Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (Etat) (8. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Bergstraße – FußgängerübergängeZur Vorlage · 20261808 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, um in den beiden Nebenstraßen der Bergstraße zwei barrierefreie Fußgängerübergänge zu errichten. Die Planung basiert auf einem Wunsch aus der Bevölkerung, die bestehende Situation an der Höhe der Hausnummer 151 zu verbessern. Aktuell erschweren fehlende Bordsteinabsenkungen und parkende Fahrzeuge die Querung der Nebenstraßen, was insbesondere für Rollstuhlfahrer und andere mobilitätseingeschränkte Personen eine Barriere darstellt.
Die geplante Maßnahme sieht die Herstellung von barrierefreien Übergängen mit taktilen Elementen vor. In der östlichen Nebenstraße soll aus Gründen der Verkehrssicherheit der Seitenraum vorgezogen werden, während in der westlichen Nebenstraße aufgrund der Nähe zu einer bestehenden Gehwegüberfahrt auf diese Maßnahme verzichtet wird. Ziel der Umsetzung ist es, die Sicherheit und die selbstständige Nutzung der Wegeverbindungen zu gewährleisten.
Die geschätzten Baukosten belaufen sich auf etwa 49.000 Euro netto bzw. 60.000 Euro brutto. Die Finanzierung der Maßnahme ist für das Haushaltsjahr 2027 über das PSP-Element „Barrierefreiheit Gehwege“ vorgesehen. Die Umsetzung der Bauarbeiten ist für das erste Halbjahr 2027 geplant, wobei eine voraussichtliche Bauzeit von etwa vier Wochen veranschlagt wird. Die Vorlage wird im weiteren Verfahren im Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (Etat) (8. Sitzung)
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 2 (AfD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, Linke, CDU)
- 1.1.1Bergstraße - Fußgängerüberwege - Hier: Änderungsantrag von "Stadtgestalter/ Volt" -Zur Vorlage · 20262732 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Änderungsantrag zur Vorlage 20262732 wird eine Erweiterung der geplanten Maßnahmen im Bereich der Bergstraße beantragt. Ein sachkundiger Bürger regt an, den bestehenden Beschlusstext für den Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur zu ergänzen.
Der Antrag sieht vor, einen dritten barrierefreien Fußgängerüberweg über den Hauptast der Bergstraße umzusetzen. In diesem Zusammenhang sollen die Radwege so gestaltet werden, dass sie über die Querungseinrichtungen und die dazugehörigen Aufstellflächen für den Fußverkehr barrierefrei geführt werden. Die Radwege sollen zudem an die Nebenäste der Bergstraße angebunden werden, wobei Geometrie und Breite so ausgelegt sein sollen, dass alle Fahrtrichtungen sicher und komfortabel erreichbar sind. Im Bereich der Querung ist eine rote Einfärbung der Radwege vorgesehen, während der Baumbestand erhalten bleiben soll.
Zusätzlich wird beantragt, im Nahfeld der Maßnahme den Bordstein an der Anbindung des östlichen Nebenastes der Bergstraße an den Fußweg der Agnesstraße barrierefrei und für den Radverkehr nutzbar abzusenken.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass die zusätzliche Querung die Wirksamkeit der Maßnahmen für den Fußverkehr erhöht. Durch eine Verschiebung des Radwegs sollen weniger verkehrsführende Spuren gleichzeitig überquert werden müssen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Zudem soll durch die Anbindung der Radwege und die Anpassung an der Agnesstraße eine direktere Verbindung der Veloroute 1 für den Radverkehr aus nördlicher Richtung realisiert werden.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (Etat) (8. Sitzung)
- 1.2Grundsatzbeschluss zur Umplanung der Rottstraße sowie der angrenzenden Stellplatzanlage an der GriesenbruchstraßeZur Vorlage · 20262096 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Thema 20262096 sieht einen Grundsatzbeschluss zur Umplanung der Rottstraße sowie der angrenzenden Stellplatzanlage an der Griesenbruchstraße vor. Ziel der Maßnahmen ist eine klimaresiliente Stadtentwicklung durch naturnahe Regenwasserbewirtschaftung, die Schließung von Lücken im Radverkehr, die Verbesserung der Barrierefreiheit sowie die Steigerung der Aufenthaltsqualität. Der Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur soll die Vorentwurfsplanung zum Vollausbau der Rottstraße gemäß der vorliegenden Maßnahmenbeschreibung und dem Lageplan beschließen. Die Verwaltung erhält den Auftrag, weitere Planungsschritte einzuleiten und einen Ausbaubeschluss vorzulegen.
Die Planung umfasst eine Umgestaltung des Verkehrsraums, bei der die Gehwegbreiten auf 2,00 m bis 2,50 m angepasst werden sollen. Die Anzahl der öffentlichen Kfz-Stellplätze wird von etwa 88 auf 28 plus drei Ladezonen reduziert, wobei das Parken auf der Fahrbahn durch Parkbuchten mit Sicherheitstrennstreifen ersetzt wird. Für die Anwohner ist eine Parkscheibenregelung mit Bewohnerfreigabe vorgesehen. Im Rahmen der Klimaanpassung soll die Entsiegelungsfläche von etwa 130 m² auf circa 800 m² erhöht werden, wofür die Fällung von 29 Bäumen und die Neupflanzung von 44 Bäumen vorgesehen sind. Die Entwässerung soll durch ein Mulden-Rigolen-System und die Abkopplung von Dachflächen auf ein Trennsystem umgestellt werden.
Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf etwa 16.270.000 Euro, aufgeteilt in Straßenbau, Entwässerung und Baunebenkosten. Die Finanzierung soll über das KRIS-Förderprogramm sowie über Straßenbauförderung erfolgen. Mittel für die Planungsschritte sind im Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2027 bis 2030 vorgesehen. Eine Bürgerbeteiligung fand im Sommer 2026 statt.
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- 08.10.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (Etat) (8. Sitzung)
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 2 (AfD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, Linke, CDU)
- 1.2.1Grundsatzbeschluss zur Umplanung der Rottstraße sowie der angrenzenden Stellplatzanlage an der Griesenbruchstraße - Hier: Änderungsantrag der Fraktion "Die SPD im Rat", "CDU-Ratsfraktion" und der Fraktion "Die Grünen im Rat" -Zur Vorlage · 20262749 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 8. Oktober 2026 liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen Die SPD im Rat, CDU-Ratsfraktion und Die Grünen im Rat zur Vorlage 20262749 vor. Der Antrag bezieht sich auf den Grundsatzbeschluss zur Umplanung der Rottstraße und fordert eine Erweiterung des bestehenden Beschlussvorschlags.
Die Verwaltung wird durch den Änderungsantrag beauftragt, vor dem endgültigen Ausbaubeschluss verschiedene Aspekte der Parkplatzsituation und der Verkehrsführung zu prüfen. Konkret soll untersucht werden, ob über die im Plan vorgesehenen 28 öffentlichen Stellplätze hinaus weitere Parkflächen erhalten oder neu geschaffen werden können. Zudem ist darzulegen, welche konkreten Ersatzmöglichkeiten für die entfallenden Stellplätze zur Verfügung stehen. Hierbei sollen insbesondere die Nutzung von Flächen für das Feierabendparken, die Mehrfachnutzung bestehender Stellplatzanlagen sowie die Bereitstellung von Quartiersgaragen geprüft werden.
Ein weiterer Punkt der Prüfung betrifft die Stellplatzanlage in der Griesenbruchstraße. Es soll ermittelt werden, ob eine Umgruppierung der Anlage möglich ist, um einen direkten Gehweg von der Unterführung zwischen den Hausnummern 7 und 9 in Richtung der Kreuzung Rottstraße/Alleestraße freizuhalten. Hintergrund der Anfrage ist die aktuelle Planung, welche die Anzahl der öffentlichen Stellplätze in der Rottstraße von derzeit 88 auf 28 Stellplätze sowie drei Ladezonen reduzieren würde.
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- 08.10.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (Etat) (8. Sitzung)
- 1.2.2Grundsatzbeschluss zur Umplanung der Rottstraße sowie der angrenzenden Stellplatzanlage an der Griesenbruchstraße - Hier: Änderungsantrag der Fraktion "Die Linke im Rat" -Zur Vorlage · 20262761 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Bochum hat für die 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur einen Änderungsantrag zur Vorlage 20262096 eingereicht. Gegenstand des Antrags ist der Grundsatzbeschluss zur Umplanung der Rottstraße sowie der angrenzenden Stellplatzanlage an der Griesenbruchstraße.
Mit dem vorliegenden Änderungsantrag wird die Verwaltung beauftragt, die geplante Fällung von 33 Bäumen an der Rottstraße erneut zu prüfen. Ziel der Prüfung soll es sein, den vorhandenen, insbesondere gesunden und erhaltenswerten Baumbestand zu sichern. Hierzu sollen alternative Planungs- und Bauvarianten untersucht werden, die Eingriffe in den Wurzelraum minimieren oder vermeiden, um die Anzahl der notwendigen Fällungen auf ein erforderliches Maß zu reduzieren.
Der Antrag sieht vor, dass die bereits vorgesehenen Neupflanzungen und Ersatzpflanzungen unabhängig von diesem Prüfprozess wie geplant umgesetzt werden sollen. Die Begründung des Antrags führt an, dass der Erhalt bestehender Bäume sowie die zusätzliche Bepflanzung zur Förderung des Stadtgrüns und zur Unterstützung des Stadtklimas beitragen sollen.
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- 08.10.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (Etat) (8. Sitzung)
- 1.3Grundsatzbeschluss zur Umplanung der Alleestraße zwischen Bessemerstraße und Wattenscheider StraßeZur Vorlage · 20262116 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 20262116 sieht eine Umplanung der Alleestraße im Abschnitt zwischen Bessemerstraße und Wattenscheider Straße vor. Ziel der Maßnahme ist die Neugestaltung des Straßenraums zur Stärkung des Umweltverbunds aus Fuß-, Rad- und ÖPNV sowie zur Förderung der Klimaresilienz durch Schwammstadt-Elemente. Im Rahmen der Planung soll der motorisierte Individualverkehr auf einen Geradeausfahrstreifen pro Richtung reduziert werden, während die Abbiegestreifen erhalten bleiben. Für den Radverkehr sind beidseitig 2,5 Meter breite Fahrstreifen mit einem 0,75 Meter breiten Sicherheitstrennstreifen sowie die Installation von etwa 33 neuen Fahrradbügeln für bis zu 66 Fahrräder vorgesehen. Im Bereich des ÖPNV ist eine leichte Verschiebung der Haltestelle Jacob-Mayer-Straße/Jahrhunderthalle sowie eine Verbreiterung des Gehwegs geplant.
Die Vorentwurfsplanung umfasst zudem die Reduzierung der Stellplätze für ruhenden Verkehr von 114 auf 93. Im Bereich der Bepflanzung sollen drei der 52 vorhandenen Platanen entfernt und durch sechs Neupflanzungen ersetzt werden. Eine Entsiegelung von etwa 1.135 Quadratmetern ist ebenfalls vorgesehen. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf etwa 16.415.000 Euro, wobei sich die Kosten für den Straßenbau auf 5.415.000 Euro, für die Entwässerung auf 10.000.000 Euro und für Baunebenkosten auf 1.000.000 Euro verteilen. Für die Regenwasserbewirtschaftung wird eine Förderung von 100 Prozent über das KRIS-Programm und für den Straßenbau von 75 Prozent angestrebt. Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur soll die Vorentwurfsplanung zum Vollausbau beschließen und die Verwaltung mit der weiteren Planung beauftragen. Eine Anhörung in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte ist für den 17. September 2026 angesetzt.
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- 08.10.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (Etat) (8. Sitzung)
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 2 (AfD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, Linke, CDU)
- 1.3.1Grundsatzbeschluss zur Umplanung der Alleestraße zwischen Bessemerstraße und Wattenscheider Straße - Hier: Änderungsantrag von "Stadtgestalter/ Volt" -Zur Vorlage · 20262733 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur wurde ein Änderungsantrag zur Vorlage 20262733 vorgelegt. Dieser bezieht sich auf den Grundsatzbeschluss zur Umplanung der Alleestraße im Abschnitt zwischen Bessemerstraße und Wattenscheider Straße.
Der Antrag sieht vor, die Baugrenze des Bauabschnitts in Richtung Westen bis hinter die Einmündung der Stahlhauser Straße sowie in den Einmündungsbereich zur Wattenscheider Straße zu verschieben. Für die Verkehrsführung in Fahrtrichtung Ost ist die Markierung einer durchgehenden Radverkehrsanbindung von der Erzstraße bis zum Anschluss an den Planbereich vorgesehen. Hierbei soll der Gehweg baulich verlegt und ein Baum an der Einmündung zur Stahlhauser Straße erhalten bleiben. In Fahrtrichtung West soll im Bereich der Kreuzung zur Wattenscheider Straße eine Aufleitung für den Radverkehr auf den Geh- und Radweg zum Radweg Netz RS1 geschaffen werden.
An Knotenpunkten wird angestrebt, das Rechtsabbiegen des Radverkehrs baulich unabhängig vom motorisierten Individualverkehr und der Lichtsignalanlagen-Steuerung zu realisieren; falls dies nicht umsetzbar ist, soll eine Beschilderung mittels Grünpfeilschildern erfolgen. Zur Unfallprävention soll die oberirdisch fahrende Straßenbahn im gesamten Bauabschnitt mittels Hochbord baulich vom motorisierten Verkehr getrennt werden, wobei Unterbrechungen für das Einfädeln von Linienbussen vorgesehen sind. Zudem soll eine Busbeschleunigung der Linien 345 und 355 an der Kreuzung Bessemer Straße stadteinwärts geprüft werden. Falls die Bikesharingstation im Bereich des Jahrhunderthauses verbleibt, sind zusätzliche Radabstellanlagen zu prüfen.
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- 08.10.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (Etat) (8. Sitzung)
- 1.4Radkreuz: Herner Straße (zwischen Brückstr. und Nordring) – keine ErprobungZur Vorlage · 20262188 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage vor, die den Verzicht auf eine vorgesehene Erprobungsphase für das Radkreuz im Bereich der Herner Straße zwischen Brückstraße und Nordring vorsieht. Statt der ursprünglich geplanten zweistufigen Umsetzung, die zunächst Markierungs- und Beschilderungsarbeiten umfasst hätte, soll direkt der Endausbau erfolgen. Als Gründe für den Entfall der Erprobung führt die Verwaltung das Ausbleiben von Angeboten für die Umsetzung im Jahr 2025 sowie laufende Arbeiten der Stadtwerke an Fernwärmeleitungen an, welche Teilbereiche der Straße derzeit einschränken. Zudem soll durch den direkten Baubeginn des Endausbaus der Zeitplan zur Sicherung der Städtebauförderung im Rahmen des ISEK Innenstadt eingehalten werden.
Die Planung wurde im Zuge der Detailausarbeitung erweitert. Neben der Verkehrsführung und dem Straßenbau sind nun auch der Ausbau von Gehwegen, die Schaffung von Aufenthaltsflächen, Grün- und Spielflächen sowie eine taktile Führung für Sehbehinderte vorgesehen. Auch die Erneuerung der Fahrbahndecke ist Bestandteil der Maßnahme. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf 1.185.350 Euro. Davon sind 832.000 Euro als förderfähige Kosten geplant, die zu 80 Prozent durch Zuwendungen aus der Städtebauförderung gedeckt werden sollen. Die verbleibenden 353.350 Euro müssen durch Investitionsmittel der Stadt finanziert werden. Die Maßnahme umfasst zudem Entsiegelungen und Neupflanzungen zur Klimaverbesserung.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (Etat) (8. Sitzung)
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (SPD)Dagegen: 2 (AfD)Dafür: 11 (SPD, Grüne, Linke, CDU)
- 1.5Radkreuz: Massenbergstraße (Bushaltestellen Bochum Hbf./Boulevard) – Änderung der PlanungZur Vorlage · 20262193 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Änderung der Planung für die Umgestaltung der Massenbergstraße im Bereich der Bushaltestellen Bochum Hbf./Boulevard vorgelegt. Hintergrund der Neugestaltung ist, dass die ursprüngliche Planung aufgrund von Angeboten, die die Kostenschätzungen erheblich überschritten, nicht wirtschaftlich umsetzbar war. Ein geplanter Stahlbau für eine Auskragung in die Tiefgarage wird daher nicht mehr realisiert.
Die neue Planung sieht vor, auf die Auskragung zu verzichten und stattdessen die Fahrbahnen sowie die Radwege schmaler auszuführen. Im Einrichtungsverkehr wird ein hochbordgeführter Radweg zwischen der Busfahrbahn und der Tiefgaragenzufahrt angelegt. Die Fahrbahnbreite für den Bus- und Lieferverkehr wird auf 3,05 Meter reduziert. Die Radwege werden mit Breiten von 1,75 Metern und 2,0 Metern realisiert. Im Ausrichtungsverkehr wird zudem ein Radfahrstreifen geschaffen, der den Radverkehr vom Bus- und Lieferverkehr trennt.
Weitere Änderungen umfassen die Erweiterung der Bushaltestelle sowie die Aufstellung eines zusätzlichen Fahrgastunterstands. Die Kosten für die Maßnahme werden auf etwa 930.658 Euro geschätzt, was unter den Kosten der vorherigen Planungsstufen liegt. Die Umsetzung der Baumaßnahme ist für das Jahr 2027 vorgesehen, wobei die Beauftragung im Jahr 2026 erfolgen muss, um Überschneidungen mit dem Schienenersatzverkehr der Bahn zu vermeiden. Die Finanzierung erfolgt über vorhandene Projektmittel sowie Umschichtungen innerhalb des Profit Centers.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (Etat) (8. Sitzung)
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 2 (AfD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, Linke, CDU)
- 1.6Friedrich-Ebert-Straße: Bau von Ladeinfrastruktur für ElektrobusseZur Vorlage · 20262262 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Vorlage 20262262 den Plan für den Bau von Ladeinfrastruktur für Elektrobusse in der Friedrich-Ebert-Straße vor. Ziel der Maßnahme ist die Erweiterung der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum, um den Einsatz batteriebetriebener Busse der BOGESTRA AG zu unterstützen. Da die Reichweite moderner Elektrobusse noch nicht die von Dieselbussen erreicht, ist ein untertägiges Nachladen auf langen Linien erforderlich.
Im Rahmen des Projekts sollen insgesamt fünf Standorte mit Ladeinfrastruktur ausgestattet werden, wovon drei Standorte in Bochum und zwei in Gelsenkirchen liegen. Für den Standort in der Friedrich-Ebert-Straße ist vorgesehen, zwei bestehende Wartepositionen in Ladepositionen umzubauen. Die Ladevorgänge sollen so gestaltet werden, dass der übrige Verkehr nicht behindert wird. Die notwendige Energietechnik soll in einem Trafohäuschen auf einer angrenzenden Fläche untergebracht werden. Die Planung wurde bereits mit dem Amt für Stadtplanung und Wohnen sowie den Zentralen Diensten abgestimmt.
Die Kosten für die Maßnahme an der Friedrich-Ebert-Straße werden auf 786.800 Euro geschätzt. Diese Summe umfasst den Umbau der Haltepositionen sowie die Energieversorgung und die elektrotechnische Ausstattung. Die Gesamtkosten für alle fünf Einzelmaßnahmen belaufen sich auf etwa 4,2 Millionen Euro. Für die Umsetzung der Maßnahmen sind Fördermittel angemeldet, wobei ein Bewilligungsbescheid noch aussteht. Der städtische Haushalt wird durch das Projekt nicht belastet. Die Ausführung der Arbeiten ist für das Jahr 2027 geplant.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (Etat) (8. Sitzung)
- 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 4 (AfD)Dafür: 14 (SPD, CDU, GrünLinks, UWG:WAT, WatC)
- 1.7Realisierungsbeschluss zum Neubau einer Stützwand zwecks Geländesicherung „Kassenberger Straße“Zur Vorlage · 20262223 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur baulichen Umsetzung einer neuen Stützwand an der Kassenberger Straße vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist die Geländesicherung im südlichen Bereich der Straße, wo eine etwa 100 Jahre alte Mauer Abplatzungen, Auflockerungen und eine Schiefstellung aufweist. Da die Wand die öffentliche Straße stützt, liegt die Verantwortung für die Unterhaltung beim Straßenbau-Lastträger. Die Stadt Bochum hat den für die Sanierung notwendigen Grundstücksstreifen sowie die Bestandswand bereits erworben.
Der Plan sieht vor, eine neue Stützwand aus Stahlbeton vor der bestehenden Konstruktion zu errichten. Die neue Wand wird mittels Mikropfählen im Fels rückverankert, um die mangelnde Belastbarkeit des Baugrunds auszugleichen. Im Zuge dessen wird die alte Wand bis auf Gehwegniveau zurückgebaut, wodurch der Gehweg verbreitert werden kann. Die Bauarbeiten sind für den Zeitraum von August 2027 bis Juli 2028 angesetzt.
Während der Bauphase ist eine halbseitige Sperrung der Kassenberger Straße erforderlich. Es wird eine Einbahnstraßenregelung zwischen der Kassenberger Straße 16 und dem Kreisverkehr Dr.-C.-Otto-Straße eingerichtet, wobei der Linienverkehr über eine Ampelregelung in die Kassenberger Straße geleitet wird. Die geschätzten Bruttobaukosten belaufen sich auf etwa 670.000 Euro. Die Finanzierung soll durch Umschichtungen im Haushalt 2026 sowie durch Mittel aus dem Projekt Stadtbahn U35 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (Etat) (8. Sitzung)
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 1 Enthaltung (SPD)
- 2.Beschlussvorschläge für den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1Erlass der Haushaltssatzung 2027 hier: Beratung über die Haushaltsansätze des Amtes 66 - Tiefbauamt - Produktgruppen: 1.12.13, 1.53.03, 1.53.04, 1.54.02, 1.54.03, 1.54.05, 1.54.10, PGV541FB66Zur Vorlage · 20262560 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Beratung und Erlass der Haushaltssatzung für das Jahr 2027 vorgelegt. Gegenstand der Vorlage sind die Haushaltsansätze des Tiefbauamtes für verschiedene Produktgruppen. Diese umfassen unter anderem die Bereiche Straßenverkehrsangelegenheiten, öffentliche Gewässer, Abwasserbeseitigung, Stadtbahn und ÖPNV, Nahverkehrsangelegenheiten, Straßenreinigung sowie Winterdienst und die Verwaltung von Parkautomaten und Parkplätzen. Zudem sind die Produktgruppe für Straßen sowie der Kennzahlenband des Amtes Bestandteil der Vorlage.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur die Aufnahme der in der Liste der Konsolidierungsmaßnahmen aufgeführten Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept (HSK) beschließt. Zudem soll der Ausschuss dem Erlass der Haushaltssatzung für 2027 zustimmen und den weiteren Gremien, dem Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss sowie dem Rat, eine entsprechende Entscheidung zu empfehlen.
Die inhaltlichen Erläuterungen sowie ein Auszug der Einzelmaßnahmen aus dem Entwurf des Haushaltssicherungskonzepts 2027 sind der Vorlage als Anlagen beigefügt. Die Beratung im Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur ist für den 8. Oktober 2026 angesetzt, gefolgt von einer Vorberatung im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 9. Dezember 2026. Die abschließende Entscheidung im Rat ist für den 17. Dezember 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2026 · Rat - Etat (11. Sitzung)
- 09.12.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss - Etat (9. Sitzung)
- 08.10.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (Etat) (8. Sitzung)
- 3.1.1Erlass der Haushaltssatzung 2027 hier: Beratung über die Haushaltsansätze des Amtes 66 - Tiefbauamt - Produktgruppen: 1.12.13, 1.53.03, 1.53.04, 1.54.02, 1.54.03, 1.54.05, 1.54.10, PGV541FB66 - Hier: Änderungsantrag von "Stadtgestalter/ Volt" -Zur Vorlage · 20262734 · Änderungsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Änderungsantrag zur Vorlage 20262734 sieht eine Anpassung der Anlage 2 des Haushaltsplans 2027 vor, um Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung im Zeitraum 2027 bis 2035 zu integrieren. Der Antrag enthält Vorschläge der Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt, die unter anderem den Verkauf städtischer Parkgaragen, die Einführung einer Stellplatzabgabe sowie die Grundsteuer C vorsehen. Zudem werden die Streichung der Bettensteuer sowie bestimmter Bagatellsteuern wie der Hundesteuer und Zweitwohnungssteuer vorgeschlagen.
Im Bereich der Beteiligungen sind der Verkauf von Parkhäusern der WEG, die Erhöhung der Parkentgelte sowie die Streichung einer Beschäftigungsgesellschaft geplant. Im Bereich Immobilienbewirtschaftung umfasst der Plan die Optimierung der Reinigungshäufigkeit an Schulstandorten sowie die externe Vergabe der Gebäudereinigung. Im Bereich Digitalisierung ist die Umstellung von Microsoft-Lizenzen auf alternative Systeme vorgesehen.
Im Cluster Schule und Bildung sind die Streichung von Linien im Schülerspezialverkehr sowie die Neuorganisation der Finanzierung digitaler Endgeräte sowie die Einführung von Schulsponsoring vorgesehen. Im Bereich Sport und Gesundheit sind die Erhöhung der Nutzungsentgelte für Sportstätten und die Reduzierung der Sportförderung sowie die Streichung von Leistungen im Betrieb des Olympiastützpunktes sowie die Reduzierung von Zuwendungen im Gesundheitswesen geplant.
Im Bereich Jugend sieht der Antrag die Reduzierung von Vertretungsstützpunkten der Kindertagespflege und die Kürzung freiwilliger Zuschüsse vor. Im Cluster Soziales sind die Streichung einer Schuldnerberatung sowie die Reduzierung von Zuschüssen für Seniorenbüros vorgesehen. Im Bereich Umwelt und Grün sind Reduzierungen bei der Stadtraumpflege, dem Stadtbaumkonzept sowie bei Förderprogrammen zur Entsiegelung und Begrünung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (Etat) (8. Sitzung)
- 3.2Erlass der Haushaltssatzung für den Haushalt 2027 hier: Beratungen über die Haushaltsansätze des Amtes 68 - Technischer Betrieb -Zur Vorlage · 20262531 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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Die Verwaltung hat mit der Beschlussvorlage 20262531 den Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027 vorgelegt. Gegenstand der Vorlage sind die Beratungen über die Haushaltsansätze des Amtes 68 – Technischer Betrieb.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur dem Erlass der Haushaltssatzung für 2027 zustimmt. Zudem empfiehlt dieser Ausschuss dem Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss sowie dem Rat, dem Beschluss zu folgen. Die inhaltliche Beratung der Haushaltsansätze ist in den zuständigen Fachausschüssen vorgesehen.
Ein Schwerpunkt der Vorlage liegt auf den Produktgruppen 5308, welche die Kanalunterhaltung umfasst, sowie 5411, die die Unterhaltung der Gemeindestraßen betrifft. Detaillierte Erläuterungen zu den jeweiligen Haushaltsplänen sowie zu den geplanten Investitionsmaßnahmen für das Jahr 2027 sind den Anlagen der Vorlage beigefügt.
Der Beratungsprozess ist für das vierte Quartal 2026 terminiert. Nach der Vorberatung im Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 8. Oktober 2026 folgt die Beratung im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 9. Dezember 2026. Die abschließende Entscheidung durch den Rat ist für den 17. Dezember 2026 vorgesehen.
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- 08.10.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (Etat) (8. Sitzung)
- 3.3Neufassung der Entgeltregelung der Stadt BochumZur Vorlage · 20262398 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Neufassung der städtischen Entgeltregelung vorgelegt. Ziel der Neufassung ist die rechtssichere Anpassung von Gebühren und Entgelten sowie die Berücksichtigung veränderter umsatzsteuerrechtlicher Rahmenbedingungen. Ab dem 1. Januar 2027 müssen privatrechtliche Leistungen der öffentlichen Hand gemäß § 2b Umsatzsteuergesetz als Bruttobeträge ausgewiesen werden. Zudem erfolgt eine Anpassung an die Vorgaben der Preisangabenverordnung.
Die Neugestaltung umfasst strukturelle Änderungen zur besseren Lesbarkeit, indem Entgeltbefreiungen und -ermäßigungen direkt unter den jeweiligen Einrichtungen aufgeführt werden. Im Zuge der Überprüfung wurden die Tarife verschiedener Fachbereiche angepasst. So wurden im Kunstmuseum die Preise für Einzelkarten und Jahreskarten erhöht, während das Tiefbauamt neue Entgelthöhen und eine Umstrukturierung der Leistungen vornimmt. Das Referat für Sport und Bewegung plant eine Erhöhung der Entgelte um etwa 60 Prozent, um das allgemeine Preisniveau auszugleichen. Auch das Stadtarchiv, die Pressestelle, das Sachgebiet Statistik und die Familienbildungsstätte weisen neue Tarifstrukturen oder angepasste Beträge aus. Das Krematorium wurde in eine tabellarische Form überführt und neu kalkuliert.
Einige bisherige Geltungsbereiche, wie etwa die Bochumer Symphoniker oder das Planetarium, werden aus der Entgeltregelung herausgenommen, da diese in die Kulturinstitute Bochum AöR überführt wurden. Durch die Neuregelung wird bei gleichbleibenden Fallzahlen ein stadtweiter Mehrertrag von etwa 500.000 Euro erwartet, wobei der Großteil auf die Anpassungen im Krematorium zurückzuführen ist. Die zusätzlichen Einnahmen sollen zur Deckung gestiegener Kosten dienen.
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Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Rat (10. Sitzung)
- 11.11.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) - Etat - (7. Sitzung)
- 06.11.2026 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit - Etat - (5. Sitzung)
- 04.11.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 03.11.2026 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (Etat) (4. Sitzung)
- 15.10.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (5. Sitzung)
- 13.10.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke - Etat - (6. Sitzung)
- 08.10.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (Etat) (8. Sitzung)
- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 3.4Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten sowie für gebührenpflichtige Parkplätze bei Großveranstaltungen im Gebiet der Stadt Bochum (Parkgebührenordnung)Zur Vorlage · 20262453 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, mit der die Änderung der Parkgebührenordnung der Stadt Bochum zum 1. Januar 2027 beabsichtigt wird. Die Neuregelung betrifft die Gebühren für Parkuhren, Parkscheinautomaten sowie für gebührenpflichtige Parkplätze bei Großveranstaltungen.
Nach Angaben des Amtes für Finanzsteuerung sollen die Parkgebühren als Instrument der Verkehrssteuerung dienen, um die Nutzung öffentlicher Flächen zu optimieren und Parksuchverkehre zu reduzieren. Ziel ist es, die Erreichbarkeit der Innenstadt für Kurzzeitparkende zu sichern und gleichzeitig die Auslastung von Parkhäusern der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH zu fördern.
Die bestehende Aufteilung in zwei Tarifzonen bleibt unverändert. In Zone I, die den Innenstadtkern sowie die Bereiche Gleisdreieck, Ehrenfeld und das Stadtparkviertel umfasst, steigt der Stundensatz von 2,10 EUR auf 2,40 EUR. In Zone II, welche das übrige Stadtgebiet abdeckt, erhöht sich der Satz von 1,40 EUR auf 1,60 EUR pro Stunde. Zudem wird der Betrag pro angefangene 10 bzw. 15 Minuten auf 0,40 EUR angepasst. Dies entspricht einer Erhöhung der Gebühren um etwa 14 %.
Finanziell wird durch die Anpassung ein Anstieg der jährlichen Einnahmen von rund 3,7 Mio. EUR auf circa 4,22 Mio. EUR für das Jahr 2027 prognostiziert. Die Vorlage durchläuft im Herbst 2026 verschiedene Anhörungen in den Bezirksvertretungen sowie Vorberatungen in den zuständigen Ausschüssen, bevor der Rat im November über den Beschluss entscheidet.
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Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Rat (10. Sitzung)
- 10.11.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (9. Sitzung)
- 04.11.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (9. Sitzung)
- 04.11.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 04.11.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (9. Sitzung)
- 03.11.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (9. Sitzung)
- 14.10.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (9. Sitzung)
- 13.10.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (9. Sitzung)
- 08.10.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (Etat) (8. Sitzung)
- 4.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 5.Mitteilungen und Antworten
- 5.1Platz des europäischen Versprechens - Sachstand beschädigte PlatteZur Vorlage · 20262133 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Anfrage der Gruppe „Stadtgestalter/Volt im Rat“ zum Sachstand einer beschädigten Namensplatte auf dem Platz des europäischen Versprechens Stellung bezogen. Die Platte, auf der Namen für ein friedliches Europa graviert sind, wurde im Jahr 2022 im Zuge von Bauarbeiten an einem Nachbargebäude beschädigt.
Nach Angaben der zuständigen Fachabteilung konnten außergerichtliche Verhandlungen mit dem Verursacher sowie dessen Haftpflichtversicherung bislang nicht zu einer Einigung führen. Zwar wurden bereits Gutachten zum Schadenumfang eingereicht und Gegenargumente der Versicherung geprüft, jedoch blieb die Regulierung des Schadens ohne Erfolg.
Aufgrund des laufenden Verfahrens kann die Verwaltung derzeit keine belastbare zeitliche Einschätzung für die vollständige Wiederherstellung der Namensplatte abgeben. Der Zeitpunkt der Schadensbeseitigung ist maßgeblich vom Ausgang der rechtlichen Auseinandersetzung abhängig. Um die Ansprüche der Stadt durchzusetzen, bereitet das Rechtsamt aktuell eine umfassende Klageschrift mit einem Umfang von 387 Seiten vor, die in Kürze beim zuständigen Gericht eingereicht werden soll.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (Etat) (8. Sitzung)
- 5.2Parkplätze ohne Ladesäule für ElektrofahrzeugeZur Vorlage · 20262419 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Antwort der Verwaltung zur Vorlage 20262419 erläutert das Tiefbauamt die Kostenstruktur im Zusammenhang mit 26 Parkplätzen, für die aufgrund örtlicher Gegebenheiten keine Ladesäulen für Elektrofahrzeuge errichtet werden konnten. Die Anfrage der AfD-Fraktion bezog sich auf die Kosten der Planung und Auszeichnung dieser Parkflächen sowie auf die Kosten für einen etwaigen Rückbau.
Die Verwaltung führt aus, dass für die Ausweisung der 26 Parkplätze vorhandene öffentliche Parkstände genutzt wurden und keine baulichen Maßnahmen erforderlich waren. Die Ausweisung erfolgte lediglich durch eine entsprechende Beschilderung im Rahmen des laufenden Verwaltungsgeschäfts. Die Kosten für ein einzelnes Verkehrszeichen belaufen sich auf etwa 30 Euro. Unter Berücksichtigung von Personal- und Fahrtkosten liegen die Gesamtkosten für die Aufstellung eines einzelnen Schildes zwischen circa 150 und 200 Euro. Bei einer gleichzeitigen Montage mehrerer Schilder im Rahmen eines Arbeitsvorgangs verringern sich die Kosten pro Schild.
Hinsichtlich eines Rückbaus der Parkplätze stellt die Verwaltung fest, dass sich dieser auf die Entfernung der Beschilderung beschränkt, da keine baulichen Veränderungen vorgenommen wurden. Die Kosten für die Entfernung eines Schildes liegen inklusive Personal- und Fahrtkosten bei etwa 120 bis 170 Euro pro Stück, wobei auch hier bei einer gebündelten Durchführung mehrere Schilder die Kosten pro Schild senken.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (Etat) (8. Sitzung)
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 5.3Möglichkeiten der neuen StVO nutzen, hier: streckenbezogenes Tempo 30Zur Vorlage · 20262565 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf Anfragen der Fraktionen „Die Grünen im Rat“ und „Die SPD im Rat“ zur Nutzung neuer Möglichkeiten der Straßenverkehrsordnung für streckenbezogenes Tempo 30 reagiert. Im Zentrum der Anfrage standen die Prüfung von Lückenschlüssen bis zu einer Länge von 500 Metern sowie die Berücksichtigung von Lärmschutz, Spielplätzen und Schulwegen.
Die zuständige Fachabteilung prüft Lückenschlüsse weiterhin, verweist jedoch auf personelle und datentechnische Kapazitätsgrenzen für flächendeckende Überprüfungen. Für die Höntroper Straße wird ein zeitlich begrenzter Lückenschluss zwischen 07:00 und 16:30 Uhr umgesetzt. Eine ganztägige Regelung wurde abgelehnt, da dies Auswirkungen auf sechs Buslinien der Bogestra hätte. Für die Dorstener Straße, die Gahlensche Straße, die Kemnader Straße sowie die Achse Riemker/Tippelsberger/Dahlacker/Hiltroper Straße liegen derzeit keine neuen Erkenntnisse für eine Ausweitung vor. Der Castroper Hellweg wird im Rahmen des Lärmaktionsplans geprüft; eine gesonderte Vorlage zu den Ergebnissen der Arbeitsgruppe wird folgen.
Im Bereich der Kemnader Straße (Hausnummer 285/287 bis Königsallee) gilt weiterhin durchgehend Tempo 50, da dort keine sozialen Einrichtungen, Spielplätze oder Fußgängerüberwege liegen. Ein Lückenschluss der 30 km/h-Regelung ist hier aufgrund der bereits erweiterten StVO-Regelung nicht möglich. Für die Friederikastraße wird eine Einzelfallprüfung zur Einstufung als hochfrequentierter Schulweg durchgeführt. Im Zuge der Überarbeitung des Schulwegplans der Gräfin-Imma-Schule übernimmt die Hochschule Bochum die Erhebung der Schülerströme, um daraus mögliche Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit abzuleiten.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (Etat) (8. Sitzung)
- keine Tagesordnungspunkte
- 5.4Sanierungszustand der Brücken und Tunnel in Bochum - Langfristige Folgekosten vermeidenZur Vorlage · 20262337 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in der Vorlage 20262337 die Anfrage der Ratsgruppe DIE STADTGESTALTER / Volt zum Sanierungszustand von Brücken und Tunneln in Bochum. Die Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 werden seit 2016 durch externe Dienstleister durchgeführt, da städtische Ingenieure primär in der Bauüberwachung eingesetzt werden und keine städtische Fachkraft über ein gültiges VFIB-Zertifikat verfügt. Zwischen 2020 und 2025 gab es personelle Vakanzen in der Sachgebietsleitung sowie bei einer Technikerstelle, wobei eine neue Ingenieurstelle im Mai 2025 besetzt wurde.
Von den etwa 480 Brückenbauwerken (Stand 2023) sind nur etwa 80 Bauwerke jünger als das Jahr 1985. Der Mittelwert der Zustandsnoten liegt bei 2,4, wobei 30 Brücken die Zielvorgabe einer Zustandsnote von mindestens 2,9 nicht erfüllen. Verzögerungen bei Prüffristen resultieren aus Abstimmungsprozessen mit der DB AG oder der BOGESTRA sowie aus dem Ersatzneubau der Schlachthofbrücke. Für verschiedene Bauwerke sind Rückbau, Instandsetzungsplanung oder Ersatzneubau vorgesehen.
Die Stadt als Straßenbaulastträger besitzt keine Aufsichtspflicht gegenüber der Deutschen Bahn, der Autobahn GmbH oder Straßen.NRW. Ein allgemeines Brückenentwicklungskonzept existiert nicht, jedoch sind die Brückenbauwerke „Opeltrasse über A448“ und „Lothringentrasse über Castroper Hellweg“ in Planung. Die Tunnelanlagen und unterirdischen Haltestellen der BOGESTRA befinden sich in einem guten Zustand. Die jährlichen Unterhaltskosten der Stadt belaufen sich auf etwa 2,4 Millionen Euro brutto. Für den Brandschutzumbau der unterirdischen Bahnhöfe U35 und 308/318 ist das Investitionsvolumen noch nicht ermittelt.
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- 08.10.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (Etat) (8. Sitzung)
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 5.5Sachstandsbericht 01.08.2025 – 31.07.2026 zum Beschluss Radverkehr in BochumZur Vorlage · 20262293 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilung der Verwaltung (Vorlagennummer 20262293) dokumentiert den Sachstand zum Radverkehr in Bochum für den Zeitraum vom 1. August 2025 bis zum 31. Juli 2026. Im Radhauptroutennetz wurden 9,81 km fertiggestellt, womit der jährliche Zielwert von 7 km überschritten wurde. Im Radergänzungsnetz wurden 1,56 km fertiggestellt. Seit April 2022 wurden kumuliert 28,15 km im Hauptroutennetz abgeschlossen. Insgesamt befinden sich 155,51 km Radverkehrsanlagen in Planung, Bau oder Fertigstellung. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Einhaltung künftiger jährlicher Zielwerte aufgrund der Haushaltslage und personeller Ressourcen unsicher sein kann.
Im Bereich der Verkehrsüberwachung verzeichnete die Fahrradstaffel im Berichtszeitraum 177 Einsätze auf 4.588 km, wobei 5.215 Verstöße angezeigt und 152 Bürgergespräche geführt wurden. Insgesamt wurden 19.011 Verstöße auf Gehwegen und 676 auf Radwegen festgestellt. Bei der Umgestaltung von Kreuzungen sind 8 von 15 identifizierten Punkten fertiggestellt. Zudem wurden 244 neue Fahrradabstellplätze errichtet, wodurch der Bestand im gesamten Stadtgebiet auf 4.080 Plätze angewachsen ist.
Die Prüfung von Einbahnstraßen ergab für 82 Straßen ein Ergebnis, wobei 12 positiv und 32 negativ bewertet wurden. An 4 von 10 Unfallhäufungsstellen wurden Maßnahmen umgesetzt. Im Personalbereich sind 21 von 22 bewilligten Vollzeitstellen besetzt. Eine Analyse der Reinigungsstandards für Wege abseits des Straßennetzes wird unter finanziellen Vorbehalten geprüft. Der nächste Sachstandsbericht wird zum Ende des dritten Quartals 2027 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (Etat) (8. Sitzung)
- 5.6Nachfrage Kanalbaumaßnahme Eppendorfer Straße: Ausgebliebene Kick-off-VeranstaltungZur Vorlage · 20262598 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion bezüglich der Kanalbaumaßnahme in der Eppendorfer Straße Stellung bezogen. Die Bauarbeiten haben voraussichtlich am 31. August 2026 begonnen und werden voraussichtlich bis zum Frühjahr 2029 andauern. Eine separate Kick-off-Veranstaltung zur Bürgerinformation ist nach Angaben der Verwaltung derzeit nicht geplant, da die verkehrlichen Auswirkungen aufgrund vergleichbarer Maßnahmen aus dem Jahr 2021 als bekannt eingestuft werden.
Um die Entstehung von Schleichverkehr durch angrenzende Wohngebiete zu verhindern, wird ab dem 6. Oktober 2026 eine versuchsweise Änderung der Verkehrsführung vorgenommen. Dabei werden bestimmte Straßenabschnitte mithilfe mobiler Sperreinrichtungen als Sackgassen ausgewiesen. Die großräumige Umleitung der Verkehrsströme erfolgt über die Ruhrstraße und die Gartenstraße. Die Verwaltung gibt an, die daraus resultierende Verkehrssituation fortlaufend zu beobachten. Die vorliegende Antwort dient der Kenntnisnahme im Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur sowie in der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (9. Sitzung)
- 08.10.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (Etat) (8. Sitzung)
- 5.7Sauberkeit, Instandhaltung und Kostenentwicklung des HusemannplatzesZur Vorlage · 20262601 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in der vorliegenden Antwort der CDU-Fraktion die Fragen zu den Kosten sowie zur künftigen Pflege des Husemannplatzes. Die Gesamtkosten für das Bauprojekt sind von ursprünglich prognostizierten 16,2 Millionen Euro auf 18,6 Millionen Euro gestiegen. Diese Erhöhung um 2,4 Millionen Euro resultiert aus zusätzlichen Leistungen, technischen Anforderungen und Nachträgen. Ein Teil dieser Steigerung in Höhe von 1,2 Millionen Euro ist auf gestiegene Bau- und Materialpreise bei der GreenCloud zurückzuführen. Weitere Restrisiken bis zur Fertigstellung des Projekts können nicht ausgeschlossen werden.
Hinsichtlich der Reinigung des Natursteinbelags sind Heißwasser- oder Dampfreinigungsverfahren für Kaugummiverschmutzungen geplant, wobei eine Abstimmung mit den Stadtreinigung Betrieben (USB) erfolgt. Nach einem erfolgreichen Test von Reinigungsmitteln wird derzeit ein Reinigungskonzept inklusive Impräziermung entwickelt. Eine Nachverfugung der Grauwackeplatten soll erst nach Abschluss der Pflasterarbeiten am gesamten Platz durchgeführt werden, um ein einheitliches Erscheinungsbild zu sichern. Zudem wird die Verwendung von Hinweisschildern zur Vermeidung von Zigarettenkippen geprüft.
Für den Husemannplatz sind keine abweichenden Reinigungsintervalle im Vergleich zu anderen Innenstadtflächen vorgesehen. Aufgrund des hochwertigen Natursteinbelags müssen jedoch spezifische, materialschonende Reinigungsverfahren und Mittel eingesetzt werden. Eine intensivere Grundreinigung ist jeweils im Frühjahr vor der Freisitzsaison sowie im Herbst vor dem Weihnachtsmarkt angestrebt. Der Zustand des Belags wird fortlaufend beobachtet, um die Pflegekonzeption bei Bedarf anzupassen.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (Etat) (8. Sitzung)
- 6.Anfragen
- 6.1Radverkehr Waldring östlich des Schilller-GymnasiumsZur Vorlage · 20262725 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur Informationen zur Verkehrssituation am Waldring, östlich des Schiller-Gymnasiums, angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Aufhebung der Beschilderung für einen zuvor als getrennter Rad- und Fußweg ausgewiesenen Bereich auf der Südseite des Waldrings in Richtung Universitätsstraße. Laut der Fraktion wird berichtet, dass Schülerinnen und Schüler beim Einfädeln in den Straßenraum mit Fahrzeugverkehr in Konfliktsituationen geraten. Es wird darauf hingewiesen, dass in den Planungsunterlagen zum Umbau der Königsallee ein getrennter Rad- und Fußweg weiterhin vorgesehen war.
Die Fraktion bittet um Klärung, warum die Beschilderung für den getrennten Rad- und Fußweg entfernt wurde, obwohl die baulichen Voraussetzungen für eine Trennung von der Fahrbahn bestehen. Zudem wird nach Möglichkeiten für eine klarere Kennzeichnung der Radverkehrsführung entlang des Waldrings als Schulweg gefragt, etwa durch Beschilderung oder Piktogramme. Des Weiteren wird nach dem Zeitplan für die Erstellung eines Schulwegplans für das Schiller-Gymnasium sowie nach dessen inhaltlicher Berücksichtigung der Radverkehrsführung am Waldring gefragt. Abschließend wird die Instandsetzung eines beschädigten Drängelgitters im Bereich der Schulbushaltestelle am Haupteingang der Schule thematisiert.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (Etat) (8. Sitzung)
- 6.2Querungssituation vor dem Babypark am DückerwegZur Vorlage · 20262731 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Bochum thematisiert die UWG Freie Bürger – BSW die Verkehrssituation am Dückerweg vor dem dort ansässigen Babypark. Ein Ratsmitglied weist darauf hin, dass an dieser Stelle eine Fahrbahnquerung existiert, deren verblasste Markierungen den Eindruck eines Zebrastreifens erwecken, wobei entsprechende Verkehrszeichen derzeit nicht erkennbar sind. Da sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite Parkmöglichkeiten befinden, nutzen Kunden des Geschäfts, darunter häufig Familien mit Kinderwagen, diese Querung regelmäßig.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zur offiziellen Einstufung und zum Zustand der Verkehrsführung. Es wird gefragt, ob es sich bei der betreffenden Stelle um einen offiziell angeordneten Fußgängerüberweg handelt und ob im Falle einer Bestätigung eine Erneuerung der Markierungen sowie eine Ergänzung der Beschilderung geplant ist. Sollte kein offizieller Überweg vorliegen, wird nach den Gründen für die verbliebenen Markierungen sowie nach einem möglichen Rückbau gefragt. Zudem bittet die Fraktion um eine Bewertung der Verkehrssicherheit durch die Verwaltung sowie um Informationen darüber, ob Maßnahmen zur Verbesserung der Querungssituation für die Besucher des Geschäfts vorgesehen sind.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (Etat) (8. Sitzung)
- 6.3Anfrage der Fraktion Die Linke im Rat zur Entwicklung einer KI-Strategie für BochumZur Vorlage · 20262735 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke im Rat hat im Rahmen einer Anfrage zur 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur Informationen zur Entwicklung einer Strategie für den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) in der Bochumer Stadtverwaltung angefordert. Die Anfrage bezieht sich auf die Potenziale von KI-Technologien zur Entlastung von Beschäftigten, zur Verbesserung digitaler Verwaltungsangebote sowie zur Unterstützung datenbasierter Arbeitsprozesse. Dabei wird auf die Notwendigkeit von Leitplanken in Bezug auf Datenschutz, Transparenz, Diskriminierungsfreiheit und menschliche Verantwortung verwiesen, wobei als Beispiel auf eine bereits bestehende Strategie der Stadt Essen Bezug genommen wird.
Die Fraktion stellt der Verwaltung vier spezifische Fragen. Zunächst wird nach aktuellen Planungen für die Entwicklung einer eigenen KI-Strategie für die Bochumer Stadtverwaltung gefragt. Sollte eine solche Strategie vorgesehen sein, wird nach dem aktuellen Planungsstand sowie nach dem zu erwartenden Zeitpunkt für die Fertigstellung eines entsprechenden Konzepts gefragt. Falls keine Strategie geplant ist, möchte die Fraktion wissen, welche anderen bestehenden Leitlinien den verantwortungsvollen und transparenten Einsatz von KI innerhalb der Verwaltung sicherstellen sollen. Abschließend wird nach konkreten Einsatzmöglichkeiten von KI gefragt, die in der Bochumer Verwaltung derzeit bereits genutzt werden oder aktuell geprüft werden.
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- 08.10.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (Etat) (8. Sitzung)
- 6.4Absenkung der Höchstgeschwindigkeit der Linie 310/305 zwischen der Haltestelle Röntgenstr. und Kreuzung Ahbachstr.Zur Vorlage · 20262758 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage gemäß § 9 der Geschäftsordnung zur 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 8. Oktober 2026 befasst sich die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt mit der Anpassung der Höchstgeschwindigkeit auf dem Streckenabschnitt der Linien 310 und 305. Zwischen der Haltestelle Röntgenstraße und der Kreuzung Ahbachstraße wurde nach einer Gleiserneuerung die zulässige Geschwindigkeit für Straßenbahnen einheitlich auf 50 km/h festgelegt. Zuvor lagen die Geschwindigkeiten in diesem Bereich bei 60 bzw. teilweise 70 km/h.
Die Anfrage weist darauf hin, dass die Trasse zwischen der Kreuzung zur Röntgenstraße und der Haltestelle Leibnizstraße auf einer Länge von etwa 560 Metern baulich vom übrigen Verkehr getrennt ist. Vor diesem Hintergrund werden die zuständigen Verantwortlichen um Auskunft zu drei spezifischen Punkten gebeten. Es wird nach den Gründen für die Absenkung der zulässigen Geschwindigkeit gefragt. Des Weiteren soll geklärt werden, ob durch die Geschwindigkeitsbegrenzung Fahrzeitverluste entstehen und falls ja, in welchem Umfang dies der Fall ist. Abschließend wird die Frage gestellt, ob die durch diese Maßnahme erzielten Energieeinsparungen beziffert werden können.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (Etat) (8. Sitzung)
- 6.5U35-Unfälle im Bereich der A448 durch zusätzliche Beschilderung vermeidenZur Vorlage · 20262759 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage gemäß § 9 der Geschäftsordnung zur 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 8. Oktober 2026 befasst sich die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt mit der Unfallsituation im Bereich der A448-Auffahrten. Laut der Anfrage kommt es an diesen Stellen wiederholt zu Kollisionen zwischen Stadtbahnfahrzeugen der U35 und Personenkraftwagen. Als Ursache werden unzulässige Wendemanöver an der ersten Ampel in Fahrtrichtung angeführt, da die Verkehrsteilnehmer im motorisierten Individualverkehr die gleichzeitige Fahrtberechtigung der Straßenbahn nicht ausreichend wahrnehmen.
Um Unfälle sowie daraus resultierende Sach- und Personenschäden sowie Betriebsunterbrechungen im Schienenverkehr zu vermeiden, schlägt die Ratsgruppe eine zusätzliche Beschilderung oder die Anbringung von Piktogrammen auf der Fahrbahn vor. Diese Maßnahmen sollen als Übergangslösung dienen, bis der Neubau des Brückenbauwerks realisiert wird.
Die Anfrage enthält konkrete Fragen an die Verwaltung zur Bewertung der vorgeschlagenen Beschilderung sowie zur Nutzung von Warnpiktogrammen auf der Fahrbahn. Zudem wird um eine Auskunft zur konkreten Gestaltung der zusätzlichen Beschilderung und zum zeitlichen Rahmen der möglichen Umsetzung gebeten.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (Etat) (8. Sitzung)
- Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen und Antworten
- keine Tagesordnungspunkte
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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