Absenkung der Höchstgeschwindigkeit der Linie 310/305 zwischen der Haltestelle Röntgenstr. und Kreuzung Ahbachstr.
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage gemäß § 9 der Geschäftsordnung zur 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 8. Oktober 2026 befasst sich die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt mit der Anpassung der Höchstgeschwindigkeit auf dem Streckenabschnitt der Linien 310 und 305. Zwischen der Haltestelle Röntgenstraße und der Kreuzung Ahbachstraße wurde nach einer Gleiserneuerung die zulässige Geschwindigkeit für Straßenbahnen einheitlich auf 50 km/h festgelegt. Zuvor lagen die Geschwindigkeiten in diesem Bereich bei 60 bzw. teilweise 70 km/h.
Die Anfrage weist darauf hin, dass die Trasse zwischen der Kreuzung zur Röntgenstraße und der Haltestelle Leibnizstraße auf einer Länge von etwa 560 Metern baulich vom übrigen Verkehr getrennt ist. Vor diesem Hintergrund werden die zuständigen Verantwortlichen um Auskunft zu drei spezifischen Punkten gebeten. Es wird nach den Gründen für die Absenkung der zulässigen Geschwindigkeit gefragt. Des Weiteren soll geklärt werden, ob durch die Geschwindigkeitsbegrenzung Fahrzeitverluste entstehen und falls ja, in welchem Umfang dies der Fall ist. Abschließend wird die Frage gestellt, ob die durch diese Maßnahme erzielten Energieeinsparungen beziffert werden können.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026kein Ergebnis hinterlegt
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