Wiescherstraße (Neuberwertung der Dringlichkeit)
20240734 · Antwort der Verwaltung · 16.04.2024 · Tiefbauamt
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung Bochum-Nord wurde die Dringlichkeit von Maßnahmen in der Wiescherstraße thematisiert. Ausgehend von einer Protokollnotiz der SPD-Fraktion zur Sitzung vom 23. Januar 2024 bat Snežana Ćuruvija aus der SPD-Fraktion die Verwaltung um eine Neubewertung der zeitlichen Priorisierung der Umsetzung. Sie bezeichnete den Bereich als Gefahrenstelle für sämtliche Verkehrsteilnehmer und ersuchte um eine erneute Prüfung der Sachlage.
Das Tiefbauamt nahm zu dieser Anfrage Stellung und erklärte, dass sich die Situation hinsichtlich der Sicherheit seit der letzten Beurteilung nicht verändert habe. Eine sichere Führung von Fußgängerinnen, Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern sei gewährleistet. Aus Sicht der Verwaltung bestehe daher im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht keine akute Notwendigkeit für einen Ausbau der Straße.
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