Möglichkeiten der neuen StVO nutzen, hier: streckenbezogenes Tempo 30
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf Anfragen der Fraktionen „Die Grünen im Rat“ und „Die SPD im Rat“ zur Nutzung neuer Möglichkeiten der Straßenverkehrsordnung für streckenbezogenes Tempo 30 reagiert. Im Zentrum der Anfrage standen die Prüfung von Lückenschlüssen bis zu einer Länge von 500 Metern sowie die Berücksichtigung von Lärmschutz, Spielplätzen und Schulwegen.
Die zuständige Fachabteilung prüft Lückenschlüsse weiterhin, verweist jedoch auf personelle und datentechnische Kapazitätsgrenzen für flächendeckende Überprüfungen. Für die Höntroper Straße wird ein zeitlich begrenzter Lückenschluss zwischen 07:00 und 16:30 Uhr umgesetzt. Eine ganztägige Regelung wurde abgelehnt, da dies Auswirkungen auf sechs Buslinien der Bogestra hätte. Für die Dorstener Straße, die Gahlensche Straße, die Kemnader Straße sowie die Achse Riemker/Tippelsberger/Dahlacker/Hiltroper Straße liegen derzeit keine neuen Erkenntnisse für eine Ausweitung vor. Der Castroper Hellweg wird im Rahmen des Lärmaktionsplans geprüft; eine gesonderte Vorlage zu den Ergebnissen der Arbeitsgruppe wird folgen.
Im Bereich der Kemnader Straße (Hausnummer 285/287 bis Königsallee) gilt weiterhin durchgehend Tempo 50, da dort keine sozialen Einrichtungen, Spielplätze oder Fußgängerüberwege liegen. Ein Lückenschluss der 30 km/h-Regelung ist hier aufgrund der bereits erweiterten StVO-Regelung nicht möglich. Für die Friederikastraße wird eine Einzelfallprüfung zur Einstufung als hochfrequentierter Schulweg durchgeführt. Im Zuge der Überarbeitung des Schulwegplans der Gräfin-Imma-Schule übernimmt die Hochschule Bochum die Erhebung der Schülerströme, um daraus mögliche Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit abzuleiten.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026anstehend
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