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Entscheidungsleitlinien für Solaranlagen auf Denkmälern

20240935 · Anfrage · 16.04.2024 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Nord III

↳ Antwort der Verwaltung Entscheidungsleitlinien für Solaranlagen auf Denkmälern · 11.06.2024
🟢 Beschlossen 16.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (32. Sitzung)
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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KI-Zusammenfassung

Die Fraktion FDP/UWG: Freie Bürger hat im Bezirksvertretung Bochum-Nord eine Anfrage zur Nutzung von Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden gestellt. Hintergrund ist die 2022 erfolgte Reform des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes, durch die unter bestimmten Voraussetzungen ein Erlaubnisanspruch für Solaranlagen auf Denkmälern besteht.

Mit der Anfrage möchte die Fraktion klären, ob der Verwaltung die entsprechenden Entscheidungsleitlinien bekannt sind und ob bereits geprüft wurde, welche Denkmäler im Bochumer Norden für eine solche Ausstattung infrage kommen oder bereits umgerüstet wurden. Insbesondere wird nach dem Potenzial für Photovoltaikanlagen auf Gebäuden wie Kirchen, Schulen oder dem Amtshaus Bochum-Gerthe gefragt. Zudem möchte die Fraktion erfahren, welche Umsetzungsmöglichkeiten am ehesten realisierbar sind und in welchem zeitlichen Rahmen solche Maßnahmen durchgeführt werden könnten.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Nord (32. Sitzung)
16.04.2024
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.