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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 2.Beschlussvorschläge für den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1Schulentwicklungsplanung des Weiterbildungskollegs sowie der Berufskollegs – Weiteres VorgehenZur Vorlage · 20262478 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Thema Schulentwicklungsplanung befasst sich mit dem weiteren Vorgehen für die Berufskollegs sowie das Weiterbildungskolleg in Bochum. Grundlage der Vorlage ist ein Abschlussgutachten zur integrierten Schulentwicklungsplanung bis zum Jahr 2035. Der Rat soll dieses Gutachten als Basis anerkennen und die Verwaltung beauftragen, die Planung fortzuführen. Zu den Aufgaben gehören die Sicherstellung eines Monitorings der Schulen, die Entwicklung von Maßnahmen zur Modernisierung der Lernumgebungen sowie die Intensivierung der Berufsorientierung. Zudem sollen die Umsetzbarkeit von Gebäudestrukturplanungen und die von Schulleitungen gemeldeten Bedarfe untersucht werden.
Im Schuljahr 2024/2025 besuchten 9.188 Schüler die fünf Berufskollegs, wobei 36,6 % eine Zuwanderungsgeschichte aufweisen. Am Weiterbildungskolleg sind knapp 600 Studierende eingeschrieben. Für das Schuljahr 2034/2035 wird ein Anstieg der Schülerzahlen in der Altersgruppe der 15- bis 24-Jährigen um nahezu 10 % prognostiziert, was einer Steigerung der Gesamtschülerzahl an den Berufskollegs auf 10.641 entspricht.
Das Gutachten bewertet die Aufgaben der Schulen in den Bereichen Fachkräftesicherung, Integration und Bildungsförderung als erfolgreich. Die Ergebnisse sollen in zukünftige Prozesse einfließen, wobei das Regionale Bildungszentrum der Berufskollegs Bochum die Maßnahmen gemeinsam mit dem Rat weiterentwickeln soll. Aus der Beschlussfassung ergeben sich keine unmittelbaren finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen; finanzwirksame Maßnahmen erfordern separate Vorlagen. Der Beratungsprozess umfasst Termine bis zur Entscheidung im Rat im November 2026.
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Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Rat (10. Sitzung)
- 04.11.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 14.10.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (9. Sitzung)
- 13.10.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (9. Sitzung)
- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 3.1.1Schulentwicklungsplanung des Weiterbildungskollegs sowie der Berufskollegs – Weiteres Vorgehen - Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 20262729 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Änderungsantrag 20262729 wird eine Ergänzung des Beschlussvorschlags zur Schulentwicklungsplanung der Berufskollegs sowie des Weiterbildungskollegs beantragt. Der Antrag zielt darauf ab, die Verwaltung anzuweisen, im Rahmen der weiteren Planung neben den Ergebnissen und Empfehlungen eines vorliegenden Gutachtens auch die Inhalte des „Pädagogischen Konzepts für die SEP 2035“ des RBZB – Bochum einzubeziehen.
Die Begründung des schulpolitischen Sprechers führt aus, dass die Schulentwicklungsplanung neben demografischen und schulorganisatorischen Entwicklungen auch die zukünftigen Anforderungen an die räumliche und pädagogische Gestaltung der beruflichen Lernorte berücksichtigen müsse. Das genannte pädagogische Konzept des RBZB – Bochum beschreibe wesentliche räumliche Veränderungen sowie Anforderungen an die zukünftige Ausgestaltung der Schulstandorte und Lernumgebungen.
Nach Ansicht des Antragstellers können diese Aspekte nicht allein durch eine technologisch-mediale Betrachtung, wie sie etwa ein Medienentwicklungsplan leisten könne, umfassend abgebildet werden. Die Planung solle die Wechselwirkungen zwischen pädagogischen Anforderungen, Raumkonzepten, Flächenbedarfen und Nutzungsstrukturen als integralen Bestandteil berücksichtigen. Die Einbeziehung des pädagogischen Konzepts solle sicherstellen, dass die Schulentwicklungsplanung über gegenwärtige Bedarfe hinaus die notwendigen räumlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die berufliche Bildung in Bochum einbezieht.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 3.2Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027, hier: Beratung über die Produktgruppen des Schulverwaltungsamtes im Produktbereich 1.21 SchulträgeraufgabenZur Vorlage · 20262552 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Erlassung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027 vorgelegt. Im Fokus der Beratung stehen die Haushaltsansätze sowie die geplanten Konsolidierungsmaßnahmen des Schulverwaltungsamtes innerhalb des Produktbereichs 1.21 Schulträgeraufgaben.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass der Ausschuss für Schule und Bildung die in der Liste der Konsolidierungsmaßnahmen aufgeführten Maßnahmen des Haushaltsicherungskonzepts aufnimmt. Zudem wird die Zustimmung des Ausschusses zum Erlass der Haushaltssatzung für das Jahr 2027 angestrebt. Die Verwaltung empfiehlt den weiteren Gremien, dem Beschlussvorschlag zu folgen.
Der Beratungsprozess ist für die kommenden Monate terminiert. Nach einer Vorberatung im Ausschuss für Schule und Bildung am 7. Oktober 2026 ist eine weitere Beratung im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 9. Dezember 2026 vorgesehen. Die abschließende Entscheidung über die Vorlage soll im Rat am 17. Dezember 2026 fallen. Detaillierte Erläuterungen zu den einzelnen Produktgruppen sowie Auszüge aus den Einzelmaßnahmen des Haushaltsicherungskonzepts sind der Vorlage als Anlagen beigefügt.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 3.2Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027, hier: Beratung über die Produktgruppen des Schulverwaltungsamtes im Produktbereich 1.21 SchulträgeraufgabenZur Vorlage · 20262552/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 20262552/1 befasst sich mit dem Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027. Im Fokus der Beratung stehen die Haushaltsansätze sowie die Konsolidierungsmaßnahmen des Schulverwaltungsamtes innerhalb des Produktbereichs 1.21 Schulträgeraufgaben.
Die Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss für Schule und Bildung die Aufnahme der in der Liste der Konsolidierungsmaßnahmen aufgeführten Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept beschließt. Zudem soll der Ausschuss dem Erlass der Haushaltssatzung für das Jahr 2027 zustimmen und dem Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss sowie dem Rat eine entsprechende Entscheidung empfehlen.
Die Verwaltung führt aus, dass die Erläuterungen zu den einzelnen Produktgruppen dem Dokument zu entnehmen sind. In der vorliegenden Fassung wurden ergänzende investive Erläuterungen zu den Produktgruppen 2120, 2121, 2122, 2124, 2125, 2126, 2127 sowie zu der Produktgruppe 2123 und PGV211FB40 nachgereicht. Die Beratung der Vorlage ist im Ausschuss für Schule und Bildung für den 7. Oktober 2026 angesetzt, gefolgt von der Vorberatung im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 9. Dezember 2026, bevor der Rat am 17. Dezember 2026 über die Vorlage entscheidet.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 3.2.1Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027, hier: Beratung über die Produktgruppen des Schulverwaltungsamtes im Produktbereich 1.21 Schulträgeraufgaben - Änderungsantrag der Gruppe "Die Stadtgestalter/Volt im Rat" -Zur Vorlage · 20262736 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Änderungsantrag zur Vorlage 20262736 befasst sich mit der Beratung über die Produktgruppen des Schulverwaltungsamtes sowie der Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027. Der Beschlussvorschlag sieht eine Änderung der Einzelmaßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2027 vor.
Im Bereich der Beteiligungen sind Maßnahmen wie der Verkauf von Parkhäusern, die Erhöhung von Parkentgelten sowie die Streichung einer Beschäftigungsgesellschaft vorgesehen. Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt schlägt ergänzend die Einführung einer Stellplatzabgabe und der Grundsteuer C sowie die Streichung der Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer und Vergnügungssteuer vor.
Im Bereich Immobilienbewirtschaftung sind die externe Vergabe der Gebäudereinigung und die Ausweitung eines intelligenten Gebäudemanagements geplant. Im Bereich Digitalisierung ist die Umstellung von Microsoft-Lizenzen auf alternative Systeme vorgesehen. Im Bereich Schule und Bildung umfasst der Plan die Streichung von Linien im Schülerspezialverkehr sowie die Neuorganisation der Finanzierung digitaler Endgeräte.
Weitere Konsolidierungsmaßnahmen betreffen den Bereich Sport durch die Erhöhung von Nutzungsentgelten und die Reduzierung der Sportförderung. Im Bereich Jugend ist die Reduzierung von Vertretungsstützpunkten der Kindertagespflege sowie die Kürzung freiwilliger Zuschüsse vorgesehen. Im Bereich Soziales sind die Reduzierung von Zuschüssen für Seniorenbüros und Maßnahmen im Amt 50 sowie die Einstellung einer Schuldnerberatung geplant. Im Bereich Umwelt und Grün sind Reduzierungen bei der Stadtraumpflege, dem Stadtbaumkonzept sowie bei Förderprogrammen zur Entsiegelung und Begrünung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 3.3Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027, hier: Beratungen über die Produktgruppe 1.25.01 vhsZur Vorlage · 20262557 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Volkshochschule Bochum hat mit der Vorlage Nummer 20262557 den Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027 beantragt. Gegenstand der Vorlage ist die Beratung der finanziellen Ansätze innerhalb der Produktgruppe 1.25.01, welche die Volkshochschule umfasst.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Ausschuss für Schule und Bildung dem Erlass der Haushaltssatzung für das Jahr 2027 zustimmt, sofern keine weiteren Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen werden. Die Verwaltung empfiehlt zudem dem Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss sowie dem Rat, dieser Empfehlung zu folgen.
Der Beratungsprozess ist für das vierte Quartal 2026 terminiert. Die Vorberatung im Ausschuss für Schule und Bildung ist für den 7. Oktober 2026 angesetzt, gefolgt von einer Vorberatung im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 9. Dezember 2026. Die abschließende Entscheidung im Rat ist für den 17. Dezember 2026 vorgesehen. Detaillierte inhaltliche Erläuterungen zu den finanziellen Positionen der Produktgruppe sind in den beigefügten Haushaltsplanerläuterungen enthalten.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 3.4Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027, hier: Beratungen über die Produktgruppen: 1.21.40 - 1.21.47 Schulische GebäudeinfrastrukturZur Vorlage · 20262575 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Erlassung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027 vorgelegt. Im Fokus der Beratung stehen die Produktgruppen 1.21.40 bis 1.21.47, welche die schulische Gebäudeinfrastruktur betreffen. Die Vorlage umfasst die Beratung über die entsprechenden Haushaltsansätze sowie die geplanten Konsolidierungsmaßnahmen der Zentralen Dienste – Kaufmännische Betriebsleitung, Bereich Gebäudewirtschaft Schulen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Schule und Bildung sowie der Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe die in der Liste der Konsolidierungsmaßnahmen aufgeführten HSK-Maßnahmen aufnehmen und dem Erlass der Haushaltssatzung für das Jahr 2027 zustimmen. Die zuständigen Ausschüsse empfehlen dem Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss sowie dem Rat, diesem Vorschlag zu folgen.
Der Beratungsprozess ist für das vierte Quartal 2026 angesetzt. Nach der Vorberatung in den Fachausschüssen für Schule und Bildung sowie für die Eigenbetriebe im Oktober und November folgt die Beratung im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss im Dezember. Die abschließende Entscheidung durch den Rat ist für den 17. Dezember 2026 vorgesehen. Details zu den inhaltlichen Erläuterungen der Produktgruppen sowie zu den spezifischen Maßnahmen sind den beigefügten Anlagen der Vorlage zu entnehmen.
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Beratungsfolge
- 05.11.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (6. Sitzung)
- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 3.4.1Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027, hier: Beratungen über die Produktgruppen: 1.21.40 - 1.21.47 Schulische Gebäudeinfrastruktur - Änderungsantrag der Gruppe "Die Stadtgestalter/Volt im Rat" -Zur Vorlage · 20262737 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Änderungsantrag zur Vorlage 20262737 betrifft die Ergänzung des Beschlusstextes zur Haushaltssatzung 2027, insbesondere im Hinblick auf das Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2027ff. Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt schlägt ein Gesamtkonzept mit einem kumulierten Einsparvolumen von 62.660.000 Euro vor. Zu den darin enthaltenen Maßnahmen gehören die Einführung einer Stellplatzabgabe sowie der Grundsteuer C, während die Bettssteuer und verschiedene Bagatellsteuern wie die Hundesteuer gestrichen werden sollen.
Im Bereich der Beteiligungen sind der Verkauf von Parkhäusern der WEG, die Erhöhung von Parkentgelten sowie die Streichung der Beschäftigungsgesellschaft vorgesehen. Im Bereich der Immobilienbewirtschaftung werden Maßnahmen zur Optimierung der Reinigung und des Gebäudemanagements sowie die externe Vergabe der Gebäudereinigung angestrebt, wobei auch eine Verschiebung von Schulbaumaßnahmen vorgesehen ist.
Im Cluster Digitalisierung ist die Umstellung von Microsoft-Lizenzen auf alternative Systeme geplant. Im Bereich Schule und Bildung sieht der Antrag die Streichung von Schülerspezialverkehr-Linien, eine Neuorganisation der Finanzierung digitaler Endgeräte sowie die Einführung von Schulsponsoring vor. Im Bereich Sport und Gesundheit sind die Erhöhung von Nutzungsentgelten, die Reduzierung der Sportförderung sowie die Streichung von Leistungen für den Olympiastützpunkt vorgesehen.
Weitere Maßnahmen umfassen die Reduzierung von Zuschüssen im Bereich Jugend, Soziales und Gesundheit sowie die Reduzierung von Aufwendungen in der Stadtraumpflege und im Stadtbaumkonzept. Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt hat zu den verschiedenen Clustern jeweils eigene Änderungsvorschläge eingereicht.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 3.4.2Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027, hier: Beratungen über die Produktgruppen: 1.21.40 - 1.21.47 Schulische Gebäudeinfrastruktur Hier: Finanzstelle 7400000322140 - Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 20262739 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beratungen zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027 wurde ein Änderungsantrag zur Produktgruppe 1.21.40 bis 1.21.47 bezüglich der schulischen Gebäudeinfrastruktur vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf die Finanzstelle 7400000322140 und umfasst zwei zentrale Prüfaufträge an die Verwaltung.
Zunächst soll die Verwaltung prüfen, ob anstelle der geplanten baulichen Maßnahmen für das Schulzentrum Nord an der Heinrichstraße eine oder mehrere andere Maßnahmen zeitlich gestreckt werden können. Damit wird die Beibehaltung der Investition in das Schulzentrum Nord angestrebt, da dort der Rückbau des Altgebäudes sowie die Herrichtung des Außengeländes vorbereitet werden sollen.
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt zu untersuchen, ob die bisher veranschlagten Planungskosten in Höhe von 200.000 Euro auf 400.000 Euro angehoben werden müssen. Dies gilt für den Fall, dass die Planung eine Dreifachsporthalle mit einer Wasserfläche vorsieht. Die Begründung des Antrags führt an, dass die Planung von zusätzlichen Unterrichtsräumen und einem Schwimmbecken von Beginn an berücksichtigt werden sollte, um die Nutzung durch Schulen und Vereine im Bochumer Norden zu ermöglichen. Die Bearbeitung der Prüfaufträge wird bis zur Sitzung des Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschusses am 9. Dezember 2026 angestrebt.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 3.5Ernennung der neuen Vorsitzenden der Bezirksschülervertretung (BSV) als sachkundige Einwohnerin des Ausschusses für Schule und BildungZur Vorlage · 20262129 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die die Neubesetzung der sachkundigen Einwohnervertreter der Bezirksschülervertretung (BSV) im Ausschuss für Schule und Bildung regelt. Grundlage für diesen Vorgang ist die Sitzung der Bezirksschülervertretung vom 30. Juni 2026, in der die Nachfolge für die Vertretung im Ausschuss beschlossen wurde.
Gemäß § 85 Abs. 2 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen soll die neue Vorsitzende der Bezirksschülervertretung als sachkundige Einwohnerin in den Ausschuss für Schule und Bildung berufen werden. Als Vertreterin für diesen Ausschuss ist die stellvertretende Vorsitzende der Bezirksschülervertretung vorgesehen. Mit der Ernennung der neuen Mitglieder scheiden die bisherigen Vertreter aus dem Ausschuss aus.
Die Vorlage wird im Rahmen der kommenden Beratungsprozesse im Ausschuss für Schule und Bildung, im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt Bochum behandelt. Mit der Entscheidung über die Ernennung entstehen laut der Verwaltung keine finanziellen Auswirkungen oder jährlichen Folgelasten. Federführend für die Vorlage ist das Schulverwaltungsamt.
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Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Rat (10. Sitzung)
- 04.11.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 3.6Finanzierung der außerunterrichtlichen Betreuungsangebote für Kinder in der Offenen Ganztagsschule an Bochumer Grund- und Förderschulen im Primarbereich für das Schuljahr 2027/2028Zur Vorlage · 20262432 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Finanzierung der außerunterrichtlichen Betreuungsangebote an Bochumer Grund- und Förderschulen für das Schuljahr 2027/2028 vorgelegt. Da die aktuelle Finanzierungsregelung zum 31. Juli 2027 endet, ist eine neue Grundlage für den Zeitraum ab dem 1. August 2027 erforderlich.
Die Verwaltung schlägt vor, die Pro-Kopf-Pauschalen für alle Betreuungsangebote im Primarbereich für das Schuljahr 2027/2028 einmalig um 2,50 % zu erhöhen. Für die Offene Ganztagsschule (OGS) sieht der Vorschlag Pauschalen von 3.010,0 Einzel Euro für Kinder ohne Förderbedarf sowie 4.287,00 Euro für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf oder aus Flüchtlingsfamilien vor. Für die Verlässliche Grundschule (VG) ist eine Pauschale von 742,00 Euro und für die Verlässliche Grundschule plus Ferienbetreuung (VG+) ein Betrag von 1.063,00 Euro vorgesehen. Zudem soll der Personalkostenzuschuss für rhythmisierte Klassen um 2,50 % auf 14.094,00 Euro pro Klasse steigen.
Die Verwaltung begründet die Erhöhung mit der Sicherung der pädagogischen Qualität und der Aufrechterhaltung der Plätze. Die Träger der Betreuungsmaßnahmen haben der Verlängerung der Formate VG und VG+ bis 14:00 Uhr zugestimmt, um den Bedarf der Eltern zu decken. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt durch Landeszuweisungen und kommunale Anteile. Die Vorlage wird im Ausschuss für Schule und Bildung sowie im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss beraten, bevor der Rat eine Entscheidung trifft.
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Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Rat (10. Sitzung)
- 04.11.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 3.7Schulverbundauflösung Feldsieper Schule zum Schuljahr 2027/2028Zur Vorlage · 20262479 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat einen Beschluss zur Auflösung des Grundschulverbundes „Feldsieper Schule“ zum Schuljahr 2027/2028 vor. Die Vorlage sieht vor, den Verbund zum 31. Juli 2027 aufzulösen und dabei den Hauptstandort in der Feldsieper Straße als drei- bis vierzügige städtische Gemeinschaftsgrundschule unter dem bisherigen Namen weiterzuführen. Der Teilstandort in der Fahrendeller Straße soll ab dem 1. August 2027 als eigenständige, zweizügige „Grundschule an der Fahrendeller Straße“ neu errichtet werden.
Zum Stand September 2026 werden an den beiden Standorten insgesamt 557 Schülerinnen und Schüler beschult, wobei am Hauptstandort 355 und am Teilstandort 202 Kinder unterrichtet werden. Für den Teilstandort wird bis zum Schuljahr 2031/2032 eine Schülerzahl von über 200 erwartet. Die Umsetzung der Neugründung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg.
Für die Schaffung von Büroräumen am Standort Fahrendeller Straße sind Kosten in Höhe von rund 130.000 Euro veranschlagt. Dies beinhaltet einen jährlichen Abschreibungsaufwand von etwa 43.000 Euro sowie Zinskosten von circa 5.000 Euro. Zudem wird empfohlen, die Mittel für das Familiengrundschulzentrum am Standort Fahrendeller Straße ab dem Schuljahr 2027/2028 jährlich um 23.000 Euro aufzustocken, sodass die Gesamtkosten pro Standort 46.000 Euro betragen. Die Schulkonferenz hat der Auflösung unter Vorbehalt der räumlichen Voraussetzungen bereits zugestimmt.
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Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Rat (10. Sitzung)
- 05.11.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (6. Sitzung)
- 04.11.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 14.10.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (9. Sitzung)
- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 3.8Markthalle im Haus des Wissens - hier: Beschluss über eine Anschubfinanzierung eines MarkthallenbetreibersZur Vorlage · 20262562 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Anschubfinanzierung eines Markthallenbetreibers im Haus des Wissens vor. Grundlage der Vorlage ist die Überprüfung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung aus dem Jahr 2020 durch die Handelsberatung BBE. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das Betriebskonzept unter Berücksierung aktueller Marktbedingungen umsetzbar ist und die wesentlichen Erfolgsfaktoren für eine Markthalle erfüllt sind.
Um den Aufbau des Betriebs zu unterstützen, sieht die Vorlage eine finanzielle Unterstützung vor. Diese umfasst 1,5 Millionen Euro für konsumtive Anlaufkosten in den ersten drei Jahren sowie 3,0 Millionen Euro für investive Kosten zur Halleneinrichtung. Die Investitionskosten sollen über eine Investitionsmiete in den Folgejahren refinanziert werden. Zudem sind bereits 3,2 Millionen Euro in den Baukosten für technische Vorinstallationen wie Strom-, Wasser- und Abluftanschlüsse enthalten.
Die Verwaltung plant, einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit der WEG zu schließen, welche die Flächen im Namen der Stadt vermieten soll. Ein Interessenbekundungsverfahren zur Suche nach einem professionellen Markthallenmanagement soll im ersten Quartal 2027 starten, um eine rechtzeitige Übergabe der Räumlichkeiten im Jahr 2028 zu gewährleisten. Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen im Rahmen der weiteren Haushaltsaufstellung berücksichtigt werden.
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Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Rat (10. Sitzung)
- 04.11.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 03.11.2026 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (Etat) (4. Sitzung)
- 14.10.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (9. Sitzung)
- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 3.9Realisierungsbeschluss zur Schulhofgestaltung an der Hordeler Heide, ehemals Emil-von-Behring-Schule, TSO an der Hordeler Heide 169eZur Vorlage · 20262215 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Bochum einen Realisierungsbeschluss zur klimafreundlichen Umgestaltung des Schulhofs an der Schule an der Hordeler Heide vor. Das Vorhaben ist als Pilotprojekt im Rahmen des Konzepts „Bochums schöne Schulhöfe“ geplant und verfolgt das Ziel, den Schulhof weitgehend zu entsiegeln sowie moderne Lern- und Spielbereiche zu schaffen. Die Gesamtkosten für die bauliche Umsetzung werden auf rund 1,5 Millionen Euro beziffert. Davon sind etwa 0,9 Millionen Euro förderfähig, wobei die Finanzierung durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Emschergenossenschaft erfolgt. Die nicht förderfähigen Kosten in Höhe von rund 0,5 Millionen Euro umfassen unter anderem die Anschaffung von Spielgeräten sowie die Anlage eines Schulgartens.
Der voraussichtliche Mittelabfluss verteilt sich auf die Haushaltsjahre 2026 bis 2028. Neben den Investitionskosten entstehen ab Mitte 2031 jährliche Unterhaltskosten in Höhe von etwa 15.000 Euro. Die finanziellen Folgelasten beinhalten zudem einen jährlichen Abschreibungsaufwand von circa 59.000 Euro sowie Zinsaufwendungen. Die Maßnahme umfasst die Entsiegelung von Flächen, die Anlage von Grünflächen und ein Mulden-Rigolen-System zur Regenwasserbewirtschaftung. Diese Maßnahmen dienen der Hitzeanpassung und der Förderung der Biodiversität und unterstützen die Schwammstadt-Strategie der Stadt Bochum. Mit dem Beschluss soll die Verwaltung mit der Durchführung des Projekts beauftragt werden.
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Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Rat (10. Sitzung)
- 04.11.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 2 (AfD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, Linke, CDU)
- 16.09.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (5. Sitzung)
- 03.09.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (5. Sitzung)
- 3.10Neufassung der Entgeltregelung der Stadt BochumZur Vorlage · 20262398 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Neufassung der städtischen Entgeltregelung vorgelegt. Ziel der Neufassung ist die rechtssichere Anpassung von Gebühren und Entgelten sowie die Berücksichtigung veränderter umsatzsteuerrechtlicher Rahmenbedingungen. Ab dem 1. Januar 2027 müssen privatrechtliche Leistungen der öffentlichen Hand gemäß § 2b Umsatzsteuergesetz als Bruttobeträge ausgewiesen werden. Zudem erfolgt eine Anpassung an die Vorgaben der Preisangabenverordnung.
Die Neugestaltung umfasst strukturelle Änderungen zur besseren Lesbarkeit, indem Entgeltbefreiungen und -ermäßigungen direkt unter den jeweiligen Einrichtungen aufgeführt werden. Im Zuge der Überprüfung wurden die Tarife verschiedener Fachbereiche angepasst. So wurden im Kunstmuseum die Preise für Einzelkarten und Jahreskarten erhöht, während das Tiefbauamt neue Entgelthöhen und eine Umstrukturierung der Leistungen vornimmt. Das Referat für Sport und Bewegung plant eine Erhöhung der Entgelte um etwa 60 Prozent, um das allgemeine Preisniveau auszugleichen. Auch das Stadtarchiv, die Pressestelle, das Sachgebiet Statistik und die Familienbildungsstätte weisen neue Tarifstrukturen oder angepasste Beträge aus. Das Krematorium wurde in eine tabellarische Form überführt und neu kalkuliert.
Einige bisherige Geltungsbereiche, wie etwa die Bochumer Symphoniker oder das Planetarium, werden aus der Entgeltregelung herausgenommen, da diese in die Kulturinstitute Bochum AöR überführt wurden. Durch die Neuregelung wird bei gleichbleibenden Fallzahlen ein stadtweiter Mehrertrag von etwa 500.000 Euro erwartet, wobei der Großteil auf die Anpassungen im Krematorium zurückzuführen ist. Die zusätzlichen Einnahmen sollen zur Deckung gestiegener Kosten dienen.
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Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Rat (10. Sitzung)
- 11.11.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) - Etat - (7. Sitzung)
- 06.11.2026 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit - Etat - (5. Sitzung)
- 04.11.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 03.11.2026 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (Etat) (4. Sitzung)
- 15.10.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (5. Sitzung)
- 13.10.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke - Etat - (6. Sitzung)
- 08.10.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (Etat) (8. Sitzung)
- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 4.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 5.Mitteilungen und Antworten
- 5.1Ausschreibung und Vergabe „Inklusionsprojekt in Bochumer Schulen 2026/2027“ sowie Unterstützungsmaßnahmen – Individualmaßnahmen/Integrationsmaßnahmen gem. § 35a SGB VIIIZur Vorlage · 20261841 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in der vorliegenden Antwort der Vorlage 20261841 die Anfrage der Fraktion Die Linke zur Ausschreibung des Inklusionsprojekts in Bochumer Schulen für den Zeitraum 2026/2027. Die Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgte am 20. Februar 2026, die Angebotsöffnung am 12. März 2026. Der Zuschlag für das Projekt wurde an den Leni – Leuchtturm am Niederrhein e.V. erteilt, da dieses Angebot unter einer Preisgewichtung von 100 % als das wirtschaftlichste eingestuft wurde. Ein weiteres Unternehmen wurde aufgrund unvollständiger Unterlagen vom Verfahren ausgeschlossen. Verantwortlich für die Textgestaltung und die Auswahl waren das Schulverwaltungsamt, das Jugendamt sowie die Zentrale Vergabestelle.
Für das Schuljahr 2025/2026 beläuft sich der Bochumer Anteil an der Inklusionspauschale auf 1.180.328,53 Euro. Diese Mittel werden für die systemische Unterstützung durch nicht-lehrendes Personal oder Pool-Modelle eingesetzt. Im Jahr 2025 wurden 707 Fälle im Bereich der Unterstützungsmaßnahmen nach SGB VIII und SGB IX/XII verzeichnet.
Im Bereich der Individualbetreuung waren im Jahr 202<0xC2>5 etwa 60 Träger tätig. Das Klassenassistenzmodell wird unter anderem durch die Familien- und Krankenpflege sowie das Zukunft Bildungswerk durchgeführt. Voraussetzung für die Träger ist eine Leistungs- und Entgeltvereinbarung mit der Entgelt- und Vertragskommission des Jugendamtes sowie die Vorlage von Kalkulationen. Die Finanzierung der Einzelfallhilfen belief sich 2025 auf 14.102.421,88 Euro nach SGB VIII sowie auf 17.224.387,07 Euro nach SGB IX, einschließlich der Klassenassistenten. Zur Reduzierung der Einzelfallhilfen wird eine Ausweitung des Klassenassistenzmodells im inklusiven Raum geprüft. Die Bedarfsfeststellung erfolgt hierbei durch die Clearing- und Diagnostikstelle.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 25.09.2026 · Rechnungsprüfungsausschuss (4. Sitzung)
- 17.09.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (7. Sitzung)
- 09.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (6. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 5.2OGS-Kapazitäten an Grundschulen - Herausforderungen bei EssensversorgungZur Vorlage · 20261857 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die SPD im Rat“ zum Ausbau der Offenen Ganztagsbetreuung (OGS) an Bochumer Grundschulen Stellung bezogen. Im Fokus standen dabei die Kapazitäten zur Essensversorgung und die infrastrukturellen Engpässe bei der Essensausgabe.
Nach Einschätzung der Verwaltung können die OGS-Standorte die derzeitige Anzahl an Mittagessen grundsätzlich bewältigen, wobei die Ausstattung der Küchen und die räumlichen Gegebenheiten variieren. Als Standorte mit Herausforderungen im Bereich der Mittagsversorgung wurden die Waldschule, die Grundschule Westenfeld, die Amtmann-Kreyenfeld-Schule, die Grundschule Laer, die Kirchschule Höntrop, die Schule am Volkspark sowie die Gräfin-Imma-Schule benannt. An diesen Orten bestehen Entwicklungspotenziale hinsichtlich der Küchengröße, der Ausstattung oder der Kapazitäten für die Essensausgabe und -einnahme.
Zur Verbesserung der Situation führt die Verwaltung regelmäßige Küchenbegehungen durch, um Optimierungspotenziale gemeinsam mit dem Personal vor Ort zu identifizieren. Bereits umgesetzte Maßnahmen umfassen die Erneuerung von Küchengeräten oder die Ergänzung der Ausstattung. Langfristig werden bauliche Anpassungen wie neue Ausgabetheken oder Spülstraßen sowie neue Verpflegungskonzepte geprüft. Zudem strebt die Verwaltung eine effizientere Nutzung vorhandener Flächen durch die gemeinschaftliche Nutzung von Räumen gemäß der Schulbauleitlinie an. Auch organisatorische Anpassungen, etwa bei der zeitlichen Taktung der Mittagsverpflegung, werden zur Kapazitätssteigerung in Betracht gezogen.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 5.3Leih-iPads für Lehrkräfte während der ReparaturzeitenZur Vorlage · 20262008 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der CDU-Ratsfraktion zum Thema Leih-iPads für Lehrkräfte während Reparaturzeiten reagiert. Hintergrund der Anfrage war die Frage, welche Möglichkeiten bestehen, Lehrkräften Ersatzgeräte zur Verfügung zu stellen, um den digitalen Unterricht bei Defekten an den städtischen iPads ohne Unterbrechung fortzusetzen.
Die Verwaltung erläuterte, dass die bisherige Ausstattung der Lehrkräfte ausschließlich über das Zusatzprogramm zum DigitalPakt I erfolgte, wobei die Einrichtung eines Leihpools bislang nicht möglich war. Für die Zukunft plant der IT-Service Schulen jedoch, nach den Sommerferien einen Leihpool aufzubauen. Dieser soll aus funktionsfähigen Shared iPads bestehen, die aus Klassensätzen der ersten Lieferung von 2021 stammen und zurückgegeben wurden.
Ziel dieser Maßnahme ist es, sicherzustellen, dass Endgeräte, die sich in Reparatur befinden, sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Lehrkräfte zeitnah gegen Ersatzgeräte ausgetauscht werden können. Die zur Verfügung stehenden Geräte der Generation 8 verfügen über eine Speicherkapazität von 128 GB. Eine genaue Größenordnung des geplanten Leihpools konnte von der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht angegeben werden.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 5.4Strategie bei einem Amokalarm im Schulzentrum SüdwestZur Vorlage · 20262009 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in der Vorlage 20262009 die Anfrage der CDU-Ratsfraktion zu einem Amokalarm im Schulzentrum Südwest vom 4. Mai 2026. Hintergrund der Anfrage sind Fragen zur Hörbarkeit der Alarmsignale, zur Evakuierung von Schülern vom Pausenhof sowie zur Informationspolitik gegenüber der Elternschaft.
Hinsichtlich der Alarmierung erläutert die Verwaltung, dass für die Theodor-Körner-Schule eine eigene Anlage besteht, während im sanierten Bereich der naturwissenschaftlichen Räume eine räumlich begrenzte Anlage installiert wurde. Es gibt derzeit keine bau- und anlagenrechtlich verbindlichen Regelungen für eine flächendeckende Ausstattung in Nordrhein-Westfalen. Als digitale Lösung plant die Stadt Bochum ein Pilotprojekt mit einer Amok-Alarmierungs-App. Hierfür empfiehlt der IT-Service Schulen die Nutzung der Notfallhilfe in WebUntis, die bereits in den bestehenden Lizenzen enthalten ist und Push-Benachrichtigungen an Lehrkräfte ermöglicht.
Die Entscheidung, Schüler vom Pausenhof in die Klassenräume zu führen, bezeichnet die Verwaltung als sachgerecht, um Gefahren im offenen Gelände zu vermeiden. Die Verhaltensweisen im Krisenfall orientieren sich an den Notfallordnern für Krisenlagen des Landes. Die Kommunikation mit der Elternschaft erfolgt nach der Freigabe durch die Polizei über schulinterne Wege. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die primäre Priorität dem Schutz der Personen gilt und die Kommunikation nach außen durch die Pressestellen der Bezirksregierung Arnsberg, der Polizei Bochum sowie den Krisenstab der Stadt erfolgt.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 5.5„Kein Abschluss ohne Anschluss“ – Jugendliche mit Perspektive aus der Schule entlassen!Zur Vorlage · 20262050 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Grünen im Rat“ zum Landesprogramm „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) reagiert und erläutert die Auswirkungen des Schülerdatenübermittlungsgesetzes NRW. Durch dieses Gesetz konnte die Zahl der Schulabgänger ohne Perspektive landesweit von vorläufig rund 32.908 auf etwa 11.500 Fälle reduziert werden. Für das Jahr 2025 verzeichnete Bochum bei 3.265 Absolventen an allgemeinbildenden Schulen 121 Personen, was einem Anteil von etwa 3,7 % entspricht. Die Verwaltung stellt hierzu Statistiken für die Schuljahre 2021/22 bis 2024/25 zur Verfügung, die nach Abschlussarten aufgeschlüsselt sind.
Für das Schuljahr 2024/25 weist die Statistik der Bundesagentur für Arbeit insgesamt 2.210 Bewerber aus, wobei 51,4 % unter 20 Jahre alt sind. Als Verbleib werden für diese Gruppe 35,6 % Berufsausbildung, 18,2 % Schule, Studium oder Praktikum sowie 8,6 % Arbeitslosigkeit ausgewiesen. Die Gruppe der Unversorgten liegt bei 5,8 %. Während KAoA als Instrument zur Sichtbarmachung vulnerabler Gruppen dient, verbleibt die Vermittlung in der Verantwortung der Agentur für Arbeit, des Jobcenters und der Kammern.
Die Finanzierung der Kommunalen Koordinierungsstelle Bochum erfolgt für das Jahr 2026 durch einen Eigenanteil der Stadt Bochum in Höhe von 245.203,20 € sowie eine Zuwendung des Landes NRW und des Europäischen Sozialfonds in Höhe von 163.468,80 €. Die Gesamtausgaben für die Finanzierung von vier Vollzeitstellen belaufen sich im Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026 auf 408.672,00 €. Grundlage für die Förderung der Jahre 2026 und 2027 ist der Förderbescheid der Bezirksregierung Arnsberg vom 01.08.2025.
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Beratungsfolge
- 18.11.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (6. Sitzung)
- 11.11.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) - Etat - (7. Sitzung)
- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 17.09.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (7. Sitzung)
- 5.6Schulorganisatorische Maßnahmen zum Schuljahr 2026/27Zur Vorlage · 20262099 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Schulverwaltungsamt informiert über die Genehmigung von sieben schulorganisatorischen Maßnahmen durch die Bezirksregierung Arnsberg für das Schuljahr 2026/27. Diese Maßnahmen basieren auf der Schulentwicklungsplanung für weiterführende Schulen sowie den entsprechenden Einzelbeschlüssen des Rates der Stadt Bochum.
Im Bereich der Realschulen wird die Zügigkeit an der Hans-Böckler-Schule von drei auf vier Züge und an der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule von vier auf fünf Züge erhöht. Zur Überbrückung des Raumbedarfs werden temporäre Einheiten auf den Schulhöfen genutzt. Langfristig ist eine gemeinsame Nutzung eines sanierten Gebäudes zwischen der Hans-Böckler-Schule und dem Neuen Gymnasium Bochum für August 2029 sowie eine Erweiterung der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule bis Januar 2033 vorgesehen.
An der Gesamtschule Bochum-Mitte steigt die Zügigkeit von vier auf fünf Züge, wobei ein Neubau in Bochum-Wattenscheid für August 2032 geplant ist. Die Nelson-Mandela-Schule wird zum Schuljahr 2026/27 von einer Sekundarschule in eine vierzügige Gesamtschule umgewandelt, mit einer späteren Verlagerung an die Unterstraße ab Januar 2033.
Bei den Gymnasien erhöht sich die Zügigkeit am Neuen Gymnasium Bochum von fünf auf sechs Züge sowie an der Theodor-Körner-Schule von vier auf fünf Züge. Am Hildegardis-Gymnasium wird das ehemalige Grundschulgebäude an der Max-Greve-Straße dauerhaft als Teilstandort geführt, um den Raumbedarf durch die Umstellung von G8 auf G9 und die Sanierung des Hauptstandortes zu decken.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 5.7SchulformwechslerZur Vorlage · 20262348 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion „Die Linke im Rat“ statistische Daten zu Schulformwechseln sowie zu Abgängerzahlen in Bochum vorgelegt. Die vorliegenden Zahlen für die Schuljahre 2022/23 und 2023/24 dokumentieren die Bewegungen zwischen verschiedenen Schulformen. Im Schuljahr 2022/23 wurden 2.826 aufnehmende und 2.818 abgebende Schulen erfasst, während die Zahlen im Schuljahr 2023/24 auf 3.026 aufnehmende und 3.014 abgebende Schulen anstiegen. Die Auswertung umfasst öffentliche sowie private Schulen und berücksichtigt auch Schüler aus anderen Kommunen sowie Wechsel zwischen unterschiedlichen Bildungsanforderungsniveaus.
Zusätzlich enthält die Vorlage Informationen zu Schülerströmen und Abgängerzahlen ohne allgemeinbildenden Abschluss für den Zeitraum von 2021/22 bis 2025/26. Für das Schuljahr 2024/25 werden 2.812 aufnehmende Schüler ausgewiesen, wovon 80 Prozent aus der Grundschule stammen. Die Anzahl der Abgänger ohne Abschluss bewegt sich im betrachteten Zeitraum zwischen 231 und 286 Personen, wobei für das Schuljahr 2024/25 ein Wert von 290 Abgängern ausgewiesen wird. Darin enthalten ist eine Kennzahl von 115 für Abgänger ohne Förderschulabschlüsse. Die Verwaltung führt dazu aus, dass bei Abweichungen von Schulformempfehlungen Beratungsgespräche stattfinden und die Bereitstellung spezifischer Förderangebote in der Verantwortung der Schulen liegt. Die Daten berücksichtigen zudem die Bildungsgänge „Lernen“ und „Geistige Entwicklung“. Die Vorlage dient der Kenntnahme im Ausschuss für Schule und Bildung.
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- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 5.8Anmeldezahlen Bochumer SchulenZur Vorlage · 20262366 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Linke im Rat“ detaillierte Informationen zu den Anmeldezahlen und Schulplatzkapazitäten für das Schuljahr 2026/27 vorgelegt. Die Anfrage bezog sich auf die Verfügbarkeit von Plätzen sowie die Anzahl der Anmeldungen und Ablehnungen in Grundschulen und der Sekundarstufe I.
Im Bereich der Grundschulen standen laut den Daten des Schulverwaltungsamtes insgesamt 3.410 Plätze in 129 Eingangsklassen zur Verfügung. Dabei gingen 3.126 Anmeldungen ein. Die Verwaltung wies darauf hin, dass die Daten nicht abschließend seien, da Anmeldungen und Ummeldungen bis in die ersten Wochen des neuen Schuljahres hinein erfolgen können. Eine schulscharfe Ausweisung von Ablehnungen für Lernanfänger an Grundschulen sei nicht möglich, da die Ablehnungen durch die Schulen ausgesprochen und gegenüber dem Schulverwaltungsamt nicht separat ausgewiesen werden.
Für die weiterführenden Schulen standen 3.076 Plätze zur Verfügung, auf die sich rund 3.050 Bochumer Viertklässler bewarben. Die Anzahl der Anmeldungen entsprach dabei den im Anmeldezeitfenster vom 23. Februar bis zum 19. März 2026 eingegangenen Erstwünschen. Die Verwaltung führte aus, dass bei Kapazitätsengpässen an einzelnen Standorten die Koordination von Plätzen an Zweitwunsch-Schulen oder anderen Schulen der gleichen Schulform erfolgte. Zudem wird darauf hingewiesen, dass durch Seiteneinsteiger und Zuzug weiterhin ein Veränderungsprozess der Platzbelegung stattfindet.
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- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 5.9Aktueller Sachstandsbericht zur Betreuungssituation in den GrundschulenZur Vorlage · 20262548 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Schulverwaltungsamt hat im Rahmen einer Mitteilung einen Sachstandsbericht zur Betreuungssituation in den Bochumer Grundschulen vorgelegt. Grundlage der aktuellen Planung ist das Ganztagsförderungsgesetz, das mit dem Schuljahr 2026/2027 einen schrittweisen, jahrgangsweisen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz begründet.
Die Verwaltung berichtet, dass das Betreuungsangebot aufgrund der seit dem Schuljahr 2019/2020 steigenden Schülerzahlen kontinuierlich ausgebaut wurde. Gleichzeitig ist seit dem Schuljahr 2024/2025 ein Rückgang der nicht umsetzbaren Betreuungswünsche zu verzeichnen. Die Planung orientiert sich an einem angestrebten Versorgungsgrad von 80 Prozent der Gesamtschülerzahl, wobei die aktuelle Versorgungslage je nach Stadtbezirk und Grundschulstandort variiert. Eine einheitliche stadtweite Quote von 85 Prozent entspricht nicht dem individuellen Bedarf der einzelnen Standorte. Zur Steuerung der weiteren Ausbaumaßnahmen hat das Amt Steckbriefe für jede Grundschule erstellt, die aktuelle Zahlen, Bedarfe und Prognosen enthalten.
Hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung stellt die Verwaltung fest, dass die aktuellen Schulanfängerzahlen höher ausfallen als ursprünglich prognostiziert. Eine Anpassung der statistischen Daten und Bevölkerungsprognosen erfolgt im Frühjahr in Zusammenarbeit mit der Statistikstelle der Stadt Bochum. Zudem ist die Auswirkung der neuen ABC- und ABC+-Modelle der Landesregierung auf den Betreuungsbedarf noch nicht abschätzbar. Das Schulverwaltungsamt geht davon aus, dass bis zum Schuljahr 2029/2030 für alle berechtigten Schüler ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen wird.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 5.10Schulcateringverträge der Stadt BochumZur Vorlage · 20262551 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Linke im Rat“ zum Thema Schulcateringverträge in Bochum Stellung bezogen. Die Antwort der Verwaltung erläutert die Organisation und Finanzierung der Mittagsverpflegung an verschiedenen Schulformen.
An den Bochumer Grundschulen erfolgt die Mittagsverpflegung im Rahmen der Schulbetreuungsmaßnahmen durch die jeweiligen Träger der Maßnahmen. Diese stellen die Verpflegung eigenverantwortlich sicher und beauftragen entsprechende Cateringunternehmen. Für das Schuljahr 2026/2027 beträgt der einheitliche Verpflegungspreis an den Grundschulen 81,00 Euro pro Monat, wobei die Abrechnung direkt zwischen den Eltern und den Trägern erfolgt.
An den weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I und II wurde die Warmverpflegung aufgrund auslaufender Verträge neu ausgeschrieben. Ab dem Schuljahr 2026/2027 übernimmt das Unternehmen Muttis Küche die Versorgung an insgesamt 18 Schulen. Die Kosten belaufen sich hier auf 5,15 Euro pro Einzelbestellung bzw. 4,50 Euro im Abonnement. An den beiden Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung wird die Verpflegung seit dem 1. Januar 2026 durch das Unternehmen Pro-Gourmet sichergestellt, wobei eine Mahlzeit 3,48 Euro kostet.
Für die Stadt Bochum entstehen durch diese Vereinbarungen keine zusätzlichen Kosten. Die Vertragspartner nutzen die vorhandenen Küchen- und Mensaräume sowie die Ausstattung der Schulen unentgeltlich. Eine Kostenübernahme über das Bildung- und Teilhabepaket ist für berechtigte Personen möglich. Fördervereine oder Elterninitiativen bieten keine warme Mittagsverpflegung an, unterstützen jedoch an einigen weiterführenden Schulen Cafés oder Bistros.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 5.11Politische Parolen an der Gesamtschule Bochum-MitteZur Vorlage · 20261375 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Bochumer Rat hat Fragen zu Graffiti an der Gesamtschule Bochum-Mitte gestellt, die zu einem Schülerstreik gegen das neue Wehrdienstmodernisierungsgesetz aufriefen. Die Fraktion thematisierte dabei eine mögliche Verletzung der Neutralitätspflicht sowie die verzögerte Entfernung der Schriftzüge am Gebäude.
Die Verwaltung teilte mit, dass die Graffiti bekannt waren und am 30. April 2026 vollständig entfernt wurden. Eine Verzögerung der Beseitigung sei auf witterungsbedingte Schwierigkeiten während der Wintermonate zurückzuführen. Aktuell liegen in der Stadt Bochum 116 Aufträge zur Graffitientfernung vor, die auch Verwaltungsgebäude betreffen. Der Meldeweg über die Schulhausmeister an das zuständige Gebäudemanagement wurde im vorliegenden Fall genutzt.
Bezüglich der angrenzenden Feldsieper Grundschule konnte das Schulamt keine Beeinflussung der Schülerschaft durch die Markierungen feststellen. Die Polizei Bochum hat Ermittlungen eingeleitet, wobei bislang kein Tatverdacht gegen eine konkrete Person begründet werden konnte. Der Sachverhalt wurde zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Staatsanwaltschaft übergeben.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 23.06.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (4. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 5.12Schulhausmeister im NachmittagsbereichZur Vorlage · 20261381 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Ratsfraktion zum Thema Schulhausmeister im Nachmittagsbereich Stellung bezogen. Hintergrund der Anfrage war die Frage, ob an bestimmten Schulstandorten die Schulhöfe nach Ende des Schulbetriebs verschlossen bleiben, was eine Nutzung als öffentliche Spielplätze einschränke.
Nach Angaben der Verwaltung werden die Schulhöfe an mehreren Schulen nach Schulschluss derzeit noch verschlossen. Das Ziel der Verwaltung bleibt es jedoch, sämtliche Schulhöfe auch nach Ende des Unterrichts der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Bezüglich der Personalsituation im Bereich der Hausmeister gab die Verwaltung an, dass es durch Fluktuationen in Einzelfällen zu kurzzeitigen Engpässen am Nachmittag kommen kann. Als Gründe hierfür wurden die erschwerte Gewinnung von Mitarbeitenden, Ausfallzeiten sowie demografische Veränderungen angeführt. Ein geplanter Stellenabbau liegt laut der Antwort der Verwaltung nicht vor, wenngleich die beschriebenen Engpässe zu zeitweisen Einschränkungen in der Einsatzplanung führen.
Um die Nutzung der Schulhöfe als Quartiersspielplätze zu ermöglichen, prüft die Verwaltung verschiedene Maßnahmen. Dazu gehören unter anderem die Anpassung von Auf- und Absperrzeiten sowie die Untersuchung alternativer Sicherheits- und Zugangsregelungen, um eine flexible Nutzung der Flächen zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 5.13Schulhofsanierung - am Beispiel der FrauenlobschuleZur Vorlage · 20261419 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Zustand des Schulhofs der Frauenlobschule sowie zur allgemeinen Priorisierung von Schulhofsanierungen Stellung bezogen. Im Rahmen einer Überprüfung des Geländes wurde der Technische Betrieb damit beauftragt, festgestellte Schäden wie Schlaglöcher zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht zu beseitigen. Zudem wurden Instandsetzungsmaßnahmen an Geländern und Sitzbänken veranlasst. Um eine zügige Bearbeitung künftiger Mängel zu gewährleisten, wurden die zuständigen Schulhausmeister gezielt für die frühzeitige Meldung von Schäden sensibilisiert.
Hinsichtlich des weiteren Sanierungsprogramms verfolgt die Stadt das Ziel, Schulhöfe nach Abschluss aktueller Hochbaumaßnahmen schrittweise nach dem Konzept „Bochums Schöne Schulhöfe“ umzugestalten. Die Planung für Pilotprojekte an der Hordeler Heide 169 und der Hiltroper Straße 53 befindet sich derzeit in Bearbeitung.
Bezüglich einer möglichen Anpassung der Priorisierungen arbeitet die Verwaltung an einer gesamtstädtischen Bewertung sämtlicher Schulhofflächen. Ziel ist die Schaffung einer Entscheidungsgrundlage für weitere Planungen, bei der fachliche, organisatorische, klimatische und soziale Kriterien berücksichtigt werden sollen. In diesem Prozess wird zudem geprüft, in welchem Umfang zusätzliche Umgestaltungen als Folgeprojekte möglich sind und inwieweit externe Förderprogramme oder ergänzende Finanzierungsoptionen zur Umsetzung der Maßnahmen genutzt werden können.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 5.14Schimmel seit 2019 – Umgehende Sanierung der Räumlichkeiten der Schule im KirchviertelZur Vorlage · 20261559 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Ratsgruppe Stadtgestalter/Volt zum Zustand der Räumlichkeiten der Schule im Kirchviertel Stellung bezogen. Im Zentrum der Anfrage standen die Nichtnutzbarkeit zweier Räume aufgrund von Schimmelbildung und eines Rohrbruchs sowie die daraus resultierenden Einschränkungen bei den Betreuungsplätzen der Offenen Ganztagsschule (OGS).
Bezüglich des durch Schimmelbildung betroffenen Raums, bei dem es sich um einen etwa 4 Quadratmeter großen Abstellraum handelt, erklärte die Verwaltung, dass die Ursache in eindringendem Wasser liegt. Die genauen Ursachen werden derzeit untersucht. Als Maßnahme wird der Raum auf Rohbauzustand zurückgebaut, die Ursachen werden beseitigt und anschließend wird eine Zwangslüftung installiert. Die Hauptarbeiten sind für die Sommerferien 2026 geplant, sodass die Wiedernutzbarkeit für die Herbstferien 2026 angestrebt wird. Ein strukturelles Schimmelproblem im Gebäude liege nicht vor.
Hinsichtlich des durch einen Rohbruch beschädigten Büroraums der OGS-Leitung gab die Verwaltung an, dass zwei Leckagen an Heizleitungen vorlagen. Die Schäden wurden bereits behoben, der Boden wurde erneuert und der Raum ist wieder in Nutzung. Der Ausfall der betroffenen Räume habe den OGS-Betrieb laut Verwaltung nicht wesentlich beeinflusst.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 03.09.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (5. Sitzung)
- 5.15Anbindung 11. Gymnasium an den S-Bahn Haltepunkt Bochum EhrenfeldZur Vorlage · 20261923 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Vorlage 20261923 auf die Anfrage der Fraktion „Die Grünen im Rat“ bezüglich der infrastrukturellen Anbindung des geplanten 11. Gymnasiums an den S-Bahnhof Bochum Ehrenfeld reagiert. Gegenstand der Anfrage war die Schaffung einer Fuß- und Radwegverbindung zwischen der Bessemerstraße und dem Bereich „Am Kulturgleis“, um die Erschließung des neuen Schulstandortes zu gewährleisten.
Nach Angaben der zuständigen Fachabteilung der Technischen Betriebsleitung ist eine solche Verbindung grundsätzlich wünschenswert. Zum aktuellen Zeitpunkt existiert jedoch noch keine konkrete Planung für einen solchen Weg. Eine Prüfung der baulichen Machbarkeit soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, da die Anbindung mittelfristig für den Neubau des Gymnasiums vorgesehen ist.
Zudem wurde angefragt, ob Gespräche mit der Deutschen Bahn über den Rückbau von Brückenelementen über der Bessemerstraße geführt werden. Die Verwaltung teilte mit, dass aufgrund von Schnittstellen wie Wegerechten, der Baustellenabwicklung und der Nähe zu den Bahngleisen ein allgemeiner Kontakt zur Deutschen Bahn besteht. Über einen spezifischen Rückbau von Brückenelementen wurde bislang nicht gesprochen.
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Beratungsfolge
- 14.10.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (9. Sitzung)
- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 16.09.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (5. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 5.16Sachstand zum sommerlichen Hitzeschutz an Bochumer Schulen sowie Darstellung bereits umgesetzte und geplanter MaßnahmenZur Vorlage · 20262079 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den aktuellen Sachstand zum sommerlichen Hitzeschutz an Bochumer Schulen sowie über Maßnahmen zur Klimaresilienz. Als Orientierung für die Gewährung von Hitzefrei dient eine Raumtemperatur von über 27 °C, wobei bei Temperaturen unter 25 °C grundsätzlich kein Hitzefrei gewährt werden darf.
Zur Verbesserung des Wärmeschutzes werden energetische Modernisierungen durch moderne Sonnen- und Wärmeschutzverglasung sowie die sukzessive Ausstattung von Unterrichtsräumen mit Sonnen- und Verdunklungsvorhängen durchgeführt. Hierfür besteht ein Rahmenvertrag mit einem Gesamtvolumen von 1,2 Millionen Euro. Zudem werden bei Bedarf der Einsatz von Sonnenschutzfolien geprüft und organisatorische Empfehlungen wie frühzeitiges Lüften sowie angepasste Lüftungszeiten umgesetzt. Zukünftige Planungen sehen die Prüfung spezieller, aluminiumbeschichteter Vorhangsysteme sowie die verstärkte Berücksichtigung von Fassadenbegrünungen vor. Bei Neubauten und umfassenden Sanierungen werden Anforderungen an den Wärmeschutz bereits in der Planungsphase integriert.
Im Rahmen des Programms „Bochum – Schöne Schule“ werden Schulhöfe und Außenanlagen durch die Reduzierung von Versiegelungen, die Schaffung von Grün- und Schattenflächen sowie die Förderung der Regenwasserversickerung an den Klimawandel angepasst. Aktuell werden Fassadenbegrünungen an der Erich-Kästner-Schule und der Paul-Dohrmann-Schule umgesetzt. Zur Vermeidung von Wärmeeintrag setzt die Stadt primär auf nachhaltige Ansätze wie Verschattungssysteme und energieeffiziente Gebäudekonzepte, während technische Kühlanlagen aufgrund des Energie- und Wartungsaufwands nur in Ausnahmefällen dienen. Die Vorlage wird dem Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe sowie dem Ausschuss für Schule und Bildung zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 03.09.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (5. Sitzung)
- 5.17Unvollständige Grundreinigung an Bochumer Schulen – Ursachen, strukturelle Defizite und HandlungsbedarfZur Vorlage · 20262308 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Ratsfraktion bezüglich der Grundreinigungen an Bochumer Schulen reagiert. Laut der Antwort der Verwaltung liegt die jährliche Grundreinigungsquote bei mindestens 95 Prozent der Schulgebäude. Der Leistungsumfang der Reinigung konzentriert sich auf die Bodenpflege von Materialien wie PVC, Linoleum, Parkett und Fliesen, während die Reinigung von Wänden, Decken, Fenstern oder Mobiliar nicht Bestandteil des Auftrags ist. Als Gründe für zeitliche Verschiebungen werden Baumaßnahmen, Personalausfälle oder organisatorische Rahmenbedingungen angeführt. Zur Qualitätssicherung werden drei Kontrollkräfte eingesetzt, deren Anzahl künftig erhöht werden soll.
Um die Organisation zu optimieren, prüft die Verwaltung alternative Modelle, wie etwa spezialisierte ganzjährige Teams, nachdem der Einsatz externer Transporthelfer in den Jahren 2024 und 2025 keine gewünschte Verbesserung bewirkte. Zudem wird die Erprobung chemiereduzierter Reinigungsverfahren, etwa zur Aufarbeitung von Linoleumböden mittels mechanischer Verfahren, angestrebt. Weitere Maßnahmen umfassen eine engere Abstimmung mit den für Baumaßnahmen verantwortlichen Bereichen sowie eine verbesserte Kommunikation mit den Schulleitungen und Schulhausmeistern. Unvollständige Reinigungen können bei entsprechenden Hinweisen zeitnah nachgearbeitet werden. Die Verwaltung sieht keine negativen Auswirkungen auf die Hygiene oder die Lernbedingungen, da keine systematischen Defizite vorliegen. Trotz der laufenden Haushaltskonsolidierung sind aktuell keine Kürzungen im Bereich der Grundreinigung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 5.18Bericht zum Bauprojektcontrolling - 1. Quartal 2026Zur Vorlage · 20261247 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilung der Verwaltung zum Bauprojektcontrolling für das erste Quartal 2026 umfasst sowohl investive als auch konsumtive Maßnahmen mit einem Finanzvolumen von in der Regel über 1,5 Millionen Euro. Für Projekte mit einem Volumen von mehr als 10 Millionen Euro liegen detaillierte Übersichten vor. Im Berichtszeitraum wurden 13 neue Maßnahmen in das Controlling aufgenommen. Dazu gehören unter anderem die Friederika-Schule, die Sonnenschule, die Glückaufschule, die Liboriusschule, die Vels-Heide-Schule, die Grundschule in der Vöde, die Arnoldschule, die Hufelandschule sowie die Grundschule Laer. Weitere Projekte sind die Brücke Lohring, das Polizeipräsidium am Harpener Hellweg, die Gerther Straße sowie ein Funktionsgebäude am Hillerberg. Zudem werden Kostensteigerungen bei der Brandschutzsanierung der Kirchschule Höntrop und des Walter-Gropius-Berufskollegs durch Schadstoffsanierungen, bauliche Mängel und organisatorische Anforderungen im laufenden Betrieb aufgeführt.
Ein weiterer Schwerpunkt des Berichts liegt auf den Mehrkosten im ersten Bauabschnitt der Brandschutzsanierung am Goethe-Gymnasium. Die Kostensteigerungen resultieren aus der Umsetzung moderner pädagogischer Konzepte, die zusätzliche statische Anpassungen erforderten, sowie aus neuen energetischen Leitlinien für dezentrale Lüftungsanlagen. Erhöhte Anforderungen an die technische Gebäudeausstattung, bauliche Mängel an der Stahlbetonkonstruktion sowie die Integration einer Fußbodenheizung und einer Brandmeldeanlage führten zu Mehraufwendungen. Weitere Faktoren sind die Entscheidung für Rundbogenfenster, technische Anpassungen bei der Entwässerung des Schulhofs sowie Spezialgründungen und Baumschutzmaßnahmen. Die Honorare und Nebenkosten stiegen proportional zu den Baukosten. Die Vorlage dient der Kenntnahme in den zuständigen Ausschüssen.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 24.06.2026 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (3. Sitzung)
- 23.06.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (4. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 5.19Bericht zum Bauprojektcontrolling - 2. Quartal 2026Zur Vorlage · 20262143 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Finanzsteuerung hat eine Mitteilung zum Bauprojektcontrolling für das zweite Quartal 2026 vorgelegt. Der Bericht dient der Erfassung des Umsetzungsstandes von investiven sowie konsumtiven Baumaßnahmen, die in der Regel ein Finanzvolumen von mehr als 1,5 Millionen Euro aufweisen. Für Projekte mit einem Volumen von über 10 Millionen Euro werden zusätzliche detaillierte Angaben in separaten Maßnahmenübersichten bereitgestellt.
Das Bauprojektcontrolling betrachtet dabei die gesamte Dauer einer Maßnahme sowie die dafür erforderlichen Finanzmittel, unabhängig von der jeweiligen Haushaltsplanung. Die Kosten- und Terminstrukturen der Projekte werden als dynamisch und bauablaufabhängig beschrieben.
Im Berichtszeitraum wurden neue Maßnahmen in das Bauprojektcontrolling aufgenommen. Dazu gehören die Brandschutzsanierung der Dietrich-Bonhoeffer-Schule mit einer prognostizierten Kostenhöhe von 19 Millionen Euro sowie die Sanierung der Turnhalle an derselben Adresse mit voraussichtlich 5 Millionen Euro. Des Weiteren umfasst die Liste die Schaffung von OGS-Küchen an der Natorpschule mit einer Prognose von 2,5 Millionen Euro, den Neubau der Janusz-Korczak-Schule mit 9,7 Millionen Euro sowie den Neubau der Gesamtschule Mitte mit einer prognostizierten Kostenhöhe von 146,2 Millionen Euro. Die entsprechenden Details zu den geplanten Gesamtkosten je Baubereich sind den Anlagen der Vorlage zu entnehmen.
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Beratungsfolge
- 05.11.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (6. Sitzung)
- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 17.09.2026 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (4. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 5.20Vorstellung Sachstand Kommunales Gesamtkonzept für Kulturelle Bildung und Konzept zur Strategischen Integration Kultureller Bildung in den GanztagZur Vorlage · 20261273 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert die Ausschüsse für Kultur und Tourismus, Kinder, Jugend und Familie sowie Schule und Bildung über den aktuellen Sachstand zweier Konzepte. Die Stadt nimmt am Landeswettbewerb für ein kommunales Gesamtkonzept für Kulturelle Bildung sowie am Wettbewerb für die Integration kultureller Bildung in den Ganztag teil. Grundlage hierfür ist ein im September 2024 beschlossener Antrag der Fraktionen SPD und Die Grünen.
Der Prozess wird durch die Koordinierungsstelle Kulturelle Bildung im Kulturbüro gesteuert, wobei eine Steuerungsgruppe aus Vertretenden der Fachbereiche Kultur, Schule, Jugend und Jugendhilfe sowie aus künstlerischen Akteuren zusammenarbeitet. Nina Selig präsentiert den aktuellen Stand der Konzepterstellung. Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie wurde das jährliche Budget für das Themenfeld der kulturellen Bildung für nachhaltige Entwicklung ab dem Jahr 2026 von 3.000 Euro auf 75.000 Euro für eine Laufzeit von fünf Jahren erhöht.
Das erste Konzept zielt auf eine Verbesserung der kulturellen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen durch die Zusammenführung bestehender Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen und die fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit ab. Das zweite Konzept befasst sich mit der Integration kultureller Bildung in die Ganztagsbetreuung der Grundschulen, die ab dem Schuljahr 2026/2027 sukzessive eingeführt wird. Hierbei sollen durch Partnerschaften zwischen der Koordinierungsstelle, der Schulverwaltung, den Trägern der Offenen Ganztagsschulen sowie Ausbildungsstätten neue Räume für kulturelle Teilhabe geschaffen werden.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 01.07.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (5. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.06.2026 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (2. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- keine Tagesordnungspunkte
- 6.Anfragen
- 6.1Schulcatering im Bereich der Sekundarstufe I und IIZur Vorlage · 20262740 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU hat im Ausschuss für Schule und Bildung eine Anfrage zur aktuellen Situation des Schulcaterings im Bereich der Sekundarstufe I und II gestellt. Hintergrund der Anfrage ist der Wechsel des Dienstleisters zum aktuellen Schuljahr. Das Unternehmen Muttis Küchen aus Gelsenkirchen hat die Ausschreibung gewonnen und ist bis zum Jahr 2030 mit der warmen Mittagsverpflegung an den betreffenden Schulen beauftragt.
In der Anfrage wird auf Rückmeldungen von mehreren Schulen verwiesen, wonach die erbrachten Leistungen nicht den Vereinbarungen entsprechen sollen. Konkret werden das Fehlen bestellter Gerichte sowie die Bereitstellung von Trinkpäckchen anstelle von Nachtisch angeführt. Zudem wird auf Kritik von Eltern hingewiesen, die einen Mangel an Vitaminen und Gemüse in der angebotenen Kost sieht.
Auf Basis dieser Schilderungen bittet die Fraktion die Verwaltung um Auskunft darüber, ob der Verwaltung ebenfalls kritische Rückmeldungen vorliegen und wie mit der Kritik am Caterer umgegangen wird. Zudem wird gefragt, ob Stichproben zur Überprüfung der vereinbarten Qualität und Leistung durchgeführt werden oder ob solche Maßnahmen aufgrund der vorliegenden Kritik für die Zukunft geplant sind.
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- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 6.2Evaluation und Wirkungsorientierung der Familiengrundschulzentren (FGZ)Zur Vorlage · 20262741 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU hat im Rahmen einer Anfrage an den Ausschuss für Schule und Bildung Informationen zur Evaluation und Wirkungsorientierung der Familiengrundschulzentren (FGZ) in Bochum angefordert. Vor dem Hintergrund des geplanten Ausbaus der FGZ, der bis Februar 2027 auf über zehn Standorte anwachsen soll, befasst sich die Anfrage mit der Messbarkeit der erzielten Ergebnisse durch die eingesetzten öffentlichen Mittel.
Die Anfrage fordert die Verwaltung auf, darzulegen, welche konkreten Maßnahmen und Angebote an den bestehenden Zentren in den vergangenen zwei Jahren durchgeführt wurden und wie viele Kinder sowie Familien dadurch erreicht wurden. Dabei wird um eine Aufschlüsselung nach den einzelnen Schulen gebeten. Des Weiteren werden Informationen darüber erbeten, welche Zielgruppen insbesondere mit einem erhöhten Unterstützungs- oder Teilhabebedarf erreicht werden und welche Erkenntnisse die Verwaltung aus der bisherigen fünfjährigen Betriebsdauer hierzu vorliegen hat.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Festlegung von messbaren Zielen und Wirkungsindikatoren. Es wird gefragt, wie die Verwaltung über die reine Inanspruchnahme von Angeboten hinaus Veränderungen bei der Bildungsbeteiligung oder der Elternbeteiligung erfasst. Zudem werden die Ergebnisse der bisherigen Evaluation sowie das Verhältnis von personellen und finanziellen Ressourcen zur erreichten Wirkung abgefragt. Abschließend wird die Verwaltung gefragt, welche Konsequenzen aus den bisherigen Ergebnissen für bestehende und neue Zentren gezogen werden und ob ein einheitliches, regelmäßig vorzulegendes Wirkungsmonitoring geplant ist.
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- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 6.3Abstellplätze für Roller und FahrräderZur Vorlage · 20262742 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung am 7. Oktober 2026 thematisiert ein Ratsmitglied der CDU die Bereitstellung von Abstellplätzen für Roller und Fahrräder an Schulen. Hintergrund der Anfrage ist die Förderung der eigenständigen Mobilität von Schülerinnen und Schülern, um die Nutzung von sogenannten Elterntaxis zu reduzieren.
Das Ratsmitglied weist darauf hin, dass für die Sicherung von Rollern im Vergleich zu Fahrrädern fest installierte Vorrichtungen notwendig sind, um Diebstahl vorzubeugen. Als Beispiel wird die Vels-Heide-Schule angeführt, die bereits um die Installation von Haltern für bis zu sechs Roller gebeten habe, was bislang nicht umgesetzt wurde. Die Anschaffungskosten für entsprechende Rollerständer werden mit rund 300 Euro angegeben.
Die Anfrage enthält zwei konkrete Fragestellungen an die Verwaltung. Zunächst wird gefragt, welche Möglichkeiten die Verwaltung sieht, dem Anliegen der Vels-Heide-Schule trotz der knappen Haushaltsmittel nachzukommen. Des Weiteren wird die Verwaltung aufgefordert, darzulegen, wie bei zukünftigen Sanierungen von Schulhöfen neben Fahrradabstellplätzen auch die Installation von Rollerständern berücksichtigt werden kann.
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- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 6.4Personalsituation in den Schulsekretariaten an Bochumer SchulenZur Vorlage · 20262747 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der SPD im Rat der Stadt Bochum hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur Personalsituation in den Schulsekretariaten der städtischen Schulen angefordert. Die Anfrage bezieht sich auf die Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung vom 7. Oktober 2026.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie viele Stellen in den Schulsekretariaten derzeit vorgesehen und wie viele davon unbesetzt sind. Dabei soll die Verteilung der Vakanzen auf die verschiedenen Schulformen sowie die durchschnittliche Dauer der Unbesetztheit sowie der aktuelle Stand laufender Wiederbesetzungsverfahren dargelegt werden. Zudem wird gefragt, welche Kriterien der Stellenbemessung zugrunde liegen und ob soziale Faktoren wie der Sozialindex oder Inklusion berücksichtigt werden.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf dem Management von Personalengpässen. Die Fraktion möchte wissen, ob die Stadt Bochum über einen Vertretungs- oder Personalpool für Schulsekretariate verfügt, wie dieser organisiert ist und nach welchen Kriterien Einsätze erfolgen. Es wird zudem nach Maßnahmen gefragt, die bei kurzfristigen Ausfällen greifen, falls kein Pool zur Verfügung steht, und wie die Aufgabenverteilung in solchen Fällen aussieht.
Abschließend werden Informationen darüber erbeten, wie häufig Schulsekretariate in den letzten drei Schuljahren aufgrund von Personalmangel eingeschränkt arbeiten mussten oder geschlossen bleiben mussten. Die Anfrage umfasst zudem die Frage nach der Verlagerung von Verwaltungsaufgaben auf Schulleitungen sowie nach etwaigen Überlegungen zur Anpassung des Stellenumfangs an einzelnen Schulstandorten.
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- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen und Antworten
- 11.1Vakante Schulleitungsstellen
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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