Im Brennholt 31 - Bauordnung
20240450 · Mitteilung der Verwaltung · 16.04.2024 · Bauordnungsamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
In der Mitteilung der Verwaltung mit der Nummer 20240450 geht es um eine Bauvoranfrage für ein Grundstück im Bereich Im Brennholt 31. Der Antragsteller plant den Umbau und die Erweiterung eines bestehenden Doppelhauses zu einem Mehrgenerationenhaus. Nachdem ein ursprünglich zur Sanierung vorgesehenes Lagergebäude aufgrund der Bausubstanz entfernt wurde, sieht die neue Planung nun den Neubau eines eingeschossigen Anbaus mit den Maßen 13,17 m x 4,50 m vor. Dieser soll unter anderem Abstellraum und Haustechnik beherbergen.
Das Vorhaben umfasst zudem eine Aufstockung des Wohnhauses um 2,05 Meter. Durch diese Maßnahme erhöht sich die bisherige Wohnfläche von 160 Quadratmetern auf insgesamt 249,76 Quadratmeter. Damit wird die Obergrenze von 250 Quadratmetern für zwei Wohneinheiten nicht überschritten. Da das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans als Grünfläche sowie in einem Landschaftsschutzgebiet liegt, erfolgt die rechtliche Beurteilung nach den Regelungen für das Bauen im Außenbereich gemäß BauGB.
Die Verwaltung stellt fest, dass durch den Abriss alter Anbauten eine Entsiegelung von 27,50 Quadratmetern erfolgt und somit keine zusätzliche Versiegelung entsteht. Naturschutzrechtliche Bedenken bestehen nicht. Die Verwaltung beabsichtigt, eine Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 312 I zu erteilen und einen positiven Vorbescheid für das Bauvorhaben zu erlassen.
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