Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW von Herrn Philipp Boehmert zum Austausch von Flächen und Einräumung einer Dienstbarkeit an der Weitmarer-Holz-Straße
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Entscheidung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest vorgelegt, die auf einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW basiert. Gegenstand der Anregung ist das geplante Grundstücksgeschäft an der Weitmarer-Holz-Straße, welches einen Austausch von Flächen sowie die Einräumung einer Dienstbarkeit umfasst. Der Antragsteller fordert, dass dieser Grundstückstausch nicht durchgeführt wird.
Die Verwaltung schlägt vor, der Anregung nicht zu folgen. Die Begründung führt aus, dass der Flächentausch die zukünftige Nutzung der ehemaligen evangelischen Kirche zum Guten Hirten als Wohnraum ermöglichen soll. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde bereits eine öffentlich-rechtliche Erschließung durch eine Zuwegungsbaulast sichergestellt; nun soll durch den Tausch und die Einräumung einer Dienstbarkeit die privatrechtliche Erschließung in Form eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechts realisiert werden. Der Austausch begründet dabei kein eigenständiges Baurecht.
Zudem dient die auf die Stadt Bochum übergehende Fläche der städtischen Flächenvorratspolitik. Hinsichtlich der Fußgängerverbindung zum Wienkopp stellt die Verwaltung klar, dass diese rechtlich kein öffentlicher Weg ist, sondern über ein Privatgrundstück der Kirchengemeinde führt. Eine öffentliche Widmung sei ohne Zustimmung der Eigentümerschaft nicht vorgesehen. Die Verwaltung gibt an, die im Rahmen der Anregung gestellten Fragen bereits in einer separaten Korrespondenz beantwortet zu haben.
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Ort
📍 Weitmarer-Holz-Straße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
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Beratungsfolge
- 16.09.2026Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
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