Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW zum Austausch von Flächen und Einräumung einer Dienstbarkeit an der Weitmarer-Holz-Straße
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Entscheidung über eine Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW vorgelegt. Gegenstand der Anregung ist der geplante Austausch von Flächen sowie die Einräumung einer Dienstbarkeit an der Weitmarer-Holz-Straße. Die Antragstellenden fordern, das Grundstücksgeschäft nicht durchzuführen, um die dauerhafte öffentliche Nutzbarkeit einer Treppen- und Wegeverbindung zur Straße „Wienkopp“ sicherzustellen.
Die Verwaltung schlägt vor, der Anregung nicht zu folgen. Der geplante Grundstückstausch dient der Schaffung der Voraussetzungen für die künftige Nutzung der ehemaligen evangelischen Kirche zum Guten Hirten als Wohnraum. Durch den Austausch soll zudem die langfristige Flächenvorratspolitik der Stadt Bochum unterstützt werden. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde bereits eine öffentlich-rechtliche Zuwegungsbaulast eingeräumt; nun soll zusätzlich ein privatrechtliches Geh-, Fahr- und Leitungsrecht bestellt werden. Die Verwaltung stellt klar, dass der Grundstückstausch und die Einräumung der Dienstbarkeit für sich genommen kein Baurecht begründen.
Hinsichtlich der Wegeverbindung zur Straße „Wienkopp“ führt die Verwaltung aus, dass diese rechtlich kein öffentlicher Weg war, sondern der Erschließung der Kirche diente und über ein Privatgrundstück verläuft. Eine öffentliche Widmung sei daher weder bisher erfolgt noch für die Zukunft vorgesehen, da diese ohne die Zustimmung des Eigentümers nicht möglich sei.
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Ort
📍 Weitmarer-Holz-Straße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
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