber einer Erweiterung des Kellers vorzuziehen ist. Zudem wird angefragt, ob bei aktuellen Planungen bereits ein zukünftiger Bedarf an weiteren Klassenräumen – etwa zur Umsetzung kleinerer Klassengrößen – berücksichtigt werden kann.
Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die Einrichtung „die Knappen“. Die Fraktion fragt nach alternativen Räumlichkeiten für diese Gruppe, sollte der Keller für schulische Zwecke genutzt werden müssen. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass ein Umbau der ehemaligen Hausmeisterwohnung zum Verlust des geschichtlichen Bezugs zur Bergbau-Tradition führen würde.
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- 16.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (32. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.5Sachstand zur Entwicklung des Areals der ehem. Zwangsarbeitersiedlung Bergener StraßeZur Vorlage · 20240923 · Anfrage
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Die SPD-Fraktion hat für die Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Nord am 16. April 2024 eine Anfrage zum aktuellen Sachstand der Entwicklung des Areals der ehemaligen Zwangsarbeitersiedlung Bergener Straße vorgelegt. Die von Snežana Ćuruvija eingereichte Anfrage umfasst drei thematische Schwerpunkte.
Zunächst wird nach dem baulichen Zustand und dem geplanten Eröffnungstermin der künftigen Erinnerungsstätte in der ehemaligen Kommandantur gefragt. Dabei geht es um die zeitliche Planung für die Nutzbarkeit des Gebäudes für Ausstellungen.
Ein weiterer Punkt betrifft das Konzept eines externen Planungsbüros zur denkmalgerechten Sanierung der gesamten Siedlung. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob ein weiterer Workshop zum Austausch von Zwischenergebnissen stattfinden wird und wann die Ergebnisse des Planungsbüros präsentiert werden. Zudem wird nach den Bedingungen und dem Zeitpunkt für eine mögliche Anmietung leerstehender Wohneinheiten zu Wohnzwecken gefragt.
Schließlich befasst sich die Anfrage mit der Wiederaufnahme der Nutzung des ehemaligen Bürgertreffs in der Bergener Straße 116 c. Es wird nach dem Stand der Instandsetzung der städtischen Infrastruktur gefragt, damit eine Nutzung des Gebäudes für Familienfeiern sowie für die Belange der Erinnerungsstätte wieder möglich ist.
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- 16.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (32. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.6Entscheidungsleitlinien für Solaranlagen auf DenkmälernZur Vorlage · 20240935 · Anfrage
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Die Fraktion FDP/UWG: Freie Bürger hat im Bezirksvertretung Bochum-Nord eine Anfrage zur Nutzung von Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden gestellt. Hintergrund ist die 2022 erfolgte Reform des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes, durch die unter bestimmten Voraussetzungen ein Erlaubnisanspruch für Solaranlagen auf Denkmälern besteht.
Mit der Anfrage möchte die Fraktion klären, ob der Verwaltung die entsprechenden Entscheidungsleitlinien bekannt sind und ob bereits geprüft wurde, welche Denkmäler im Bochumer Norden für eine solche Ausstattung infrage kommen oder bereits umgerüstet wurden. Insbesondere wird nach dem Potenzial für Photovoltaikanlagen auf Gebäuden wie Kirchen, Schulen oder dem Amtshaus Bochum-Gerthe gefragt. Zudem möchte die Fraktion erfahren, welche Umsetzungsmöglichkeiten am ehesten realisierbar sind und in welchem zeitlichen Rahmen solche Maßnahmen durchgeführt werden könnten.
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- 16.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (32. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 8.Anhörungen
- 8.1Bebauung eines städtischen Grundstücks in der Kornharpener StraßeErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 9.Vorschläge und Anregungen
- 10.Anträge
- 11.Mitteilungen
- 12.Anfragen
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