Anregung und Beschwerde gemäß § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW zum Austausch von Flächen und Einräumung einer Dienstbarkeit an der Weitmarer-Holz-Straße
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Behandlung einer Anregung und Beschwerde gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW vorgelegt. Gegenstand des Verfahrens ist der Austausch von Flächen sowie die Einräumung einer Dienstbarkeit an der Weitmarer-Holz-Straße. Eine Antragstellerin hatte per E-Mail beantragt, dass das geplante Grundstücksgeschäft nicht beschlossen und durchgeführt wird.
Die Verwaltung schlägt vor, der Anregung und Beschwerde nicht stattzugeben. Die Durchführung des Grundstückstauschs sei notwendig, um die Voraussetzungen für die zukünftige Nutzung der ehemaligen evangelischen Kirche zum Guten Hirten als Wohnraum zu schaffen. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde bereits eine öffentlich-rechtliche Zuwegungsbaulast eingeräumt; nun solle zusätzlich ein privatrechtliches Geh-, Fahr- und Leitungsrecht bestellt werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Austausch sowie die Einräumung der Dienstbarkeit für sich genommen kein Baurecht begründen.
Darüber hinaus dient der auf die Stadt Bochum übergehende Teil der Fläche der städtischen Flächenvorratspolitik. Durch die Maßnahme soll eine funktionale Grundstücksneuordnung erreicht werden, die langfristige Entwicklungsmöglichkeiten im Stadtgebiet unterstützt und die nachhaltige Nutzung des leerstehenden Kirchengebäudes ermöglicht. Die Entscheidung über die Vorlage steht für die Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 16. September 2026 an.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 178 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 16.09.2026anstehend
✉ Neue Vorlagen aus dem Bezirk Südwest direkt ins Postfach
Bestätigungsmail (Double-Opt-in) · weitere Themen & Bezirke · Datenschutz